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   FG München, 23.06.2010 - 1 K 2271/07   

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FG München, 23.06.2010 - 1 K 2271/07 (https://dejure.org/2010,15125)
FG München, Entscheidung vom 23.06.2010 - 1 K 2271/07 (https://dejure.org/2010,15125)
FG München, Entscheidung vom 23. Juni 2010 - 1 K 2271/07 (https://dejure.org/2010,15125)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG: Anschaffungskosten des Einbringenden bestimmen sich zwingend nach dem Teilwertansatz bei der Kapitalgesellschaft; Erzielung eines Veräußerungspreises löst Halbabzugsverbot aus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung eines Einbringenden an die Bezifferung des von der Kapitalgesellschaft als Wert des eingebrachten Betriebsvermögens angesetzten Teilwerts bei Nichtheranziehung zu einem Einspruchsverfahren der Kapitalgesellschaft; Abziehbarkeit eines Erwerbsaufwands im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Generelle Bindung des Einbringenden an den von der aufnehmenden Kapitalgesellschaft gewählten Wertansatz bei Einbringung einer Beteiligung an einer anderen Kapitalgesellschaft; Anwendung des Halbabzugsverbots bei Erzielung von Einnahmen bei einer Veräußerung nach § 17 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Generelle Bindung des Einbringenden an den von der aufnehmenden Kapitalgesellschaft gewählten Wertansatz bei Einbringung einer Beteiligung an einer anderen Kapitalgesellschaft - Anwendung des Halbabzugsverbots bei Erzielung von Einnahmen bei einer Veräußerung nach § ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 95
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 18.03.2010 - IX B 227/09

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

    Auszug aus FG München, 23.06.2010 - 1 K 2271/07
    Dementsprechend komme insoweit nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH; vgl. BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 IX R 42/08, BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220 und vom 14. Juli 2009 IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399; BFH-Beschluss vom 18. März 2010 IX B 227/09, BFH/NV 2010, 1022) § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG entgegen der vom Finanzamt vorgetragenen, im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 15. Februar 2010 IV C 6 -S 2244/09/10002 (BStBl I 2010, 181, - BMF-Schreiben 2010 -) dargelegten Rechtsauffassung nicht zur Anwendung.

    Er hat sich nur zu Fallkonstellationen geäußert, in denen keinerlei Einnahmen angefallen waren (BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1022, u.a. unter Bezugnahme auf das BMF-Schreiben 2010).

    Der in der Literatur vertretenen Auffassung, wonach in Sachverhalten wie dem vorliegenden ein hälftiger/anteiliger Abzug der Erwerbsaufwendungen in Betracht komme, soweit die erzielten Einnahmen den Verlust decken, im Übrigen jedoch ein vollumfänglicher (vgl. Hoffmann in GmbHR 2010, 543), folgt der Senat nicht.

  • BFH, 19.12.2007 - I R 111/05

    Bindung an den Wertansatz des aufnehmenden Unternehmens bei Einbringung von

    Auszug aus FG München, 23.06.2010 - 1 K 2271/07
    Für den Einbringenden ändert sich nach Maßgabe der vorbehaltlosen Anschaffungskostenfiktion in § 20 Abs. 4 Satz 1 UmwStG jedoch prinzipiell nichts (BFH-Beschluss vom 19. Dezember 2007 I R 111/05, BFHE 220, 152, BStBl II 2008, 536).

    Darüber hinaus kann das Gesetz unterstellen, dass der Einbringende, der mit der Einbringung zugleich Gesellschafter der übernehmenden Kapitalgesellschaft wird, seine Rechte auch innerhalb der neuen Gesellschaft wahren kann (BFH-Beschluss in BFHE 220, 152, BStBl II 2008, 536).

    Ein höherer Ansatz ist insoweit ausgeschlossen (vgl. hierzu auch BFH-Beschluss in BFHE 220, 152, BStBl II 2008, 536).

  • BFH, 28.05.2008 - I R 98/06

    Ausübung des sich aus § 20 Abs. 2 Satz 1 UmwStG ergebenden Wahlrechts - keine

    Auszug aus FG München, 23.06.2010 - 1 K 2271/07
    Diese Formulierung spricht dafür, dass die Regelung in § 20 UmwStG anderen Vorschriften vorgeht und insoweit abschließend ist (BFH-Urteil vom 28. Mai 2008 I R 98/06, BFHE 221, 215, BStBl II 2008, 916).

    Die im Streitfall im Rahmen der tatsächlichen Verständigung dem Finanzamt gegenüber abgegebene vorbehaltlose Erklärung des Vorstandes der B-AG hinsichtlich der Ausübung des dieser zustehenden Wahlrechts nach § 20 Abs. 2 UmwStG ist daher auch unter Berücksichtigung des hinsichtlich der Höhe des streitigen Teilwerts der Aktien der A-AG zum Einbringungszeitpunkt inhaltlich abweichenden Beschlusses wirksam (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 28. Mai 2008 I R 98/06, BFHE 221, 215, BStBl II 2008, 916, zur Ausübung von steuerlichen Wahlrechten durch einen GmbH-Geschäftsführer).

  • BFH, 14.07.2009 - IX R 8/09

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

    Auszug aus FG München, 23.06.2010 - 1 K 2271/07
    Dementsprechend komme insoweit nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH; vgl. BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 IX R 42/08, BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220 und vom 14. Juli 2009 IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399; BFH-Beschluss vom 18. März 2010 IX B 227/09, BFH/NV 2010, 1022) § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG entgegen der vom Finanzamt vorgetragenen, im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 15. Februar 2010 IV C 6 -S 2244/09/10002 (BStBl I 2010, 181, - BMF-Schreiben 2010 -) dargelegten Rechtsauffassung nicht zur Anwendung.

    Dies entspricht dem Gesetzeszweck des Halbabzugsverbots, eine Doppelbegünstigung auszuschließen (BFH-Urteile in BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220 und in BFH/NV 2010, 399).

  • BFH, 17.10.2001 - I R 111/00

    Abgrenzung Kaufpreis/Gewinnausschüttung

    Auszug aus FG München, 23.06.2010 - 1 K 2271/07
    Eine Korrektur des von der aufnehmenden Kapitalgesellschaft angesetzten Wertes kann allenfalls im Wege einer Bilanzberichtigung vorgenommen werden, falls dieser Wert unzutreffend sein sollte und einer Korrektur die Bestimmungen der AO nicht entgegenstehen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Oktober 2001 I R 111/00, BFH/NV 2002, 628).

    Nachdem bis zum Abschluss der tatsächlichen Verständigung nach der unstreitigen Aktenlage hinsichtlich der Höhe des fraglichen Teilwerts keine bestandskräftigen Körperschaftsteuerbescheide der B-AG vorlagen, war eine entsprechende Wertanpassung des von der B-AG ausgeübten Wahlrechts gemäß § 20 Abs. 2 UmwStG in der Bilanz zum 31. Dezember 1998 jedenfalls analog einer Bilanzberichtigung (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 628) und mit der vorliegend gegebenen Zustimmung des Finanzamts ... (§ 4 Abs. 2 Satz 2 EStG) auch noch ohne weiteres möglich.

  • FG Köln, 11.12.2008 - 15 K 4963/01

    Bestimmung der Höhe eines durch Einbringung von Gesellschaftsanteilen in eine

    Auszug aus FG München, 23.06.2010 - 1 K 2271/07
    Der Begriff des Teilwerts ist gesetzlich definiert (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG) und aufgrund der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ist jedem Steuerrechtskundigen klar, dass er die Bewertung unter Einbeziehung der gesamten stillen Reserven des Wirtschaftsguts beinhaltet (vgl. hierzu Finanzgericht Köln, Urteil vom 11. Dezember 2008 15 K 4963/01, EFG 2009, 448, m.w.N.).

    Ansonsten wäre auch eine Änderung nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO möglich gewesen (vgl. hierzu Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 14. März 2008, 2 K 2106/06 E, EFG 2008, 1336, Revision eingelegt, Az. des BFH: VIII R 12/08; Finanzgericht Köln, Urteil vom 11. Dezember 2008 15 K 4963/01, EFG 2009, 448; jeweils m. w. N.).

  • BFH, 25.06.2009 - IX R 42/08

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Beteiligungseinkünften

    Auszug aus FG München, 23.06.2010 - 1 K 2271/07
    Dementsprechend komme insoweit nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH; vgl. BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 IX R 42/08, BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220 und vom 14. Juli 2009 IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399; BFH-Beschluss vom 18. März 2010 IX B 227/09, BFH/NV 2010, 1022) § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG entgegen der vom Finanzamt vorgetragenen, im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 15. Februar 2010 IV C 6 -S 2244/09/10002 (BStBl I 2010, 181, - BMF-Schreiben 2010 -) dargelegten Rechtsauffassung nicht zur Anwendung.

    Dies entspricht dem Gesetzeszweck des Halbabzugsverbots, eine Doppelbegünstigung auszuschließen (BFH-Urteile in BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220 und in BFH/NV 2010, 399).

  • FG Berlin-Brandenburg, 11.07.2007 - 8 V 8135/07

    Ermittlung des Spekulationsgewinns bei Girosammeldepotin 2000 mit Hilfe von

    Auszug aus FG München, 23.06.2010 - 1 K 2271/07
    Insbesondere bestehen nach Aktenlage auch keine Bedenken gegen die Ermittlung der Anschaffungskosten der bereits im Jahr 2001 an N veräußerten ... Aktien der A-AG nach dem Durchschnitt der Anschaffungskosten sämtlicher Aktien des Klägers (vgl. hierzu auch Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Juli 2007 8 V 8135/07, EFG 2007, 1683, wonach für die Anwendung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz in der für den Veranlagungszeitraum 2000 geltenden Fassung der Spekulationsgewinn bei Wertpapieren, die einem Sammeldepot angehören, mit Hilfe von Durchschnittswerten zu ermitteln ist, m.w.N.).
  • BFH, 30.12.2004 - VII B 145/04

    Vertretung; Haftung; vorläufiger Insolvenzverwalter

    Auszug aus FG München, 23.06.2010 - 1 K 2271/07
    Insoweit gilt ersichtlich nichts anderes als bei der Erfüllung der sonstigen steuerlichen Pflichten einer Aktiengesellschaft durch deren Vorstand gemäß § 34 Abs. 1 AO i.V.m. § 78 Abs. 1 AktG (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 30. Dezember 2004 VII B 145/04, BFH/NV 2005, 655).
  • FG Düsseldorf, 14.03.2008 - 2 K 2106/06

    Maßgeblichkeit der Ausübung des bilanzsteuerlichen Bewertungswahlrechts durch die

    Auszug aus FG München, 23.06.2010 - 1 K 2271/07
    Ansonsten wäre auch eine Änderung nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO möglich gewesen (vgl. hierzu Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 14. März 2008, 2 K 2106/06 E, EFG 2008, 1336, Revision eingelegt, Az. des BFH: VIII R 12/08; Finanzgericht Köln, Urteil vom 11. Dezember 2008 15 K 4963/01, EFG 2009, 448; jeweils m. w. N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 27.05.2009 - 7 K 1233/05

    Ausübung des Wahlrechts gem. § 20 Abs. 2 UmwStG: Maßgeblichkeit des

  • BFH, 09.08.1989 - X R 110/87

    Keine Bilanzänderung für Zwecke der Gewerbesteuer nach Bestandskraft der

  • BFH, 08.10.2003 - VII B 321/02

    Rüge der unrichtigen Sachverhaltsfeststellung - unzutreffende

  • BFH, 11.05.2010 - IX R 26/09

    Anteilsveräußerung gegen Aktien - Steuerbarkeit - Bestimmung des Übergangs des

  • BFH, 12.10.2011 - VIII R 12/08

    Bemessung des Veräußerungsgewinns aus der Einbringung einer freiberuflichen

  • BFH, 09.04.1981 - I R 191/77

    Keine Bilanzänderung, sondern rückwirkende Sachverhaltsgestaltung bei

  • FG München, 05.11.2009 - 7 K 1237/08

    Unzulässiger Einspruch des Insolvenzverwalters gegen Nullbescheid ohne

  • BFH, 28.10.1999 - VIII R 7/97

    Überschusserzielungsabsicht bei Kapitaleinkünften aus Aktien

  • BFH, 20.04.2011 - I R 97/10

    Bindung des Einbringenden an bei aufnehmender Kapitalgesellschaft angesetzten

    Die deshalb erhobene Klage hatte keinen Erfolg; sie wurde vom Finanzgericht (FG) München durch Urteil vom 23. Juni 2010  1 K 2271/07, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2011, 95, als unbegründet abgewiesen.
  • FG Düsseldorf, 02.12.2010 - 8 K 3349/06

    Halbabzugsverbot für Einbringungsverluste gem. § 20 UmwStG; Halbabzugsverbot;

    Der Gesetzgeber bewegt sich zulässigerweise innerhalb des ihm zustehenden Ermessensspielraums (Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.07.2008 2 K 2628/06, Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2008, 1602; FG Düsseldorf, Urteil vom 14.04.2010 2 K 2190/07, EFG 2010, 1589; Sächsisches FG, Urteil vom 08.07.2010 2 K 1052/06, Jurisdatei (jeweils anhängig); i.E. FG München, Urteil vom 23.06.2010 1 K 2271/07, Jurisdatei).
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