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   FG Rheinland-Pfalz, 17.06.2015 - 1 K 2399/12   

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https://dejure.org/2015,22240
FG Rheinland-Pfalz, 17.06.2015 - 1 K 2399/12 (https://dejure.org/2015,22240)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.06.2015 - 1 K 2399/12 (https://dejure.org/2015,22240)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Juni 2015 - 1 K 2399/12 (https://dejure.org/2015,22240)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 2 Abs 1 S 3 BewG 1991, § 2 Abs 1 S 4 BewG 1991, § 33 Abs 1 BewG 1991, § 2048 S 1 BGB, § 2150 BGB
    Anwendungsbereich und Bedeutung der sog. 3.000 qm Grenze

  • IWW

    § 2 Abs. 1 S. 3, 4 BewG; § 33 Abs. 1 BewG; § 2048 S. 1 BGB; § 2150 BGB; § 7 Abs. 1 EStDV; § 6 Abs. 3 EStG; § 14 EStG; § 13 Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 16 Abs. 3 EStG
    EBewG, BGB, EStDV, EStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Betriebsaufgabe bei Verteilung der zu einem landwirtschaftlichen Betrieb einer Erbengemeinschaft gehörenden Grundstücke auf mehrere Miterben; Anwendbarkeit der sog. 3.000 qm Grenze

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung "landwirtschaftlicher Erwerbsbetrieb" / "Liebhaberei" - Bedeutung der sog. 3.000 m²-Grenze

  • rechtsportal.de

    Abgrenzung "landwirtschaftlicher Erwerbsbetrieb" / "Liebhaberei" - Bedeutung der sog. 3.000 m²-Grenze

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgrenzung "landwirtschaftlicher Erwerbsbetrieb" / "Liebhaberei" - Bedeutung der sog. 3.000 m²-Grenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 1690
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 17.05.2018 - VI R 66/15

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs - Verpächterwahlrecht bei Realteilung

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 17. Juni 2015 1 K 2399/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) gab der nach erfolglosem Vorverfahren erhobenen Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 1690 veröffentlichten Gründen statt.

    Das FA beantragt, das Urteil des FG vom 17. Juni 2015 1 K 2399/12 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • FG Niedersachsen, 07.02.2017 - 13 K 204/15

    Einkommensteuer-Vorauszahlung 2014

    Diese Auffassung wird auch größtenteils von den Finanzgerichten vertreten (Urteil des FG Bremen vom 23. August 2004 - 2 K 328/03, juris; Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 24. Februar 2009 - 15 K 375/06, EFG 2009, 1026; Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 17. Juni 2015 - 1 K 2399/12, EFG 2015, 1690, Revision eingelegt, Az. des BFH: IV R 35/15).
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