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   FG Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 1 K 3014/09   

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FG Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 1 K 3014/09 (https://dejure.org/2011,31769)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.10.2011 - 1 K 3014/09 (https://dejure.org/2011,31769)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - 1 K 3014/09 (https://dejure.org/2011,31769)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ansatz der 1%-Regelung bei Privatnutzung eines Dienstwagens für Mittagsheimfahrten zur eigenen Wohnung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung der 1%-Regelung für einen dem Bürgermeister zur Verfügung stehenden Dienstwagen; Lohncharakter der unbefugten Privatnutzung eines Dienstwagens; Regelmäßige mittägliche Fahrten vom Rathaus zur eigenen Wohnung als "private Nutzung" i.S.d. § 8 Abs. 2 S. 2 EStG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nutzung des Dienstfahrzeugs eines hauptamtlichen Bürgermeisters für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und für mittägliche Zwischenheimfahrten als Arbeitslohn

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nutzung des Dienstfahrzeugs eines hauptamtlichen Bürgermeisters für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und für mittägliche Zwischenheimfahrten als Arbeitslohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dienstwagen und die Mittagsheimfahrten zur eigenen Wohnung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Ansatz der 1-Prozent-Regelung bei Privatnutzung eines Dienstwagens für Mittagsheimfahrten zur eigenen Wohnung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Nutzung des Dienstfahrzeugs eines hauptamtlichen Bürgermeisters

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 604
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 22.09.2010 - VI R 54/09

    Arbeitgeberseitige Fahrergestellung nicht stets Lohn - Zweck des Zuschlags nach §

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 1 K 3014/09
    Dadurch hat der Gesetzgeber diese mittäglichen Heimfahrten - anders als die morgendliche Fahrt zur Arbeit und den abendlichen Rückweg zur Wohnung (vgl. dazu BFH-Urteile vom 22. September 2010 - VI R 54/09, BFHE 231, 127, BStBl II 2011, 354, und vom 6. Oktober 2011 - VI R 56/10, www.bundesfinanzhof.de, unter II. 3. c.) - nicht der Erwerbssphäre, sondern ausschließlich der Privatsphäre zugeordnet.

    Ob eine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG vorliegt, beurteilt sich damit nach den Grundsätzen, die für den Werbungskostenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und (regelmäßiger) Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG gelten (so ausdrücklich BFH-Entscheidungen vom 17. Juli 2008 - VI B 15/08, BFH/NV 2008, 1674, unter 1. a., und vom 22. September 2010 - VI R 54/09, BFHE 231, 127, BStBl II 2011, 354, unter II. 1. a., m. w. N.).

    Indessen wäre dann - wenn das Fahrzeug (wie nach den Angaben des Klägers im Streitfall) dem Steuerpflichtigen ausschließlich für derartige Fahrten und für die morgendlichen und abendlichen Hin- und Rückfahrten überlassen wird - nach Maßgabe der BFH-Urteile in BFHE 231, 127, BStBl II 2011, 354 (unter II. 1.) und vom 6. Oktober 2011 - VI R 56/10 (www.bundesfinanzhof.de, unter II. 3. c.) kein weiterer geldwerter Vorteil aus einer Überlassung zur privaten Nutzung in Ansatz zu bringen.

  • BFH, 06.10.2011 - VI R 56/10

    Keine Anwendung der 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 1 K 3014/09
    Zwar geht auch der erkennende Senat mit der neueren Rechtsprechung des BFH davon aus, dass eine unbefugte Privatnutzung des Dienstwagens keinen Lohncharakter hätte und dass es keinen allgemeinen Erfahrungssatz und damit auch keinen Beweis des ersten Anscheins dafür gibt, dass der Arbeitnehmer einen ihm zu dienstlichen Zwecken überlassenen Pkw daneben auch privat nutzen darf (vgl. BFH-Urteile vom 11. Februar 2010 - VI R 43/09, BFHE 228, 354, BFH/NV 2010, 1016, vom 21. April 2010 - VI R 46/08, BFHE 229, 228, BStBl II 2010, 848, und vom 6. Oktober 2011 - VI R 56/10, zur Veröffentlichung in BFHE bestimmt, abrufbar unter www.bundesfinanzhof.de).

    Dadurch hat der Gesetzgeber diese mittäglichen Heimfahrten - anders als die morgendliche Fahrt zur Arbeit und den abendlichen Rückweg zur Wohnung (vgl. dazu BFH-Urteile vom 22. September 2010 - VI R 54/09, BFHE 231, 127, BStBl II 2011, 354, und vom 6. Oktober 2011 - VI R 56/10, www.bundesfinanzhof.de, unter II. 3. c.) - nicht der Erwerbssphäre, sondern ausschließlich der Privatsphäre zugeordnet.

    Indessen wäre dann - wenn das Fahrzeug (wie nach den Angaben des Klägers im Streitfall) dem Steuerpflichtigen ausschließlich für derartige Fahrten und für die morgendlichen und abendlichen Hin- und Rückfahrten überlassen wird - nach Maßgabe der BFH-Urteile in BFHE 231, 127, BStBl II 2011, 354 (unter II. 1.) und vom 6. Oktober 2011 - VI R 56/10 (www.bundesfinanzhof.de, unter II. 3. c.) kein weiterer geldwerter Vorteil aus einer Überlassung zur privaten Nutzung in Ansatz zu bringen.

  • BFH, 22.09.2010 - VI R 55/09

    Zuschlagsregelung des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG nicht formell verfassungswidrig

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 1 K 3014/09
    Angesichts dieser Korrekturfunktion ist der Zuschlag nur insoweit gerechtfertigt, als tatsächlich Werbungskosten überhöht zum Ansatz kommen konnten (BFH-Urteile vom 22. September 2010 - VI R 55/09, BFHE 231, 135, BStBl II 2011, 358, unter II. 1., und vom 22. September 2010 - VI R 57/09, BFHE 231, 139, BStBl II 2011, 359, unter II. 1.).

    a) Durchgreifende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung bestehen nicht (BFH-Entscheidungen vom 24. Februar 2000 - III R 59/98, BFHE 191, 286, BStBl II 2000, 273, vom 13. Februar 2003 - X R 23/01, BFHE 201, 499, BStBl II 2003, 472, und in BFHE 231, 135, BStBl II 2011, 358).

  • BFH, 18.12.1992 - VI R 36/92

    Fahrt von Arbeitsstätte zu Kantine nicht als Werbungskosten absetzbar

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 1 K 3014/09
    (1) Ebenso wie das Mittagessen selbst gehören nach der ständigen Rechtsprechung des BFH zum Bereich der privaten Lebensführung auch die Fahrten zur Wohnung, um dort das Mittagessen einzunehmen (vgl. z. B. BFH-Entscheidungen vom 13. Dezember 1962 - IV 10/61 S, BFHE 76, 255, BStBl III 1963, 91, vom 2. April 1976 - VI B 85/75, BFHE 118, 465, BStBl II 1976, 452, und vom 18. Dezember 1992 - VI R 36/92, BFHE 170, 375, BStBl II 1993, 505); der dafür anfallende Aufwand wäre daher beim Kläger - wenn er ihn denn, etwa durch Verwendung seines eigenen Privatwagens, selbst zu tragen gehabt hätte - gemäß § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG nicht als Werbungskosten steuerlich abziehbar gewesen.

    Dadurch würden Steuerpflichtige, die mit dem Dienstwagen zum Mittagessen nach Hause fahren, statt hierfür (steuerpflichtig nach § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG) eine Kantine oder eine Gaststätte aufzusuchen, ohne jeden sachlichen Differenzierungsgrund bevorteilt, obwohl in beiden Fällen maßgeblich die private Lebensführung betroffen ist und bei einer mittäglichen Heimfahrt zur eigenen Wohnung sogar noch weitere persönliche Beweggründe hinzukommen mögen (so ausdrücklich BFH-Urteil in BFHE 170, 375, BStBl II 1993, 505, unter II. a.).

  • BVerfG, 26.10.2005 - 2 BvR 2085/03

    Steuern - Entfernungspauschale: Doch wieder mehr als eine arbeitstägliche Fahrt

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 1 K 3014/09
    Dem entspricht es, dass derartige Aufwendungen im Ergebnis auch dadurch vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen sind, dass der Ansatz der Entfernungspauschale gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG auch bei Zwischenheimfahrten zur Wohnung in verfassungskonformer Weise auf eine Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte je Arbeitstag beschränkt ist (vgl. BFH-Beschluss vom 11. September 2003 - VI B 101/03, BFHE 203, 166, BStBl II 2003, 893, bestätigt durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 26. Oktober 2005 - 2 BvR 2085/03, n. v.; Urteile des Finanzgerichts - FG - Münster vom 20. Oktober 2005 - 8 K 3444/02 E, EFG 2006, 333, und des Niedersächsischen FG vom 16. September 2010 - 14 K 61/09, n. v., juris, Az. des BFH: VI R 24/11).
  • BFH, 04.04.2008 - VI R 68/05

    Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet sich nach

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 1 K 3014/09
    Dies hat der BFH damit begründet, dass die Zuschlagsregelung des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG insbesondere nicht die Funktion hat, eine irgendwie geartete zusätzliche private Nutzung des Dienstwagens zu bewerten, sondern lediglich einen Ausgleich für abgezogene, aber tatsächlich nicht entstandene Erwerbsaufwendungen bezweckt (BFH-Urteil vom 4. April 2008 - VI R 68/05, BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890).
  • BFH, 17.07.2008 - VI B 15/08

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 1 K 3014/09
    Ob eine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG vorliegt, beurteilt sich damit nach den Grundsätzen, die für den Werbungskostenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und (regelmäßiger) Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG gelten (so ausdrücklich BFH-Entscheidungen vom 17. Juli 2008 - VI B 15/08, BFH/NV 2008, 1674, unter 1. a., und vom 22. September 2010 - VI R 54/09, BFHE 231, 127, BStBl II 2011, 354, unter II. 1. a., m. w. N.).
  • BFH, 22.09.2010 - VI R 57/09

    § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG nur Korrekturposten für abziehbare, aber nicht entstandene

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 1 K 3014/09
    Angesichts dieser Korrekturfunktion ist der Zuschlag nur insoweit gerechtfertigt, als tatsächlich Werbungskosten überhöht zum Ansatz kommen konnten (BFH-Urteile vom 22. September 2010 - VI R 55/09, BFHE 231, 135, BStBl II 2011, 358, unter II. 1., und vom 22. September 2010 - VI R 57/09, BFHE 231, 139, BStBl II 2011, 359, unter II. 1.).
  • FG Niedersachsen, 16.09.2010 - 14 K 61/09

    Auch beim eigenen häuslichen Büro eines Arbeitnehmers sind Fahrten zum

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 1 K 3014/09
    Dem entspricht es, dass derartige Aufwendungen im Ergebnis auch dadurch vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen sind, dass der Ansatz der Entfernungspauschale gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG auch bei Zwischenheimfahrten zur Wohnung in verfassungskonformer Weise auf eine Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte je Arbeitstag beschränkt ist (vgl. BFH-Beschluss vom 11. September 2003 - VI B 101/03, BFHE 203, 166, BStBl II 2003, 893, bestätigt durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 26. Oktober 2005 - 2 BvR 2085/03, n. v.; Urteile des Finanzgerichts - FG - Münster vom 20. Oktober 2005 - 8 K 3444/02 E, EFG 2006, 333, und des Niedersächsischen FG vom 16. September 2010 - 14 K 61/09, n. v., juris, Az. des BFH: VI R 24/11).
  • BFH, 11.09.2003 - VI B 101/03

    Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 1 K 3014/09
    Dem entspricht es, dass derartige Aufwendungen im Ergebnis auch dadurch vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen sind, dass der Ansatz der Entfernungspauschale gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG auch bei Zwischenheimfahrten zur Wohnung in verfassungskonformer Weise auf eine Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte je Arbeitstag beschränkt ist (vgl. BFH-Beschluss vom 11. September 2003 - VI B 101/03, BFHE 203, 166, BStBl II 2003, 893, bestätigt durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 26. Oktober 2005 - 2 BvR 2085/03, n. v.; Urteile des Finanzgerichts - FG - Münster vom 20. Oktober 2005 - 8 K 3444/02 E, EFG 2006, 333, und des Niedersächsischen FG vom 16. September 2010 - 14 K 61/09, n. v., juris, Az. des BFH: VI R 24/11).
  • BFH, 13.02.2003 - X R 23/01

    1%-Regelung gilt auch für Geländewagen

  • BFH, 13.12.1962 - IV 10/61 S
  • BFH, 02.04.1976 - VI B 85/75

    Mittagsheimfahrten sind auch bei Körperbehinderten Kosten der Lebenshaltung

  • FG Münster, 20.10.2005 - 8 K 3444/02

    Fahrtkostenpauschale; Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • BFH, 21.04.2010 - VI R 46/08

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - beschränkte Reichweite des

  • BFH, 13.01.2012 - VI R 24/11
  • BFH, 28.08.2008 - VI R 52/07

    Anscheinsbeweis für die Nutzung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung

  • BFH, 11.02.2010 - VI R 43/09

    Private Fahrzeugnutzung als Arbeitslohn oder vGA

  • BFH, 24.02.2000 - III R 59/98

    Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung

  • BFH, 29.01.2009 - VI R 56/07

    Unentgeltliche Überlassung eines Dienstwagens und Sammelbeförderung

  • BFH, 04.04.2008 - VI R 85/04

    Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet sich nach

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