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   FG Baden-Württemberg, 13.09.2018 - 1 K 189/16   

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https://dejure.org/2018,44414
FG Baden-Württemberg, 13.09.2018 - 1 K 189/16 (https://dejure.org/2018,44414)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.09.2018 - 1 K 189/16 (https://dejure.org/2018,44414)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. September 2018 - 1 K 189/16 (https://dejure.org/2018,44414)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 4 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 4 Abs 4 EStG 2009, § 4d Abs 1 S 1 EStG 2009, § 12 Nr 1 EStG 2009, EStG VZ 2009
    Betriebsausgabenabzug für Zuwendungen an eine Unterstützungskasse in Form einer Gehaltsumwandlung für die Altersversorgung der Ehefrau

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4 ; EStG § 4d
    Abziehbarkeit von Zuwendungen an eine Unterstützungskasse in Form einer Entgeltumwandlung; Absetzbarkeit der Altersversorgung einer beim Steuerpflichtigen beschäftigten Ehefrau als Betriebsausgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnsteuer | Gehaltsumwandlung für die Altersversorgung im Rahmen von Ehegattenarbeitsverhältnissen

  • IWW (Kurzinformation)

    Ehegattenarbeitsverhältnis | Kein Betriebsausgabenabzug für Zuwendungen an Unterstützungskasse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Betriebsausgabenabzug für Zuwendungen an eine Unterstützungskasse in Form einer Gehaltsumwandlung für die Altersversorgung der Ehefrau

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zuwendungen des Arbeitgebers an eine Unterstützungskasse in Form einer Umwandlung von knapp 50% des Gehalts seiner bei ihm angestellten Ehefrau für deren Alterssicherung nicht fremdüblich und deswegen nicht als Betriebsausgaben abziehbar

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Arbeitnehmer
    Arbeitnehmerbegriffe in ABC-Form
    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse
    Betriebliche Altersversorgung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 10.06.2008 - VIII R 68/06

    Berücksichtigung von im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses geleisteten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.09.2018 - 1 K 189/16
    Die Kläger meinen, sie seien bei der Entgeltumwandlung nicht durch den Fremdvergleich beschränkt, sondern frei (Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 10. Juni 2008 VIII R 68/06, BFHE 222, 332, BStBl II 2008, 973).

    Ferner muss ein hohes Maß an Wahrscheinlichkeit dafür sprechen, dass der Steuerpflichtige eine solche Versorgung bei vergleichbaren Tätigkeits- und Leistungsmerkmalen auch einem familienfremden Arbeitnehmer gewährt haben würde (BFH-Urteil vom 10. Juni 2008 VIII R 68/06, BFHE 222, 332, BStBl II 2008, 973, zu II.1., zur Beurteilung einer Direktversicherung).Ist aber der Arbeitnehmer-Ehegatte von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht freigestellt, so kann die Vorsorgemaßnahme zu seinen Gunsten auch dann betrieblich veranlasst sein, wenn den familienfremden Arbeitnehmern eine Altersrente nicht zugestanden oder ernsthaft in Aussicht gestellt worden ist (BFH-Urteil vom 11. März 1988 III R 6/85, BFH/NV 1988, 639, zur Beurteilung einer Pensionszusage).

    Der Aufwand des Arbeitgeber-Ehegatten aus dem Arbeitsverhältnis bleibt betragsmäßig unverändert (BFH-Urteil vom 10. Juni 2008 VIII R 68/06, BFHE 222, 332, BStBl II 2008, 973, zu II.3., m.w.N., zur Beurteilung einer Direktversicherung).

    Es kommt darauf an, ob das Arbeitsverhältnis durch die Entgeltumwandlung in ungewöhnlicher oder unangemessener Weise umgestaltet wird (BFH-Urteil vom 10. Juni 2008 VIII R 68/06, BFHE 222, 332, BStBl II 2008, 973, zu II.3., zur Beurteilung einer Direktversicherung).

    Da die Entgeltumwandlung bereits nach diesen Maßstäben steuerlich nicht anzuerkennen ist, kann dahinstehen, ob eine strengere Prüfung des Fremdvergleichs deshalb veranlasst wäre, weil die Klägerin im Jahr 2005 eine Lohnerhöhung erhielt und zugleich ein Zeitwertkontomodell eingeführt wurde, das in die hier streitige Entgeltumwandlung überging (dazu BFH-Urteil vom 10. Juni 2008 VIII R 68/06, BFHE 222, 332, BStBl II 2008, 973, zu II.4., m.w.N.).

  • BFH, 19.06.2007 - VIII R 100/04

    Betragsmäßige Begrenzung der jährlichen Zuwendungen an Unterstützungskassen nach

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.09.2018 - 1 K 189/16
    Gleichwohl handelt es sich bei den geleisteten Zuwendungen ihrer Rechtsnatur nach um Betriebsausgaben, weil der Abzug nach Maßgabe der § 4d Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 EStG nur der Höhe nach beschränkt ist (BFH-Urteil vom 19. Juni 2007 VIII R 100/04, BFHE 218, 236, BStBl II 2007, 930, zu II.2.a).

    Da im Streitfall die Ehefrau des Klägers (die Klägerin) eine Versorgungszusage erhalten hat, sind die Zuwendungen dafür nur bei Beachtung der für sog. Angehörigenverträge geltenden Grundsätze als Betriebsausgaben anzuerkennen (BFH-Urteil vom 19. Juni 2007 VIII R 100/04, BFHE 218, 236, BStBl II 2007, 930, zu II.1.; vgl. auch Dommermuth in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 4d EStG Rz. 43, unter "Versorgungsleistungen an Arbeitnehmer-Ehegatten").

  • BFH, 27.05.1993 - VI R 19/92

    Lohnsteuer - Beiträge - Versorgungskasse - Arbeitslohn - Verjährung - Zeitpunkt

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.09.2018 - 1 K 189/16
    Aufgrund der Verlagerung des zu versteuernden Einkommens in die Auszahlungsphase (BFH-Entscheidungen vom 5. November 1992 I R 61/89, BFHE 169, 369, BStBl II 1993, 185; vom 27. Mai 1993 VI R 19/92, BFHE 172, 46, BStBl II 1994, 246; vom 16. September 1998 VI B 155/98, BFH/NV 1999, 457: kein Zufluss des Teils des Arbeitslohns, der vom Arbeitgeber an die Unterstützungskasse gezahlt wird, beim Arbeitnehmer; Portner, BB 2004, 91, 96) unterliegt dieses Einkommen typischerweise einem geringeren Einkommensteuersatz.
  • BFH, 05.11.1992 - I R 61/89

    Rechtsfähige Versorgungseinrichtungen als Unterstützungskassen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.09.2018 - 1 K 189/16
    Aufgrund der Verlagerung des zu versteuernden Einkommens in die Auszahlungsphase (BFH-Entscheidungen vom 5. November 1992 I R 61/89, BFHE 169, 369, BStBl II 1993, 185; vom 27. Mai 1993 VI R 19/92, BFHE 172, 46, BStBl II 1994, 246; vom 16. September 1998 VI B 155/98, BFH/NV 1999, 457: kein Zufluss des Teils des Arbeitslohns, der vom Arbeitgeber an die Unterstützungskasse gezahlt wird, beim Arbeitnehmer; Portner, BB 2004, 91, 96) unterliegt dieses Einkommen typischerweise einem geringeren Einkommensteuersatz.
  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.09.2018 - 1 K 189/16
    Im Anbetracht dieser gegen die steuerliche Anerkennung sprechenden Umstände fällt nicht ins Gewicht, dass -worauf die Kläger zurecht hinweisen- der Ausschluss des Rechtsanspruchs bei Unterstützungskassen gemäß § 1b Abs. 4 Satz 1 BetrAVG nur als Vorbehalt des Widerrufs aus sachlichen Gründen anzuerkennen ist und die Klägerin daher ihre Ansprüche gegen die Unterstützungskasse durchsetzen kann (vgl. dazu Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 13. Juli 1978 3 AZR 278/77, Der Betrieb -DB- 1979, 551; vom 17. April 1985 3 AZR 72/83, BAGE 49, 57, DB 1986, 228; vom 18. April 1989 3 AZR 299/87, BAGE 61, 273, DB 1989, 1876; Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14. Januar 1987 1 BvR 1052/79, BVerfGE 74, 129, DB 1987, 638) und die Ansprüche zudem durch eine von der Unterstützungskasse abgeschlossene Rückdeckungsversicherung weiter abgesichert sind.
  • BFH, 16.09.1998 - VI B 155/98

    Lohnzufluß bei betrieblicher Altersversorgung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.09.2018 - 1 K 189/16
    Aufgrund der Verlagerung des zu versteuernden Einkommens in die Auszahlungsphase (BFH-Entscheidungen vom 5. November 1992 I R 61/89, BFHE 169, 369, BStBl II 1993, 185; vom 27. Mai 1993 VI R 19/92, BFHE 172, 46, BStBl II 1994, 246; vom 16. September 1998 VI B 155/98, BFH/NV 1999, 457: kein Zufluss des Teils des Arbeitslohns, der vom Arbeitgeber an die Unterstützungskasse gezahlt wird, beim Arbeitnehmer; Portner, BB 2004, 91, 96) unterliegt dieses Einkommen typischerweise einem geringeren Einkommensteuersatz.
  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.09.2018 - 1 K 189/16
    Im Anbetracht dieser gegen die steuerliche Anerkennung sprechenden Umstände fällt nicht ins Gewicht, dass -worauf die Kläger zurecht hinweisen- der Ausschluss des Rechtsanspruchs bei Unterstützungskassen gemäß § 1b Abs. 4 Satz 1 BetrAVG nur als Vorbehalt des Widerrufs aus sachlichen Gründen anzuerkennen ist und die Klägerin daher ihre Ansprüche gegen die Unterstützungskasse durchsetzen kann (vgl. dazu Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 13. Juli 1978 3 AZR 278/77, Der Betrieb -DB- 1979, 551; vom 17. April 1985 3 AZR 72/83, BAGE 49, 57, DB 1986, 228; vom 18. April 1989 3 AZR 299/87, BAGE 61, 273, DB 1989, 1876; Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14. Januar 1987 1 BvR 1052/79, BVerfGE 74, 129, DB 1987, 638) und die Ansprüche zudem durch eine von der Unterstützungskasse abgeschlossene Rückdeckungsversicherung weiter abgesichert sind.
  • BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 299/87

    Versorgungszusage - Widerruf - Unterstützungskasse - Besitzschutz - Zeitanteilig

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.09.2018 - 1 K 189/16
    Im Anbetracht dieser gegen die steuerliche Anerkennung sprechenden Umstände fällt nicht ins Gewicht, dass -worauf die Kläger zurecht hinweisen- der Ausschluss des Rechtsanspruchs bei Unterstützungskassen gemäß § 1b Abs. 4 Satz 1 BetrAVG nur als Vorbehalt des Widerrufs aus sachlichen Gründen anzuerkennen ist und die Klägerin daher ihre Ansprüche gegen die Unterstützungskasse durchsetzen kann (vgl. dazu Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 13. Juli 1978 3 AZR 278/77, Der Betrieb -DB- 1979, 551; vom 17. April 1985 3 AZR 72/83, BAGE 49, 57, DB 1986, 228; vom 18. April 1989 3 AZR 299/87, BAGE 61, 273, DB 1989, 1876; Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14. Januar 1987 1 BvR 1052/79, BVerfGE 74, 129, DB 1987, 638) und die Ansprüche zudem durch eine von der Unterstützungskasse abgeschlossene Rückdeckungsversicherung weiter abgesichert sind.
  • BAG, 13.07.1978 - 3 AZR 278/77

    Versorgungsordnung - Zusage - Leistungen - Mindestalter - Wartezeit -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.09.2018 - 1 K 189/16
    Im Anbetracht dieser gegen die steuerliche Anerkennung sprechenden Umstände fällt nicht ins Gewicht, dass -worauf die Kläger zurecht hinweisen- der Ausschluss des Rechtsanspruchs bei Unterstützungskassen gemäß § 1b Abs. 4 Satz 1 BetrAVG nur als Vorbehalt des Widerrufs aus sachlichen Gründen anzuerkennen ist und die Klägerin daher ihre Ansprüche gegen die Unterstützungskasse durchsetzen kann (vgl. dazu Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 13. Juli 1978 3 AZR 278/77, Der Betrieb -DB- 1979, 551; vom 17. April 1985 3 AZR 72/83, BAGE 49, 57, DB 1986, 228; vom 18. April 1989 3 AZR 299/87, BAGE 61, 273, DB 1989, 1876; Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14. Januar 1987 1 BvR 1052/79, BVerfGE 74, 129, DB 1987, 638) und die Ansprüche zudem durch eine von der Unterstützungskasse abgeschlossene Rückdeckungsversicherung weiter abgesichert sind.
  • BFH, 07.03.2018 - I R 89/15

    Erdienbarkeit bei Barlohnumwandlung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.09.2018 - 1 K 189/16
    Allerdings müsse die Entgeltumwandlungsvereinbarung als solche den Anforderungen des sog. formellen Fremdvergleichs genügen (BFH-Urteil vom 7. März 2018 I R 89/15, BFHE 261, 110, Deutsches Steuerrecht 2018, 1359).
  • BFH, 29.01.2003 - XI R 10/02

    Zuwendungen an Unterstützungskassen

  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 29/97

    Rechtsformunwirksame Verträge zwischen nahen Angehörigen

  • BFH, 05.02.1987 - IV R 198/84

    Arbeitnehmer-Ehegatten - Direktversicherung - Barlohn - Betriebliche Veranlassung

  • BFH, 15.09.2004 - I R 62/03

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer sog. Übermaßrente -

  • BFH, 16.12.1998 - X R 139/95

    Anschaffungskosten bei Darlehensübernahme zwischen nahen Angehörigen

  • BFH, 11.03.1988 - III R 6/85

    Berücksichtigung von Rückstellungen für Pensionszusagen eines Friseurbetriebes

  • BFH, 11.09.1987 - III R 267/83

    Abzugsfähigkeit als Betriebsausgaben von Direktversicherungsbeiträgen zugunsten

  • BFH, 17.07.2013 - X R 31/12

    Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen - Unschädliche Erwähnung überholter

  • BFH, 21.01.2014 - X B 181/13

    Anerkennung von Ehegatten-Arbeitsverhältnisses bei Einräumung einer Pkw-Nutzung -

  • BFH, 19.08.2015 - X R 30/12

    Unterstützungskasse - betriebliche Veranlassung von Versorgungsleistungen -

  • BFH, 12.07.2017 - VI R 59/15

    Leistungen des Nutzungsberechtigten als Betriebsausgaben beim

  • BFH, 28.10.2020 - X R 32/18

    Berücksichtigung von im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses geleisteten

    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 13.09.2018 - 1 K 189/16 aufgehoben.
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