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   FG Schleswig-Holstein, 03.12.2009 - 1 K 264/06   

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https://dejure.org/2009,14124
FG Schleswig-Holstein, 03.12.2009 - 1 K 264/06 (https://dejure.org/2009,14124)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.12.2009 - 1 K 264/06 (https://dejure.org/2009,14124)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. Dezember 2009 - 1 K 264/06 (https://dejure.org/2009,14124)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansatz des sog. Schlachtwertes einer Zuchtsau bei der Inanspruchnahme der Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter gem. § 6 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) ohne tatsächliche Umwidmung von Anlagevermögen zu Umlaufvermögen

  • Betriebs-Berater

    Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen bei Inanspruchnahme der GWG-Regelung

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Schlachtwert einer Zuchtsau - steuerlich gesehen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 498
  • EFG 2010, 476
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 15.02.2001 - IV R 19/99

    Bewertung von Viehbeständen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 03.12.2009 - 1 K 264/06
    Nachdem diese Handhabung im Rahmen einer für die Jahre 1999 bis 2001 bei dem Kläger durchgeführten Betriebsprüfung bekannt geworden war, nahm das beklagte Finanzamt bei der Veranlagung zur Einkommensteuer 2003 unter Berufung auf das BMF- Schreiben vom 14. November 2001 (BStBl I 2001, 864) und das Urteil des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 15. Februar 2001 IV R 19/99 (BFHE 195, 175, BStBl II 2001, 549) eine Gewinnkorrektur vor, indem es für den auf den 30. Juni 2003 erklärten Endbestand von 100 Zuchtsauen einen Schlachtwert von (100 x 150, 00 EUR abzgl. den bereits angesetzten Erinnerungswert von 100 x 1, 00 EUR =) 14.900,00 EUR ansetzte und den Betrag zur Hälfte dem bisher erklärten Gewinn zuschlug.

    a.) Der BFH hat in seinem Urteil vom 15. Februar 2001 (Aktenzeichen IV R 19/99, BFHE 195, 175, BStBl II 2001, 549) erkannt, dass für im Anlagevermögen befindlichen Viehbestand bei der Inanspruchnahme der Bewertungsfreiheit gem. § 6 Abs. 2 EStG ein Schlachtwert als Mindestwert zu berücksichtigen sei und eine Sofortabschreibung auf einen Erinnerungswert nicht in Betracht komme.

    In dem Urteil vom 15. Februar 2001 IV R 19/99 hat der BFH - unter 2 a.) der Entscheidungsgründe - ausdrücklich klargestellt, dass der Ansatz des Schlachtwertes in der zweifachen Zweckbestimmung der Tiere seine Rechtfertigung finde.

    Denn allein die Absicht, ein bestimmtes Wirtschaftsgut zu veräußern, vermag nicht dessen Zugehörigkeit zum Umlaufvermögen zu begründen, wenn es im Betrieb unverändert genutzt wird und keine besonderen Aktivitäten erkennbar sind, die zu einem Wechsel in das Umlaufvermögen führen könnten (vgl. BFH-Urteil vom 09. Februar 2006 IV R 15/04, HFR 2006, 1112, BFH/NV 2006, 1267 unter ausdrücklicher klarstellender Bezugnahme auf das Urteil vom 15. Februar 2001 IV R 19/99, BFHE 195, 175, BStBl II 2001, 549).

    bb.) Der BFH hat dazu in dem Urteil vom 15. Februar 2001 IV R 19/99 (unter Ziffer 2 b der Gründe) festgestellt, dass der dortige Kläger seine Tiere allein zum Zweck des späteren Verkaufs als Schlachttiere noch einige Zeit gefüttert habe, nachdem ihre Nutzung als Anlagevermögen beendet war.

  • BFH, 09.02.2006 - IV R 15/04

    AfA für vermietetes Flugzeug

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 03.12.2009 - 1 K 264/06
    Denn allein die Absicht, ein bestimmtes Wirtschaftsgut zu veräußern, vermag nicht dessen Zugehörigkeit zum Umlaufvermögen zu begründen, wenn es im Betrieb unverändert genutzt wird und keine besonderen Aktivitäten erkennbar sind, die zu einem Wechsel in das Umlaufvermögen führen könnten (vgl. BFH-Urteil vom 09. Februar 2006 IV R 15/04, HFR 2006, 1112, BFH/NV 2006, 1267 unter ausdrücklicher klarstellender Bezugnahme auf das Urteil vom 15. Februar 2001 IV R 19/99, BFHE 195, 175, BStBl II 2001, 549).
  • BFH, 06.08.1998 - IV R 67/97

    Bewertung von Vieh bei Land- und Forstwirten

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 03.12.2009 - 1 K 264/06
    Hierzu hat er sich auf frühere Urteile zur Berücksichtigung von Schlachtwerten im Rahmen der Vornahme von AfA gem. § 7 EStG bezogen (vgl. insbesondere die Urteile vom 04. Juni 1992 IV R 101/90, BFHE 169, 397, BStBl 1993 II 276, vom 01. Oktober 1992 IV R 97/91, BFHE 169, 180, BStBl II 1993, 284 und vom 06. August 1998 IV R 67/97, BFHE 186, 402, BStBl II 1999, 14) und die dort dargelegte Sichtweise auf die Inanspruchnahme der Bewertungsfreiheit gem. § 6 Abs. 2 EStG übertragen.
  • BFH, 01.10.1992 - IV R 97/91

    Änderung der Gewinnermittlungsmethode bei Landwirten

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 03.12.2009 - 1 K 264/06
    Hierzu hat er sich auf frühere Urteile zur Berücksichtigung von Schlachtwerten im Rahmen der Vornahme von AfA gem. § 7 EStG bezogen (vgl. insbesondere die Urteile vom 04. Juni 1992 IV R 101/90, BFHE 169, 397, BStBl 1993 II 276, vom 01. Oktober 1992 IV R 97/91, BFHE 169, 180, BStBl II 1993, 284 und vom 06. August 1998 IV R 67/97, BFHE 186, 402, BStBl II 1999, 14) und die dort dargelegte Sichtweise auf die Inanspruchnahme der Bewertungsfreiheit gem. § 6 Abs. 2 EStG übertragen.
  • BFH, 04.06.1992 - IV R 101/90

    Bewertung des Viehbestands bei Einführung der Buchführung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 03.12.2009 - 1 K 264/06
    Hierzu hat er sich auf frühere Urteile zur Berücksichtigung von Schlachtwerten im Rahmen der Vornahme von AfA gem. § 7 EStG bezogen (vgl. insbesondere die Urteile vom 04. Juni 1992 IV R 101/90, BFHE 169, 397, BStBl 1993 II 276, vom 01. Oktober 1992 IV R 97/91, BFHE 169, 180, BStBl II 1993, 284 und vom 06. August 1998 IV R 67/97, BFHE 186, 402, BStBl II 1999, 14) und die dort dargelegte Sichtweise auf die Inanspruchnahme der Bewertungsfreiheit gem. § 6 Abs. 2 EStG übertragen.
  • BFH, 24.07.2013 - IV R 1/10

    Keine Begrenzung des § 6 Abs. 2 EStG auf den Schlachtwert beim Abverkauf nicht

    Mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 476 veröffentlichten Urteil gab das FG der Klage statt und vertrat die Auffassung, das FA habe zu Unrecht eine Abschreibung der Zuchtsauen nur bis auf deren Schlachtwert anerkannt.

    Das FA beantragt, das Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 3. Dezember 2009  1 K 264/06 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

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