Weitere Entscheidung unten: VG Saarlouis, 10.03.2006

Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 17.06.2008 - 1 K 21/05   

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https://dejure.org/2008,22674
FG Baden-Württemberg, 17.06.2008 - 1 K 21/05 (https://dejure.org/2008,22674)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.06.2008 - 1 K 21/05 (https://dejure.org/2008,22674)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Juni 2008 - 1 K 21/05 (https://dejure.org/2008,22674)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unentgeltliche Abgabe von Handys durch den Vermittler von Mobilfunkverträgen als unentgeltliche Zuwendung gem. § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG - Abgrenzung einer Dreingabe vom Preisnachlass

  • IWW

    UStG, EStG

  • Judicialis

    UStG § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 3; ; EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unentgeltliche Abgabe von Mobilfunkgeräten, sog. Handys; unentgeltliche Wertabgabe; Dreingabe; Preisnachlass

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unentgeltliche Abgabe von Mobilfunkgeräten (sog. Handys) - unentgeltliche Wertabgabe - Dreingabe - Preisnachlass

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1498
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.05.2006 - V R 33/03

    Keine Entgeltminderung bei Ausgabe von Parkchips

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.06.2008 - 1 K 21/05
    Dagegen sei das Urteil des BFH vom 11. Mai 2006 (V R 33/03, BStBl II 2006, 699) auf den Sachverhalt nicht anwendbar, weil der Kunde den Einkauf dort unabhängig davon vorgenommen habe, ob er einen Parkchip für weniger als 2 % des Umsatzes erhält.

    Deshalb hat der BFH mit Urteil vom 11. Mai 2006 (V R 33/03, BStBl II 2006, 699) die kostenlose Abgabe von Parkchips beim Einkauf von Waren nicht als Entgeltsminderung, sondern als unentgeltliche Zuwendung beurteilt.

  • FG Münster, 16.09.2004 - 5 K 4920/01

    Umsatzbesteuerung für einen auf eigene Kosten errichteten Kreisverkehrsplatz auf

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.06.2008 - 1 K 21/05
    Diese Grundsätze gelten sinngemäß auch für die Beurteilung der Frage, ob die Zahlung eines Dritten für eine bestimmte Leistung des Leistenden gewährt wird bzw. ob der Leistende die Zahlung für diese Leistung erhält, denn die Entrichtung der Gegenleistung für Lieferungen oder sonstige Leistungen kann auch durch einen anderen als den Leistungsempfänger (§ 10 Abs. 1 Satz 3 UStG) also durch einen Dritten - hier den Mobilfunkanbieter - erfolgen (Art. 5 Abs. 6 und Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. B der 6. EG-Richtlinie; vgl. FG Münster, Urteil vom 16. September 2004 5 K 4920/01, EFG 2007, 1559).
  • EuGH, 27.04.1999 - C-48/97

    Kuwait Petroleum

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.06.2008 - 1 K 21/05
    Entscheidend ist nach der Rechtsprechung des EuGH (EuGH-Urteil vom 27. April 1999, Rs. C-48/97, Kuwait Petroleum, UStR 1999, 278), dass zwischen Leistung und Gegenleistung ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, der sich regelmäßig aus dem Rechtsverhältnis, d. h. den vertraglichen Beziehungen zwischen Leistendem und Leistungsempfänger ergibt.
  • BFH, 13.07.2006 - V R 46/05

    Minderung der Bemessungsgrundlage durch Preisnachlässe in einer Leistungskette

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.06.2008 - 1 K 21/05
    Mit Urteil vom 13. Juli 2006 (V R 46/05, BStBl II 2007, 186) sei der streitige Sachverhalt entschieden worden.
  • BFH, 12.01.2006 - V R 3/04

    Minderung des durch die Vermittlung von Reisen erzielten Entgelts durch

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.06.2008 - 1 K 21/05
    Anders als "Dreingaben" sind "Preisnachlässe" des Vermittlers an die Kunden von der Bemessungsgrundlage der Provision abzuziehen (vgl. BFH-Urteil vom 12. Januar 2006 V R 3/04, BStBl II 2006, 479).
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.09.2015 - 6 K 1844/13

    Umsatzsteuerliche Behandlung einer Verkaufsförderaktion mit Treuepunkten

    Zur Abgrenzung von anders zu beurteilenden Preisnachlässen orientierte sich die Bp weiterhin an den Grundsätzen der Entscheidung des FG Baden-Württemberg vom 17.06.2008 (1 K 21/05), die sich ihrerseits auf die BFH-Entscheidung vom 13.06.2006 (V R 46/05) berief.

    Entsprechend führt auch das FG Baden-Württemberg (Urteil vom 17. Juni 2008 1 K 21/05, EFG 2008, 1498 zur unentgeltliche Abgabe von Handys durch den Vermittler von Mobilfunkverträgen unter Hinweis auf Nieskens aaO) aus: "So merkwürdig es erscheint, aber die Zahlung von 1 Euro pro Gerät durch den Kunden hätte die Anwendung des § 3 Abs. 1 b Nr. 3 UStG i. V. m. § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG verhindert.".

  • FG Saarland, 30.08.2012 - 1 V 1116/12

    Zur Annahme eines Entgelts von dritter Seite in Fällen der Vermittlung eines

    Mit weiterem Schriftsatz vom 14. August 2012 trägt die Antragstellerin vor, der Antragsgegner stützte sich allein auf das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg (vom 17. Juni 2008 1 K 21/05, juris), ohne die tatsächlichen und rechtlichen Besonderheiten des konkreten Falles näher zu beleuchten.

    Entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 3 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 3 UStG, die zum 1. April 1999 entsprechend des Art. 5 Abs. 6 der Richtlinie 77/388/EWG angepasst worden sei, sei die unentgeltliche Weitergabe eines Gegenstandes, der zum Vorsteuerabzug berechtigt habe, stets einer Lieferung gegen Entgelt gleichzustellen, selbst dann, wenn diese Weitergabe für Zwecke des Unternehmens stattfinde (so auch EuGH vom 27. April 1999 C-48/87, "Kuwait Petroleum Ltd."; BFH vom 15. Mai 2008 XI R 60/07, juris; FG Baden-Württemberg vom 17. Juni 2008 1 K 21/05, juris).

    Der Senat teilt zwar im Grundsatz die Auffassung des FG Baden-Württemberg (Urteil vom 17. Juni 2008 1 K 21/05, EFG 2008, 1498), nach dem zwischen Leistung und Gegenleistung ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen muss, der sich regelmäßig aus dem Rechtsverhältnis zwischen Leistendem und Leistungsempfänger ergibt.

  • FG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - 1 K 218/11

    Keine unentgeltliche Wertabgabe bei Abgabe kostenloser Handys gegen Zahlung

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt vom Urteil des erkennenden Senats vom 17. Juni 2008 (1 K 21/05, EFG 2008, 1498).
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Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 10.03.2006 - 1 K 21/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,35278
VG Saarlouis, 10.03.2006 - 1 K 21/05 (https://dejure.org/2006,35278)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 10.03.2006 - 1 K 21/05 (https://dejure.org/2006,35278)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 10. März 2006 - 1 K 21/05 (https://dejure.org/2006,35278)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zahlungsanspruch des Schulträgers gegen Schüler wegen Nichtteilnahme an einer Klassenfahrt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Berlin, 28.01.2000 - 3 A 559.99

    Anspruch auf Zahlung der Kosten eines Schülers für eine Schülerfahrt; Voliegen

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.03.2006 - 1 K 21/05
    Insbesondere fehlt der Klage nicht das Rechtsschutzinteresse, da der Kläger gegen den Beklagten nicht auf einfacherem, schnellerem oder billigerem Wege vorgehen konnte, vor allem eine Durchsetzung seiner Forderung durch einen Verwaltungsakt (Leistungsbescheid) mangels einer entsprechenden Rechtsgrundlage nicht möglich war (VG Berlin, Urteil vom 28.01.2000 -3 A 559/99-, NJW 2000, 2040; Urteile der Kammer vom 13.01.2003 -1 K 78/02- und vom 26.02.2004 -1 K 410/03-).

    Insoweit reicht es nach dem bereits zitierten Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (Urteil vom 28.01.2000, a.a.O.), dem sich die Kammer bereits in ihren Urteilen vom 13.01.2003 -1 K 78/02- und vom 26.02.2004 -1 K 410/03- angeschlossen hat, allerdings aus, dass durch den Schulbesuch ein besonderes Anstaltsbenutzungsverhältnis begründet wird, in dessen Rahmen nach allgemeiner Lebenserfahrung von der Schule genügend - auch schriftliche - Informationen herausgegeben werden, die sich auf die Planung der Reise in ihren Einzelheiten beziehen.

    Wie das Verwaltungsgericht Berlin in seinem bereits zitierten Urteil vom 28.01.2000 (a.a.O.) ausgeführt hat, kommt ein Rücktritt entsprechend § 651 i BGB nicht in Betracht, weil diese Vorschrift auf ein zweiseitiges Vertragsverhältnis zwischen Reisendem und Reiseveranstalter zugeschnitten ist und für die Durchführung einer Schülerfahrt, an der außer dem zurücktretenden Schüler auch noch die Mitschüler bzw. deren Eltern beteiligt sind, nichts hergibt.

  • VG Saarlouis, 13.01.2003 - 1 K 78/02
    Auszug aus VG Saarlouis, 10.03.2006 - 1 K 21/05
    Insbesondere fehlt der Klage nicht das Rechtsschutzinteresse, da der Kläger gegen den Beklagten nicht auf einfacherem, schnellerem oder billigerem Wege vorgehen konnte, vor allem eine Durchsetzung seiner Forderung durch einen Verwaltungsakt (Leistungsbescheid) mangels einer entsprechenden Rechtsgrundlage nicht möglich war (VG Berlin, Urteil vom 28.01.2000 -3 A 559/99-, NJW 2000, 2040; Urteile der Kammer vom 13.01.2003 -1 K 78/02- und vom 26.02.2004 -1 K 410/03-).

    Insoweit reicht es nach dem bereits zitierten Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (Urteil vom 28.01.2000, a.a.O.), dem sich die Kammer bereits in ihren Urteilen vom 13.01.2003 -1 K 78/02- und vom 26.02.2004 -1 K 410/03- angeschlossen hat, allerdings aus, dass durch den Schulbesuch ein besonderes Anstaltsbenutzungsverhältnis begründet wird, in dessen Rahmen nach allgemeiner Lebenserfahrung von der Schule genügend - auch schriftliche - Informationen herausgegeben werden, die sich auf die Planung der Reise in ihren Einzelheiten beziehen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.1985 - 5 A 2912/84
    Auszug aus VG Saarlouis, 10.03.2006 - 1 K 21/05
    Die Verlässlichkeit dieser Kostenkalkulation wäre in Frage gestellt, wenn das im Zeitpunkt der Anmeldungen und des Eingehens erster Verbindlichkeiten nicht abzusehende Risiko der Absage einzelner von den verbleibenden Teilnehmern getragen werden müsste (vgl. OVG Münster, Urteil vom 11.10.1985 -5 A 2912/84-, NJW 1986, 1950).
  • BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 14.93

    Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in öffentlich-rechtlichem

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.03.2006 - 1 K 21/05
    Gerade in diesem Zusammenhang hat aber das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 24.08.1994 -11 C 14.93-, NJW 1995, 1104) darauf hingewiesen, dass Formvorschriften nicht Selbstzweck sind und deshalb unter Berücksichtigung ihres Sinngehalts ausgelegt und angewendet werden müssen.
  • VG Stuttgart, 06.07.2010 - 12 K 416/10

    Stornokosten wegen Nichtteilnahme an einer Schulfahrt

    Die Durchsetzung der Forderung durch Leistungsbescheid ist mangels einer entsprechenden Rechtsgrundlage nicht zulässig (vgl. Gerichtsbescheid des erkennenden Gerichts vom 02.06.2009 - 10 K 2444/08 - m.w.N.; VG des Saarlandes, Urteil vom 10.03.2006 - 1 K 21/05 -, juris).
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