Weitere Entscheidung unten: FG Rheinland-Pfalz, 23.10.2007

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   FG Rheinland-Pfalz, 31.10.2007 - 1 K 1941/05   

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FG Rheinland-Pfalz, 31.10.2007 - 1 K 1941/05 (https://dejure.org/2007,6955)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31.10.2007 - 1 K 1941/05 (https://dejure.org/2007,6955)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31. Oktober 2007 - 1 K 1941/05 (https://dejure.org/2007,6955)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehung von steuerpflichtigen Einkünften durch Übertragung von Rechten aus einer Erfindung gegen Entgelt; Einnahmen aus der Übertragung von Erfinderrechten als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit; Anforderungen an die Nachhaltigkeit einer Tätigkeit; Patentanmeldung ...

  • Judicialis

    EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3; ; EStG § 18 Abs. 2; ; EStG § 22 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 18; EStG § 22 Nr. 3
    Übertragung von Rechten aus einer spontanen Erfindung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Übertragung von Rechten aus einer spontanen Erfindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 18.06.1998 - IV R 29/97

    Nachhaltigkeit einer Erfindertätigkeit

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 31.10.2007 - 1 K 1941/05
    Diese Entscheidung lehne die gegenteilige Auffassung des BFH-Urteils vom 10. Juni 1998 IV R 29/97 ausdrücklich ab.

    Im vorliegenden Fall habe das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil 3 K 2633/97 unter Heranziehung des BFH-Urteilesvom 18. Juni 1998 IV R 29/97 die Erfindertätigkeit der Klägerin als nachhaltige Tätigkeit eingestuft und dies mit den nach der Äußerung der Spontanidee noch notwendigen Ausarbeitungen und Erprobungen begründet, die von der Klägerin auf die LTS übertragen worden seien.

    Anders als in dem vom BFH in dem Verfahren IV R 29/97 zu beurteilenden Fall, in dem ein Produktionsunternehmen mit der Weiterentwicklung einer erfinderischen Idee zur Produktionsreife beauftragt gewesen sei, die dann die Patenterteilung ermöglicht habe und in dem der BFH eine nachhaltige Tätigkeit bejaht habe, habe in dem Fall des Finanzgerichtes Hamburg der Zeuge (= Patentanwalt) nicht die Produktionsreife bzw. Verwertungsreife der Autofocuskamera ausgearbeitet.

    Der sog. Zufallserfindung liegt mangels Wiederholungsabsicht keine nachhaltige Tätigkeit zu Grunde (BFH-Urteil vom 18. Juni 1998 IV R 29/97, BStBl II 1998, 567).

    Wird ein Steuerpflichtiger wiederholt erfinderisch tätig, sei es, um auf den erfinderischen Gedanken zu kommen, sei es um die Verwertungsreife einzelner Erfindungen zu fördern, so ist die vorübergehende Tätigkeit auch dann nachhaltig, wenn der Steuerpflichtige letztlich nur eine Erfindung macht (BFH-Urteil vom 18. Juni 1998 a.a.O.).

    In diesem Sinn hat der BFH in seinem Urteil vom 18. Juni 1998 a.a.O. Patentanmeldungen allein nicht als Ausdruck nachhaltiger Tätigkeit beurteilt, sondern nur solche Tätigkeiten, die die technische Verwertungsreife förderten.

  • BFH, 11.04.2003 - IV B 170/01

    Einkünfte aus Erfindertätigkeit

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 31.10.2007 - 1 K 1941/05
    Die hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde mit Beschluss des BFH vom 11. April 2003 als unbegründet zurückgewiesen (Az. IV B 170/01).

    Das abgetrennte Verfahren betreffend Einkommensteuer 1990 bis 1994 (3 K 2247/01) wurde bis zum rechtskräftigen Abschluss des beim BFH anhängigen Verfahren - IV B 170/01 - zum Ruhen gebracht.

    Mit BFH-Beschluss vom 11. April 2003 IV B 170/01 habe der BFH die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen.

  • BFH, 10.09.2003 - XI R 26/02

    Veräußerung einer Zufallserfindung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 31.10.2007 - 1 K 1941/05
    Durch das Urteil des BFH vom 10. September 2003 XI R 26/02 sei es zu einer entscheidenden Änderung der Rechtsprechung in der Frage der gelegentlichen Erfindung durch einen Einzelerfinder gekommen.

    Tätigkeiten eines Dritten im Rahmen seines Gewerbebetriebes nach Erwerb der (patentierten) Erfindung können dem Veräußerer der Erfindung nicht mehr zugerechnet werden (BFH-Urteil vom 10. September 2003 XI R 26/02, BStBl II 2004, 218).

    Die Patente konnten dort erst "nach Erprobung und Ausarbeitung der Erfindung", die im Auftrag des damaligen Klägers stattfanden, zum Patent angemeldet werden (BFH-Urteil vom 10. September 2003 a.a.O.).

  • BFH, 12.02.2004 - IV R 26/02

    Umwandlung der Rechtsstellung als Kommanditist in diejenige eines Komplementärs

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 31.10.2007 - 1 K 1941/05
    Nach alledem hat die Klägerin also nicht eine Spontanidee geäußert, sondern Entgelte für eine als patentreif ausgewiesene Idee erhalten, die wegen der dafür notwendigen Ausarbeitungen und Erprobungen eine nachhaltige - hier von der Klägerin auf LTS übertragene, aber entsprechend dem BFH-Urteil IV R 26/02 mit einer eigenen Tätigkeit gleich zu behandelnden - Tätigkeit erforderte.
  • BFH, 18.10.1989 - I R 126/88

    Leibrente für Veräußerung von Ansprüchen aus einem Lizenzvertrag kann zu

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 31.10.2007 - 1 K 1941/05
    Da nicht nur die Patente selber, sondern die Erfinderrechte in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen übertragbar sind, sind gleichermaßen die Einkünfte aus der Übertragung von Erfinderrechten Einkünfte aus selbständiger Arbeit (BFH-Urteil vom 8. Oktober 1989 I R 126/88, BStBl II 1990, 377).
  • FG Hamburg, 12.12.2005 - VI 18/04

    Einkommensteuer: Nachhaltige erfinderische Tätigkeit

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 31.10.2007 - 1 K 1941/05
    Im 2. Rechtsgang hat das Finanzgericht Hamburg (Urteil vom 12. Dezember 2005 VI 18/04, EFG 2006, 661) ausgeführt, dass der Kläger tatsächlich nur seine Idee in Gestalt einer Skizze schriftlich niedergelegt und damit nur eine gelegentliche Erfindungstätigkeit entfaltet habe.
  • BFH, 10.12.1998 - III R 61/97

    Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerung von Anteilen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 31.10.2007 - 1 K 1941/05
    Nachhaltig ist eine Tätigkeit, wenn sie von der Absicht getragen ist, sie zu wiederholen und daraus eine Einkunftsquelle zu machen und wenn sie sich objektiv als nachhaltig darstellt (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. z.B. BFH-Urteile vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BStBl II 2003, 294;vom 10. Dezember 1998 III R 61/97, BStBl II 1999, 390 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.04.2005 - 2 BvR 1404/03
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 31.10.2007 - 1 K 1941/05
    Diese Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 2 BvR 1404/03).
  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 40/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Verkaufsgeschäft

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 31.10.2007 - 1 K 1941/05
    Nachhaltig ist eine Tätigkeit, wenn sie von der Absicht getragen ist, sie zu wiederholen und daraus eine Einkunftsquelle zu machen und wenn sie sich objektiv als nachhaltig darstellt (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. z.B. BFH-Urteile vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BStBl II 2003, 294;vom 10. Dezember 1998 III R 61/97, BStBl II 1999, 390 m.w.N.).
  • BFH, 05.08.2004 - VI R 18/04

    Erwerbsaufwendungen bei Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung Dritter

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 31.10.2007 - 1 K 1941/05
    Auf Grund dieser rechtlichen Vorgaben sei das Urteil des Finanzgerichtes Hamburgvom 12. Dezember 2005 VI R 18/04 ergangen.
  • FG Köln, 20.04.2010 - 8 K 3038/08

    Einkommenssteuerpflichtigkeit des Verkaufserlöses einer Domain

    Er ist deshalb nicht steuerbar, wenn der Vorgang nicht unter § 23 EStG oder unter die sonstigen Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes subsumiert werden kann (vergl. dazu Finanzgericht Rheinland Pfalz vom 31. Oktober 2007 1 K 1941/05, DStRE 2008, 562).
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FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Oktober 2007 - 1 K 1941/05 (https://dejure.org/2007,37083)
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Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Übertragung von Rechten aus einer spontanen Erfindung kann zu steuerpflichtigen Einkünften führen

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