Weitere Entscheidung unten: FG Baden-Württemberg, 01.02.2005

Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 20.09.2007 - 1 K 242/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15253
FG Niedersachsen, 20.09.2007 - 1 K 242/04 (https://dejure.org/2007,15253)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.09.2007 - 1 K 242/04 (https://dejure.org/2007,15253)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. September 2007 - 1 K 242/04 (https://dejure.org/2007,15253)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bewertungsverfahren für Mastgesellschaften nach § 51a BewG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Berechnung des Einheitswertes für den landwirtschaftlichen Betrieb einer Mastgesellschaft; Voraussetzung für die Gründung einer Mastgesellschaft; Überschreitung der Höchstgrenzen an Tierbeständen für die Annahme einer landwirtschaftlichen Betätigung

  • Judicialis

    BewG § 51a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG § 37; BewG § 38; BewG § 41; BewG § 51a
    Bewertungsverfahren für Mastgesellschaften nach § 51a BewG - Einheitswert; Mastgesellschaften

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bewertungsverfahren für Mastgesellschaften nach § 51a BewG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bewertungsverfahren für Mastgesellschaften

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berechnung des Einheitswertes für den landwirtschaftlichen Betrieb einer Mastgesellschaft; Voraussetzung für die Gründung einer Mastgesellschaft; Überschreitung der Höchstgrenzen an Tierbeständen für die Annahme einer landwirtschaftlichen Betätigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 589
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 14.05.2004 - II R 50/01

    Bewertung eines Pachtbetriebs

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.09.2007 - 1 K 242/04
    MitUrteil vom 14. Mai 2004 II R 50/01, BFHE 206, 365, BStBl II 2004, 818 habe der Bundesfinanzhof (BFH) das vergleichende Verfahren auf einen Betrieb angewandt, der außer einer Hofstelle nur über angepachtete Flächen verfügt habe.

    Der Hinweis der Klägerin auf die Entscheidung des BFH vom 14. Mai 2004 II R 50/01, BFHE 206, 365, BStBl II 2004, 818 führt zu keiner anderen rechtlichen Beurteilung.

  • BFH, 16.11.1978 - IV R 191/74

    Ob ein Reiterhof als Einheit zu betrachten und insgesamt als Gewerbebetrieb oder

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.09.2007 - 1 K 242/04
    Die Rechtsprechung versteht unter Landwirtschaft die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung und Gewinnung von lebenden Pflanzen und Tieren (vgl. zuletzt Urteil des BFH vom 16. November 1978 IV R 191/74, BFHE 126, 220, BStBl II 1979, 246 m.w.N.).
  • BGH, 25.06.1992 - I ZR 120/90

    Haftungsbeschränkung bei Anwälten - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.09.2007 - 1 K 242/04
    Eine derartige Beschränkung ist für Mitglieder einer BGB-Gesellschaft nach ständiger zivilgerichtlicher Rechtsprechung zulässig, sofern die Beschränkung der Vertretungsmacht für Dritte erkennbar ist (vgl. z.B. Urteil BGH vom 25.06.1992 I ZR 120/90, NJW 1992, 3037 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 18.12.1995 15 W 413/95, NJW-RR 1996, 482).
  • BFH, 28.07.1999 - II R 83/96

    Vieheinheit für Jungschweine

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.09.2007 - 1 K 242/04
    Diese Einschätzung hat inzwischen auch der BFH übernommen(Urteil vom 28. Juli 1999 II R 83/96, BStBl II 1999, 815).
  • OLG Hamm, 18.12.1995 - 15 W 413/95

    Übernahme von Geschäftsanteilen einer GmbH durch eine Gesellschaft bürgerlichen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.09.2007 - 1 K 242/04
    Eine derartige Beschränkung ist für Mitglieder einer BGB-Gesellschaft nach ständiger zivilgerichtlicher Rechtsprechung zulässig, sofern die Beschränkung der Vertretungsmacht für Dritte erkennbar ist (vgl. z.B. Urteil BGH vom 25.06.1992 I ZR 120/90, NJW 1992, 3037 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 18.12.1995 15 W 413/95, NJW-RR 1996, 482).
  • BFH, 13.07.1989 - V R 110/84

    Zur Frage, ob Tierbestände zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören; im Falle der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.09.2007 - 1 K 242/04
    Ob eine derartige Abweichung vom Gesetz zulässig ist (siehe dazu BFH, Urteil vom 13. Juli 1989 V R 110112/84, BFHE 158, 157, BStBl II 1989, 1036), mag für die Entscheidung des Streitfalles dahinstehen.
  • BFH, 16.12.2009 - II R 45/07

    Bewertung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bei gemeinschaftlicher

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage durch das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2008, 589 veröffentlichte Urteil mit der Begründung ab, die Klägerin erfülle alle Anforderungen an eine gemeinschaftliche Tierhaltung nach § 51a BewG.
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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 01.02.2005 - 1 K 242/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12672
FG Baden-Württemberg, 01.02.2005 - 1 K 242/04 (https://dejure.org/2005,12672)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.02.2005 - 1 K 242/04 (https://dejure.org/2005,12672)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Februar 2005 - 1 K 242/04 (https://dejure.org/2005,12672)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des Grunderwerbssteuergesetzes; Belastung des Erwerbs eines zur Selbstnutzung bestimmten Wohnhauses; Anfechtung einer Steuerfestsetzung; Berücksichtigung des Gebots eigentumschonender und freiheitschonender Besteuerung bei der Erhebung der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsbesteuerung von selbstgenutztem Wohneigentum und der zum 1.1.1997 in Kraft getretenen Steuersatzerhöhung; Grunderwerbsteuer

  • datenbank.nwb.de

    Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsbesteuerung von selbstgenutztem Wohneigentum und der zum 1.1.1997 in Kraft getretenen Steuersatzerhöhung - Grunderwerbsteuer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 726
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 01.02.2005 - 1 K 242/04
    Die Verfassungswidrigkeit des Grunderwerbsteuergesetzes wegen der Belastung des Erwerbs eines zur Selbstnutzung bestimmten Wohnhauses kann nicht aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995 - 2 BvL 37/91, BVerfGE 93, 121 = BStBl II 1995, 655 hergeleitet werden.

    Anders als die Vermögensteuer (die als wiederkehrende Steuer auf das ruhende Vermögen und damit als (Soll)Ertragsteuer ausgestaltet war; BVerfG vom 22. Juni 1995 - 2 BvL 37/91, BVerfGE 93, 121 (137) = BStBl II 1995, 655) handelt es sich bei der Grunderwerbsteuer, die bereits in Art. 105 Abs. 2 Nr. 1 GG in der (Ur-)Fassung vom 23. Mai 1949 (BGBl I 1949, S. 1, 14) als Element der Finanzverfassung ausdrücklich aufgeführt wird, um eine (Rechts-)Verkehrsteuer im Sinne des Art. 106 Abs. 2 Nr. 4 GG in der Fassung des Finanzreformgesetzes vom 12. Mai 1969 (BGBl I S. 359, 360).

  • BVerfG, 08.01.1999 - 1 BvL 14/98

    Gerichtliche Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsteuer ist

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 01.02.2005 - 1 K 242/04
    Hieraus kann jedoch nicht der Grundsatz einer umfassenden Freistellung des persönlichen Gebrauchsvermögens von allen direkten Steuern und damit auch der Grunderwerbsteuer abgeleitet werden (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Januar 1999 - 1 BvL 14/98, BStBl II 1999, 152).

    Zur weiteren Begründung nimmt das Gericht auf den Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Januar 1999 - 1 BvL 14/98, BStBl II 1999, 152, mit der die Vorlage des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 18. August 1998 (VII (III) 306/97) zurückgewiesen wurde, Bezug.

  • FG Niedersachsen, 18.08.1998 - VII (III) 306/97

    Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsteuer auf durchschnittliche Eigenheime;

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 01.02.2005 - 1 K 242/04
    Zur ergänzenden Klagebegründung werde auf den Vorlagebeschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 18. August 1998 (VII (III) 306/97) Bezug genommen.

    Zur weiteren Begründung nimmt das Gericht auf den Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Januar 1999 - 1 BvL 14/98, BStBl II 1999, 152, mit der die Vorlage des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 18. August 1998 (VII (III) 306/97) zurückgewiesen wurde, Bezug.

  • BFH, 17.06.1998 - II B 33/98

    Grundstückserwerb zu eigenen Wohnzwecken

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 01.02.2005 - 1 K 242/04
    Im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG ist auch in der heraufgesetzten Höhe ein einheitlicher Steuersatz für die Grunderwerbsteuer nicht zu beanstanden (vgl. BFH vom 17. Juni 1998 - II B 33/98, BFH/NV 1999, 76).
  • BVerfG, 27.12.1991 - 2 BvR 72/90

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Bauherrenmodellen und

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 01.02.2005 - 1 K 242/04
    Besteuerungsgegenstand der Grunderwerbsteuer ist der Erwerb eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts, der auf einem tatbestandlichen Erwerbsvorgang beruht; steuerbar ist mithin der Erfolg, der aufgrund eines auf den Eigentumserwerb gerichteten Rechtsvorgangs eintritt (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Dezember 1991 - 2 BvR 72/90, BStBl II 1992, 212 (213)).
  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 01.02.2005 - 1 K 242/04
    Das Rechtsstaatsprinzip (Art. 19 Abs. 4 GG) verpflichtet alle rechtsetzenden Organe des Bundes und der Länder, (steuerliche) Regelungen jeweils so aufeinander abzustimmen, dass den Normadressaten nicht gegenläufige Regelungen erreichen, die die Rechtsordnung widersprüchlich machen (BVerfG vom 7. Mai 1998 - 2 BvR 1991/95, 2 BvR 2004/95, BVerfGE 98, 106 = BStBl II 1998, 1526).
  • BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvL 8/61

    Einwohnersteuer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 01.02.2005 - 1 K 242/04
    Zum Wesen der Verkehrsteuern gehört, dass sie an Akte oder Vorgänge des Rechtsverkehrs, an einen rechtlichen oder wirtschaftlichen Akt, an die Vornahme eines Rechtsgeschäfts oder an einen wirtschaftlichen Vorgang oder einen Verkehrsvorgang anknüpfen (vgl. BVerfG vom 7. Mai 1963, Az: 2 BvL 8/61, 2 BvL 10/61, BVerfGE 16, 64 (73)).
  • BFH, 03.08.2005 - II B 37/05

    NZB: GrESt für Erwerb eines selbst genutzten EFH

    Das klageabweisende Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 726 veröffentlicht.
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