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   FG Baden-Württemberg, 19.12.2013 - 1 K 1939/12   

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https://dejure.org/2013,44767
FG Baden-Württemberg, 19.12.2013 - 1 K 1939/12 (https://dejure.org/2013,44767)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.12.2013 - 1 K 1939/12 (https://dejure.org/2013,44767)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - 1 K 1939/12 (https://dejure.org/2013,44767)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Person des leistungserbringenden Unternehmers bei Versteigerung über eBay unter Verwendung eines Pseudonyms (sog. Nickname)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Handeln Eheleute bei eBay gemeinsam unter einem Pseudonym, ist gleichwohl nur der Kontoinhaber des eBay-Accounts steuerpflichtig

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerpflichtiger bzgl. Umsatzsteuer im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gütern über die Internet-Auktions-Plattform "ebay"

  • steuerrechtsiegen.de

    EBay-Versteigerungen - eBay-Umsätze von Eheleuten - Inhaber des Nutzerkontos muss diese versteuern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 2 Abs. 1 S. 1
    Umsatzsteuerlicher Unternehmer bei einer Internetauktion über ebay unter Verwendung eines Pseudonyms/Nicknamens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuerlicher Unternehmer bei einer Internetauktion über ebay unter Verwendung eines Pseudonyms/Nicknamens

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Leistungserbringung über eBay unter Verwendung eines Pseudonyms

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerpflicht auf eBay: Wer ist der Steuerschuldner?

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerpflicht - Inhaber des eBay-Benutzeraccounts

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zurechnung der Umsätze von Eheleuten bei eBay-Verkäufen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umsatzsteuerpflicht - und der Inhaber des eBay-Benutzerkontos

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Gemeinsames Nutzerkonto auf eBay - Wer muss umsatzsteuerpflichtige Verkäufe versteuern?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Versteigerung über eBay unter Verwendung eines Pseudonyms und der leistungserbringende Unternehmer - eBay-Recht

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Umsätze von Eheleuten über eBay unter Verwendung eines gemeinsamen "Nickname" sind vom Inhaber des Nutzerkontos zu versteuern

  • Jurion (Kurzinformation)

    Umsätze von Eheleuten über eBay unter Verwendung eines gemeinsamen "Nickname" sind vom Inhaber des Nutzerkontos zu versteuern

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerpflichtige Umsätze über eBay sind vom Inhaber des Nutzerkontos zu versteuern

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zurechnung der Umsätze von Eheleuten bei eBay-Verkäufen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Besteuerung von eBay-Geschäften bei Mitbenutzung von Nickname

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Vorsicht Steuerfalle bei eBay Verkäufen unter Nutzung eines gemeinsamen "Nickname"

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Unternehmereigenschaft bei ebay-Verkäufen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    EBay-Umsätze sind vom Kontoinhaber zu versteuern!

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    EBay: Steuer-Urteil im Fall von gemeinsam genutztem Account

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    FinG Baden-Württemberg: Besteuerung von eBay-Geschäften bei Mitbenutzung von Nickname

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Umsätze von Eheleuten über eBay sind bei Verwendung eines gemeinsamen "Nicknames" vom Inhaber des Nutzerkontos zu versteuern - Finanzamt darf für Verkäufe nicht beide Eheleute gemeinschaftlich als Steuerschuldner heranziehen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2014, 530
  • DB 2014, 877
  • EFG 2014, 790
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 26.04.2012 - V R 2/11

    Zur Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Gegenständen über "ebay" - Auslegung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.12.2013 - 1 K 1939/12
    Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens vor dem Bundesfinanzhof (Az.: V R 2/11) trägt der Beklagte.

    Nach Klärung dieser Rechtsfrage durch das aufgrund der Revision der Klägerin ergangene BFH-Urteil vom 26. April 2012 - V R 2/11 (BFHE 237, 286, BStBl II 2012, 634) ist im zweiten Rechtsgang noch streitig, ob die Klägerin die steuerpflichtigen Umsätze in den Jahren 2003 bis 2005 (den Streitjahren) selbst als Unternehmerin ausgeführt hat oder ob die Umsätze dem unternehmerischen Handeln eines oder beider ihrer Gesellschafter zuzurechnen sind.

    Auf die Revision der Klägerin hob der BFH das Senatsurteil mit Urteil in BFHE 237, 286, BStBl II 2012, 634 auf und verwies die Sache an den erkennenden Senat zurück.

    Daher falle letztlich die Unternehmereigenschaft fort, weil der Tätigkeitsumfang bei weitem nicht dem entspreche, von dem der BFH in seinem Urteil in BFHE 237, 286, BStBl II 2012, 634 ausgegangen sei.

    Ob eine Leistung dem Handelnden oder einem anderen zuzurechnen ist, hängt deshalb grundsätzlich davon ab, ob der Handelnde gegenüber Dritten - hier dem Leistungsempfänger - im eigenen Namen oder berechtigterweise im Namen eines anderen bei Ausführung entgeltlicher Leistungen aufgetreten ist (vgl. BFH-Entscheidungen vom 31. Januar 2002 - V B 108/01, BFHE 198, 208, BStBl II 2004, 622, vom 5. April 2001 - V R 5/00, BFH/NV 2001, 1307, vom 28. Januar 1999 - V R 4/98, BFHE 188, 456, BStBl II 1999, 628, vom 30. September 1999 - V R 8/99, BFH/NV 2000, 353, und vom 9. November 1999 - V B 16/99, BFH/NV 2000, 611; zuletzt z. B. BFH-Urteile vom 12. August 2009 - XI R 48/07, BFH/NV 2010, 259, vom 12. Mai 2011 - V R 25/10, BFH/NV 2011, 1541, und in BFHE 237, 286, BStBl II 2012, 634).

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 135 Abs. 1 FGO; sie beinhaltet auch die Kosten des Revisionsverfahrens V R 2/11.

  • BFH, 29.06.1987 - X R 23/82

    1. Bei Veräußerung von Privatvermögen setzt Unternehmereigenschaft Verhalten wie

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.12.2013 - 1 K 1939/12
    Aus den BFH-Urteilen vom 29. Juni 1987 - X R 23/82 (BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744) und vom 16. Juli 1987 - X R 48/82 (BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752) zur Veräußerung von Briefmarken- bzw. Münzsammlungen ergebe sich mangels Vergleichbarkeit der Sachverhalte für den Streitfall nichts anderes.

    Der Streitfall sei mit den vom X. Senat des BFH in dessen Urteilen in BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752 (zu einem Münzsammler) und in BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744 (zu einem Briefmarkensammler) entschiedenen Fällen eines Sammlers, der seine Sammlung en bloc aufgibt und versteigern lässt, nicht vergleichbar.

  • BFH, 16.07.1987 - X R 48/82

    Münzsammler in der Regel kein Unternehmer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.12.2013 - 1 K 1939/12
    Aus den BFH-Urteilen vom 29. Juni 1987 - X R 23/82 (BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744) und vom 16. Juli 1987 - X R 48/82 (BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752) zur Veräußerung von Briefmarken- bzw. Münzsammlungen ergebe sich mangels Vergleichbarkeit der Sachverhalte für den Streitfall nichts anderes.

    Der Streitfall sei mit den vom X. Senat des BFH in dessen Urteilen in BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752 (zu einem Münzsammler) und in BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744 (zu einem Briefmarkensammler) entschiedenen Fällen eines Sammlers, der seine Sammlung en bloc aufgibt und versteigern lässt, nicht vergleichbar.

  • BFH, 12.08.2015 - XI R 43/13

    Umsatzsteuerbarkeit des Verkaufs von mindestens 140 Pelzmänteln auf der

    Es hat festgestellt, dass die Klägerin Inhaberin der eBay-Konten "D" und "E" war, und daraus mangels abweichender Anhaltspunkte zu Recht den Schluss gezogen, dass die Klägerin unter diesen Pseudonymen (vgl. dazu auch BFH-Urteil in BFHE 174, 469, BStBl II 1994, 671, unter II.1.) die Pelzmäntel veräußert hat (vgl. allgemein auch Urteil des FG Baden-Württemberg vom 19. Dezember 2013  1 K 1939/12, Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 790, unter 2.c).
  • FG Baden-Württemberg, 26.10.2017 - 1 K 2431/17

    Zurechnung von Umsätzen bei Verkäufen über "ebay" - widerstreitende

    Das FG Baden-Württemberg gab der Klage im zweiten Rechtsgang mit Urteil vom 19. Dezember 2013 statt (Az.: 1 K 1939/12) und hob die an die Eheleute gerichteten Umsatzsteuerbescheide 2003 bis 2005 vom 29. November 2007 auf.

    Findet die Internetauktion -wie fast durchgehend bei den "Privatverkäufen" über "ebay" und auch im Streitfall- ausschließlich unter Verwendung des Nutzernamens statt, dann ist derjenige, der ihm das Verkaufsangebot unterbreitet hat, aus der verständigen Sicht des Meistbietenden diejenige Person im Rechtssinne, die sich diesen anonymen Nutzernamen von dem Unternehmen "ebay" bei Eröffnung des Nutzerkontos hat zuweisen lassen (FG Baden-Württemberg in EFG 2014, 790; BGH-Urteil vom 11. Mai 2011 VIII ZR 289/09, BGHZ 189, 346, NJW 2011, 2421; Oberlandesgericht München, Urteil vom 5. Februar 2004 19 U 5114/03, NJW 2004, 1328; Landgericht Aachen, Urteil vom 15. Dezember 2006 5 S 184/06, Computer und Recht -CR- 2007, 605).

    Allein der Umstand, dass sich in dem Nutzernamen "A" neben den beiden ersten Buchstaben des Vornamens des Klägers auch die ersten beiden Buchstaben des Vornamens der Ehefrau wiederfanden, genügt nicht, um die Umsätze insgesamt der Ehefrau und einer zwischen den beiden Ehegatten gebildeten GbR zuzurechnen (FG Baden-Württemberg in EFG 2014, 790).

    Die Annahme des FA, dass die Umsätze den Eheleuten zuzurechnen sind, hat sich nach dem rechtskräftigen Urteil des FG Baden-Württemberg in EFG 2014, 790 als unrichtig herausgestellt.

  • FG Köln, 13.08.2019 - 8 K 1565/18

    "Vermietung" von virtuellem Land in einem Online-Spiel ist umsatzsteuerpflichtig

    Denn der Senat hält es insoweit für ausreichend, dass sich die hinter den Avataren stehenden Personen, soweit sich deren Identifizierung - aus welchen Gründe auch immer - als erforderlich herausstellen sollte, zumindest über die verwendete Internet - IP - Adresse ermitteln lassen (ähnlich: Englisch, UR 2017, 875 (878); vergl. auch FG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.12.2013 1 K 1939/12, EFG 2014, 790 zur Nutzung von "Nicknames" im Rahmen des Handels auf ebay).
  • FG Düsseldorf, 23.03.2015 - 3 V 3863/14

    Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung - Auslandswohnsitz des

    Auf das Urteil des Finanzgerichts - FG - Baden-Württemberg vom 19. Dezember 2013 (1 K 1939/12, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2014, 790) werde Bezug genommen.
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