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VG Leipzig, 06.12.2002 - 1 K 2442/01 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ermittlung der Höhe der gekürzten Bemessungsgrundlage für die Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung nach dem Entschädigungsgesetz bezüglich eines Grundstückes ; Berücksichtigung zugeflossener Zinsen bei der Bemessungsgrundlage ; Normativer und faktischer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 18.07.2013 - 5 C 8.12
Bemessungsgrundlage; Begrenzung der Revision; Berechtigter; Bescheidungsklage; …
Eine Entschädigung nach dem Entschädigungsgesetz stellt das Surrogat für den Ausschluss der Rückübertragung des Vermögenswertes - hier des Unternehmens - bzw. für den Verzicht auf die Rückgabe dar (…vgl. Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 36.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 19 = juris Rn. 9; VG Leipzig…, Urteil vom 29. August 2007 - 1 K 391/05 - juris Rn. 26 und Urteil vom 6. Dezember 2002 - 1 K 2442/01 - juris; VG Gera, Urteil vom 17. Juni 2003 - 3 K 43/00 GE - juris). - BVerwG, 07.05.2007 - 5 B 92.07
Klärungsbedürftigkeit der Frage des maßgeblichen Schädigungszeitpunktes bei der …
Im Vermögensrecht, an das das Entschädigungsrecht anknüpft (s. VG Leipzig, Urteil vom 6. Dezember 2002 1 K 2442/01 juris; VG Gera, Urteil vom 17. Juni 2003 3 K 43/00 GE juris), wird zwischen dem Entzug des Eigentums z.B. durch Enteignung oder auf andere Weise bzw. dessen Veräußerung durch staatliche Verwalter oder nach Überführung in Volkseigentum durch den Verfügungsberechtigten an Dritte (§ 1 Abs. 1 VermG) bzw. der Übernahme in Volkseigentum (§ 1 Abs. 2 VermG) einerseits und einer staatlichen Verwaltung andererseits unterschieden (§ 1 Abs. 4 VermG).