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   FG Rheinland-Pfalz, 23.04.2008 - 1 K 2525/07   

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https://dejure.org/2008,4487
FG Rheinland-Pfalz, 23.04.2008 - 1 K 2525/07 (https://dejure.org/2008,4487)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.04.2008 - 1 K 2525/07 (https://dejure.org/2008,4487)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. April 2008 - 1 K 2525/07 (https://dejure.org/2008,4487)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Schuldloses Versäumen der Monatsfrist als Voraussetzung für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Judicialis

    AO § 110 Abs. 1; ; AO § 355 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 110
    Keine Wiedereinsetzung bei Phobie gegen Amtspost

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Wiedereinsetzung bei Phobie gegen Amtspost

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Die Angst vor amtlichen Schreiben

  • IWW (Kurzinformation)

    Umgang mit dem Finanzamt - Phobie gegen amtliche Schreiben kein Wiedereinsetzungsgrund

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Phobie gegen amtliche Schreiben entschuldigt nicht Fristversäumnis

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 31 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Phobie gegen amtliche Schreiben kein Wiedereinsetzungsgrund

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Phobie gegen amtliche Schreiben stellt keinen Wiedereinsetzungsgrund dar

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Wiedereinsetzung wegen Phobie gegen Behördenschreiben

  • krankenkassen.de (Kurzinformation)

    Wenn amtliche Schreiben Angstzustände auslösen - Auch bei Phobie gegen Amtsschreiben darf Frist nicht versäumt werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Phobie gegen amtliche Schreiben kein Wiedereinsetzungsgrund

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 31 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Phobie gegen amtliche Schreiben kein Wiedereinsetzungsgrund

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 07.07.1994 - X B 152/94

    Voraussetzungen für die Erkrankung des Prozeßbevollmächtigten als schuldlose

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.04.2008 - 1 K 2525/07
    Eine Krankheit ist nur dann ein entschuldbares Hindernis, wenn es sich um eine schwere und plötzliche Erkrankung handelt, so dass der Kranke dadurch gehindert ist, seine steuerlichen Angelegenheiten selbst zu besorgen und auch nicht in der Lage ist, sich einen Vertreter zu bestellen (BFH-Beschluss vom 7. Juli 1994 X B 152/94, BFH/NV 1995, 228 m.w.N.).
  • BFH, 27.03.1985 - II R 118/83

    Finanzgerichtsverfahren - Wiedereinsetzungsantrag - Frist - Nachschieben von

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.04.2008 - 1 K 2525/07
    Dies setzt in formeller Hinsicht voraus, dass innerhalb einer Frist von einem Monat nach Wegfall des Hindernisses die Versäumte Rechtshandlung nachgeholt und diejenigen Tatsachen vorgetragen werden, aus denen sich die schuldlose Verhinderung ergeben soll (ständige Rechtsprechung vgl. z.B. BFH-Urteil vom 27. März 1985 II R 118/83, BStBl II 1985, 586).
  • VG Würzburg, 15.01.2020 - W 6 K 19.1142

    Verschuldete Versäumung der Klagefrist

    Eine Krankheit ist nur dann ein entschuldbares Hindernis, wenn es sich um eine schwere und plötzliche Erkrankung handelt, infolgedessen der Erkrankte die Frist nicht selbst wahren oder einen Bevollmächtigten damit beauftragen kann (Kopp/Schenke, a.a.O., § 60 Rn. 13 unter Hinweis auf weitere Rechtsprechung; FG Rheinland-Pfalz, U.v. 23.4.2008 - 1 K 2525/07 - juris, betreffend eine Phobie gegen amtliche Schreiben).
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