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   FG Münster, 07.05.2002 - 1 K 2106/00 E   

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https://dejure.org/2002,4429
FG Münster, 07.05.2002 - 1 K 2106/00 E (https://dejure.org/2002,4429)
FG Münster, Entscheidung vom 07.05.2002 - 1 K 2106/00 E (https://dejure.org/2002,4429)
FG Münster, Entscheidung vom 07. Mai 2002 - 1 K 2106/00 E (https://dejure.org/2002,4429)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkünfteerzielung aus gewerblichem Grundstückshandel; Gestaltungsmissbrauch bei Übertragung des vierten Objekts an die Ehefrau kurze Zeit vor der Veräußerung; Überschreitung des Bereichs der privaten Vermögensverwaltung; Anwendung der Drei-Objekt-Grenze; Vorübergehende ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerblicher Grundstückshandel - Gestaltungsmißbrauch bei Übertragung des vierten Objekts an die Ehefrau kurze Zeit vor der Veräußerung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Angehörigenverträge: - Gewerblicher Grundstückshandel - Gestaltungsmißbrauch bei Übertragung des vierten Objekts an die Ehefrau kurze Zeit vor der Veräußerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1076
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (25)

  • BFH, 12.01.1989 - IV R 8/88

    Steuerbescheid - Änderung

    Auszug aus FG Münster, 07.05.2002 - 1 K 2106/00
    Allerdings ist für die Frage des nachträglichen Bekanntwerdens grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Erlasses eines späteren Änderungsbescheids abzustellen (BFH-Urteil vom 12.1.1989 IV R 8/88, BStBl. II 1989, 438 (439)).

    Dies gilt insbesondere für Änderungen, die - wie hier - nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO lediglich im Hinblick auf einen ergangenen Grundlagenbescheid vorgenommen werden (BFH-Urteil vom 12.1.1989 IV R 8/88, BStBl. II 1989, 438 (439); ebenso für die Rechtslage nach der Reichsabgabenordnung bereits BFH-Urteil vom 17.7.1975 IV R 233/71, BStBl. II 1975, 892 (893)).

    Nimmt das Finanzamt aus Anlass einer Änderung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO weitere Überlegungen zu Änderungsmöglichkeiten vor, so hat der BFH bisher nur dann angenommen, dass der Änderungsbescheid für die Frage des nachträglichen Bekanntwerdens maßgeblich wird, wenn diese Überlegungen sich in der konkreten Anwendung einer weiteren Korrekturvorschrift niederschlagen (BFH-Urteil vom 12.1.1989 IV R 8/88, BStBl. II 1989, 438 (440)).

  • BFH, 29.11.1988 - VIII R 226/83

    Änderung nach § 173 Abs. 1 AO bei nachträglichem Bekanntwerden von Tatsachen und

    Auszug aus FG Münster, 07.05.2002 - 1 K 2106/00
    Solche Änderungen, bei denen nicht der gesamte Steuerfall materiell-rechtlich überprüft werden muss, führen nach der Rechtsprechung des BFH, der der Senat sich anschließt, aber nicht dazu, dass der Änderungsbescheid für die Frage des nachträglichen Bekanntwerdens maßgeblich wird (BFH-Urteil vom 29.11.1988 VIII R 226/83, BStBl. II 1989, 259 (260, 262); BFH-Urteil vom 18.12.1996 XI R 36/96, BStBl. II 1997, 265).

    Eine Dienstpflicht zur sofortigen Ermittlung der sich hinsichtlich des gewerblichen Grundstückshandels stellenden Fragen, die bei ihrer Nichterfüllung eine Änderungssperre auslösen würde (BFH-Urteil vom 29.11.1988 VIII R 226/83, BStBl. II 1989, 259 (260, 262)), bestand hier nicht.

  • BFH, 06.08.1998 - III R 227/94

    Gewerblicher Grundstückshandel: Verschenken von Objekten

    Auszug aus FG Münster, 07.05.2002 - 1 K 2106/00
    Gleiches gilt für die unentgeltliche Übertragung der WE 1 vom Kl. auf die Klin. (BFH-Urteil vom 6.8.1998 III R 227/94, BFH/NV 1999, 302).

    Auch der BFH hat in einem vergleichbaren Fall die Veranlassung von Inseraten durch den Steuerpflichtigen für die Veräußerung an Dritte noch vor der unentgeltlichen Übertragung auf die Ehefrau als Anzeichen für das Vorliegen eines Gestaltungsmissbrauchs angesehen, ohne dies indes abschließend entscheiden zu müssen (BFH-Urteil vom 6.8.1998 III R 227/94, BFH/NV 1999, 302; offengelassen auch vom FG Münster im Urteil vom 24.5.2000 8 K 5183/99, EFG 2000, 1370; für den Fall der Zwischenschaltung des Ehegatten bei § 23 EStG hat der BFH im Urteil vom 12.7.1988 IX R 149/83, BStBl. II 1988, 942 das Vorliegen eines Gestaltungsmissbrauchs bejaht).

  • BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92

    1. Einbeziehung der Grundstücksverkäufe einer personenidentischen

    Auszug aus FG Münster, 07.05.2002 - 1 K 2106/00
    Von einem solchen engen zeitlichen Zusammenhang ist in der Regel auszugehen, wenn der Zwischenraum nicht mehr als fünf Jahre beträgt (vgl. BFH-Urteil vom 7.3.1996 IV R 2/92, BStBl. II 1996, 369 (372) m.w.N.).

    Ferner sind in die Gesamtanzahl der Objekte die dem Kl. zuzurechnenden beiden Veräußerungen von ETW durch die GbR einzubeziehen (vgl. BFH-Urteil vom 7.3.1996 IV R 2/92, BStBl. II 1996, 369 (371)).

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG Münster, 07.05.2002 - 1 K 2106/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der der Senat sich anschließt, stellen die Zahl der veräußerten Objekte und der zeitliche Abstand der maßgebenden Tätigkeiten (Anschaffung, Bebauung, Verkauf) sehr gewichtige Indizien für oder gegen eine von Anfang an bestehende und u.U. auch nur bedingte Veräußerungsabsicht dar (zuletzt BFH-Beschluss vom 10.12.2001 GrS 1/98, BFH/NV 2002, 587).

    Auf diese Indizien kommt es nur dann nicht an, wenn sich bereits aus anderen - ganz besonderen - Umständen zweifelsfrei eine von Anfang an bestehende oder aber fehlende Veräußerungsabsicht ergibt (BFH GrS 1/98 a.a.O.).

  • BFH, 23.04.1996 - VIII R 27/94

    Langjährige Vermietung und Selbstnutzung beim gewerblichen Grundstückshandel

    Auszug aus FG Münster, 07.05.2002 - 1 K 2106/00
    Zum einen sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH die konkreten Anlässe und subjektiven Beweggründe für den Verkauf grds. unbeachtlich (BFH-Urteil vom 23.4.1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170).

    Ein - jederzeit kündbarer - Mietvertrag von unbestimmter Dauer genügt dafür hingegen nicht (BFH-Urteil vom 23.4.1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170).

  • BFH, 06.03.1985 - II R 240/83

    Einheitsbewertung des Betriebsvermögens - Rechtsmißbrauch - Streitwert

    Auszug aus FG Münster, 07.05.2002 - 1 K 2106/00
    Der II., VII. und IX. Senat des BFH lassen die Frage, ob die Umgehungsabsicht zu den Tatbestandsmerkmalen des § 42 AO gehört, offen, haben in ihren Entscheidungen aber jeweils die Umgehungsabsicht als durch die objektiven Gesamtumstände des Falles indiziert angesehen (BFH-Urteil vom 6.3.1985 II R 240/83, BStBl. II 1985, 494 (496); BFH-Urteil vom 13.8.1985 VII R 172/83, BStBl. II 1985, 636 (641); BFH-Urteil vom 28.4.1987 IX R 7/83, BStBl. II 1987, 814 (816); BFH-Urteil vom 23.2.1988 IX R 157/84, BStBl. II 1988, 604 (606); BFH-Urteil vom 19.6.1991 IX R 134/86, BStBl. II 1991, 904 (905); BFH-Urteil vom 14.1.1992 IX R 33/89, BStBl. II 1992, 549 (550)).
  • BFH, 05.02.1992 - I R 127/90

    Einkommensbegriff des § 47 Abs. 2 S. I KStG

    Auszug aus FG Münster, 07.05.2002 - 1 K 2106/00
    Bei Gestaltungen, die mit Kosten und Mühen verbunden seien, für die keine außersteuerlichen Gesichtspunkte sprechen, dürfe regelmäßig der Rückschluss auf das Bestehen der Umgehungsabsicht erfolgen (BFH-Urteil vom 5.3.1986 I R 201/82, BStBl. II 1986, 496 (497); BFH-Urteil vom 5.2.1992 I R 127/90, BStBl. II 1992, 532 (536)).
  • BFH, 18.12.1996 - XI R 36/96

    Das FA kann einen Steuerbescheid auch dann wegen neuer Tatsachen ändern, wenn es

    Auszug aus FG Münster, 07.05.2002 - 1 K 2106/00
    Solche Änderungen, bei denen nicht der gesamte Steuerfall materiell-rechtlich überprüft werden muss, führen nach der Rechtsprechung des BFH, der der Senat sich anschließt, aber nicht dazu, dass der Änderungsbescheid für die Frage des nachträglichen Bekanntwerdens maßgeblich wird (BFH-Urteil vom 29.11.1988 VIII R 226/83, BStBl. II 1989, 259 (260, 262); BFH-Urteil vom 18.12.1996 XI R 36/96, BStBl. II 1997, 265).
  • BFH, 19.06.1991 - IX R 134/86

    Gestaltungsmißbrauch bei wechselseitiger Vermietung von Eigentumswohnungen

    Auszug aus FG Münster, 07.05.2002 - 1 K 2106/00
    Der II., VII. und IX. Senat des BFH lassen die Frage, ob die Umgehungsabsicht zu den Tatbestandsmerkmalen des § 42 AO gehört, offen, haben in ihren Entscheidungen aber jeweils die Umgehungsabsicht als durch die objektiven Gesamtumstände des Falles indiziert angesehen (BFH-Urteil vom 6.3.1985 II R 240/83, BStBl. II 1985, 494 (496); BFH-Urteil vom 13.8.1985 VII R 172/83, BStBl. II 1985, 636 (641); BFH-Urteil vom 28.4.1987 IX R 7/83, BStBl. II 1987, 814 (816); BFH-Urteil vom 23.2.1988 IX R 157/84, BStBl. II 1988, 604 (606); BFH-Urteil vom 19.6.1991 IX R 134/86, BStBl. II 1991, 904 (905); BFH-Urteil vom 14.1.1992 IX R 33/89, BStBl. II 1992, 549 (550)).
  • BFH, 17.07.1975 - IV R 233/71

    Neue Tatsache - Berichtigungsveranlagung - Kenntniszeitpunkt - Ursprünglicher

  • BFH, 28.04.1987 - IX R 7/83

    Sportverein - Mitgliedsbeiträge - Spenden - Mißbrauch

  • BFH, 05.03.1986 - I R 201/82

    Rechtsmißbrauch - Zwischenschaltung von Basisgesellschaften - Niedrig besteuertes

  • BFH, 23.02.1988 - IX R 157/84

    Vermietung einer Eigentumswohnung an unterhaltsberechtigtes volljähriges Kind als

  • BFH, 12.07.1988 - IX R 149/83

    Spekulationsgeschäft bei mißbräuchlich i. S. von § 42 AO zwischengeschalteter

  • BFH, 14.01.1992 - IX R 33/89

    Gestaltungsmissbrauch durch Vermietung von Einliegerwohnung an Eltern der Ehefrau

  • BFH, 28.01.1992 - VIII R 7/88

    Vermutung für rechtsmissbräuchliche Zwischenschaltung von Basisgesellschaft im

  • BFH, 13.08.1985 - VII R 172/83

    Kraftfahrzeugsteuer - Befreiung - In Berlin zugelassene Anhänger - Mißbrauch

  • BFH, 07.07.1998 - VIII R 10/96

    Gestaltungsmißbrauch bei Veräußerung von GmbH-Anteilen

  • FG Münster, 24.05.2000 - 8 K 5183/99

    Gewerblicher Grundstückshandel: Grundstückszuordnung zum Privatvermögen

  • BFH, 16.01.1996 - IX R 13/92

    Zur Anerkennung eines Mietverhältnisses mit dem geschiedenen Ehemann

  • BFH, 10.09.1992 - V R 104/91

    Missbrauchsabsicht bei Vermietung von Praxis an Ehemann

  • BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97

    Veräußerungsgründe beim gewerblichen Grundstückshandel

  • BFH, 09.05.1996 - IV R 74/95

    "Drei-Objekt-Grenze" bei Grundstückshandel auch für interne Übertragungen?

  • BFH, 23.02.1989 - V B 60/88

    Rechtsmißbrauch - Gestaltung - Finanzgerichtsverfahren - Vollzugsaussetzung -

  • FG Düsseldorf, 11.12.2014 - 16 K 3501/12

    Ehegattenübergreifende Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze

    Diese vom BFH in ständiger Rechtsprechung vertretene Wertung kann sich auf "unterschiedliche Sachverhaltsvarianten" beziehen (vgl. nur BFH-Beschluss vom 17.10.2002 X B 13/02, BFH/NV 2003, 162 mit Hinweis auf die einschlägige BFH-Rechtsprechung; s. auch FG Münster, Urteil vom 7.5.2002 1 K 2106/00 E, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 1076; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.10.2000 1 K 3017/97, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2001, 629).

    Der erkennende Senat ist ausgehend von den Erwägungen im BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 302 und in dem Urteil des FG Münster in EFG 2002, 1076 indes zu der Überzeugung gelangt, dass bereits bei einem zeitnahen Weiterverkauf einer Wohnung durch den Beschenkten diese Veräußerung nach § 42 AO dem gewerblichen Grundstückshandel des Schenkers zuzuordnen sein kann.

  • FG Düsseldorf, 11.12.2014 - 16 K 2972/14

    Gewerblicher Grundstückshandel: Steuersubjektsübergreifende Überschreitung der

    Diese vom BFH in ständiger Rechtsprechung vertretene Wertung kann sich auf "unterschiedliche Sachverhaltsvarianten" beziehen (vgl. nur BFH-Beschluss vom 17.10.2002 X B 13/02, BFH/NV 2003, 162 mit Hinweis auf die einschlägige BFH-Rechtsprechung; s. auch FG Münster, Urteil vom 7.5.2002 1 K 2106/00 E, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 1076 ; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.10.2000 1 K 3017/97, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2001, 629).

    Der erkennende Senat ist ausgehend von den Erwägungen im BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 302 und in dem Urteil des FG Münster in EFG 2002, 1076 indes zu der Überzeugung gelangt, dass bereits bei einem zeitnahen Weiterverkauf einer Wohnung durch den Beschenkten diese Veräußerung nach § 42 AO dem gewerblichen Grundstückshandel des Schenkers zuzuordnen sein kann.

  • BFH, 17.10.2002 - X B 13/02

    Gewerblicher Grundstückshandel, Weiterveräußerung geschenkter Grundstücke;

    Diese vom BFH in ständiger Rechtsprechung vertretene Wertung kann sich auf unterschiedliche Sachverhaltsvarianten beziehen (vgl. Senatsurteile vom 14. Januar 1998 X R 1/96, BFHE 185, 242, BStBl II 1998, 346; vom 17. Juni 1998 X R 68/95, BFHE 186, 288, BStBl II 1998, 667; BFH-Beschlüsse vom 25. April 1996 VIII B 50/95, BFH/NV 1996, 746, mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung; vom 7. Juni 2000 III B 35/97, BFH/NV 2001, 138, s. auch FG Münster, Urteil vom 7. Mai 2002 1 K 2106/00 E, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 1076; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Oktober 2000 1 K 3017/97, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2001, 629).
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