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   FG Düsseldorf, 15.09.2017 - 1 K 2978/15 U   

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FG Düsseldorf, 15.09.2017 - 1 K 2978/15 U (https://dejure.org/2017,51909)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.09.2017 - 1 K 2978/15 U (https://dejure.org/2017,51909)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. September 2017 - 1 K 2978/15 U (https://dejure.org/2017,51909)
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    Vorsteuerabzug: Anforderungen an die Leistungsbeschreibung in der Rechnung - Lieferungen im Textilhandel - Wirksame Rechnungsberichtigung - Nachweis der materiellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 15.09.2016 - C-516/14

    Barlis 06 - Investimentos Imobiliários e Turísticos - Vorlage zur

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.09.2017 - 1 K 2978/15
    Im Licht dieses Zwecks ist daher zu prüfen, ob die Rechnungen den Anforderungen entsprechen (EuGH-Urteil vom 15. September 2016 - C-516/14 Barlis 06, EU:C:2016:690).

    Der Senat kann dahin gestellt sein lassen, ob aus der Rechtsprechung des EuGH im Urteil Barlis 06 (EU:C:2016:690) folgt, dass der Vorsteuerabzug unabhängig vom Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung - vom EuGH als "formelle Voraussetzung" des Vorsteuerabzugs bezeichnet - auch dann zu gewähren ist, wenn die materiellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug durch die Finanzverwaltung anhand vom Steuerpflichtigen beigebrachter zusätzlicher Informationen festgestellt werden können.

    Zu den formellen Voraussetzungen für die Ausübung dieses Rechts ergibt sich aus Art. 178 Buchst. a MwStSystRL, dass es nur ausgeübt werden kann, wenn der Steuer-pflichtige eine im Einklang mit Art. 226 MwStSystRL ausgestellte Rechnung besitzt (EuGH-Urteil Barlis 06, EU:C:2016:690).

    Die Steuerbehörden können somit vom Steuerpflichtigen selbst die Belege verlangen, die ihnen für die Beurteilung der Frage notwendig erscheinen, ob der verlangte Abzug gewährt werden kann (EuGH-Urteil Barlis 06, EU:C:2016:690).

  • FG Hessen, 31.07.2017 - 1 K 323/14

    § 14 Abs.4 Nr.5 UStG

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.09.2017 - 1 K 2978/15
    Notwendig ist vielmehr eine Beschaffenheitsbeschreibung dergestalt, dass die zu einer Identifizierung notwendigen und erforderlichen Merkmale beschrieben werden (Urteile des Hessischen FG vom 23. Juni 2015 - 6 K 1826/12; vom 31. Juli 2017 1 K 323/14; des FG Hamburg vom 30. September 2015 5 K 85/12 jeweils in juris; sowie FG Hamburg Beschluss vom 29. Juli 2016 2 V 34/16, DStRE 2017, 990).

    Eine solche weitergehende Umschreibung der Ware kann beispielsweise über die Herstellerangaben bzw. die Angabe einer etwaigen Eigenmarke oder über Modelltyp, Farbe und Größe sowie unter Bezugnahme auf eine Artikel- oder Chargennummer erfolgen (so Urteile des Hessischen FG vom 23. Juni 2015 - 6 K 1826/12 und vom 31. Juli 2017 - 1 K 323/14, jeweils in juris).

    In Betracht kommt auch die Benennung von Größe, Farbe, Material, gegebenenfalls Sommer- oder Winterware, Schnittform, z. B. langer oder kurzer Arm, lange oder kurze Hose, Jogginghose etc. (Urteil des FG Hamburg vom 30. September 2015 - 5 K 85/12, des Hessischen FG vom 31. Juli 2017 1 K 323/14, jeweils in juris; sowie Beschluss des FG Hamburg in DStRE 2017, 990).

    Nichts anderes gilt für Großhändler, da auch deren Waren mittelbar über weitere Händler in den Einzelhandel gelangen (Urteil des FG Hamburg vom 30. September 2015 - 5 K 85/12, des Hessischen FG vom 31. Juli 2017 1 K 323/14, jeweils in juris).

  • FG Hamburg, 30.09.2015 - 5 K 85/12

    Voraussetzung des Vorsteuerabzugs - Vertrauensschutz im Billigkeitsverfahren

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.09.2017 - 1 K 2978/15
    Notwendig ist vielmehr eine Beschaffenheitsbeschreibung dergestalt, dass die zu einer Identifizierung notwendigen und erforderlichen Merkmale beschrieben werden (Urteile des Hessischen FG vom 23. Juni 2015 - 6 K 1826/12; vom 31. Juli 2017 1 K 323/14; des FG Hamburg vom 30. September 2015 5 K 85/12 jeweils in juris; sowie FG Hamburg Beschluss vom 29. Juli 2016 2 V 34/16, DStRE 2017, 990).

    In Betracht kommt auch die Benennung von Größe, Farbe, Material, gegebenenfalls Sommer- oder Winterware, Schnittform, z. B. langer oder kurzer Arm, lange oder kurze Hose, Jogginghose etc. (Urteil des FG Hamburg vom 30. September 2015 - 5 K 85/12, des Hessischen FG vom 31. Juli 2017 1 K 323/14, jeweils in juris; sowie Beschluss des FG Hamburg in DStRE 2017, 990).

    Nichts anderes gilt für Großhändler, da auch deren Waren mittelbar über weitere Händler in den Einzelhandel gelangen (Urteil des FG Hamburg vom 30. September 2015 - 5 K 85/12, des Hessischen FG vom 31. Juli 2017 1 K 323/14, jeweils in juris).

  • FG Hamburg, 29.07.2016 - 2 V 34/16

    Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.09.2017 - 1 K 2978/15
    Notwendig ist vielmehr eine Beschaffenheitsbeschreibung dergestalt, dass die zu einer Identifizierung notwendigen und erforderlichen Merkmale beschrieben werden (Urteile des Hessischen FG vom 23. Juni 2015 - 6 K 1826/12; vom 31. Juli 2017 1 K 323/14; des FG Hamburg vom 30. September 2015 5 K 85/12 jeweils in juris; sowie FG Hamburg Beschluss vom 29. Juli 2016 2 V 34/16, DStRE 2017, 990).

    In Betracht kommt auch die Benennung von Größe, Farbe, Material, gegebenenfalls Sommer- oder Winterware, Schnittform, z. B. langer oder kurzer Arm, lange oder kurze Hose, Jogginghose etc. (Urteil des FG Hamburg vom 30. September 2015 - 5 K 85/12, des Hessischen FG vom 31. Juli 2017 1 K 323/14, jeweils in juris; sowie Beschluss des FG Hamburg in DStRE 2017, 990).

  • BFH, 29.11.2002 - V B 119/02

    Vorsteuerabzug, Leistungsbeschreibung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.09.2017 - 1 K 2978/15
    Der vom FA angeführte Beschluss des BFH vom 29.11.2002 (V B 119/02) und das Urteil des FG München vom 24. April 2002 (14 K 4520/97) sei auf den Streitfall nicht übertragbar, da dort die Lieferung hochpreisiger Markenuhren streitgegenständlich gewesen sei, bei denen eine genaue Bezeichnung möglich sei.

    Was zur Erfüllung dieser Voraussetzung erforderlich ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (BFH-Urteile vom 10. November 1994 V R 45/93, BStBl II 1995, 395;; BFH-Beschlüsse vom 29. November 2002 V B 119/02, BFH/NV 2003, 518; vom 14. Oktober 2002 V B 9/02, BFH/NV 2003, 213 und vom 22. Juli 2014 XI B 29/14, juris).

  • FG Hessen, 23.06.2015 - 6 K 1826/12

    §§ 15 Abs.1 S.1 Nr.1, 14 Abs.4 S.1 Nr.5 UStG

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.09.2017 - 1 K 2978/15
    Notwendig ist vielmehr eine Beschaffenheitsbeschreibung dergestalt, dass die zu einer Identifizierung notwendigen und erforderlichen Merkmale beschrieben werden (Urteile des Hessischen FG vom 23. Juni 2015 - 6 K 1826/12; vom 31. Juli 2017 1 K 323/14; des FG Hamburg vom 30. September 2015 5 K 85/12 jeweils in juris; sowie FG Hamburg Beschluss vom 29. Juli 2016 2 V 34/16, DStRE 2017, 990).

    Eine solche weitergehende Umschreibung der Ware kann beispielsweise über die Herstellerangaben bzw. die Angabe einer etwaigen Eigenmarke oder über Modelltyp, Farbe und Größe sowie unter Bezugnahme auf eine Artikel- oder Chargennummer erfolgen (so Urteile des Hessischen FG vom 23. Juni 2015 - 6 K 1826/12 und vom 31. Juli 2017 - 1 K 323/14, jeweils in juris).

  • BFH, 11.10.2007 - V R 27/05

    Formanforderungen an die Berichtigung einer Rechnung - Vertrauensschutz nach §

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.09.2017 - 1 K 2978/15
    Gleiches gilt auch für die Berichtigung einer bereits erteilten Rechnung (vgl. BFH-Urteil vom 11.10.2007 V R 27/05, BStBl II 2008, 438).

    Ausreichend aber auch erforderlich ist eine Bevollmächtigung des Dritten durch den leistenden Unternehmer als Rechnungsaussteller und ein Handeln des Dritten "für" den leistenden Unternehmer (Vgl. BFH-Urteile in BStBl II 2008, 438 und vom 26. September 2012 V R 9/11, BStBl II 2013, 346).

  • BFH, 20.10.2016 - V R 26/15

    Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.09.2017 - 1 K 2978/15
    a) Zwar ist eine Rechnungsberichtigung mit der Folge der rückwirkenden Entstehung des Vorsteuerabzugs gerade im Hinblick auf unzureichende Leistungsbeschreibungen nunmehr grundsätzlich möglich (vgl. BFH-Urteil vom 20. Oktober 2016 V R 26/15, BFHE 255, 348).
  • BFH, 26.09.2012 - V R 9/11

    Festsetzung der Insolvenzverwaltervergütung durch das Insolvenzgericht: keine

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.09.2017 - 1 K 2978/15
    Ausreichend aber auch erforderlich ist eine Bevollmächtigung des Dritten durch den leistenden Unternehmer als Rechnungsaussteller und ein Handeln des Dritten "für" den leistenden Unternehmer (Vgl. BFH-Urteile in BStBl II 2008, 438 und vom 26. September 2012 V R 9/11, BStBl II 2013, 346).
  • BFH, 22.07.2014 - XI B 29/14

    Verweis einer Rechnung auf ergänzende Geschäftsunterlagen - Vorliegen einer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.09.2017 - 1 K 2978/15
    Was zur Erfüllung dieser Voraussetzung erforderlich ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (BFH-Urteile vom 10. November 1994 V R 45/93, BStBl II 1995, 395;; BFH-Beschlüsse vom 29. November 2002 V B 119/02, BFH/NV 2003, 518; vom 14. Oktober 2002 V B 9/02, BFH/NV 2003, 213 und vom 22. Juli 2014 XI B 29/14, juris).
  • BFH, 10.11.1994 - V R 45/93

    Umsatzsteuer - Angabe der Artikelnummer auf der Rechnung?

  • BFH, 02.09.2010 - V R 55/09

    Versagung des Vorsteuerabzugs bei unzutreffender Angabe der Steuernummer -

  • FG München, 24.04.2002 - 14 K 4520/97

    Anforderungen an die Leistungsangaben in Abrechnungspapieren für den

  • BFH, 14.10.2002 - V B 9/02

    Vorsteuerabzug; Bedeutung der Leistungsbeschreibung

  • BFH, 14.03.2019 - V B 3/19

    Aussetzung der Vollziehung; Leistungsbeschreibung bei Waren im

    a) Derartige Zweifel folgen bereits daraus, dass zu den Anforderungen an die Leistungsbeschreibung im Niedrigpreissegment noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt und diese Frage in der Rechtsprechung der FG unterschiedlich beantwortet wird: Während der 5. Senat des FG Düsseldorf in einem nicht veröffentlichten Urteil vom 3. Juli 2017 (5 K 1992/14 U, zit. nach Haberland, Umsatzsteuer-Rundschau 2018, 342) davon ausgeht, dass bei Großeinkäufen von Billigartikeln die Angabe der Gattung mit Stückzahl ausreicht, vertreten der 1. Senat des FG Düsseldorf (Urteil vom 15. September 2017  1 K 2978/15 U, juris), das Hessische FG (Urteile vom 12. Oktober 2017  1 K 2402/14, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2018, 335; vom 31. Juli 2017  1 K 323/14, EFG 2017, 1772; vom 23. Juni 2015  6 K 1826/12, juris) sowie das FG Hamburg (Beschluss vom 29. Juli 2016  2 V 34/16, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2017, 990; Urteil vom 30. September 2015  5 K 85/12, juris) die Auffassung, dass im Niedrigpreissegment die bloße Angabe einer Gattung für eine hinreichende Leistungsbeschreibung nicht genüge.
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