Weitere Entscheidung unten: FG Saarland, 25.10.1995

Rechtsprechung
   VG Freiburg, 13.09.1995 - 1 K 240/94   

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https://dejure.org/1995,13990
VG Freiburg, 13.09.1995 - 1 K 240/94 (https://dejure.org/1995,13990)
VG Freiburg, Entscheidung vom 13.09.1995 - 1 K 240/94 (https://dejure.org/1995,13990)
VG Freiburg, Entscheidung vom 13. September 1995 - 1 K 240/94 (https://dejure.org/1995,13990)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 48
 
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Wird zitiert von ...

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1996 - 13 S 3180/95

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten - ungünstige politische

    Durch Urteil vom 13.9.1995 - 1 K 240/94 - hat das Verwaltungsgericht Freiburg Ziff. 4 des Bescheides der Beklagten vom 6.12.1993 insgesamt und den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 26.1.1994 insoweit aufgehoben, als der Widerspruch des Klägers gegen die Ziff. 4 des Bescheides der Beklagten vom 6.12.1993 zurückgewiesen wird.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 13.9.1995 - 1 K 240/94 -.

    die Berufung des Klägers zurückzuweisen und das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 13.9.1995 - 1 K 240/94 - insoweit zu ändern, als hierin Ziff. 4 des Bescheides der Beklagten vom 6.12.1993 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 26.1.1994 insoweit aufgehoben wurden, als darin der Widerspruch des Klägers gegen Ziff. 4 des Bescheides der Beklagten vom 6.12.1993 zurückgewiesen wird und die Klage auch insoweit abzuweisen.

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Rechtsprechung
   FG Saarland, 25.10.1995 - 1 K 240/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,34992
FG Saarland, 25.10.1995 - 1 K 240/94 (https://dejure.org/1995,34992)
FG Saarland, Entscheidung vom 25.10.1995 - 1 K 240/94 (https://dejure.org/1995,34992)
FG Saarland, Entscheidung vom 25. Oktober 1995 - 1 K 240/94 (https://dejure.org/1995,34992)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 44
  • EFG 1996, 48
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.08.1986 - IV B 76/86

    Empfänger von Ausgaben bei zwischengeschalteter ausländischer

    Auszug aus FG Saarland, 25.10.1995 - 1 K 240/94
    Dies gilt umso mehr für Auslandssachverhalte, in denen der Steuerpflichtige nach § 90 Abs. 2 AO in erhöhtem Maße zur Erbringung von Nachweisen und zur Beschaffung und Vorlegung von Beweismitteln verpflichtet ist (BFH vom 28. August 1986 IV B 76/86, BStBl. II 1987, 481, 482 m.w.N.).

    Diese Ermessensentscheidungen sind unselbständige Bestandteile des Steuerfestsetzungsverfahrens und können nur mit Rechtsbehelfen gegen die betreffenden Bescheide angegriffen werden (BFH vom 25. August 1986 IV B 76/86, BStBl. II 1987, 481).

    Ein Steuerpflichtiger kommt in einem solchen Falle dem Benennungsverlangen nach § 160 AO nur dann nach, wenn er die hinter der Domizilgesellschaft stehenden wirtschaftlichen Personen benennt, denen die Zahlung zugeflossen ist (BFH vom 25. August 1986 IV B 76/86, BStBl. II 1987, 481; vom 1. Juni 1994 X R 73/91, BFH/NV 1995, 2).

  • BFH, 01.06.1994 - X R 73/91

    Behauptete Darlehensgewährung durch eine liechtensteinische Gesellschaft

    Auszug aus FG Saarland, 25.10.1995 - 1 K 240/94
    Danach brauchen nicht offengelegt zu werden das Verhältnis der Gesellschaft (Person) zu dem Dritten, soweit es über das Beteiligungsverhältnis hinausgeht, und die Verhältnisse des Dritten zu weiteren Personen (BFH vom 1. Juni 1994 X R 93/91, BFH/NV 1995, 2, 3).

    Ein Steuerpflichtiger kommt in einem solchen Falle dem Benennungsverlangen nach § 160 AO nur dann nach, wenn er die hinter der Domizilgesellschaft stehenden wirtschaftlichen Personen benennt, denen die Zahlung zugeflossen ist (BFH vom 25. August 1986 IV B 76/86, BStBl. II 1987, 481; vom 1. Juni 1994 X R 73/91, BFH/NV 1995, 2).

  • BFH, 12.03.1980 - I R 186/76

    Gewinnfeststellungsverfahren - Verdeckte Gewinnausschüttung - Steuererhöhung

    Auszug aus FG Saarland, 25.10.1995 - 1 K 240/94
    Auch in der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 12. März 1980 I R 186/76, BStBl. II 1980, 531, 532 ist davon die Rede, daß Großhandelsunternehmen in der Bundesrepublik einen Reingewinnsatz von 3 bis 5 des wirtschaftlichen Umsatzes erzielen.
  • BFH, 17.02.1993 - I R 3/92

    Zur Frage der verdeckten Gewinnausschüttung, wenn eine GmbH ohne Beteiligung der

    Auszug aus FG Saarland, 25.10.1995 - 1 K 240/94
    Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter wird für seine GmbH nur in Bereichen tätig, in denen er innerhalb eines überschaubaren Zeitraums mit einem angemessenen Gesamtgewinn rechnen kann (s. BFH vom 17. Februar 1993 I R 3/92, BStBl. II 1993, 457).
  • BFH, 06.04.2005 - I R 22/04

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Fremdvergleich von Preisen bei Handel zwischen

    Zur Ermittlung dieser Spanne kann bei Unternehmen, die sowohl Produkte des mit ihnen verbundenen Lieferanten als auch vergleichbare Waren anderer Produzenten vertreiben, der Blick auf die mit jenen Waren erzielte Handelsspanne einen gewichtigen Anhaltspunkt geben (Baumhoff in Flick/Wassermeyer/Baumhoff, a.a.O., § 1 AStG Rz. 422; Sieker in Debatin/Wassermeyer, Doppelbesteuerung, Art. 9 MA Rz. 235; Kaminski in Strunk/ Kaminski/Köhler, Außensteuergesetz, Doppelbesteuerungsabkommen, § 1 AStG Rz. 200; Becker in Becker/Höppner/Grotherr/Kroppen, DBA-Kommentar, Art. 9 OECD-MA Rz. 160; vgl. auch FG des Saarlandes, Urteil vom 25. Oktober 1995 1 K 240/94, EFG 1996, 48).
  • FG Düsseldorf, 08.12.1998 - 6 K 3661/93

    Angemessenheit vereinbarter Konzernverrechnungspreise; Vorliegen verdeckter

    Daher kann auch in der Zahlung eines dem Marktpreis entsprechenden Kaufpreises eine verdeckte Gewinnausschüttung zu sehen sein, denn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter wäre grundsätzlich nicht bereit, den Marktpreis für eine Ware zu zahlen, wenn es ihm bei vorsichtiger und vorheriger kaufmännischer Prognose erkennbar nicht möglich wäre, aufgrund des bestehenden oder zukünftig notwendig werdenden Kostenapparates innerhalb eines überschaubaren Zeitraums Gewinn aus dem Handel mit diesem Produkt zu erzielen (vgl. BFH-Urteil vom 17.02.1993 - I R 3/92, BStBl II 1993, 457, 458; vom 21.12.1972 - I R 70/70, BStBl II 1973, 449 ; vom 01.02.1967 - I 220/64, BStBl III 1967, 495, 498; ebenso: Finanzgericht -FG- Saarland vom 25.10.1995 - 1 K 240/94, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1996, 49, 50 zu § 1 AStG ).
  • FG Baden-Württemberg, 22.05.2003 - 3 K 143/98

    Angemessenheit der an eine Schwestergesellschaft gezahlten Verrechnungspreise;

    Das Finanzgericht des Saarlandes sei dementsprechend in seinem Urteil vom 25.10.1995 1 K 240/94 (EFG 1996, 48) von einem Reingewinnsatz von nur 0, 75 % ausgegangen.
  • FG Saarland, 04.02.1997 - 1 V 8/97

    Abgabenordnung; Benennungsverlangen bei Vorliegen einer Domizilgesellschaft

    Ein Steuerpflichtiger kommt in einem derartigen Fall dem Benennungsverlangen nach § 160 AO nur dann nach, wenn er die hinter der Domizilgesellschaft stehenden Personen bezeichnet, denen die Zahlung tatsächlich zugeflossen ist (so die ständige Rspr. des BFH; vgl. etwa BFH, Urteil vom 1. Juni 1994 X R 73/91 , BFH/NV 1995, 2; s.a. FG Saarland, Urteil 25. Oktober 1995, 1 K 240/94 , EFG 1996, 44).
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