Weitere Entscheidung unten: FG Sachsen, 09.12.2010

Rechtsprechung
   FG Hamburg, 28.01.2010 - 1 K 184/07   

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https://dejure.org/2010,9867
FG Hamburg, 28.01.2010 - 1 K 184/07 (https://dejure.org/2010,9867)
FG Hamburg, Entscheidung vom 28.01.2010 - 1 K 184/07 (https://dejure.org/2010,9867)
FG Hamburg, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - 1 K 184/07 (https://dejure.org/2010,9867)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Umwandlungssteuerrecht: Einbringung von Mitunternehmeranteilen an einer gewerblichen Grundstückshandel betreibenden Personengesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UmwStG § 20; EStG § 16; EStG § 34; GewStG § 7
    Einbringung von Mitunternehmeranteilen an einer gewerblichen Grundstückshandel betreibenden Personengesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einbringung von Mitunternehmeranteilen an einer gewerblichen Grundstückshandel betreibenden Personengesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1085
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 24.06.2009 - X R 36/06

    Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels durch Einbringung eines

    Auszug aus FG Hamburg, 28.01.2010 - 1 K 184/07
    Wie bei einer Einbringung eines Grundstückshandelsbetriebs in eine GmbH muss auch bei der Einbringung von Mitunternehmeranteilen an einer gewerblichen Grundstückshandel betreibenden Personengesellschaft in eine GmbH der Einbringungsgewinn als laufender Gewinn behandelt werden, der auf die zum Umlaufvermögen der Personengesellschaft gehörenden Grundstücke entfällt (Weiterführung von BFH Urteil vom 24.06.2009, X R 36/06, BFHE 225, 407, DStR 2009, 1895).

    Die Entscheidung des BFH vom 24.06.2009 - X R 36/06, nach der bei Einbringung eines Grundstückshandelsbetriebs in eine GmbH bei Anwendung des § 20 UmwStG der Einbringungsgewinn als laufender Gewerbeertrag zu behandeln sei, soweit er auf die eingebrachten Grundstücke des Umlaufvermögens entfalle, sei nicht überzeugend.

    Für die Einbringung eines Grundstückshandelsbetriebs in eine GmbH hat der BFH bereits mit Urteil vom 24.06.2009, X R 36/06, BFHE 225, 407, DStR 2009, 1895 überzeugend entschieden, dass der Einbringungsgewinn als laufender Gewinn und laufender Gewerbeertrag zu behandeln ist, soweit er auf die eingebrachten Grundstücke des Umlaufvermögens entfällt.

  • BFH, 14.12.2006 - IV R 3/05

    Gewerbesteuerpflicht des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an einer

    Auszug aus FG Hamburg, 28.01.2010 - 1 K 184/07
    Nach der weiteren Entwicklung der Rechtsprechung des BFH gilt dies auch bei einer Veräußerung von Anteilen an Grundstückshandelsgesellschaften unabhängig von einer Betriebsaufgabe (BFH Urteile vom 14.12.2006, IV R 3/05, BFHE 216, 233, BStBl II 2007, 777; vom 14.12.2006, IV R 35/05, BFH/NV 2007, 692; vom 10.05.2007, IV R 69/04, BFHE 217, 147, DStR 2007, 1676; vom 26.06.2007, IV R 75/05, DStRE 2008, 341).

    Dieser ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH (siehe z. B. BFH vom 14.12.2006, IV R 3/05, BFHE 216, 233, BStBl II 2007, 777) um solche Bestandteile zu bereinigen, die nicht mit dem Wesen der Gewerbesteuer als einer auf den tätigen Gewerbebetrieb bezogenen Sachsteuer übereinstimmen.

    Offen bleiben kann daher, ob der Gewinn aus der Veräußerung von 99 % der Kommanditanteile nicht bereits deshalb Teil des Gewerbeertrages ist, weil nicht die gesamten Mitunternehmeranteile, sondern nur Bruchteile davon von den Kommanditisten entgeltlich übertragen worden sind (s. dazu BFH Urteile vom 14.12.2006, IV R 3/05, BFHE 216, 233, BStBl II 2007, 777; vom 30.08.2007, IV R 22/06, BFH/NV 2008, 109, wonach auch bei Anwendung des § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG auf Teilmitunternehmeranteile der Gewinn aus der Veräußerung eines solchen Teilanteils Teil des Gewerbeertrags war).

  • BFH, 05.07.2005 - VIII R 65/02

    Veräußerung des zum Umlaufvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers

    Auszug aus FG Hamburg, 28.01.2010 - 1 K 184/07
    Diese Gesichtspunkte gelten auch für die Veräußerung eines Kommanditanteils an einer gewerblichen Grundstückshandel betreibenden KG unter Umständen, die auf eine Betriebsaufgabe der KG hindeuten, wie vom BFH mit Urteil vom 05.07.2005, VIII R 65/02, BFHE 211, 100, BStBl II 2006, 160 entschieden.

    Vielmehr ist der Beklagte bereits vor den Entscheidungen des BFH zur Veräußerung von Kommanditanteilen an einer gewerblichen Grundstückshandel betreibenden KG (erstmalig mit Urteil vom 05.07.2005, VIII R 65/02, BFHE 211, 100, BStBl II 2006, 160) und ohne - auch nur konkludente - Beanstandung einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu der von der Klägerin angegriffenen Rechtsauffassung gelangt.

  • BFH, 10.05.2007 - IV R 69/04

    Gewerblicher Grundstückshandel: laufender Gewinn bei Veräußerung oder Aufgabe von

    Auszug aus FG Hamburg, 28.01.2010 - 1 K 184/07
    Nach der weiteren Entwicklung der Rechtsprechung des BFH gilt dies auch bei einer Veräußerung von Anteilen an Grundstückshandelsgesellschaften unabhängig von einer Betriebsaufgabe (BFH Urteile vom 14.12.2006, IV R 3/05, BFHE 216, 233, BStBl II 2007, 777; vom 14.12.2006, IV R 35/05, BFH/NV 2007, 692; vom 10.05.2007, IV R 69/04, BFHE 217, 147, DStR 2007, 1676; vom 26.06.2007, IV R 75/05, DStRE 2008, 341).
  • BFH, 26.06.2007 - IV R 75/05

    Betroffensein der Insolvenzmasse im Fall des gerichtlichen Streits über die

    Auszug aus FG Hamburg, 28.01.2010 - 1 K 184/07
    Nach der weiteren Entwicklung der Rechtsprechung des BFH gilt dies auch bei einer Veräußerung von Anteilen an Grundstückshandelsgesellschaften unabhängig von einer Betriebsaufgabe (BFH Urteile vom 14.12.2006, IV R 3/05, BFHE 216, 233, BStBl II 2007, 777; vom 14.12.2006, IV R 35/05, BFH/NV 2007, 692; vom 10.05.2007, IV R 69/04, BFHE 217, 147, DStR 2007, 1676; vom 26.06.2007, IV R 75/05, DStRE 2008, 341).
  • BFH, 14.12.2006 - IV R 35/05

    Anteile an Grundstückshandelsgesellschaft; Veräußerungsgewinn

    Auszug aus FG Hamburg, 28.01.2010 - 1 K 184/07
    Nach der weiteren Entwicklung der Rechtsprechung des BFH gilt dies auch bei einer Veräußerung von Anteilen an Grundstückshandelsgesellschaften unabhängig von einer Betriebsaufgabe (BFH Urteile vom 14.12.2006, IV R 3/05, BFHE 216, 233, BStBl II 2007, 777; vom 14.12.2006, IV R 35/05, BFH/NV 2007, 692; vom 10.05.2007, IV R 69/04, BFHE 217, 147, DStR 2007, 1676; vom 26.06.2007, IV R 75/05, DStRE 2008, 341).
  • BFH, 25.01.1995 - X R 76/92

    Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerungsgewinn als laufender Gewinn

    Auszug aus FG Hamburg, 28.01.2010 - 1 K 184/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (z. B. BFH vom 25.01.1995, X R 76, 77/92, BFHE 176, 426, BStBl II 1995, 388) ist ein laufender Gewinn und kein Veräußerungs- oder Aufgabegewinn gemäß §§ 16, 34 EStG gegeben, wenn ein gewerblicher Grundstückshändler seinen gesamten zum Umlaufvermögen gehörenden Grundstücksbestand an einen oder zwei Erwerber im zeitlichen Zusammenhang mit einer Aufgabe seines Betriebes veräußert.
  • BFH, 30.08.2007 - IV R 22/06

    Veräußerung eines Teilanteils an einer Personengesellschaft

    Auszug aus FG Hamburg, 28.01.2010 - 1 K 184/07
    Offen bleiben kann daher, ob der Gewinn aus der Veräußerung von 99 % der Kommanditanteile nicht bereits deshalb Teil des Gewerbeertrages ist, weil nicht die gesamten Mitunternehmeranteile, sondern nur Bruchteile davon von den Kommanditisten entgeltlich übertragen worden sind (s. dazu BFH Urteile vom 14.12.2006, IV R 3/05, BFHE 216, 233, BStBl II 2007, 777; vom 30.08.2007, IV R 22/06, BFH/NV 2008, 109, wonach auch bei Anwendung des § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG auf Teilmitunternehmeranteile der Gewinn aus der Veräußerung eines solchen Teilanteils Teil des Gewerbeertrags war).
  • BFH, 25.08.2010 - I R 21/10

    Einbringung von Mitunternehmeranteilen in eine GmbH - Gewerbesteuerbarkeit des

    Die Klage blieb erfolglos (Finanzgericht --FG-- Hamburg, Urteil vom 28. Januar 2010 1 K 184/07, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2010, 1085).
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   FG Sachsen, 09.12.2010 - 1 K 184/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,40808
FG Sachsen, 09.12.2010 - 1 K 184/07 (https://dejure.org/2010,40808)
FG Sachsen, Entscheidung vom 09.12.2010 - 1 K 184/07 (https://dejure.org/2010,40808)
FG Sachsen, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - 1 K 184/07 (https://dejure.org/2010,40808)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines entgeltlichen Anschaffungsvorgangs bei Verzicht auf eine Forderung als Gegenleistung für die Übertragung von Altanlagen; Zuordnung von Gesellschaftsanteilen zu einer Gemeinde aufgrund eines Verzichts auf den Anspruch aus § 4 Abs. 2 KVG als ...

  • rechtsportal.de

    "Stromvergleich" in den neuen Bundesländern als entgeltliches Geschäft Anschaffungskosten der Versorgungsanlagen rückwirkende Neuregelung des kommunalen Querverbunds durch das JStG 2009 ist verfassungsgemäß

  • datenbank.nwb.de

    "Stromvergleich" in den neuen Bundesländern als entgeltliches Geschäft - Anschaffungskosten der Versorgungsanlagen - rückwirkende Neuregelung des kommunalen Querverbunds durch das JStG 2009 ist verfassungsgemäß

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 14.07.2004 - I R 9/03

    Eigengesellschaften öffentlich-rechtlicher Körperschaften

    Auszug aus FG Sachsen, 09.12.2010 - 1 K 184/07
    Denn es entspricht der ständigen Rechtsprechung und der herrschenden Auffassung, dass eine Körperschaft öffentlichen Rechts es in der Hand hat, die organisatorischen Maßnahmen bei der Konzeption nicht nur ihrer Hoheitsbetriebe, sondern auch ihrer BgA i.S. von § 4 KStG im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften so zu treffen, wie sie es für zweckmäßig hält (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juli 2004 I R 9/03, BFHE 207, 142).

    Dies gilt unabhängig davon, ob es sich insoweit ausschließlich um Versorgungsbetriebe i.S. des § 4 Abs. 3 KStG handelt und ob zwischen ihnen eine technisch-wirtschaftliche Verflechtung gegeben ist (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 14. Juli 2004, a.a.O., bestätigt durch BFH-Urteil vom 22. August 2007 I R 32/06).

  • FG Köln, 09.03.2010 - 13 K 3181/05

    Gesetzliche Neuregelung der kommunalen Querfinanzierung verstößt nicht gegen

    Auszug aus FG Sachsen, 09.12.2010 - 1 K 184/07
    Zudem stellen die Regelungen keine neue Beihilfe im Sinne des Art. 108 Abs. 3 AEUV dar (vgl. Urteil des FG Köln vom 9. März 2010 13 K 3181/05, EFG 2010, 1345 ; das Revisionsverfahren wurde nach Rücknahme eingestellt).
  • BFH, 22.08.2007 - I R 32/06

    Dauerverluste kommunaler Eigenbetriebe sind steuerpflichtig

    Auszug aus FG Sachsen, 09.12.2010 - 1 K 184/07
    Dies gilt unabhängig davon, ob es sich insoweit ausschließlich um Versorgungsbetriebe i.S. des § 4 Abs. 3 KStG handelt und ob zwischen ihnen eine technisch-wirtschaftliche Verflechtung gegeben ist (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 14. Juli 2004, a.a.O., bestätigt durch BFH-Urteil vom 22. August 2007 I R 32/06).
  • BVerwG, 29.04.1994 - 7 C 30.93

    Wiedervereinigung - Kindergartengrundstück - Zuordnung an Gemeinde -

    Auszug aus FG Sachsen, 09.12.2010 - 1 K 184/07
    Falls aber der Stromversorgungsbetrieb - wie hier - bereits in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt worden war, hatte die Kommune nach § 4 Abs. 2 KVG einen Anspruch (entgegen dem Wortlaut gehen die Gesellschaftsanteile nicht kraft Gesetzes auf die Gemeinden über; vielmehr verleiht § 4 Abs. 2 KVG ihnen einen Anspruch auf Übertragung, vgl. BVerwG-Urteil vom 29. April 1994 7 C 30.93, BVerwGE 96, 1), als Gesellschafter an der Kapitalgesellschaft - hier der Y - entsprechend beteiligt zu werden.
  • BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 58.94

    Kommunalvermögen - Anspruch auf Kapitalbeteiligungen - Regionale

    Auszug aus FG Sachsen, 09.12.2010 - 1 K 184/07
    b) Selbst dann, wenn man davon ausgehen sollte, dass der öffentliche Restitutionsanspruch nach §§ 21, 22 EV durch § 4 Abs. 2 KVG nicht ausgeschlossen wird (so noch BVerwG-Urteil vom 18. Mai 1995 7 C 58.94, BVerwGE 98, 273), ändert sich an dem gefundenen Ergebnis nichts.
  • BVerwG, 11.11.2004 - 3 C 36.03

    Einigungsvertrag; Vermögenszuordnung; Beteiligungsanspruch; Treuhandanstalt;

    Auszug aus FG Sachsen, 09.12.2010 - 1 K 184/07
    In dieser Auslegung ist § 4 Abs. 2 KVG gültiges Recht und nach Auffassung des Senats auch mit Art. 28 Abs. 2 GG vereinbar (so auch: BVerwG-Urteil vom 11. November 2004 3 C 36/03, BVerwGE 122, 157 ).
  • FG Sachsen, 26.01.2010 - 4 V 837/09

    Aussetzung der Vollziehung; Erwerb örtlicher Versorgungsanlagen im Rahmen des

    Auszug aus FG Sachsen, 09.12.2010 - 1 K 184/07
    Die Klägerin erwarb die Versorgungsanlagen ausweislich der Übertragungsvereinbarung entgeltlich gegen Erstattung des in der Anlage 2 zu dieser Vereinbarung ausgewiesenen Sachzeitwertes, der als gleichwertig mit den Ansprüchen gemäß § 4 Abs. 2 KVG angesehen wurde (vgl. Beschluss des Sächsisches Finanzgerichts vom 26. Januar 2010 4 V 837/09, juris).
  • OLG Rostock, 14.09.2000 - 1 U 187/98

    Stromvergleich - Beteiligte - Übertragungsanspruch unbeteiligter Kommunen - Treu

    Auszug aus FG Sachsen, 09.12.2010 - 1 K 184/07
    Es bleibt vielmehr beim Vorrang der grundrechtlich geschützten Betätigung der Privatwirtschaft (vgl. Urteil des OLG Rostock vom 14. September 2000 1 U 187/98, juris, wonach Art. 28 Abs. 2 GG durch den Verbleib der örtlichen Stromversorgungsanlagen beim Regionalversorger nicht verletzt wird).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2016 - 3 K 199/13

    Zur rückwirkenden Anwendung des § 8 Abs. 7 KStG i.d.F. vom 19.12.2008 - Zur

    Das FG Sachsen sowie das FG Düsseldorf haben bislang eine rückwirkende Anwendung des § 8 Abs. 7 KStG auf offene Veranlagungen bis zum Veranlagungszeitraum 2008 bejaht (FG Sachsen Urteil v. 09.12.2010, 1 K 184/07 in juris gegenstandlos nach Klagrücknahme im Revisionsverfahren, sowie FG Düsseldorf Urteil v. 09.03.2010 6 K 3720/06, EFG 2010, 1443).
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