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   FG Schleswig-Holstein, 01.10.2010 - 1 K 282/07   

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FG Schleswig-Holstein, 01.10.2010 - 1 K 282/07 (https://dejure.org/2010,11922)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01.10.2010 - 1 K 282/07 (https://dejure.org/2010,11922)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01. Oktober 2010 - 1 K 282/07 (https://dejure.org/2010,11922)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Art. 3 Abs. 1 GG; §§ 89 Abs. 5, 89 Abs. 4, 178a Abs. 2, 89 Abs. 3 AO
    Zur Erhebung von Gebühren für die Erteilung verbindlicher Auskünfte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheides des Finanzamtes für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft; Entscheidungsspielraum und Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Gebührenbemessung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Gebühren für die Erteilung verbindlicher Auskünfte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Gebühren für die Erteilung verbindlicher Auskünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 2061
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Baden-Württemberg, 20.05.2008 - 1 K 46/07

    Gebührenpflicht für verbindliche Auskunft

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 01.10.2010 - 1 K 282/07
    Die Gebührenregelung des § 89 AO ist zur Überzeugung des Senats aus den in den Urteilen des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 20. Mai 2008 1 K 46/07, EFG 2008, 1342 und vom 17. März 2010 1 K 661/08, EFG 2010, 1284 genannten Gründen verfassungsgemäß.

    Die im Gesetzgebungsverfahren geäußerte Befürchtung des Bundesrates, dass im Hinblick auf die Kompliziertheit des Steuerrechts mit einem starken Anstieg der Anträge auf eine verbindliche Auskunft und damit einhergehend mit einem starken Anstieg des Verwaltungsaufwandes zu rechnen sei (vgl. die Nachweise bei FG Baden-Württemberg, EFG 2008, 1342), stellt eine sachliche Erwägung für die Einführung einer Gebühr dar.

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 01.10.2010 - 1 K 282/07
    Der Gleichheitssatz ist erst dann verletzt, wenn sich die Gebührenregelung bezogen auf den angestrebten Zweck unter keinem vernünftigen Gesichtspunkt als sachgemäß erweist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 1979 2 BvL 5/76, BVerfGE 50, 217).

    Dem Gesetzgeber ist es auch nicht verwehrt, durch eine Gebührenregelung zusätzlich zum Vorteilsausgleich auch das Ziel anzustreben, eine befürchtete übermäßige Inanspruchnahme der Verwaltung in Grenzen zu halten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 1979 2 BvL 5/76, BVerfGE 50, 217 betreffend das ergänzende Lenkungsziel der Eingrenzung von Rechtsbehelfen).

  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 01.10.2010 - 1 K 282/07
    Er darf generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, die verlässlich und effizient vollzogen werden können (vgl. zum ganzen Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Urteil vom 19. März 2003 2 BvL 9/98 u.a., BVerfGE 108, 1 ff.).
  • FG Niedersachsen, 16.07.2010 - 10 V 101/10

    Höhe der Gebühren für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft gem. § 89 Abs. 2

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 01.10.2010 - 1 K 282/07
    Dies gilt auch für die Ausgestaltung der Bemessungsfaktoren zur Höhe der Gebühr (vgl. hierzu Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 16. Juli 2010 10 V 101/10).
  • FG Baden-Württemberg, 17.03.2010 - 1 K 661/08

    Verfassungsmäßigkeit der Gebührenerhebung für verbindliche Auskünfte der

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 01.10.2010 - 1 K 282/07
    Die Gebührenregelung des § 89 AO ist zur Überzeugung des Senats aus den in den Urteilen des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 20. Mai 2008 1 K 46/07, EFG 2008, 1342 und vom 17. März 2010 1 K 661/08, EFG 2010, 1284 genannten Gründen verfassungsgemäß.
  • BFH, 30.03.2011 - I R 61/10

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Auskunftsgebühr - Zweck und Wesen der

    Die Bestimmungen des § 89 Abs. 3 bis 5 AO über die Erhebung und die Bemessung der Wertgebühr für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung verbindlicher Auskünfte sind nicht verfassungswidrig (so auch die bisher einhellige Auffassung der finanzgerichtlichen Rechtsprechung, vgl. neben dem angefochtenen FG-Urteil die Urteile des FG Baden-Württemberg vom 20. Mai 2008  1 K 46/07, EFG 2008, 1342, und vom 17. März 2010  1 K 661/08, EFG 2010, 1284; Urteil des Niedersächsischen FG vom 24. Juni 2010  6 K 12181/08, EFG 2010, 1562; Beschluss des Niedersächsischen FG vom 16. Juli 2010  10 V 101/10, juris; Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 1. Oktober 2010  1 K 282/07, EFG 2010, 2061).
  • BFH, 30.03.2011 - I B 136/10

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Auskunftsgebühr nicht ernstlich zweifelhaft - Zweck

    Der Senat hält nach summarischer Prüfung die in Bezug auf die Bestimmungen des § 89 Abs. 3 bis 5 AO über die Erhebung und die Bemessung der Auskunftsgebühren geltend gemachten verfassungsrechtlichen Bedenken nicht für durchschlagend (so auch die bisher einhellige Auffassung der finanzgerichtlichen Rechtsprechung, vgl. neben dem angefochtenen FG-Beschluss die Urteile des FG Baden-Württemberg vom 20. Mai 2008  1 K 46/07, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2008, 1342, und vom 17. März 2010  1 K 661/08, EFG 2010, 1284; Urteil des Niedersächsischen FG vom 24. Juni 2010  6 K 12181/08, EFG 2010, 1562; Urteil des FG Münster vom 1. Juli 2010  3 K 722/08 S, EFG 2010, 1973; Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 1. Oktober 2010  1 K 282/07, EFG 2010, 2061).
  • FG Hessen, 06.07.2011 - 4 K 3139/09

    Gebührenfestsetzung nach § 89 AO trotz Ablehnung der verbindlichen Auskunft

    b) Soweit ersichtlich bestand in sämtlichen bisher entschiedenen und veröffentlichten Verfahren mit dem Gegenstand der angeblichen Verfassungsmäßigkeit einer Gebührenfestsetzung nach § 89 Abs. 3 bis 5 AO die Besonderheit, dass es zuvor jeweils zur Erteilung einer positiven verbindlichen Auskunft mit dem vom Steuerpflichtigen gewünschten Inhalt gekommen war und der Steuerpflichtige dadurch die begehrte Bindungswirkung der Finanzbehörde tatsächlich erreichen konnte (vgl. FG Baden-Württemberg vom 20.05.2008 - 1 K 46/07, EFG 2008, 1342 - nachfolgend BFH vom 14.07.2009 - VIII R 22/08, n.v. Juris; FG Baden-Württemberg vom 17.03.2010 - 1 K 661/08, EFG 2010, 1284; FG Münster vom 01.07.2010 - 3 K 722/08 - nachfolgend BFH vom 30.03.2011 - I R 61/10, BFH/NV 2011, 1045; FG Hamburg vom 07.05.2010 - 6 K 46/10, n.v. Juris; FG Schleswig-Holstein vom 01.10.2010 - 1 K 282/07, EFG 2010, 2061; FG Niedersachsen vom 24.06.2010 - 6 K 12181/10, EFG 2010, 1562, FG Niedersachsen vom 16.07.2011 - 10 V 101/10, n. v. Juris - nachfolgend BFH vom 30.03.2011 - I B 136/10, BFH/NV 2011, 1042).
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