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   FG Hamburg, 14.06.2012 - 1 K 28/12   

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https://dejure.org/2012,35619
FG Hamburg, 14.06.2012 - 1 K 28/12 (https://dejure.org/2012,35619)
FG Hamburg, Entscheidung vom 14.06.2012 - 1 K 28/12 (https://dejure.org/2012,35619)
FG Hamburg, Entscheidung vom 14. Juni 2012 - 1 K 28/12 (https://dejure.org/2012,35619)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der zumutbaren Belastung bei Arzneimittelzuzahlungen und Praxisgebühren

  • Justiz Hamburg

    § 33 Abs 1 EStG 2009, § 33 Abs 3 EStG 2009, Art 3 Abs 1 GG, § 28 Abs 4 SGB 5, § 61 SGB 5
    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der zumutbaren Belastung bei Arzneimittelzuzahlungen und Praxisgebühren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2002 § 33 Abs. 1; EStG § 2002 § 33 Abs. 3
    Krankheitskosten: Berücksichtigung der zumutbaren Belastung ist verfassungsgemäß

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Krankheitskosten: Berücksichtigung der zumutbaren Belastung ist verfassungsgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zumutbare Eigenbelastung bei Krankheitskosten verfassungsgemäß

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Zumutbare Eigenbelastung bei außergewöhnlicher Belastung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 3/08 R

    Krankenversicherung - Verfassungsmäßigkeit der Praxisgebühr

    Auszug aus FG Hamburg, 14.06.2012 - 1 K 28/12
    Die Zuzahlungen sind keine - versteckten - Krankenversicherungsbeiträge, die als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, da die Zuzahlungen erst bei tatsächlicher Inanspruchnahme zu leisten sind und nicht schon - wie Krankenversicherungsbeiträge - für die potentielle Inanspruchnahme einer Einrichtung erhoben werden (vergleiche - vgl. - Finanzgericht - FG - Baden-Württemberg, Urteil vom 30.03.2011, 4 K 1053/09, juris, mit weiteren Nachweisen - m. w. N. -, insbesondere unter Hinweis auf Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 25.06.2009 B 3 KR 3/08 R, Entscheidungen des BSG - BSGE - 103, 275).

    Dabei enthalten § 62 Abs. 2 Sätze 5 und 6 SGB V zwar besondere Bestimmungen zur Berechnung des maßgebenden Bruttoeinkommens der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII bzw. der Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II (vgl. auch BSG-Urteil vom 25.06.2009 B 3 KR 3/08 R, BSGE 103, 275).

  • BFH, 24.06.2004 - III R 141/95

    Betreuungs- und Erziehungsbedarf für VZ vor dem 1.1.2000

    Auszug aus FG Hamburg, 14.06.2012 - 1 K 28/12
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Ansatz einer zumutbaren Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG bestehen nach Auffassung des BFH nicht, soweit dem Steuerpflichtigen wie im Streitfall ein verfügbares Einkommen verbleibt, das über dem Existenzminimum liegt (BFH-Urteil vom 24.06.2004 III R 141/95 Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2004, 1635 m. w. N.).
  • BVerfG, 14.03.1997 - 2 BvR 861/92
    Auszug aus FG Hamburg, 14.06.2012 - 1 K 28/12
    Diese Einschätzung hat das BVerfG geteilt (BVerfG-Beschluss vom 29.10.1987 1 BvR 672/87, Der Betrieb - DB - 1988, 368; vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 14.03.1997, 2 BvR 861/92, Die Information über Steuer und Wirtschaft - Information StW - 1997, 543).
  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06

    Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen

    Auszug aus FG Hamburg, 14.06.2012 - 1 K 28/12
    Soweit die Kläger meinen, dass nach der Entscheidung des BVerfG zur Abzugsfähigkeit der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (BVerfG-Beschluss vom 13.02.2008 2 BvL 1/06, Entscheidungen des BVerfG - BVerfGE - 120, 125) die Aufwendungen für die sogenannte Praxisgebühr und die Zuzahlungen ohne eine zumutbare Belastung zu berücksichtigen sind, überzeugt dies den Senat nicht.
  • FG Baden-Württemberg, 30.03.2011 - 4 K 1053/09

    Praxisgebühren als außergewöhnliche Belastung abziehbar

    Auszug aus FG Hamburg, 14.06.2012 - 1 K 28/12
    Die Zuzahlungen sind keine - versteckten - Krankenversicherungsbeiträge, die als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, da die Zuzahlungen erst bei tatsächlicher Inanspruchnahme zu leisten sind und nicht schon - wie Krankenversicherungsbeiträge - für die potentielle Inanspruchnahme einer Einrichtung erhoben werden (vergleiche - vgl. - Finanzgericht - FG - Baden-Württemberg, Urteil vom 30.03.2011, 4 K 1053/09, juris, mit weiteren Nachweisen - m. w. N. -, insbesondere unter Hinweis auf Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 25.06.2009 B 3 KR 3/08 R, Entscheidungen des BSG - BSGE - 103, 275).
  • FG Niedersachsen, 07.12.2011 - 2 K 19/11

    Verfassungsgemäßheit des gemäß § 33 Abs. 3 EStG vorgesehenen Ansatzes einer

    Auszug aus FG Hamburg, 14.06.2012 - 1 K 28/12
    Der Senat schließt sich der Auffassung des Niedersächsischen FG an, dass eine zumutbare Belastung auch bei Krankheitskosten zu berücksichtigen ist (Niedersächsisches FG, Urteil vom 07.12.2011, 2 K 19/11, juris).
  • BVerfG, 29.10.1987 - 1 BvR 672/87
    Auszug aus FG Hamburg, 14.06.2012 - 1 K 28/12
    Diese Einschätzung hat das BVerfG geteilt (BVerfG-Beschluss vom 29.10.1987 1 BvR 672/87, Der Betrieb - DB - 1988, 368; vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 14.03.1997, 2 BvR 861/92, Die Information über Steuer und Wirtschaft - Information StW - 1997, 543).
  • BFH, 02.09.2015 - VI R 33/13

    Außergewöhnliche Belastungen: Verfassungsmäßigkeit der Kürzung um zumutbare

    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 14. Juni 2012  1 K 28/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Niedersachsen, 06.05.2013 - 7 K 114/10

    Verfassungswidrigkeit des Abzugs der zumutbaren Belastung

    Nach den von der Klägerin in der mündlichen Verhandlung in Form einer Aufstellung angeführten Entscheidungen ist der Ansatz der zumutbaren Eigenbelastung im Rahmen der Berechnung der außergewöhnlichen Belastungen wegen Krankheitskosten (auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des BVerfG zur Abzugsfähigkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen - Beschluss vom 13.02.2008, 2 BvL 1/06, BVerfGE 120, 125) nicht verfassungswidrig (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.09.2012, 4 K 1970/10, EFG 2012, 2205, FG Hamburg, Urteil vom 14.06.2012, 1 K 28/12, juris).
  • FG Sachsen, 24.04.2013 - 1 K 764/11

    Rückwirkenden Anwendung der Vorschriften zum Nachweis von Krankeitskosten sowie

    Auch in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung werden die Bedenken der Kläger gegen die Verfassungsmäßigkeit des §§ 33 Abs. 3 EStG nicht geteilt (vergleiche Urteile des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 06.09.2012 4 K 1970/10, EFG 2012, 2205; des Finanzgerichts Niedersachsen vom 07.12.2011 2 K 19/11, FR 2012, 968; des Finanzgerichts Hamburg vom 14.06.2012 1 K 28/12, juris).
  • FG Sachsen, 24.04.2013 - 1 K 781/11

    Rückwirkende Anwendung der Vorschriften zum Nachweis von Krankeitskosten sowie

    Auch in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung werden die Bedenken der Kläger gegen die Verfassungsmäßigkeit des §§ 33 Abs. 3 EStG nicht geteilt (vergleiche Urteile des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 06.09.2012 4 K 1970/10, EFG 2012, 2205; des Finanzgerichts Niedersachsen vom 07.12.2011 2 K 19/11, FR 2012, 968; des Finanzgerichts Hamburg vom 14.06.2012 1 K 28/12, juris).
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