Rechtsprechung
   VG Meiningen, 01.07.2016 - 1 K 20205/16 Me   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,24308
VG Meiningen, 01.07.2016 - 1 K 20205/16 Me (https://dejure.org/2016,24308)
VG Meiningen, Entscheidung vom 01.07.2016 - 1 K 20205/16 Me (https://dejure.org/2016,24308)
VG Meiningen, Entscheidung vom 01. Juli 2016 - 1 K 20205/16 Me (https://dejure.org/2016,24308)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,24308) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines syrischen Staatsangehörigen als Asylberechtigter; Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen begründeter Furcht vor Verfolgung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylG § 3, AsylG § 3b Abs. 1 Nr. 5
    Syrien, Rückkehrgefährdung, Flüchtlingsanerkennung, Asylantrag, illegale Ausreise, unerlaubte Ausreise, Auslandsaufenthalt, Folter, Verhör, Inhaftierung, Rückkehrerbefragung, westliches Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Meiningen, 27.03.2014 - 1 K 20005/13
    Auszug aus VG Meiningen, 01.07.2016 - 1 K 20205/16
    Rückkehrende syrische Staatsangehörige haben nach der heutigen Erkenntnislage mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, wegen dieser ihnen unterstellten politischen Einstellung mit Verfolgungshandlungen überzogen zu werden (VG Meiningen, U.v. 27.03.2014 - 1 K 20092/12 Me und 1 K 20005/13 Me -, juris; U.v. 23.06.2016 - 1 K 20129/16 Me -, n.V.; so auch VG Trier, U.v. 16.06.2016 - 1 K 1576/16.TR - n.V.).

    Aus diesen Entwicklungen in Syrien schließt die Kammer, dass auch gerade Rückkehrern aus dem westlichen Ausland beachtlich wahrscheinlich massive Verfolgungshandlungen im Sinne von § 3a Abs. 1 Nr. 1 Asy1G durch syrische staatliche Sicherheitskräfte drohen, weil Regimegegnerschaft oder Nähe zu solcher vermutet wird (vgl. auch VG Meiningen, U. v. 27.03.2014 - 1 K 20092/12 Me und 1 K 20005/13 Me -, juris; U. v. 21.06.2016 - 1 K 20121/16 Me -, n.v.).

  • VG Meiningen, 27.03.2014 - 1 K 20092/12

    Flüchtlingsanerkennung eines syrischen Staatsangehörigen kurdischer Volks- und

    Auszug aus VG Meiningen, 01.07.2016 - 1 K 20205/16
    Rückkehrende syrische Staatsangehörige haben nach der heutigen Erkenntnislage mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, wegen dieser ihnen unterstellten politischen Einstellung mit Verfolgungshandlungen überzogen zu werden (VG Meiningen, U.v. 27.03.2014 - 1 K 20092/12 Me und 1 K 20005/13 Me -, juris; U.v. 23.06.2016 - 1 K 20129/16 Me -, n.V.; so auch VG Trier, U.v. 16.06.2016 - 1 K 1576/16.TR - n.V.).

    Aus diesen Entwicklungen in Syrien schließt die Kammer, dass auch gerade Rückkehrern aus dem westlichen Ausland beachtlich wahrscheinlich massive Verfolgungshandlungen im Sinne von § 3a Abs. 1 Nr. 1 Asy1G durch syrische staatliche Sicherheitskräfte drohen, weil Regimegegnerschaft oder Nähe zu solcher vermutet wird (vgl. auch VG Meiningen, U. v. 27.03.2014 - 1 K 20092/12 Me und 1 K 20005/13 Me -, juris; U. v. 21.06.2016 - 1 K 20121/16 Me -, n.v.).

  • VG Trier, 16.06.2016 - 1 K 1576/16

    Syrien, Flüchtlingsanerkennung, Asylantrag, Auslandsaufenthalt, subsidiärer

    Auszug aus VG Meiningen, 01.07.2016 - 1 K 20205/16
    Rückkehrende syrische Staatsangehörige haben nach der heutigen Erkenntnislage mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, wegen dieser ihnen unterstellten politischen Einstellung mit Verfolgungshandlungen überzogen zu werden (VG Meiningen, U.v. 27.03.2014 - 1 K 20092/12 Me und 1 K 20005/13 Me -, juris; U.v. 23.06.2016 - 1 K 20129/16 Me -, n.V.; so auch VG Trier, U.v. 16.06.2016 - 1 K 1576/16.TR - n.V.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2012 - 3 L 147/12

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrische Staatsangehörige

    Auszug aus VG Meiningen, 01.07.2016 - 1 K 20205/16
    Ausgehend von den Beobachtungen, dass die aufgrund des Anfang 2009 in Kraft getretenen deutsch-syrischen Rücknahmeübereinkommens zurückgeführten Asylbewerber bei ihrer Einreise zunächst ausnahmslos vom Geheimdienst über ihren Aufenthalt im Ausland befragt und z.T. (mehrwöchig) inhaftiert wurden (vgl. Lagebericht des AA vom 27.09.20 10, S. 19 f.), wobei von erhöhter Foltergefahr und vielfachen körperlichen und psychischen Misshandlungen auszugehen war (vgl. eben genannten Lagebericht; AI, Bericht vom 14.03.2012; vgl. auch die Darstellungen von dokumentierten Einzelfällen im Urteil des OVG Sachsen-Anhalt vom 18.07.2012 - 3 L 147/12 -, juris, Rdnr. 29 ff.), führen die nachfolgend im einzelnen beschriebenen Aspekte der zwischenzeitlichen Eskalation der innenpolitischen Lage in Syrien zur Annahme weiterhin bestehender beachtlicher Gefahr im Hinblick auf derartige Rückkehrer-Behandlung durch die syrischen Geheimdienste und sonstigen Exekutivbehörden und lassen gleichzeitig auf eine flüchtlingsrelevante politische Motivation dieser Stellen schließen.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2013 - A 11 S 2046/13

    Verfolgung von syrischen Rückkehreren bei der Einreise nach Syrien

    Auszug aus VG Meiningen, 01.07.2016 - 1 K 20205/16
    Zu Recht weist der VGH Baden-Württemberg hier darauf hin, dass Motivationen, die nicht für § 3 AsylG relevant wären, an dieser Stelle kaum vorstellbar und nicht wahrscheinlich sind (VGH Baden-Württemberg, B.v. 29.10.2013 - A 11 S 2046/13 -, juris).
  • BVerfG, 28.01.1993 - 2 BvR 1803/92

    Asylerhebliche Zielgerichtetheit staatlicher Maßnahmen und ihre für eine

    Auszug aus VG Meiningen, 01.07.2016 - 1 K 20205/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (allerdings zum Asylgrundrecht aus Art. 16a GG - aber in dieser Hinsicht auf die Flüchtlingsanerkennung übertragbar) verlangt die Asylanerkennung nicht, dass der Verfolgte entweder tatsächlich oder doch zumindest nach Überzeugung des verfolgenden Staates Träger eines verfolgungsverursachenden Merkmals ist: "Politische Verfolgung ist bereits zu bejahen, wenn Maßnahmen gegen Personen ergriffen werden, die einer nach asylerheblichen Merkmalen bestimmten Gruppierung zugerechnet werden ... oder wenn dies im Blick auf diese asylrelevanten Merkmale geschieht ... Deswegen dürfen bei einem vom Verfolger gehegten Verdacht der Trägerschaft von asylerheblichen Merkmalen die zur weiteren Aufklärung dieses Verdachtes eingesetzten Mittel nicht als asylrechtlich unbeachtlich qualifiziert werden ... Im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes kann politische Verfolgung auch dann vorliegen, wenn staatliche Maßnahmen gegen - an sich unpolitische - Personen ergriffen werden, weil sie dem persönlichen Umfeld einer anderen Person zugerechnet werden, die ihrerseits Objekt politischer Verfolgung ist." (BVerfG, Kammerbeschluss vom 28.01.1993 - 2 BvR 1803/92 -, juris).
  • VG Trier, 07.10.2016 - 1 K 5093/16

    Politische Verfolgung in Syrien - Zuerkennung des Flüchtlingsstatus auch ohne

    Dieses Ergebnis entspricht auch der weit überwiegenden aktuellen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. VG Köln, Urteil vom 23. Juni 2016 - 20 K 1599/16.A -, juris; VG Regensburg, Urteil vom 29. Juni 2016 - RO 11 K 16.30707-, juris; VG Meiningen, Urteil vom 1. Juli 2016 - 1 K 20205/16 Me -, n.v.; VG Regensburg, Urteil vom 6. Juli 2016 - RN 11 K 16.30889 -, juris; VG Berlin, Beschluss vom 20. Juli 2016 - VG 23 K 486.16 A -, n.v.; VG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 10. August 2016 - 3 K 7501/16.A -, juris; VG Schleswig-Holstein, Gerichtsbescheid vom 15. August 2016 - 12 A 149/16 -, asyl.net; VG Köln, Urteil vom 25. August 2016 - 20 K 664/15.A -, juris; VG Würzburg, Urteil vom 7. September 2016 - W 2 K 16.30603 -, asyl.net).
  • VG Berlin, 02.03.2017 - 23 K 1551.16

    Subsidiärer Schutz für syrische Staatsangehörige wegen der Gefahr der Verfolgung

    Selbst wenn die zu erwartenden Übergriffe bei Rückkehrern lediglich der Aufklärung einer nur vermuteten eigenen regimefeindlichen Gesinnung, einer Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten oder dem Abschöpfen von Informationen hierüber dienen sollten, knüpfen diese Verfolgungshandlungen an ein flüchtlingsrelevantes Merkmal an (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Juni 2013 - A 11 S 927/13 -, juris Rn. 18; VG Meiningen, Urteil vom 1. Juli 2016 - 1 K 20205/16 Me -, juris Rn. 53; VG Sigmaringen, Urteil vom 31. Januar 2017 - A 3 K 4482/16 -, juris Rn. 65 f. - jeweils m.w.N.).

    Ein solches Verhalten wird - ungeachtet einer tatsächlichen oppositionellen Haltung des Einzelnen - vom syrischen Staat generell und unterschiedslos als Ausdruck regimefeindlicher Gesinnung aufgefasst (vgl. auch VG Düsseldorf, Urteil vom 22. November 2016 - 3 K 7501/16.A -, juris Rn. 39; VG Meiningen, Urteil vom 1. Juli 2016 - 1 K 20205/16 Me -, juris Rn. 45; VG Münster, Urteil vom 20. Januar 2017 - 8a K 3496/16.A -, juris Rn. 43 ff.; VG Oldenburg, Urteil vom 20. Februar 2017 - 2 A 6163/16 -, juris Rn. 17 f.; VG Regensburg, Urteil vom 29. Juni 2016 - RO 11 K 16.30707 -, juris Rn. 30; siehe auch Österreichisches Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. November 2016 - W221 2136725-1 -, S. 17, abrufbar unter www.ris.bka.gv.at).

    Zudem bestätigt die Existenz verschiedener Straftatbestände, die etwa zu Kriegszeiten das Aufstellen von Behauptungen, die das Nationalgefühl schwächen, oder das wissentliche Verbreiten falscher oder übertriebener Nachrichten, die zur Schwächung des Nationalgefühls führen, sowie das Verbreiten wissentlich falscher oder übertriebener Informationen im Ausland unter die Androhung von Freiheitsstrafe stellen (vgl. Art. 285 bis Art. 287 des Syrischen Strafgesetzbuchs), ein gesteigertes Straf- und Informationsinteresse politischer Natur an Rückkehrern (ebenso VG Meiningen, Urteil vom 1. Juli 2016 - 1 K 20205/16 Me -, juris Rn. 47).

  • VG Göttingen, 22.03.2017 - 3 A 25/17

    Flüchtlingsanerkennung; Flüchtlingseigenschaft; Reflexverfolgung; Reservist;

    Zum Einen deuten schon die derzeitigen militärischen Erfolge der von Russland unterstützten und z.T. "entlasteten" Regierungskräfte darauf nicht hin (vgl. hierzu die ausführlichen Darlegungen des VG Trier in seinem bereits mehrfach zitierten Urteil vom 07.10.2016 - 1 K 5093/16.TR -, a.a.O., die sich die Kammer auch insoweit zu eigen macht), wobei hinzu kommt, dass es für Befragungen der hier in Rede stehenden Art keiner großen Ressourcen bedarf (VG Saarland, Urteil vom 11.11.2016 - 3 K 583/16 - juris Rn. 28; vgl. im Übrigen auch VG Meiningen, Urteil vom 01.07.2016 - 1 K 20205/16 Me - juris Rn. 49 f.).

    Insoweit macht sich die Kammer wiederum die Ausführungen des VG Meiningen im Urteil vom 01.07.2016 (Az. 1 K 20205/16 Me - juris Rn. 31 ff. = InfAuslR 2016, 402) zu eigen, wonach aufgrund zahlreicher Berichte von Nichtregierungsorganisationen gesichert sei, dass das syrische Militär (u. a. in Rebellengebieten) willkürlich zivile Objekte angreife, Zivilisten außerhalb von Kampfhandlungen z. T. massenhaft töte, Vernichtungswaffen und geächtete Kriegswaffen (sog. Streu- bzw. Fassbomben, Clusterbombs) einsetze sowie mit Granatgeschossen, Brandbomben und ballistischen Raketen auf Wohngebiete und Krankenhäuser ziele.

  • VG Sigmaringen, 23.11.2016 - A 5 K 1495/16

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines Syrers im wehrdienstfähigen Alter

    Die Art und Weise, wie die syrischen Regierungskräfte die militärischen Auseinandersetzungen im Land führen, wie sie dabei wahllos, willkürlich und großteils völkerrechtswidrig insbesondere Zivilpersonen - z.T. unter Einsatz geächteter Kriegswaffen - töten (vgl. dazu zusammenfassend etwa nur VG Meiningen, Urteil vom 01.07.2016 - 1 K 20205/16 Me -, InfAuslR 2016, 402) und welche Ziele sie dabei auswählen (vgl. dazu nur die Berichterstattung über gezielte Angriffe auch auf Kliniken, exemplarisch statt vieler nur die tageszeitung vom 21.11.2016, "Kliniken von Aleppo im Visier", S. 10; Nr. IV der Auskunft der Botschaft Beirut vom 03.02.2016 zum - teilweise gezielten - Einsatz von Fassbomben gegenüber Zivilisten), zeigt eine Haltung der syrischen Machthaber auf, die auch Rückschlüsse auf die Behandlung von Rückkehrern zulässt.

    Zum Einen deuten schon die derzeitigen militärischen Erfolge der von Russland unterstützten und z.T. "entlasteten" Regierungskräfte darauf nicht hin (vgl. hierzu die ausführlichen Darlegungen des VG Trier in seinem bereits mehrfach zitierten Urteil vom 07.10.2016 - 1 K 5093/16.TR -, a.a.O., die sich die Kammer insoweit zu eigen macht), wobei hinzu kommt, dass es für Befragungen der hier in Rede stehenden Art keiner großen Ressourcen bedarf (VG Saarland, Urteil vom 11.11.2016 - 3 K 583/16 -, Juris; vgl. im Übrigen auch VG Meiningen, Urteil vom 01.07.2016 - 1 K 20205/16 Me -, a.a.O.).

  • VG Sigmaringen, 31.01.2017 - A 3 K 4482/16

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an wehrpflichtige Syrer wegen illegaler

    Zum Einen deuten schon die derzeitigen militärischen Erfolge der von Russland unterstützten und z.T. "entlasteten" Regierungskräfte darauf nicht hin (vgl. hierzu die ausführlichen Darlegungen des VG Trier in seinem bereits mehrfach zitierten Urteil vom 07.10.2016 - 1 K 5093/16.TR -, a.a.O., die sich die Kammer auch insoweit zu eigen macht), wobei hinzu kommt, dass es für Befragungen der hier in Rede stehenden Art keiner großen Ressourcen bedarf (VG Saarland, Urteil vom 11.11.2016 - 3 K 583/16 - juris Rn. 28; vgl. im Übrigen auch VG Meiningen, Urteil vom 01.07.2016 - 1 K 20205/16 Me - juris Rn. 49 f.).

    Insoweit macht sich die Kammer wiederum die Ausführungen des VG Meiningen im Urteil vom 01.07.2016 (Az. 1 K 20205/16 Me - juris Rn. 31 ff. = InfAuslR 2016, 402) zu eigen, wonach aufgrund zahlreicher Berichte von Nichtregierungsorganisationen gesichert sei, dass das syrische Militär (u. a. in Rebellengebieten) willkürlich zivile Objekte angreife, Zivilisten außerhalb von Kampfhandlungen z. T. massenhaft töte, Vernichtungswaffen und geächtete Kriegswaffen (sog. Streu- bzw. Fassbomben, Clusterbombs) einsetze sowie mit Granatgeschossen, Brandbomben und ballistischen Raketen auf Wohngebiete und Krankenhäuser ziele.

  • VG Berlin, 02.03.2017 - 23 K 1540.16

    Flüchtlingsschutz für Syrer bleibt umstritten

    Selbst wenn die zu erwartenden Übergriffe bei Rückkehrern lediglich der Aufklärung einer nur vermuteten eigenen regimefeindlichen Gesinnung, einer Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten oder dem Abschöpfen von Informationen hierüber dienen sollten, knüpfen diese Verfolgungshandlungen an ein flüchtlingsrelevantes Merkmal an (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Juni 2013 - A 11 S 927/13 -, juris Rn. 18; VG Meiningen, Urteil vom 1. Juli 2016 - 1 K 20205/16 Me -, juris Rn. 53; VG Sigmaringen, Urteil vom 31. Januar 2017 - A 3 K 4482/16 -, juris Rn. 65 f. - jeweils m.w.N.).

    Ein solches Verhalten wird - ungeachtet einer tatsächlichen oppositionellen Haltung des Einzelnen - vom syrischen Staat generell und unterschiedslos als Ausdruck regimefeindlicher Gesinnung aufgefasst (vgl. auch VG Düsseldorf, Urteil vom 22. November 2016 - 3 K 7501/16.A -, juris Rn. 39; VG Meiningen, Urteil vom 1. Juli 2016 - 1 K 20205/16 Me -, juris Rn. 45; VG Münster, Urteil vom 20. Januar 2017 - 8a K 3496/16.A -, juris Rn. 43 ff.; VG Oldenburg, Urteil vom 20. Februar 2017 - 2 A 6163/16 -, juris Rn. 17 f.; VG Regensburg, Urteil vom 29. Juni 2016 - RO 11 K 16.30707 -, juris Rn. 30; siehe auch Österreichisches Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. November 2016 - W221 2136725-1 -, S. 17, abrufbar unter www.ris.bka.gv.at).

    Zudem bestätigt die Existenz verschiedener Straftatbestände, die etwa zu Kriegszeiten das Aufstellen von Behauptungen, die das Nationalgefühl schwächen, oder das wissentliche Verbreiten falscher oder übertriebener Nachrichten, die zur Schwächung des Nationalgefühls führen, sowie das Verbreiten wissentlich falscher oder übertriebener Informationen im Ausland unter die Androhung von Freiheitsstrafe stellen (vgl. Art. 285 bis Art. 287 des Syrischen Strafgesetzbuchs), ein gesteigertes Straf- und Informationsinteresse politischer Natur an Rückkehrern (ebenso VG Meiningen, Urteil vom 1. Juli 2016 - 1 K 20205/16 Me -, juris Rn. 47).

  • VG Osnabrück, 05.12.2016 - 7 A 35/16

    Familie; Flüchtling; Syrien; Zuerkennung

    Dieses Ergebnis entspricht auch der weit überwiegenden aktuellen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. VG Köln, Urteil vom 23. Juni 2016 - 20 K 1599/16.A -, juris; VG Regensburg, Urteil vom 29. Juni 2016 - RO 11 K 16.30707-â??, juris; VG Meiningen, Urteil vom 1. Juli 2016 - 1 K 20205/16 Me -, n.v.; VG Regensburg, Urteil vom 6. Juli 2016 - RN 11 K 16.30889 -, juris; VG Berlin, Beschluss vom 20. Juli 2016 - VG 23 K 486.16 A -, n.v.; VG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 10. August 2016 - 3 K 7501/16.A -, juris; VG Schleswig-â??Holstein, Gerichtsbescheid vom 15. August 2016 - 12 A 149/16 -, asyl.net; VG Köln, Urteil vom 25. August 2016 - 20 K 664/15.A -, juris; VG Würzburg, Urteil vom 7. September 2016 - W 2 K 16.30603 -, asyl.net).
  • VG Sigmaringen, 23.11.2016 - A 5 K 1372/16

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei einem Syrer im wehrdienstfähigen Alter

    Die Art und Weise, wie die syrischen Regierungskräfte die militärischen Auseinandersetzungen im Land führen, wie sie dabei wahllos, willkürlich und großteils völkerrechtswidrig insbesondere Zivilpersonen - z.T. unter Einsatz geächteter Kriegswaffen - töten (vgl. dazu zusammenfassend etwa nur VG Meiningen, Urteil vom 01.07.2016 - 1 K 20205/16 Me -, InfAuslR 2016, 402) und welche Ziele sie dabei auswählen (vgl. dazu nur die Berichterstattung über gezielte Angriffe auch auf Kliniken, exemplarisch statt vieler nur die tageszeitung vom 21.11.2016, "Kliniken von Aleppo im Visier", S. 10; Nr. IV der Auskunft der Botschaft Beirut vom 03.02.2016 zum - teilweise gezielten - Einsatz von Fassbomben gegenüber Zivilisten), zeigt eine Haltung der syrischen Machthaber auf, die auch Rückschlüsse auf die Behandlung von Rückkehrern zulässt.

    Zum Einen deuten schon die derzeitigen militärischen Erfolge der von Russland unterstützten und z.T. "entlasteten" Regierungskräfte darauf nicht hin (vgl. hierzu die ausführlichen Darlegungen des VG Trier in seinem bereits mehrfach zitierten Urteil vom 07.10.2016 - 1 K 5093/16.TR -, a.a.O., die sich die Kammer insoweit zu eigen macht), wobei hinzu kommt, dass es für Befragungen der hier in Rede stehenden Art keiner großen Ressourcen bedarf (VG Saarland, Urteil vom 11.11.2016 - 3 K 583/16 -, Juris; vgl. im Übrigen auch VG Meiningen, Urteil vom 01.07.2016 - 1 K 20205/16 Me -, a.a.O.).

  • VG Berlin, 09.03.2017 - 4 K 572.16

    Flüchtlingsschutz für Syrer bleibt umstritten

    Soweit dies von einer Vielzahl erstinstanzlich mit der Frage befasster Verwaltungsgerichte (vgl. aus jüngerer Zeit nur VG Sigmaringen, Urteil vom 31. Januar 2017 - A 3 K 4482/16 -, juris; VG Oldenburg, Urteil vom 4. Januar 2017 - 2 A 5738/16 -, juris; VG Freiburg, Urteil vom 16. Dezember 2016 - A 1 K 3898/16 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 29. November 2016 - A 8 K 4182/16 -, juris; VG Trier, Urteil vom 7. Oktober 2016 - 1 K 5093/16.TR -, juris; VG Meiningen, Urteil vom 1. Juli 2016 - 1 K 20205/16 Me -, juris; VG Regensburg, Urteil vom 29. Juni 2016 - RO 11 K 16.30707 -, juris; VG Köln, Urteil vom 23. Juni 2016 - 20 K 1559/16.A -, juris) und auch der 23. Kammer dieses Gerichts (Urteile vom 2. März 2017 - VG 23 K 1540.16 A und VG 23 K 1551.16 A -, noch nicht veröffentlicht) anders beurteilt wird, schließt sich die Kammer der in diesen Entscheidungen jeweils vorgenommenen Bewertung nicht an.

    Dies gilt auch für die vom Kläger im Einzelnen zitierten Entscheidungen, einschließlich der von ihm besonders herausgehobenen des Verwaltungsgerichts Meiningen (Urteil vom 1. Juli 2016 - 1 K 20205/16 Me -, juris).

  • VG Sigmaringen, 24.01.2017 - A 4 K 5434/16

    Rechtsschutzbedürfnis bei Klagen syrischer Flüchtlinge auf Zuerkennung der

    Insofern schließt sich die Kammer den Ausführungen der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen in deren Urteil vom 23.11.2016 (A 5 K 1495/16, juris) sowie denen im Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 01.07.2016 (1 K 20205/16 Me, juris) an, wonach die Art und Weise, wie die syrischen Regierungskräfte wahllos, willkürlich und zumeist völkerrechtswidrig insbesondere Zivilpersonen - teilweise unter Einsatz verbotener Kriegswaffen - töten und welche Ziele sie dabei auswählen, eine Haltung der syrischen Machthaber mit dem offenkundigen Ziel aufzeigt, jede - tatsächlich bestehende oder auch nur seitens des Regimes unterstellte - Gegnerschaft zum Regime bereits von vorneherein und ohne nähere Differenzierung unerbittlich im Keim zu ersticken und sich hierfür wehrpflichtigen Syrer vor den §§ 3a Abs. 2 Nr. 5, 3 Abs. 2 Nr. 1 AsylG nicht zumutbaren Arten der Kriegsführung in einem Konflikt zu bedienen (vgl. hierzu auch BayVGH, Pressemitteilung vom 13.12.2016).
  • VG Schwerin, 06.04.2017 - 16 A 2917/16

    Asylrecht Syrien, Anspruch auf Flüchtlingsanerkennung

  • VG Karlsruhe, 29.11.2016 - A 8 K 3682/16

    Flüchtlingseigenschaft für Asylsuchende aus Syrien

  • VG Berlin, 14.07.2017 - 23 K 1396.16

    Syrien, Drusen, Flüchtlingsanerkennung, Asylfolgeantrag, Nachfluchtgründe,

  • VG Karlsruhe, 29.11.2016 - A 8 K 4182/16

    Syrien, Rückkehrgefährdung, Asylantragstellung, Auslandsaufenthalt, politische

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2017 - 2 LA 19/17

    Darlegung; Zulassungsantrag; Syrien; Bundesamt; Textbaustein

  • VG Schwerin, 03.07.2017 - 3 A 2674/16

    Keine staatliche Verfolgung bei Ausreise aus Syrien, bei einem länger währenden

  • VG Meiningen, 22.02.2017 - 1 K 21227/16

    Keine Rückkehrgefährdung für Flüchtlinge aus Syrien allein wegen illegaler

  • VG Schwerin, 20.01.2017 - 3 A 1057/16

    Asylrecht (Syrien)

  • VG Berlin, 17.10.2017 - 4 K 604.16

    Asylrecht; Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

  • VG Karlsruhe, 29.11.2016 - 8 K 3682/16
  • VG Schwerin, 21.04.2017 - 16 A 1543/16

    Asylrecht: Keine Rückkehrgefährdung wegen illegaler (legaler) Ausreise,

  • VG Schwerin, 14.11.2016 - 3 A 1358/16

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrische Frau und ihre

  • VG Schwerin, 14.11.2016 - 3 A 1440/16

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für militärdienstpflichtigen Syrer

  • VG Wiesbaden, 27.09.2016 - 2 K 683/16

    Syrien, Wehrdienstentziehung, Militärdienst, Rückkehrgefährdung,

  • VG Chemnitz, 05.04.2018 - 6 K 3992/16
  • VG Schwerin, 14.11.2016 - 3 A 886/16

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für militärdienstpflichtigen Syrer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht