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   FG Niedersachsen, 26.10.2016 - 1 K 235/14   

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FG Niedersachsen, 26.10.2016 - 1 K 235/14 (https://dejure.org/2016,50320)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.10.2016 - 1 K 235/14 (https://dejure.org/2016,50320)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Oktober 2016 - 1 K 235/14 (https://dejure.org/2016,50320)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2017, 314
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 16.12.2009 - II R 45/07

    Bewertung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bei gemeinschaftlicher

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.10.2016 - 1 K 235/14
    Der Einheitswert besteht dann nur aus dem Zuschlag (BFH-Urteile vom 14. Mai 2004 II R 50/01, BFHE 206, 365, BStBl II 2004, 818 und vom 16. Dezember 2009 II R 45/07, BFHE 227, 498, BStBl II 2011, 808).

    Unerheblich ist, dass die gemeinschaftliche Tierhaltung ohne die Sondervorschrift des § 51a BewG eine gewerbliche Tierzucht darstellen würde (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 2009 II R 45/07, BFHE 227, 498, BStBl II 2011, 808).

    In diesen Wertansätzen kommt die durch die Abweichung des Tierbestands bedingte Steigerung der Ertragsfähigkeit (§ 41 Abs. 2 BewG) zutreffend zum Ausdruck (vgl. BFH in BFHE 227, 498, BStBl II 2011, 808, m. w. N.).

    Da die bei der Bewertung maßgebenden regelmäßigen Verhältnisse der Gegend (§ 38 Abs. 2 Nr. 2 BewG) von den Flächen ausgehen, deren natürliche Kräfte zur Gewinnung pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse genutzt werden und die Klägerin ihr Grundstück nicht zu diesem Zweck verwendet hat, ist der Bemessung des Zuschlags ein gegendüblicher Viehbestand von "null" zu Grunde zu legen und diesem der Viehbestand der Klägerin in vollem Umfang gegenüberzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 2009 II R 45/07, BFHE 227, 498, BStBl II 2011, 808).

    Der Zuschlag von 650 DM ist nach § 41 Abs. 2a BewG zu halbieren (BFH-Urteil vom 16. Dezember 2009 II R 45/07, BFHE 227, 498, BStBl II 2011, 808).

  • BFH, 06.03.1991 - II R 152/88

    Feststellung des Einheitswerts unter Anwendung des Ertragswertverfahrens im Wege

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.10.2016 - 1 K 235/14
    Wertfortschreibung und Artfortschreibung eines Grundstücks sind zwar Gegenstand je eines Verwaltungsaktes, die auch dann selbständig mit Rechtsbehelfen anfechtbar sind, wenn diese Verwaltungsakte auf einem Formblatt miteinander verbunden sind (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 6. März 1991 II R 152/88, BFH/NV 1991, 726).

    Abzustellen ist vielmehr darauf, wie die Erklärung im Augenblick ihrer Abgabe unter Berücksichtigung der dem Erklärungsempfänger bekannten oder erkennbaren Umstände verstanden werden muss (BFH-Urteil vom 6. März 1991 II R 152/88, BFH/NV 1991, 726).

  • BFH, 10.05.1989 - II R 196/85

    Einheitswertbescheid - Rechtsbehelfsbelehrung - Selbständige Freistellung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.10.2016 - 1 K 235/14
    Die Auslegung darf nicht zur Annahme eines Erklärungsinhalts führen, für den sich in der Erklärung selbst keine Anhaltspunkte mehr finden lassen (vgl. BFH-Urteil vom 10.Mai 1989 II R 196/85, BFHE 157, 217, BStBl II 1989, 822).
  • BFH, 07.10.1982 - IV R 186/79

    Landwirtschaftlicher Betrieb - Annerkennung der Mitunternehmerschaft -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.10.2016 - 1 K 235/14
    Ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, der auf die Nutzung des Grund und Bodens durch Fruchtziehung gerichtet ist, geht auf Rechnung und Gefahr dessen, dem die Nutzungen dieses der Landwirtschaft dienenden Vermögens durch Verwertung der Früchte zustehen, denn auf dessen Risiko wird die Landwirtschaft betrieben (BFH-Beschluss vom 7. Oktober 1982 IV R 186/79, BFHE 136, 537, BStBl II 1983, 73).
  • BFH, 14.05.2004 - II R 50/01

    Bewertung eines Pachtbetriebs

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.10.2016 - 1 K 235/14
    Der Einheitswert besteht dann nur aus dem Zuschlag (BFH-Urteile vom 14. Mai 2004 II R 50/01, BFHE 206, 365, BStBl II 2004, 818 und vom 16. Dezember 2009 II R 45/07, BFHE 227, 498, BStBl II 2011, 808).
  • BFH, 14.08.1986 - IV R 248/84

    Zur Mitunternehmerschaft von Ehegatten in der Land- und Forstwirtschaft bei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.10.2016 - 1 K 235/14
    Für die Annahme einer Mitunternehmerschaft muss vom Grundsatz her in der Regel eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) vorliegen (BFH-Urteil vom 14. August 1986 IV R 248/84, BFHE 147, 438, BStBl II 1987, 17).
  • BFH, 05.11.2009 - IV R 13/07

    Gemeinschaftliche Tierhaltung bei Beteiligung einer juristischen Person keine

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.10.2016 - 1 K 235/14
    Außerdem dürfen in sachlicher Hinsicht gem. § 51a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 BewG die Anzahl der übertragenen Vieheinheiten und die Summe der Vieheinheiten der Gesellschafter nicht überschritten werden und die Betriebe der Gesellschafter nicht mehr als 40 km von der Produktionsstätte der Gesellschaft entfernt liegen (vgl. BFH-Urteil vom 5. November 2009 IV R 13/07, BFH/NV 2010, 652).
  • BFH, 27.11.2019 - II R 43/16

    Asylrecht aus Kartenart 2, 5

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.10.2016 - 1 K 235/14
    Revision eingelegt - BFH-Az.: II R 43/16.
  • BFH, 27.11.2019 - II R 43/16

    Gemeinschaftliche Tierhaltung bei beteiligungsidentischen Personengesellschaften

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 26.10.2016 - 1 K 235/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • VG Cottbus, 24.07.2014 - 1 L 174/14
    Die aufschiebende Wirkung der gegen den Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 3. März 2014 erhobenen Klage VG 1 K 235/14.A wird in Abänderung des Beschlusses vom 16. April 2014 - VG 1 L 74/14.A - angeordnet.

    in Abänderung des Beschlusses vom 16. April 2014 - VG 1 L 74/14.A - die aufschiebende Wirkung der gegen den Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 3. März 2014 erhobenen Klage VG 1 K 235/14.A anzuordnen,.

    "Entscheidung über den Rechtsbehelf" in diesem Sinne ist nach Wortlaut und Systematik des Art. 20 Abs. 1 lit. d) und e) VO 343/2003 die Entscheidung über den zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Überstellungsentscheidung selbst eingelegten Rechtsbehelf, hier also die Entscheidung über die in der Hauptsache gegen die auf § 34a Abs. 1 AsylVfG gestützte Abschiebungsanordnung des Bundesamtes vom 3. März 2014 erhobene Anfechtungsklage VG 1 K 235/14.A. Denn Art. 20 Abs. 1 lit. e) Satz 4 VO 343/2003 regelt, dass gegen die Entscheidung - dies ist die Mitteilung des ersuchenden Mitgliedstaates über die Wideraufnahme durch den ersuchten Mitgliedstaat - ein Rechtsbehelf eingelegt werden kann.

  • FG Niedersachsen, 16.06.2017 - 11 K 98/17

    Durchschnittsbesteuerung bei einer Kommanditgesellschaft ohne

    In ihrer Klagebegründung verweist die Klägerin zunächst auf ihre Antragsbegründung im Verfahren XXX. Ergänzend erklärt sie, die im Beschluss vom 26. Januar 2017 zitierten Entscheidungen des Thüringer Finanzgerichts zum Aktenzeichen III 496/03, des Nds. FG zum Aktenzeichen 1 K 235/14 und des BFH zum Aktenzeichen IV R 13/07 enthielten zu den inhaltlichen Vorgaben an eine Mitunternehmerschaft keine Ausführungen.
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Rechtsprechung
   VG Berlin, 31.03.2015 - 1 K 235.14   

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https://dejure.org/2015,100317
VG Berlin, 31.03.2015 - 1 K 235.14 (https://dejure.org/2015,100317)
VG Berlin, Entscheidung vom 31.03.2015 - 1 K 235.14 (https://dejure.org/2015,100317)
VG Berlin, Entscheidung vom 31. März 2015 - 1 K 235.14 (https://dejure.org/2015,100317)
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