Rechtsprechung
   VG Aachen, 09.01.2014 - 1 K 2155/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,1956
VG Aachen, 09.01.2014 - 1 K 2155/13 (https://dejure.org/2014,1956)
VG Aachen, Entscheidung vom 09.01.2014 - 1 K 2155/13 (https://dejure.org/2014,1956)
VG Aachen, Entscheidung vom 09. Januar 2014 - 1 K 2155/13 (https://dejure.org/2014,1956)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beamte; Entlassung; Facebook; Kontakte; Lebenszeit; sexuell; WhatsApp; Lehrer; Probe

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Beamte; Entlassung; Facebook; Kontakte; Lebenszeit; sexuell; WhatsApp; Lehrer; Probe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entlassung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis auf Probe aufgrund eines intensiven persönlichen Kontaktes mit einer 16-jährigen Schülerin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Dienstvergehen - Entlassung wegen intensiver Kontakte mit sexuellen Inhalten über soziale Medien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Entlassung eines Lehrers gerechtfertigt, der mit einer 16-jährigen Schülerin sexuell anzüglich chattet

  • lawblog.de (Kurzinformation)
  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Intimer Chat mit einer Schülerin - Lehrer entlassen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anstößiger Facebook-Austausch mit Schülerin rechtfertigt Entlassung eines Lehrers aus Probebeamtenverhältnis

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Entlassung eines Lehramtsanwärters nach anzüglichem Chatten mit 16-jähriger Schülerin

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anstößiger Facebook-Austausch mit Schülerin rechtfertigt Entlassung eines Lehrers aus Probebeamtenverhältnis

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Entlassung eines Lehrers gerechtfertigt bei Sex-Chat mit Schülerin

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Sex-Chat mit Schülerin rechtfertigt die Kündigung eines Lehrers

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entlassung eines Lehrers aufgrund sexuell anzüglichen Chattens mit einer 16-jährigen Schülerin gerechtfertigt - Dienstvergehen betrifft Kernbereich der Dienstpflichten eines Lehrers und rechtfertige regelmäßig die Entlassung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Aachen, 01.07.2013 - 1 L 251/13

    Unterrichtsverbot für einen Lehrer, der mit einer 16jährigen Schülerin über

    Auszug aus VG Aachen, 09.01.2014 - 1 K 2155/13
    Einen hiergegen gerichteten Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (VG Aachen 1 L 251/13) der gleichzeitig erhobenen Klage (VG Aachen 1 K 1692/13) gegen die Verbotsverfügung lehnte die erkennende Kammer durch Beschluss vom 1. Juli 2013 ab; das Klageverfahren wurde durch übereinstimmende Erledigungserklärungen der Beteiligten beendet.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2012 - 3 A 11426/11

    Lehrer wegen sexuellem Missbrauch von Schüler aus Dienst entfernt

    Auszug aus VG Aachen, 09.01.2014 - 1 K 2155/13
    Diese gravierende Verletzung des Kernbereichs der dienstlichen Pflichten als Lehrer rechtfertigt auch bei einem Lebenszeitbeamten regelmäßig eine Entlassung, vgl. OVG Rheinland - Pfalz, Urteil vom 24. Februar 2012 -3 A 11426/11 -, NVwZ-RR 2012, 557, juris Rn. 31.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2013 - 6 B 1207/12

    Entlassung eines Beamten aus dem Dienst nach Verurteilung zu einer Geldstrafe im

    Auszug aus VG Aachen, 09.01.2014 - 1 K 2155/13
    Es kann dahinstehen, ob die in der Entlassungsverfügung und der Klageerwiderung vertretene Ansicht zutrifft, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG das Ermessen in der Regel dahin reduziert sei, dass als Rechtsfolge allein die Entlassung in Betracht komme, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 6 B 1207/12 -, juris Rn. 3 und 4.
  • VG Düsseldorf, 17.12.2013 - 2 K 7451/12

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Unterhaltung einer sexuellen Beziehung

    Auszug aus VG Aachen, 09.01.2014 - 1 K 2155/13
    Körperliche Distanz hat das Verhältnis zwischen Lehrern und Schülern auch dann zu prägen, wenn der Schüler mit deren Aufgabe vordergründig einverstanden ist, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 2 K 7451/12 -, juris Rn. 22 m. w. N.
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