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   VG Frankfurt/Main, 23.07.2009 - 1 K 3082/08.F   

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VG Frankfurt/Main, 23.07.2009 - 1 K 3082/08.F (https://dejure.org/2009,3580)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23.07.2009 - 1 K 3082/08.F (https://dejure.org/2009,3580)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23. Juli 2009 - 1 K 3082/08.F (https://dejure.org/2009,3580)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 204 Abs 1 VVG, § 11 Abs 2 VAG, § 12 Abs 4 VAG
    Krankenversicherung; Risikomischung; Grundprämie des Zieltarifs; individuelle Risikozuschläge; Tarifstrukturzuschlag

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wechsel von den alten zu den neuen Tarifen mit gleichartigem Versicherungsschutz ohne Erhebung eines Tarifstrukturzuschlages; Erhebung eines Tarifstrukturzuschlags beim Wechsel von der alten in die neue Tarifwelt als Missstand im Sinne des § 81 Abs. 2 ...

  • Wolters Kluwer

    (Krankenversicherung; Risikomischung; Grundprämie des Zieltarifs; individuelle Risikozuschläge; Tarifstrukturzuschlag)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 204; VAG § 11; VAG § 12; VAG § 81
    Zulässigkeit eines Tarifstrukturzuschlags bei Tarifwechsel zwischen unterschiedlich kalkulierten Tarifen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    VG Frankfurt akzeptiert "Tarifstrukturzuschlag" beim Wechsel in strukturell andere Krankenversicherungstarife.

  • IWW (Kurzinformation)

    Krankenversicherung - VG Frankfurt akzeptiert "Tarifstrukturzuschlag"

  • IWW (Kurzinformation)

    Krankenversicherung - VG Frankfurt akzeptiert "Tarifstrukturzuschlag"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifstrukturzuschlag in der privaten Krankenversicherung

  • aerztezeitung.de (Pressebericht)

    Gericht erlaubt Risikozuschlag bei PKV-Wechsel

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    VG Frankfurt akzeptiert "Tarifstrukturzuschlag" beim Wechsel in strukturell andere Krankenversicherungstarife.

  • hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Hinweis auf die mündliche Verhandlung in dem Verfahren: Allianz Private Krankenversicherungs-AG gegen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

  • hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Hinweis auf die mündliche Verhandlung in dem Verfahren: Allianz Private Krankenversicherungs-AG gegen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zur rechtlichen Zulässigkeit von Tarifstrukturzuschlägen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 1389
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 05.03.1999 - 1 A 1.97

    Risikozuschläge bei Tarifwechsel in der Krankenkosten-Vollversicherung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 23.07.2009 - 1 K 3082/08
    Der Begriff der erworbenen Rechte bezieht sich auf die unentziehbaren Rechtspositionen in Bezug auf die Risikoverteilung zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer (vgl. BVerwG Urt. v. 05.03.1999 - 1 A 1/97 -, VersR 1999, 743 [744] = BVerwGE 108, 325 [330]; Urt. v. 21.03.2007 - 6 C 26/06 -, VersR 2007, 1253, [TZ 33]).

    Zu den erworbenen Rechten gehört auch der vereinbarte Verzicht auf eine Wartezeit, der vereinbarte Umfang an den Aufwendungen für die medizinisch notwendige Heilbehandlung, der vom Versicherer zu tragen ist, sowie die Erhöhung dieser Sätze während der Vertragsdauer und der vereinbarte Ausschluss des Rücktrittsrechts des Versicherers wegen Verletzung der Anzeigepflicht (BVerwG v. 05.03.1999 a.a.O).

    Der Versicherer trägt also das Risiko dafür, dass sich der Gesundheitszustand des Versicherten während der Dauer des Versicherungsvertrages verschlechtert (BVerwG v. 05.03.1999 a.a.O).

    Selbst wenn sich im Lichte des weiteren Krankheitsverlaufs (ex-post-Betrachtung) oder im Lichte neuerer Ergebnisse der medizinischen Forschung (ex-ante-Betrachtung) belegen lässt, dass die ursprüngliche Gewichtung einer Vorerkrankung für die Abschätzung der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines darauf zurückzuführenden Versicherungsfalls falsch war, ist der Versicherer an die ursprüngliche Risikoeinstufung für die Dauer des Vertrages gebunden (BVerwG v. 05.03.1999 a.a.O).

    Das gilt insbesondere für das Urteil vom 05.03.1999 (- 1 A 1/97 -, BVerwGE 108, 325 [330] = VersR 1999, 743 [744]).

  • BVerwG, 21.03.2007 - 6 C 26.06

    Krankenversicherung, Tarifwechsel, gleichartiger Versicherungsschutz,

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 23.07.2009 - 1 K 3082/08
    Der Begriff der erworbenen Rechte bezieht sich auf die unentziehbaren Rechtspositionen in Bezug auf die Risikoverteilung zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer (vgl. BVerwG Urt. v. 05.03.1999 - 1 A 1/97 -, VersR 1999, 743 [744] = BVerwGE 108, 325 [330]; Urt. v. 21.03.2007 - 6 C 26/06 -, VersR 2007, 1253, [TZ 33]).

    Soweit die Beklagte unter Berufung auf das Zahnstaffel-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.03.2007 (6 C 26/06 -, VersR 2007, 1253 [1255]) betont, dass der Versicherer seine Tarife auch unter Berücksichtigung der möglichen Rechtsfolgen des Tarifwechselrechts zu kalkulieren habe, bedeutet dies nicht, dass er seinen Tarifen eine Kalkulation zugrunde legen dürfte oder gar müsse, die zu einer Diskriminierung der Neuversicherten führt und damit das Gleichbehandlungsgebot des § 11 Abs. 2 VAG verletzt.

  • OLG Karlsruhe, 18.01.2011 - 12 U 40/10

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Anspruch auf Rückzahlung von

    Wenn man aus dem Begriff der Versicherung das Prinzip der Gefahrengemeinschaft ableiten will, so bedeutet dies, dass sich die Versicherten als Gefahrengemeinschaft im Sinne eines Kollektivs zusammenschließen, das sich bei der Bewältigung bestimmter Gefahren gegenseitig solidarisch beisteht (VG Frankfurt, VersR 2009, 1389).
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