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   FG Schleswig-Holstein, 04.07.2017 - 1 K 31/16   

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https://dejure.org/2017,73354
FG Schleswig-Holstein, 04.07.2017 - 1 K 31/16 (https://dejure.org/2017,73354)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04.07.2017 - 1 K 31/16 (https://dejure.org/2017,73354)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. Juli 2017 - 1 K 31/16 (https://dejure.org/2017,73354)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das im Konzernverbund gewährte unbesicherte Darlehen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Fremdüblichkeit bei der Bemessung des Zinssatzes für ein im Konzernverbund gewährtes unbesichertes Darlehen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 21.12.1994 - I R 65/94

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei beschränkt steuerpflichtigen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.07.2017 - 1 K 31/16
    Der Rechtsprechung des BFH zufolge sei bei Darlehenshingaben durch eine beherrschende Gesellschaft an eine beherrschte Gesellschaft im Konzernverbund eine Besicherung der Darlehen unüblich, weil die Darlehensrückzahlung im Einflussbereich der beherrschenden Gesellschaft - und damit im Einflussbereich des Kreditgebers selbst - liege; angesichts dessen sei in diesen Fällen als angemessen derjenige Zinssatz anzusehen, der für besicherte Darlehen gelte (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 21. Dezember 1994 I R 65/94, BFHE 176, 571, NJW 1995, 847).

    Bei den vom Beklagten zitierten Aussagen aus dem BFH-Urteil vom 21. Dezember 1994 (I R 65/94, BFHE 176, 571, NJW 1995, 847) handele es sich lediglich um obiter dicta, zudem betreffe das Urteil eine andere Sachverhaltskonstellation, insbesondere habe die X Ltd. angesichts der Sicherungsabtretung der Geschäftsanteile nur noch über eingeschränkte Einflussmöglichkeiten auf ihre Tochtergesellschaften verfügt.

    Die Grundsätze des BFH-Urteils vom 21. Dezember 1994 (I R 65/94, BFHE 176, 571, NJW 1995, 847) seien im vorliegenden Fall anzuwenden.

    Zwar hat der BFH in seinem Urteil vom 21. Dezember 1994 (I R 65/94, BFHE 176, 571, NJW 1995, 2375) erkannt, dass bei der Vergabe eines Darlehens vom beherrschenden Gesellschafter an "seine" Kapitalgesellschaft eine Besicherung schon in den Einflussnahmemöglichkeiten zu sehen sei, die der Gesellschafter regelmäßig habe, so dass die (weitere) Besicherung von Darlehensforderungen zwischen Kapitalgesellschaften, die demselben Konzern angehörten, unüblich sei; in diesen Fällen könne als angemessener Zins nur derjenige angesetzt werden, der für besicherte Darlehen gelte.

  • BFH, 24.06.2015 - I R 29/14

    Sperrwirkung von Art. IV DBA-Großbritannien 1964 gegenüber Einkünftekorrektur

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.07.2017 - 1 K 31/16
    Ergänzend zu den bereits im Einspruchsverfahren vorgebrachten Argumenten weist sie darauf hin, dass der BFH in seinem Urteil vom 24. Juni 2015 I R 29/14 (BFHE 250, 386, BStBl II 2016, 258) erkannt habe, dass es bei Darlehensgewährungen im Konzernverbund zwar fremdüblich sein könne, von der Gestellung von Sicherheiten abzusehen, sich daraus aber nicht ergebe, dass insofern von einer immerwährenden Besicherung auszugehen sei.

    Ergänzend weist er darauf hin, dass dem ihn bindenden BMF-Schreiben vom 30. März 2016 IV B 5 - S 1341/11/10004-07 (BStBl I 2016, 455) zufolge das BFH-Urteil vom 24. Juni 2015 I R 29/14 (BFHE 250, 386, BStBl II 2016, 258) über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden sei.

    Weitere Klarstellungen sind mit den Urteilen vom 17. Dezember 2014 (I R 23/13, BFHE 248, 170, BStBl II 2016, 261) und vom 24. Juni 2015 (I R 29/14, BFHE 250, 386, BStBl II 2016, 258) erfolgt.

  • BFH, 21.10.2010 - IV R 23/08

    Kein Hinzurechnungswahlrecht nach § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG 1999 -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.07.2017 - 1 K 31/16
    Der Senat sieht seine Entscheidung im Einklang mit der zitierten BFH-Rechtsprechung und - wie oben dargelegt - auch mit dem Inhalt des BMF-Schreibens vom 29. März 2011 (BStBl II 2011, 277).
  • BFH, 29.10.1997 - I R 24/97

    VGA bei Darlehensverträgen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.07.2017 - 1 K 31/16
    Das hat der BFH in einem Urteil vom 29. Oktober 1997 (I R 24/97, BFHE 184, 482, BStBl II 1998, 573) nochmals ausdrücklich betont.
  • BFH, 23.06.2010 - I R 37/09

    Geschäftsbeziehung" i. S. des § 1 AStG a. F. - Vergabe eines zinslosen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.07.2017 - 1 K 31/16
    Eine Geschäftsbeziehung im genannten Sinne der Absätze 1 und 2 ist gem. § 1 Abs. 5 AStG jede den Einkünften zugrunde liegende schuldrechtliche Beziehung, die keine gesellschaftsvertragliche Vereinbarung ist und entweder beim Steuerpflichtigen oder bei der nahestehenden Person Teil einer Tätigkeit ist, auf die die §§ 13, 15, 18 oder § 21 des Einkommensteuergesetzes anzuwenden sind oder im Fall eines ausländischen Nahestehenden anzuwenden wären, wenn die Tätigkeit im Inland vorgenommen würde (vgl. dazu bezogen auf Gesellschafterdarlehen das BFH-Urteil vom 23. Juni 2010 I R 37/09, BFHE 230, 156, BStBl II 2010, 895, m. w. N.).
  • BFH, 17.12.2014 - I R 23/13

    Sperrwirkung von Art. 9 Abs. 1 DBA-USA 1989 gegenüber Einkünftekorrektur nach § 1

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.07.2017 - 1 K 31/16
    Weitere Klarstellungen sind mit den Urteilen vom 17. Dezember 2014 (I R 23/13, BFHE 248, 170, BStBl II 2016, 261) und vom 24. Juni 2015 (I R 29/14, BFHE 250, 386, BStBl II 2016, 258) erfolgt.
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