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FG München, 04.12.2009 - 1 K 2871/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Maßgeblichkeit des Bestehens eines Anspruchs auf das Kindergeld im Rahmen der Günstigerprüfung - Keine Gleichsetzung der Festsetzungsverjährung des Kindergeldes mit einem Nichtbestehen eines solchen Anspruchs
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gleichsetzung einer Festsetzungsverjährung des Kindergeldes mit einem Nichtbestehen des Anspruchs auf Kindergeld i.R.e. Günstigerprüfung; Aushebeln von Nachweisanforderungen bzw. von Festsetzungsverjährungsvorschriften des Kindergeldverfahrens im Hinblick auf die ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 31
Günstigerprüfung beim Kindergeld - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Günstigerprüfung beim Kindergeld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 04.12.2009 - 1 K 2871/07
- BFH, 08.07.2011 - III B 7/10
Papierfundstellen
- EFG 2011, 63
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 15.12.2006 - VII B 7/06
Kindergeld; Rückzahlungsanspruch der FK; unterlassene Vertagung
Auszug aus FG München, 04.12.2009 - 1 K 2871/07
Entsprechend hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass es im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung unbeachtlich ist, "ob Kindergeld gezahlt worden ist oder nicht, oder ob es ... zurückgefordert wird" (BFH-Beschuss vom 15.12.2006 VII B 7/06, BFH/NV 2007, 908).
- FG Hamburg, 04.04.2012 - 2 K 9/12
Anrechnung von Kindergeld gem. § 31 Satz 4 EStG auch bei Auszahlung an den …
Der Beklagte geht zu Recht davon aus, dass dem Kläger im Streitjahr ein Kindergeldanspruch seiner Tochter A zustand, der gemäß § 31 Satz 4 EStG im Umfang des Kinderfreibetrages nach § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG und somit zur Hälfte in die Vergleichsrechnung einzubeziehen war, ohne dass es dabei darauf ankommt, ob und an wen das Kindergeld ausgezahlt worden ist (…vgl. BFH-Beschluss vom 15.12.2006 VII B 7/06, BFH/NV 2007, 908; FG München, Urteil vom 04.12.2009 1 K 2871/07, EFG 2011, 63; FG Düsseldorf. Urteil vom 21.01.2010 14 K 2364/08 E, EFG 2010, 650, Rev. anhängig unter BFH V R 59/10).