Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 29.04.2009 - 1 K 2778/05 U |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schaffung eines Ausgleichs durch eine Berichtigung des Abzugs der auf die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten entfallenden Vorsteuerbeträge; Beurteilung der Veräußerung eines Grundstücks als eine Vorsteuerberichtigung auslösende Änderung der Verhältnisse; ...
- Judicialis
UStG § 1 Abs. 1a; ; UStG § 15a Abs. 1; ; UStG § 15a Abs. 4; ; UStG § 15a Abs. 6a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schaffung eines Ausgleichs durch eine Berichtigung des Abzugs der auf die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten entfallenden Vorsteuerbeträge - Umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung; Berichtigung des Vorsteuerabzugs; Verpachtung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Schaffung eines Ausgleichs durch eine Berichtigung des Abzugs der auf die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten entfallenden Vorsteuerbeträge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Grundstücksverkauf als umsatzsteuerliche Geschäftsveräußerung
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 29.04.2009 - 1 K 2778/05 U
- BFH, 28.10.2010 - V R 22/09
Papierfundstellen
- EFG 2009, 1599
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 18.09.2008 - V R 21/07
Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Übereignung eines noch zu bebauenden …
Auszug aus FG Düsseldorf, 29.04.2009 - 1 K 2778/05
Der Fortsetzung der bisher durch den Veräußerer ausgeübten Tätigkeit steht es nicht entgegen, wenn der Erwerber den von ihm erworbenen Geschäftsbetrieb in seinem Zuschnitt ändert oder modernisiert (vgl. BFH, Urteil vom 18.09.2008 V R 21/07, BStBl II 2009, 254 m. w. N.).Insofern unterscheidet sich der Streitfall maßgeblich von den den BFH-Urteilen vom 24.02.2005 V R 45/02 (BStBl II 2007, 61) und vom 18.09.2008 V R 21/07 (BStBl II 2009, 254) zugrunde liegenden Sachverhalten.
Denn weder erfordert die Annahme einer Geschäftsveräußerung die Möglichkeit der Betriebsfortführung ohne großen finanziellen Aufwand noch hindert eine Änderung des Zuschnitts des erworbenen Geschäftsbetriebs eine solche Annahme (vgl. BFH, Urteile vom 23.08.2007 V R 14/05, BStBl II 2008, 165 und vom 18.09.2008 V R 21/07, BStBl II 2009, 254).
- BFH, 11.10.2007 - V R 57/06
Geschäftsveräußerung gem. § 1 Abs. 1a UStG bei Veräußerung verpachteter …
Auszug aus FG Düsseldorf, 29.04.2009 - 1 K 2778/05
Demgegenüber ist die Übertragung eines unvermieteten/unverpachteten Grundstücks in der Regel keine Übertragung eines Unternehmensteils, mit dem eine selbständige Tätigkeit fortgeführt werden kann, sondern die isolierte Übertragung eines einzelnen Vermögensgegenstandes (BFH, Urteil vom 11.10.2007 V R 57/06, BStBl II 2008, 447).Allerdings unterscheidet sich der Streitfall dadurch in entscheidungserheblicher Weise von dem dem BFH-Urteil vom 11.10.2007 V R 57/06 (BStBl II 2008, 447) zugrunde liegenden Sachverhalt, dass der neue Pachtvertrag nicht mit einem anderen, sondern mit dem bisherigen Pächter abgeschlossen wurde.
- BFH, 24.02.2005 - V R 45/02
Keine Geschäftsveräußerung mangels Fortführung der wirtschaftliche Tätigkeit des …
Auszug aus FG Düsseldorf, 29.04.2009 - 1 K 2778/05
Insofern unterscheidet sich der Streitfall maßgeblich von den den BFH-Urteilen vom 24.02.2005 V R 45/02 (BStBl II 2007, 61) und vom 18.09.2008 V R 21/07 (BStBl II 2009, 254) zugrunde liegenden Sachverhalten.
- BFH, 21.04.1993 - XI R 55/90
Werden einzelne Räume eines Altenpflegeheims an Heiminsassen im Rahmen von …
Auszug aus FG Düsseldorf, 29.04.2009 - 1 K 2778/05
Diesem Vorsteuerabzug lag die Absicht zugrunde, in dem Umfang auf die Steuerfreiheit der Verpachtungsumsätze zu verzichten, in dem der Heimbetreiber die vermieteten Räume nach Maßgabe des BFH-Urteils vom 21.04.1993 XI R 55/90 (BStBl II 1994, 266) im Rahmen von Pflegeheimverträgen überließ. - BFH, 07.07.2005 - V R 32/04
Übergangsvorschrift in § 27 Abs. 8 UStG 1999 i.d.F. des StÄndG 2003 enthält keine …
Auszug aus FG Düsseldorf, 29.04.2009 - 1 K 2778/05
Diese Rückwirkung ist verfassungsrechtlich zulässig (vgl. BFH, Urteil vom 07.07.2005 V R 32/04, BStBl II 2005, 907). - BFH, 13.02.2008 - I R 63/06
Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als …
Auszug aus FG Düsseldorf, 29.04.2009 - 1 K 2778/05
Da die Frage nach dem Vorliegen einer Geschäftsveräußerung im Wesentlichen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu beantworten ist, kann es - sofern die vorgenannte Voraussetzung erfüllt ist - keinen entscheidungserheblichen Unterschied machen, ob die Fortsetzung der Verpachtungstätigkeit mit dem bisherigen Pächter zivilrechtlich auf dem bisherigen (ggf. auch abgeänderten) oder einem neu abgeschlossenen Vertrag beruht (vgl. auch J. Wagner, BB 2008, 486). - BFH, 23.08.2007 - V R 14/05
Vorliegen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG 1999
Auszug aus FG Düsseldorf, 29.04.2009 - 1 K 2778/05
Denn weder erfordert die Annahme einer Geschäftsveräußerung die Möglichkeit der Betriebsfortführung ohne großen finanziellen Aufwand noch hindert eine Änderung des Zuschnitts des erworbenen Geschäftsbetriebs eine solche Annahme (vgl. BFH, Urteile vom 23.08.2007 V R 14/05, BStBl II 2008, 165 und vom 18.09.2008 V R 21/07, BStBl II 2009, 254). - EuGH, 27.11.2003 - C-497/01
Zita Modes
Auszug aus FG Düsseldorf, 29.04.2009 - 1 K 2778/05
Bei richtlinienkonformer Auslegung unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils vom 27.11.2003 C-497/01 - Zita Modes - (UR 2004, 19) erfasst § 1 Abs. 1a UStG die Übertragung von Geschäftsbetrieben und von selbständigen Unternehmensteilen, die als Zusammenfassung materieller und immaterieller Bestandteile ein Unternehmen oder einen Unternehmensteil bilden, mit dem eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit fortgeführt werden kann.
- BFH, 28.10.2010 - V R 22/09
Anforderungen an Geschäftsveräußerung - Richtlinienkonforme Auslegung des § 1 …
Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1599 veröffentlicht. - FG Saarland, 05.03.2014 - 1 K 1265/11
Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Veräußerung eines fortführungsfähigen …
So hat das Finanzgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 29. April 2009 (1 K 2778/05, EFG 2009, 1599) eine GiG mit der Begründung bejaht, dass ein hinreichend verfestigter und in Gang gesetzter Verpachtungsbetrieb bestand und keine Anhaltspunkte dafür gegeben waren, dass die Verpachtung nur erfolgte, um das Objekt zu besseren Bedingungen veräußern zu können.