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   FG Rheinland-Pfalz, 18.05.2011 - 1 K 2465/09   

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https://dejure.org/2011,41784
FG Rheinland-Pfalz, 18.05.2011 - 1 K 2465/09 (https://dejure.org/2011,41784)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.05.2011 - 1 K 2465/09 (https://dejure.org/2011,41784)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Mai 2011 - 1 K 2465/09 (https://dejure.org/2011,41784)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Einsatzwechseltätigkeit bei 19-jährigem Bestehen desselben Einsatzortes

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einsatzwechseltätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Voraussetzungen einer Einsatzwechseltätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 105
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 20.11.1987 - VI R 6/86

    Fahrten zu ständig wechselnden Einsatzstellen, die im üblichen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.05.2011 - 1 K 2465/09
    Mithin kommt es nicht auf Berufsbilder, sondern darauf an, ob der jeweilige Arbeitnehmer auf Grund seiner individuellen Berufssituation sich auf Fahrten zu immer wieder neuen Arbeitsstätten einzustellen hat, die er nicht durch eine entsprechende Wohnsitznahme vermeiden kann (BFH-Urteil vom 20. November 1987 VI R 6/86, BStBl II 1988, 443).

    Wie der BFH in seinem Urteil vom 20. November 1987 a.a.O. ausführt, geht es nicht darum, ein Sonderrecht für bestimmte Berufsgruppen zu schaffen, sondern ob der Arbeitnehmer des konkreten zu beurteilenden Dienstverhältnisses nach dem Direktionsrecht seines Arbeitgebers damit zu rechnen hat, dass er seine Arbeitsleistung an immer wieder anderen Arbeitsstätten zu erbringen hat.

  • FG Münster, 28.02.2012 - 6 K 644/11

    Abgrenzung zwischen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und Dienstreisen

    Auch das vom Bevollmächtigten des Kl. genannte Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 18.05.2011 (1 K 2465/09, EFG 2012, 105) kann die Zulassung der Revision nicht rechtfertigen, denn auch dieses FG geht bei der Frage, ob eine regelmäßige Arbeitsstätte vorliegt, von den langjährigen Rechtsprechungsgrundsätzen des BFH aus.
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