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   FG Hamburg, 29.03.2007 - 1 K 258/06   

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FG Hamburg, 29.03.2007 - 1 K 258/06 (https://dejure.org/2007,17159)
FG Hamburg, Entscheidung vom 29.03.2007 - 1 K 258/06 (https://dejure.org/2007,17159)
FG Hamburg, Entscheidung vom 29. März 2007 - 1 K 258/06 (https://dejure.org/2007,17159)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 72 Abs. 1 S. Nr. 1; ; EStG § 72 Abs. 1 S. 2; ; FGO § 40 Abs. 1; ; FGO § 41 Abs. 1 Alt. 1; ; FGO § 47 Abs. 1; ; AO § 122 Abs. 1 S. 1; ; AO § 122 Abs. 2 Nr. 1; ; AO § 124 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweislast nach § 122 Abs. 2 AO bei durch den Adressaten veränderter Postzustellpraxis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Beweislast nach § 122 Abs. 2 AO bei durch den Adressaten veränderter Postzustellpraxis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Abgabenordnung: Beweislast der Behörde für die Bekanntgabe eines Verwaltungsakts bei durch den Adressaten veränderter Postzustellpraxis

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1665
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 07.08.1985 - I R 309/82

    Kirchensteuer - Steuerbescheid - Konfession - Revision - Landesrecht -

    Auszug aus FG Hamburg, 29.03.2007 - 1 K 258/06
    Sie kann zwar - wenn die Bekanntgabe nicht ordnungsgemäß ist - mangels wirksamen Verwaltungsaktes an sich nicht zu dessen Aufhebung oder Änderung führen, sondern allenfalls zur Beseitigung eines Rechtsscheins (siehe aber nachfolgend unter 2.d. und BFH-Urteil vom 07.08.1985 - I R 309/82 - BStBl II 1986, 42).

    Wird die Nichtigkeit bzw. Nichtexistenz auf eine Anfechtungsklage erst durch das Finanzgericht festgestellt, so ist der nichtige Verwaltungsakt bzw. der Nichtverwaltungsakt zur Beseitigung des Scheins seiner Wirksamkeit gemäß § 100 Abs. 1 Satz 1 FGO aufzuheben (BFH-Urteil vom 07.08.1985 - I R 309/82 - BStBl II 1986, 42 - vgl. zu allem auch Tipke/Kruse-Tipke AO § 122 Rd. 12 u. § 124 Rd. 22 ff m.w.N.).

  • BFH, 12.03.2003 - X R 17/99

    Zugang eines schriftlichen Verwaltungsakts

    Auszug aus FG Hamburg, 29.03.2007 - 1 K 258/06
    Es wäre unbillig, und sei es auch nur zur Glaubhaftmachung eines atypischen Geschehensablaufs, von dem Empfänger zu verlangen, Nachforschungen über den Verbleib der nicht angekommenen Postsendung anzustellen; dies ist allein die Sache der Behörde (st. Rspr. seit BFH-Urteil vom 14. März 1989 - VII R 75/85 - BStBl II 1989, 534 - vgl. BFH-Urteil vom 12.03.2003 - X R 17/99 - BFH/NV 2003, 1031).
  • BFH, 14.03.1989 - VII R 75/85

    Kein Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis; es gelten die allgemeinen

    Auszug aus FG Hamburg, 29.03.2007 - 1 K 258/06
    Es wäre unbillig, und sei es auch nur zur Glaubhaftmachung eines atypischen Geschehensablaufs, von dem Empfänger zu verlangen, Nachforschungen über den Verbleib der nicht angekommenen Postsendung anzustellen; dies ist allein die Sache der Behörde (st. Rspr. seit BFH-Urteil vom 14. März 1989 - VII R 75/85 - BStBl II 1989, 534 - vgl. BFH-Urteil vom 12.03.2003 - X R 17/99 - BFH/NV 2003, 1031).
  • BFH, 17.09.1992 - V R 17/86

    Erlaß von Steuerbescheiden an eine KG nach Umwandlung - Ersatz eines

    Auszug aus FG Hamburg, 29.03.2007 - 1 K 258/06
    Die Anfechtungsklage ist deshalb wahlweise neben der Feststellungsklage gegeben (vgl. nur BFH-Beschluss vom 25.02.1999 - IV B 36/98 - BFH/NV 1999, 1117 und BFH-Urteil vom 17.09.1992 - V R 17/86 - BFH/NV 1993, 279 m.w.N. zur Rspr).
  • BFH, 04.10.1989 - V R 39/84

    Begriff der Sachurteilsvoraussetzungen - Anforderungen an die Bekanntgabe von

    Auszug aus FG Hamburg, 29.03.2007 - 1 K 258/06
    Der Bekanntgabewille fehlt, wenn die Übersendung eines Schriftstücks nicht zu dem Zweck erfolgt, die an eine Bekanntgabe geknüpften Rechtsfolgen herbeizuführen, sondern nur der Information des Empfängers über den Inhalt eines bei den Akten befindlichen Schriftstücks dienen soll (BFH-Urteil vom 04.10.1989 - V R 39/84 - BFH/NV 1990, 409).
  • BFH, 24.11.1999 - V B 137/99

    Nochmalige Bekanntgabe einer Verfügung, VA oder bloße Zweitschrift

    Auszug aus FG Hamburg, 29.03.2007 - 1 K 258/06
    Ob die nochmalige Bekanntgabe einer behördlichen Verfügung als anfechtbarer Verwaltungsakt nach § 118 Satz 1 AO oder nur als Übersendung einer Zweitschrift ohne selbständig anfechtbare Regelung zu beurteilen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (BFH-Beschluss vom 24.11.1999 - V B 137/99 - BFH/NV 2000, 550).
  • BFH, 01.12.2004 - II R 17/04

    Rückwirkende Genehmigung der Einspruchs- und Klageerhebung umfasst nicht auch die

    Auszug aus FG Hamburg, 29.03.2007 - 1 K 258/06
    Zwar ist dies grundsätzlich möglich, da Gegenstand der Anfechtungsklage der ursprüngliche Verwaltungsakt in der Gestalt, die er durch die Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf erhalten hat (vgl. § 44 Abs. 2 FGO - vgl. u.a. BFH-Urteil vom 01.12.2004 - II R 17/04 - BStBl II 2005, 855 m.w.N.).
  • BFH, 25.02.1999 - IV R 36/98

    Erneute Bekanntgabe eines VA aufgrund nicht ordnungsgemäßer vorheriger

    Auszug aus FG Hamburg, 29.03.2007 - 1 K 258/06
    Die Anfechtungsklage ist deshalb wahlweise neben der Feststellungsklage gegeben (vgl. nur BFH-Beschluss vom 25.02.1999 - IV B 36/98 - BFH/NV 1999, 1117 und BFH-Urteil vom 17.09.1992 - V R 17/86 - BFH/NV 1993, 279 m.w.N. zur Rspr).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2015 - 1 L 313/11

    Festsetzung von Beiträgen; Streit um Zugang eines Heranziehungsbescheides;

    Soweit in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung angenommen wird, auch Nichtverwaltungsakte lösten als Äußerung einer mit staatlicher Autorität ausgestatteten Behörde scheinbar Rechtswirkungen aus und könnten deshalb aus praktischen Gründen gleichwohl angefochten und aufgehoben werden bzw. sei eine Anfechtungsklage statthaft (vgl. etwa FG Hamburg, Urt. v. 29.03.2007 - 1 K 258/06 - juris unter Bezugnahme auf BFH, Urt. v. 07.08.1985 - I R 309/82 -, BStBl II 1986, 42; ebenso Niedersächsisches FG, Urt. v. 23.02.2000 - 3 K 91/94 -, juris), folgt der Senat dem nicht.

    Der nach alledem zugrunde zu legenden Bekanntgabemangel ist auch nicht durch den Erlass und die Zustellung der Widerspruchsbescheide vom 19. August 2009 geheilt worden, weil der Widerspruchsbescheid die Widersprüche der Klägerin ausschließlich als unzulässig zurückwies, sich daher nicht mit dem Inhalt der Beitragsbescheide befasst hat und jegliche inhaltliche Bezugnahme auf die nicht wirksam gewordene Beitragsfestsetzung, ggf. deren inhaltliche Wiederholung etc. vermissen lässt (vgl. VGH München, Urt. v. 24.11.2011 - 20 B 11.1659 -, NVwZ-RR 2013, 169 - zitiert nach juris; FG Hamburg, Urt. v. 29.03.2007 - 1 K 258/06 -, juris; BFH, Urt. v. vom 25.01.1994 - VIII R 45/92 -, BFHE 173, 213 - zitiert nach juris).

    Eine Bekanntgabe der streitgegenständlichen Abgabenbescheide kann auch nicht in der Übersendung von Kopien der Bescheide an die Klägerin mit Schreiben des Beklagten vom 23. Februar 2009 erblickt werden (vgl. FG Hamburg, Urt. v. 29.03.2007 - 1 K 258/06 -, juris).

    Ob die nochmalige Bekanntgabe einer behördlichen Verfügung als anfechtbarer Verwaltungsakt oder nur als Übersendung einer Zweitschrift ohne selbständig anfechtbare Regelung zu beurteilen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. BFH, Beschl. v. 24.11.1999 - V B 137/99 -, BFH/NV 2000, 550 - zitiert nach juris; vgl. zum Ganzen FG Hamburg, Urt. v. 29.03.2007 - 1 K 258/06 -, juris).

  • FG Hamburg, 17.06.2010 - 5 K 79/08

    Abgabenordnung: Zur Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung und zur Wahrung der

    Ob ein neuer Bekanntgabewille im Falle der Übersendung einer Zweitschrift oder Bescheidkopie vorhanden ist, wird nicht einhellig beurteilt (pro: BFH Urteil vom 23.02.1994 X R 27/92, NV 1994, 768 Tz. 16 selbst für den Fall, dass der Beamte meint, eine Bekanntgabe sei schon erfolgt; BFH Urteil vom 09.08.1991 III R 169/90, NV 1992, 433 Tz. 17 ohne jede Prüfung des Bekanntgabewillens; offen gelassen in BFH Urteil vom 28.08.1990 a. a. O. Tz. 36, da es dort nur um den Fall einer Heilung ging, die keinen nachträglichen Bekanntgabewillen erfordert; Güroff/Beermann § 122 AO, 6: VA bei Übersendung einer Zweitschrift z. K., wenn der ursprüngliche VA nicht nachweisbar zugegangen ist, mit Hinweis auf BStBl 111975, 894; gem. BFH Beschluss vom 24.11.1999 V B 137/99, NV 2000, 550: Einzelfallbeurteilung; einschränkende Auslegung des neuen Bekanntgabewillens FG Hamburg 1 K 258/06, EFG 2007, 1665).
  • FG Hamburg, 02.02.2010 - 3 K 225/09

    Finanzgerichtsordnung/Abgabenordnung: Klagefristbeginn bei Übersendung eines

    Dementsprechend schadet es nicht, wenn der handelnde Finanzbeamte bei Übersendung einer Kopie oder des Abdrucks sich der Bekanntgabewirkung dieser Übersendung nicht im Klaren war, weil er von der Wirksamkeit der ursprünglich vorgesehenen Bekanntgabe ausging - hier gegenüber dem Steuerpflichtigen persönlich - (vgl. Frotscher in Schwarz, AO, Rd. 42 m.w.N.; z. T. entgegen FG Hamburg vom 29. März 2007 1 K 258/06, EFG 2007, 1665).
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