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   VG Karlsruhe, 12.09.2012 - 1 K 1931/12   

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VG Karlsruhe, 12.09.2012 - 1 K 1931/12 (https://dejure.org/2012,28612)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.09.2012 - 1 K 1931/12 (https://dejure.org/2012,28612)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. September 2012 - 1 K 1931/12 (https://dejure.org/2012,28612)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Eintritt in den Ruhestand; Aufschub; einstweilige Anordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zum Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze im Wege der einstweiligen Anordnung bzgl. des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtsbezeichnung; Ernennung; ADA; Entlassung; Versetzung in den Ruhestand - Einstweilige Anordnung; Vorwegnahme der Hauptsache; Einsatzdienst der Feuerwehr; Eintritt in den Ruhestand; Hinausschieben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der hinausgeschobene Eintritt in den Ruhestand

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Hamburg, 05.06.2012 - 1 Bs 98/12

    Zu den Voraussetzungen für das Hinausschieben des Ruhestandes einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.09.2012 - 1 K 1931/12
    Andernfalls liefe die Vorschrift, die die Möglichkeiten des § 39 LBG für eine Übergangszeit in Kenntnis dieser Auswirkungen in mehrfacher Hinsicht erheblich erweitern will, weitgehend leer (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.08.2012 -6 B 898/12 -, juris Rn 14; OVG Hamburg, Beschluss vom 05.06.2012 - 1 Bs 98/12 -, juris Rn 10; VG Freiburg, Urteil vom 10.07.2012 - 5 K 751/12 -, juris Rn 27).

    Wird die einstweilige Anordnung nicht erlassen, droht dem Antragsteller mit Ablauf des 30.09.2012 ein unwiederbringlicher Rechtsverlust, da der zu diesem Zeitpunkt kraft Gesetzes erfolgende Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze nicht mehr rückgängig gemacht werden kann und der Anspruch des Antragstellers auf effektiven Rechtsschutz leerliefe (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2011 - 2 B 94/11 -, juris Rn 14; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.08.2012 - 6 B 898/12 -, juris Rn 24; OVG Hamburg, Beschluss vom 05.06.2012 - 1 Bs 98/12 -, juris Rn 6).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2012 - 6 B 898/12

    Hinausschieben des Eintritts eines Beamten in den Ruhestand bei Entgegenstehen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.09.2012 - 1 K 1931/12
    Andernfalls liefe die Vorschrift, die die Möglichkeiten des § 39 LBG für eine Übergangszeit in Kenntnis dieser Auswirkungen in mehrfacher Hinsicht erheblich erweitern will, weitgehend leer (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.08.2012 -6 B 898/12 -, juris Rn 14; OVG Hamburg, Beschluss vom 05.06.2012 - 1 Bs 98/12 -, juris Rn 10; VG Freiburg, Urteil vom 10.07.2012 - 5 K 751/12 -, juris Rn 27).

    Wird die einstweilige Anordnung nicht erlassen, droht dem Antragsteller mit Ablauf des 30.09.2012 ein unwiederbringlicher Rechtsverlust, da der zu diesem Zeitpunkt kraft Gesetzes erfolgende Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze nicht mehr rückgängig gemacht werden kann und der Anspruch des Antragstellers auf effektiven Rechtsschutz leerliefe (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2011 - 2 B 94/11 -, juris Rn 14; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.08.2012 - 6 B 898/12 -, juris Rn 24; OVG Hamburg, Beschluss vom 05.06.2012 - 1 Bs 98/12 -, juris Rn 6).

  • VG Freiburg, 10.07.2012 - 5 K 751/12

    Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.09.2012 - 1 K 1931/12
    Andernfalls liefe die Vorschrift, die die Möglichkeiten des § 39 LBG für eine Übergangszeit in Kenntnis dieser Auswirkungen in mehrfacher Hinsicht erheblich erweitern will, weitgehend leer (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.08.2012 -6 B 898/12 -, juris Rn 14; OVG Hamburg, Beschluss vom 05.06.2012 - 1 Bs 98/12 -, juris Rn 10; VG Freiburg, Urteil vom 10.07.2012 - 5 K 751/12 -, juris Rn 27).
  • BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 4.80

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.09.2012 - 1 K 1931/12
    Entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin dürfte diesem Antrag im Hauptsacheverfahren nach sachlicher Bescheidung des wohl verspäteten Widerspruchs (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 28.10.1982 - 2 C 4/80 -, ZBR 1983, 191) derzeit zu entsprechen sein.
  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.09.2012 - 1 K 1931/12
    Das setzt aber voraus, dass die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären und zudem ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache besteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.12.1989, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 15; Beschluss vom 13.08.1999 - 2 VR 1.99 -, BVerwGE 109, 258; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.09.2003 - 1 S 2007/03 -, NVwZ-RR 2004, 63; vgl. auch Beschluss vom 12.10.2007 - 1 S 2132/07 -, ESVGH 58, 99).
  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03

    Altersteilzeit, Blockmodell; dringende dienstliche Belange; Ermessen;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.09.2012 - 1 K 1931/12
    Es ist in erster Linie Sache des Dienstherrn, zur Umsetzung gesetzlicher und politischer Ziele die Aufgaben der Verwaltung festzulegen, ihre Priorität zu bestimmen und ihre Erfüllung durch Bereitstellung personeller und sachlicher Mittel zu sichern (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.4. 2004 - 2 C 21/03 -, BVerwGE 120, 382, zur Gewährung von Altersteilzeit; vgl. zum Ganzen auch: Plog/Wiedow/ Wiegand , a.a.O., § 39 LGB Rn 7 f.).
  • BVerwG, 21.12.2011 - 2 B 94.11

    Allgemeine Altersgrenze für das Ausscheiden aus dem aktiven Beamtenverhältnis;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.09.2012 - 1 K 1931/12
    Wird die einstweilige Anordnung nicht erlassen, droht dem Antragsteller mit Ablauf des 30.09.2012 ein unwiederbringlicher Rechtsverlust, da der zu diesem Zeitpunkt kraft Gesetzes erfolgende Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze nicht mehr rückgängig gemacht werden kann und der Anspruch des Antragstellers auf effektiven Rechtsschutz leerliefe (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2011 - 2 B 94/11 -, juris Rn 14; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.08.2012 - 6 B 898/12 -, juris Rn 24; OVG Hamburg, Beschluss vom 05.06.2012 - 1 Bs 98/12 -, juris Rn 6).
  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.09.2012 - 1 K 1931/12
    Dadurch ist für die Dauer der schrittweisen Anhebung der regelmäßigen oder besonderen Altersgrenze durch das Dienstrechtsreformgesetz neben haushaltspolitischen Erwägungen gewährleistet, dass die davon betroffenen älteren Beamtinnen und Beamte, die nicht in den Genuss der Übergangsregelungen kommen wollen, unter erheblich erleichterten Voraussetzungen ebenso lange bis zum Erreichen der Altersgrenze wie ihre jüngeren Kolleginnen und Kollegen im Dienst bleiben können (vgl. zum Verbot der Diskriminierung wegen des Alters nach Gemeinschaftsrecht bei der Festlegung der Altersgrenze: EuGH, Urteil vom 21.07.2011 - C-159/10 u.a. -, NVwZ 2011, 1249).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2003 - 1 S 2007/03

    Zulassung zu öffentlicher Einrichtung - erneutes Vergabeverfahren nach Absage

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.09.2012 - 1 K 1931/12
    Das setzt aber voraus, dass die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären und zudem ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache besteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.12.1989, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 15; Beschluss vom 13.08.1999 - 2 VR 1.99 -, BVerwGE 109, 258; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.09.2003 - 1 S 2007/03 -, NVwZ-RR 2004, 63; vgl. auch Beschluss vom 12.10.2007 - 1 S 2132/07 -, ESVGH 58, 99).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2007 - 1 S 2132/07

    Nutzung von Schulräumen für muttersprachlichen Konsulatsunterricht

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.09.2012 - 1 K 1931/12
    Das setzt aber voraus, dass die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären und zudem ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache besteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.12.1989, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 15; Beschluss vom 13.08.1999 - 2 VR 1.99 -, BVerwGE 109, 258; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.09.2003 - 1 S 2007/03 -, NVwZ-RR 2004, 63; vgl. auch Beschluss vom 12.10.2007 - 1 S 2132/07 -, ESVGH 58, 99).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.2013 - 4 S 1519/12

    Zum Rechtsanspruch eines Beamten auf Hinausschieben des Eintritts in den

    Die Regelung vermeidet durch die Einräumung eines Rechtsanspruch damit zugleich eine ggf. unzulässige Diskriminierung wegen des Alters und dient der Gleichbehandlung der betroffenen Beamten mit (jüngeren) Kollegen, die bis zum Erreichen ihrer jeweiligen Altersgrenze im Dienst bleiben können (VG Karlsruhe, Beschluss vom 12.09.2012 - 1 K 1931/12 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2013 - 4 S 648/13

    Zur Dokumentationspflicht entgegenstehender dienstlicher Interessen bei Anspruch

    Das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache steht dem Erlass der einstweiligen Anordnung nicht entgegen, da in dem vom Tenor umfassten Zeitraum auch ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache besteht (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Beschluss vom 14.12.1989 - 2 ER 301.89 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 15; Beschluss vom 13.08.1999 - 2 VR 1.99 -, BVerwGE 109, 258; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.09.2003 - 1 S 2007/08 -, NVwZ-RR 2004, 63; zu einer vergleichbaren Fallgestaltung VG Karlsruhe, Beschluss vom 12.09.2012 - 1 K 1931/12 -, Juris).
  • VG Karlsruhe, 08.07.2013 - 5 K 1338/13

    Antrag auf Hinausschiebung des Ruhestands

    Bei der Antragstellerin ist ein Anordnungsgrund gegeben, denn ihrem geltend gemachten Begehren auf Hinausschieben des Ruhestands kann (sowohl im Eil- wie auch im Hauptsacheverfahren) nur stattgegeben werden, solange der Ruhestand noch nicht eingetreten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2011 - 2 B 94.11 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 25.09.2008 - 3 AE 08.2500 -, juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 12.09.2012 - 1 K 1931/12 -, juris).
  • OVG Thüringen, 31.01.2013 - 2 EO 74/13

    Altersgrenze bei Richtern

    Die Rüge des Antragstellers, das Verwaltungsgericht habe sich nicht mit den Entscheidungen des OVG Hamburg vom 25. Juni 2012 - 1 Bs 98/12 -, des OVG Nordrhein-Westfalen vom 31. Juli 2012 - 6 B 872/12 -, des VG Karlsruhe vom 12. September 2012 - 1 K 1931/12 und des VG Düsseldorf vom 17. Oktober 2012 - 2 L 1512/12 und vom 19. November 2012 - 2 L 1628/12 - auseinandergesetzt, trägt nicht.
  • VG Ansbach, 08.10.2012 - AN 1 E 12.01475

    Hinausschieben des Ruhestands; dienstliches Interesse; Mitwirkung des

    Wird die einstweilige Anordnung nicht erlassen, droht dem Antragsteller mit Ablauf des ... 2012 ein unwiederbringlicher Rechtsverlust, da der zu diesem Zeitpunkt kraft Gesetzes gemäß Art. 143 Abs. 2 BayBG erfolgende Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze nicht mehr rückgängig gemacht werden kann und der Anspruch des Antragstellers auf effektiven Rechtsschutz leer liefe (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 12.9.2012, 1 K 1931/12 m.w.N.).
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