Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 08.10.2008 - 1 K 264/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Rabattfreibetrag des § 8 Abs. 3 Satz 2 EStG: Erfordernis der Identität zwischen Rabattgewährendem und Arbeitgeber
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Geltung des Rabattfreibetrags des § 8 Abs. 3 S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) für Fahrpreisvergünstigungen der Deutschen Bahn AG für einen ehemaligen Bahnbeamten; Besteuerung des Sachwerts für Dienstleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer
- IWW
- Judicialis
EStG § 8 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Zum Geltungsumfang des Rabattfreibetrags i.S.d. § 8 Abs. 3 Satz 2 EStG - Rabattfreibetrag; Fahrpreisvergünstigung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zum Geltungsumfang des Rabattfreibetrags i.S.d. § 8 Abs. 3 Satz 2 EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Rabattfreibetrag - Rabattfreibetrag nur bei Zuwendungen durch Arbeitgeber
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fahrscheinrabatte für Bahnpensionäre
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 08.10.2008 - 1 K 264/05
- BFH - VI B 111/08 (anhängig)
Papierfundstellen
- EFG 2009, 1638
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 08.11.1996 - VI R 100/95
Kein Rabattfreibetrag bei Personalrabatten, die den Arbeitnehmern von …
Auszug aus FG Niedersachsen, 08.10.2008 - 1 K 264/05
Der BFH habe nämlich in seiner Entscheidung vom 08.11.1996 VI R 100/95 BStBl II 1997, 330 erkannt, dass dieser Rabattfreibetrag unabhängig davon zu gewähren sei, ob der Sachbezug aus einem gegenwärtigen, früheren oder zukünftigen Dienstverhältnis stamme.Werden die Vorteile dagegen von Dritten gewährt, greift die Steuerbefreiung selbst dann nicht ein, wenn der Zuwendende als konzernangehöriges Unternehmen dem Arbeitgeber nahe steht (vgl. z.B. Urteile vom 28.08.2002 VI R 88/99, BStBl II 2003, 154; vom 08.11.1996 VI R 100/95, BStBl II 1997, 330).
- BFH, 28.08.2002 - VI R 88/99
Rabattfreibetrag bei Zeitungsabgabe durch Druckerei
Auszug aus FG Niedersachsen, 08.10.2008 - 1 K 264/05
Werden die Vorteile dagegen von Dritten gewährt, greift die Steuerbefreiung selbst dann nicht ein, wenn der Zuwendende als konzernangehöriges Unternehmen dem Arbeitgeber nahe steht (vgl. z.B. Urteile vom 28.08.2002 VI R 88/99, BStBl II 2003, 154; vom 08.11.1996 VI R 100/95, BStBl II 1997, 330).
- FG Köln, 22.05.2013 - 7 K 3185/12
Vorteil aus früherem Dienstverhältnis, Fahrtvergünstigungen, Rabattfreibetrag
Werden die Vorteile dagegen von Dritten gewährt, greift die Steuerbefreiung selbst dann nicht ein, wenn der Zuwendende als konzernangehöriges Unternehmen dem Arbeitgeber nahe steht (vgl. BFH-Urteile vom 1.10.2009 VI R 22/07, BStBl. II 2010, 204; vom 28.8.2002 VI R 88/99, BStBl. II 2003, 154 und vom 8.11.1996 VI R 100/95, BStBl. II 1997, 330; FG Niedersachsen, Urteil vom 8.10.2008 1 K 264/05, EFG 2009, 1638).Damit scheidet die Anwendung des § 8 Abs. 3 EStG aus (vgl. auch FG Niedersachsen, Urteil vom 8.10.2008 1 K 264/05, EFG 2009, 1638).
- FG München, 08.04.2014 - 6 K 1712/13
Freifahrkarten für Ruhestandsbeamte des Bundeseisenbahnvermögens sind …
Auch das Niedersächsische FG habe im Urteil vom 8. Oktober 2008, EFG 2009, 1638, bestätigt, dass der Freibetrag des § 8 Abs. 3 EStG nicht zu gewähren sei, wenn ein Bahnbeamter Versorgungsbezüge vom BEV und eine Fahrkarte von der DB AG erhalte.Ein solcher Lebenssachverhalt lag dem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 8. Oktober 2008, EFG 2009, 1638, auf das sich das FA beruft, zugrunde.