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   VG Berlin, 09.06.2015 - 1 K 203.13   

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https://dejure.org/2015,19348
VG Berlin, 09.06.2015 - 1 K 203.13 (https://dejure.org/2015,19348)
VG Berlin, Entscheidung vom 09.06.2015 - 1 K 203.13 (https://dejure.org/2015,19348)
VG Berlin, Entscheidung vom 09. Juni 2015 - 1 K 203.13 (https://dejure.org/2015,19348)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Heranziehung zu Gebühren für den Transport und die Verwahrung eines ohne gültige amtliche Kennzeichen auf öffentlichen Straßen abgestellten Pkw-Anhängers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Berlin, 11.01.2012 - 1 K 227.11

    Anbringung einer deutlich sichtbaren Beseitigungsaufforderung;

    Auszug aus VG Berlin, 09.06.2015 - 1 K 203.13
    Nimmt der Pflichtige, aus welchen Gründen auch immer, diese Aufforderung nicht zur Kenntnis, lässt dies weder das Beseitigungsrecht der Behörde, noch die Kostentragungspflicht des Fahrzeughalters oder -eigentümers entfallen (vgl. VG Berlin, Urteile der Kammer vom 11. Januar 2012 - VG 1 K 227.11 und VG 1 K 149.11 - juris sowie das Urteil vom 17. Juni 2011 - VG 1 K 102.11 - amtlicher Entscheidungsabdruck).
  • VG Ansbach, 30.05.2008 - AN 10 K 08.00198

    Fehlende Prüfplakette; Betriebsuntersagung; Nachweis der Anbringung der

    Auszug aus VG Berlin, 09.06.2015 - 1 K 203.13
    Dieser Umstand war dem Kläger auch mehrfach mitgeteilt worden, nicht zuletzt mit dem ihm am 24. November 2012 nachweislich zugestellten Bescheid, mit welchem der Beklagte ihm den Betrieb des Anhängers mit sofortiger Wirkung untersagt hatte (vgl. auch: VG Ansbach, Urteil vom 30. Mai 2008 - AN 10 K 08.00198 - juris, Rn. 26).
  • VG Berlin, 11.01.2012 - 1 K 149.11

    Beseitigung eines Fahrzeugs; Vorliegen der Haltereigenschaft; gebührenrechtlicher

    Auszug aus VG Berlin, 09.06.2015 - 1 K 203.13
    Nimmt der Pflichtige, aus welchen Gründen auch immer, diese Aufforderung nicht zur Kenntnis, lässt dies weder das Beseitigungsrecht der Behörde, noch die Kostentragungspflicht des Fahrzeughalters oder -eigentümers entfallen (vgl. VG Berlin, Urteile der Kammer vom 11. Januar 2012 - VG 1 K 227.11 und VG 1 K 149.11 - juris sowie das Urteil vom 17. Juni 2011 - VG 1 K 102.11 - amtlicher Entscheidungsabdruck).
  • VG Berlin, 28.06.2021 - 1 K 50.19

    Verwaltungsgebühr im Zusammenhang mit einer Leerfahrt für das Abschleppen eines

    Die Kammer hat hierfür jedenfalls fünf Tage als ausreichend angesehen (Urteil vom 9. Juni 2015 - VG 1 K 203.13, juris Rn. 30 m. w. N.).

    Nimmt der Pflichtige, aus welchen Gründen auch immer, diese Aufforderung nicht zur Kenntnis, lässt dies weder das Beseitigungsrecht der Behörde noch die Kostentragungspflicht des Fahrzeughalters oder -eigentümers entfallen (Urteil der erkennenden Kammer vom 9. Juni 2015, a. a. O., juris Rn. 29 m. w. N.).

  • VG Augsburg, 29.03.2016 - Au 3 K 15.1733

    Betriebsuntersagung eines LKW wegen nicht erfolgter Mängelbeseitigung

    Mit Blick auf das Schutzgut der Verkehrssicherheit ist i.R. v. § 5 Abs. 1 FZV allein der Kenntnisstand der Zulassungsbehörde maßgeblich (vgl. zum Ganzen: VGH BW, U. v. 15.8.2006 - 10 S 2249/05 - NZV 2007, 51 - juris Rn. 19. f.; VG Augsburg, G. v. 22.11.2013 - Au 3 K 13.826 - juris Rn. 26 f.; U. v. 17.2.2012 - Au 3 K 11.1708 - juris Rn. 18-21; VG Ansbach, U. v. 30.5.2008 - AN 10 K 08.198 - juris Rn. 26; VG Berlin, U. v. 9.6.2015 - 1 K 203.13 - juris Rn. 31; Dauer in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 5 FZV Rn. 2 a.E.).
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