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   FG München, 15.03.2006 - 1 K 2294/03   

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https://dejure.org/2006,11300
FG München, 15.03.2006 - 1 K 2294/03 (https://dejure.org/2006,11300)
FG München, Entscheidung vom 15.03.2006 - 1 K 2294/03 (https://dejure.org/2006,11300)
FG München, Entscheidung vom 15. März 2006 - 1 K 2294/03 (https://dejure.org/2006,11300)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Ankauf und Verkauf von Optionsscheinen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb einerseits und nicht steuerbarer Sphäre sowie anderen Einkunftsarten andererseits; Private Natur von Termingeschäften; Annahme der Gewerblichkeit bei Ausnutzung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1987) § 15 Abs. 2; EStG (1990) § 15 Abs. 2
    Gewerbliche Optionsgeschäfte einer angestellten Börsenmaklerin

  • rechtsportal.de

    EStG (1987) § 15 Abs. 2 ; EStG (1990) § 15 Abs. 2
    Gewerbliche Optionsgeschäfte einer angestellten Börsenmaklerin

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerbliche Optionsgeschäfte einer angestellten Börsenmaklerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)

    Gewerbesteuer auf Wertpapierhandel: Bei privaten Geschäften nicht zu befürchten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1322
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 30.07.2003 - X R 7/99

    Gewerblicher Wertpapierhandel

    Auszug aus FG München, 15.03.2006 - 1 K 2294/03
    In Zweifelsfällen ist die gerichtsbekannte und nicht beweisbedürftige Auffassung darüber maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie gewerblich sein, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (BFH-Urteil vom 30. Juli 2003 X R 7/99, BStBl 2004, 408).

    Bei Wertpapieren liegt es in der Natur der Sache, den Bestand zu verändern, schlechte Papiere abzustoßen, gute zu erwerben und Kursgewinne zu realisieren (BFH-Urteil vom 30. Juli 2003 X R 7/99, BStBl 2004, 408).

    Einem händlertypischen Verhalten widerspricht dagegen nicht, dass der Handel wie bei den Geschäften mit Optionsscheinen nicht auf die Ausnutzung eines Preisgefälles auf verschiedenen Handelsstufen, sondern auf die Ausnutzung von Wertveränderungen der Ware selbst gerichtet ist (BFH-Urteil vom 30. Juli 2003 X R 7/99, BStBl 2004, 408).

    Die Mitbenutzung eines dem Steuerpflichtigen aus anderen Gründen ohnehin zur Verfügung stehenden Büros genügt insoweit nicht (BFH-Urteile vom 30. Juli 2003 X R 7/99, BStBl 2004, 408, und vom 20. Dezember 2000 X R 67/98, BFH/NV 2001, 1015 ).

  • BFH, 20.12.2000 - X R 1/97

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 15 Abs. 2

    Auszug aus FG München, 15.03.2006 - 1 K 2294/03
    Zur Begründung wurde im Wesentlichen auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. Dezember 2000 (Aktenzeichen: X R 1/97, BStBl II 2001, 706 ) verwiesen, wonach die Gewerblichkeit selbst bei einem umfangreichen Wertpapierhandel eines Versicherungsvertreters verneint worden sei.

    Die grundsätzlich private Natur von Termingeschäften hat der Gesetzgeber dadurch bestätigt, dass er sie in § 23 Abs. 1 Nr. 4 EStG i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 als im privaten Bereich steuerbar erfasst hat (BFH-Urteil vom 20. Dezember 2000 X R 1/97, BStBl II 2001, 706 ).

    Für eine gewerbliche Tätigkeit kann auch sprechen, dass der Steuerpflichtige wie ein Wertpapierhandelsunternehmen überwiegend "für fremde Rechnung" tätig ist (BFH-Urteil vom 20. Dezember 2000 X R 1/97, BStBl II 2001, 706 ).

  • BFH, 10.01.1992 - III R 99/89

    Rückforderung der Investitionszulage auf Grund eines kurzen Zeitraums um neue

    Auszug aus FG München, 15.03.2006 - 1 K 2294/03
    Ein solcher Fall liegt dann vor, wenn sich der Steuerpflichtige "wie ein Händler" verhält oder wenn er ohne Einsatz eigenen Vermögens und unter Zuhilfenahme beruflich erlangter Kenntnisse Kursdifferenzen ausnutzt und sich damit "bankentypisch" verhält (BFH-Urteil vom 9. Oktober 1992 III R 99/89, BFH/NV 1994, 80).

    Als händlertypisch wurde hierbei insbesondere der unmittelbare Kontakt mit anderen Marktteilnehmern, die Ausnutzung der beruflichen Kenntnisse, die Branchengleichheit und die Kurzfristigkeit ("Taggleichheit") der Geschäftsabwicklung, die Ausnutzung geringer Kursdifferenzen und dadurch minimaler Gewinnchancen bei gleichzeitig hohen Geschäftsvolumina sowie das jeweils geringe Risiko der getätigten Geschäfte gewertet (BFH-Urteile vom 9. Oktober 1992 III R 9/89, BFH/NV 1994, 80, vom 6. März 1991 X R 39/88, BStBl II 1991, 631 , vom 15. März 1994 X R 38/92, BFH/NV 1994, 850).

  • BFH, 31.07.1990 - I R 173/83

    An- und Verkauf festverzinslicher Wertpapiere als gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus FG München, 15.03.2006 - 1 K 2294/03
    Auch über lediglich wenige Wochen hinweg durchgeführte Wertpapiergeschäfte können als gewerblich zu beurteilen sein (vgl. BFH-Urteil vom 31. Juli 1990 I R 173,/83, BStBl II 1991, 66 ).
  • BFH, 18.08.1999 - IX B 47/99

    Gewerbliche Einkünfte bei spekulativen Devisengeschäften

    Auszug aus FG München, 15.03.2006 - 1 K 2294/03
    Es genügt, wenn andere - z.B. eine Bank - nach außen für den Steuerpflichtigen auftreten, deren Tätigkeit ihm zugerechnet wird (BFH-Beschluss vom 18. August 1999 IX B 47/99, BFH/NV 2000, 185 , BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998 XI R 80/97, BStBl II 1999, 448 ).
  • BFH, 29.10.1998 - XI R 80/97

    Gewerbliche Betätigung bei Wertpapiergeschäften

    Auszug aus FG München, 15.03.2006 - 1 K 2294/03
    Es genügt, wenn andere - z.B. eine Bank - nach außen für den Steuerpflichtigen auftreten, deren Tätigkeit ihm zugerechnet wird (BFH-Beschluss vom 18. August 1999 IX B 47/99, BFH/NV 2000, 185 , BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998 XI R 80/97, BStBl II 1999, 448 ).
  • BFH, 15.03.1994 - X R 38/92

    Wertpapiergeschäfte eines Kursmaklers als gewerbliche Tätigkeit - Tätigkeit als

    Auszug aus FG München, 15.03.2006 - 1 K 2294/03
    Als händlertypisch wurde hierbei insbesondere der unmittelbare Kontakt mit anderen Marktteilnehmern, die Ausnutzung der beruflichen Kenntnisse, die Branchengleichheit und die Kurzfristigkeit ("Taggleichheit") der Geschäftsabwicklung, die Ausnutzung geringer Kursdifferenzen und dadurch minimaler Gewinnchancen bei gleichzeitig hohen Geschäftsvolumina sowie das jeweils geringe Risiko der getätigten Geschäfte gewertet (BFH-Urteile vom 9. Oktober 1992 III R 9/89, BFH/NV 1994, 80, vom 6. März 1991 X R 39/88, BStBl II 1991, 631 , vom 15. März 1994 X R 38/92, BFH/NV 1994, 850).
  • BFH, 20.12.2000 - X R 67/98

    Gewerblicher Wertpapierhandel

    Auszug aus FG München, 15.03.2006 - 1 K 2294/03
    Die Mitbenutzung eines dem Steuerpflichtigen aus anderen Gründen ohnehin zur Verfügung stehenden Büros genügt insoweit nicht (BFH-Urteile vom 30. Juli 2003 X R 7/99, BStBl 2004, 408, und vom 20. Dezember 2000 X R 67/98, BFH/NV 2001, 1015 ).
  • BFH, 01.06.2004 - IX R 35/01

    Berücksichtigung von Spekulationsverlusten für Jahre vor 1999

    Auszug aus FG München, 15.03.2006 - 1 K 2294/03
    Auch insoweit ist das Gesamtbild entscheidend, wobei die einzelnen Beweisanzeichen zu gewichten und gegeneinander abzuwägen sind (BFH-Urteil vom 1. Juni 2004 IX R 35/01, BStBl II 2005, 26 ).
  • BFH, 06.03.1991 - X R 39/88

    An- und Verkauf von Wertpapieren in banktypischer Form als Gewerbebetrieb

    Auszug aus FG München, 15.03.2006 - 1 K 2294/03
    Als händlertypisch wurde hierbei insbesondere der unmittelbare Kontakt mit anderen Marktteilnehmern, die Ausnutzung der beruflichen Kenntnisse, die Branchengleichheit und die Kurzfristigkeit ("Taggleichheit") der Geschäftsabwicklung, die Ausnutzung geringer Kursdifferenzen und dadurch minimaler Gewinnchancen bei gleichzeitig hohen Geschäftsvolumina sowie das jeweils geringe Risiko der getätigten Geschäfte gewertet (BFH-Urteile vom 9. Oktober 1992 III R 9/89, BFH/NV 1994, 80, vom 6. März 1991 X R 39/88, BStBl II 1991, 631 , vom 15. März 1994 X R 38/92, BFH/NV 1994, 850).
  • BFH, 09.10.1992 - III R 9/89

    Wertpapiergeschäfte als gewerbliche Tätigkeit - Beteiligung am allgemeinen

  • BFH, 28.11.2007 - X R 24/06

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Abgrenzung des gewerblichen

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 1322 veröffentlichten Urteil als unbegründet ab.
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