Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 01.02.2013 - 1 K 3144/11 U |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Hinreichende Trennung zwischen der Grundstücksvermietung und der Tätigkeit als Bauunternehmen vor dem Hintergrund der Beurteilung einer Geschäftsveräußerung im Ganzen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geschäftsveräußerung im Ganzen: Fortführung der Vermietungstätigkeit des Grundstücksveräußerers durch Untervermietung - Vermietung an Zwischenmieter als ähnliche unternehmerische Nutzung des Grundstücks
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Geschäftsveräußerung im Ganzen: Fortführung der Vermietungstätigkeit des Grundstücksveräußerers durch Untervermietung - Vermietung an Zwischenmieter als ähnliche unternehmerische Nutzung des Grundstücks
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Geschäftsveräußerung beim Verkauf eines Mietwohngrundstücks
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Umsatzsteuer: Geschäftsveräußerung beim Verkauf eines Mietwohngrundstücks
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Zur Geschäftsveräußerung im Ganzen beim Verkauf eines Mietgrundstücks
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Geschäftsveräußerung beim Verkauf eines Mietwohngrundstücks
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Umsatzsteuer: FG Düsseldorf zur Geschäftsveräußerung im Ganzen beim Verkauf eines Mietwohngrundstücks - Fortführen der Vermietungstätigkeit durch Veräußerer führt nicht zur Geschäftsveräußerung im Ganzen
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 01.02.2013 - 1 K 3144/11 U
- BFH, 03.07.2014 - V R 12/13
Papierfundstellen
- EFG 2013, 1525
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (10)
- BFH, 06.05.2010 - V R 25/09
Geschäftsveräußerung durch Grundstücksübertragung ohne Übergang eines …
Auszug aus FG Düsseldorf, 01.02.2013 - 1 K 3144/11
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH - zuletzt im Urteil vom 6.5.2010 (V R 25/09, BFH/NV 2010, 1873) - sei entscheidend, dass das übertragene Unternehmensvermögen als hinreichendes Ganzes die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ermögliche.§ 1 Abs. 1a UStG dient der Umsetzung von Art. 19 und 29 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, Abl. L 347 vom 11.12.2006, S. 1 (MwStSystRL) bzw. der Vorgängernorm Art. 5 Abs. 8 und Art. 6 Abs. 5 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (6. EG-RL) in nationales Recht und ist entsprechend dieser Bestimmung richtlinienkonform auszulegen (vgl. BFH Urteil vom 6.5.2010 V R 25/09, BFH/NV 2010, 1873).
Der Fortsetzung der bisher durch den Veräußerer ausgeübten Tätigkeit steht es nicht entgegen, dass der Erwerber den von ihm erworbenen Geschäftsbetrieb in seinem Zuschnitt ändert oder modernisiert (vgl. BFH Urteil vom 6.5.2010 V R 25/09, BFH/NV 2010, 1873; EuGH Urteil vom 10.11.2011 - Rs. C-444/10 Schriever, DStR 2011, 2196 jeweils m.w.N.).
Unerheblich ist hierbei, ob alter und neuer Mietvertrag zu Einzelfragen, wie z.B. Kündigungsfristen unterschiedliche Regelungen enthalten oder in welcher Branche die Mieter vor oder nach der Grundstücksübertragung tätig waren, da keine Fortsetzung der nämlichen unternehmerischen Tätigkeit des Veräußerers, sondern nur eine hinreichende Ähnlichkeit der Tätigkeiten von Veräußerer und Erwerber erforderlich ist (BFH Urteil vom 6.5.2010 V R 25/09, BFH/NV 2010, 1873).
Diese unternehmerische Tätigkeit des Erwerbers ist auch nicht hinreichend ähnlich mit der von der Klägerin ausgeübten unternehmerischen Tätigkeit, so dass auch unter Berücksichtigung des BFH Urteils vom 6.5.2010 (V R 25/09, BFH/NV 2010, 1873) trotz eines unzweifelhaft vorliegenden Gesamtplanes hinsichtlich der Veräußerung und dem Abschluss des Generalmietvertrages keine Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt.
- BFH, 21.01.1993 - V R 30/88
Zur zutreffenden Bezeichnung der erbrachten Leistung in Rechnungen als …
Auszug aus FG Düsseldorf, 01.02.2013 - 1 K 3144/11
Die einem Leistungsaustausch zugrunde liegenden Verträge sind nicht steuerbegründend; sie erleichtern in Zweifelsfällen lediglich die Beantwortung der Frage nach dem Vorhandensein und dem Umfang einer - für den Leistungsaustausch maßgeblichen - Wechselbeziehung (vgl. BFH Urteile vom 21.1.1993 V R 30/88, BStBl II 1993, 384, vom 24.2.2005 V R 1/03, BFH/NV 2005, 1160). - BFH, 24.02.2005 - V R 1/03
USt - Rechtsübertragung
Auszug aus FG Düsseldorf, 01.02.2013 - 1 K 3144/11
Die einem Leistungsaustausch zugrunde liegenden Verträge sind nicht steuerbegründend; sie erleichtern in Zweifelsfällen lediglich die Beantwortung der Frage nach dem Vorhandensein und dem Umfang einer - für den Leistungsaustausch maßgeblichen - Wechselbeziehung (vgl. BFH Urteile vom 21.1.1993 V R 30/88, BStBl II 1993, 384, vom 24.2.2005 V R 1/03, BFH/NV 2005, 1160).
- BFH, 01.04.2004 - V B 112/03
Grundstücksverkauf als nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung
Auszug aus FG Düsseldorf, 01.02.2013 - 1 K 3144/11
Dies liege nach der Rechtsprechung des BFH nur dann vor, wenn der Erwerber die Miet-/Pachtverträge fortführe (BFH Beschluss vom 1.4.2004 V B 112/03). - BFH, 11.10.2007 - V R 57/06
Geschäftsveräußerung gem. § 1 Abs. 1a UStG bei Veräußerung verpachteter …
Auszug aus FG Düsseldorf, 01.02.2013 - 1 K 3144/11
Fehlt es an weiteren Faktoren wie z.B. einer bestehenden Vermietung oder Verpachtung des Grundstücks, liegt daher keine Geschäftsveräußerung vor (vgl. BFH Urteil vom 11.10.2007 V R 56/06, BStBl II 2008, 447). - BFH, 18.09.2008 - V R 56/06
Minderung der Bemessungsgrundlage
Auszug aus FG Düsseldorf, 01.02.2013 - 1 K 3144/11
Fehlt es an weiteren Faktoren wie z.B. einer bestehenden Vermietung oder Verpachtung des Grundstücks, liegt daher keine Geschäftsveräußerung vor (vgl. BFH Urteil vom 11.10.2007 V R 56/06, BStBl II 2008, 447). - BFH, 06.05.2010 - V R 26/09
Keine Geschäftsveräußerung bei Übertragung eines an eine Organgesellschaft …
Auszug aus FG Düsseldorf, 01.02.2013 - 1 K 3144/11
Erforderlich ist daher, dass der Erwerber die Vermietungstätigkeit des Erwerbers nicht nur zivilrechtlich sondern auch umsatzsteuerrechtlich fortführt (BFH Urteil vom 6.5.2010 V R 26/09, BStBl II 2010, 1114). - EuGH, 10.11.2011 - C-444/10
Schriever - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Art. 5 Abs. 8 - Begriff der …
Auszug aus FG Düsseldorf, 01.02.2013 - 1 K 3144/11
Der Fortsetzung der bisher durch den Veräußerer ausgeübten Tätigkeit steht es nicht entgegen, dass der Erwerber den von ihm erworbenen Geschäftsbetrieb in seinem Zuschnitt ändert oder modernisiert (…vgl. BFH Urteil vom 6.5.2010 V R 25/09, BFH/NV 2010, 1873; EuGH Urteil vom 10.11.2011 - Rs. C-444/10 Schriever, DStR 2011, 2196 jeweils m.w.N.). - LG Köln, 21.05.1992 - 1 S 9/92
Auszug aus FG Düsseldorf, 01.02.2013 - 1 K 3144/11
Für einen zivilrechtlichen Übergang der bestehenden Mietverträge spricht, dass nach §§ 566, 578 Abs. 2 BGB bestehende Mietverhältnisse im Zeitpunkt des Übergangs des Eigentums qua Gesetz auf den Erwerber übergehen, und dass von dieser Regelung nicht durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen Alteigentümer und Neueigentümer ohne Beteiligung der Mieter abgewichen werden kann (…vgl. Weidenkaff in: Palandt BGB, § 566 Rz. 5; OLG Celle Urteil vom 9.6.1999 2 U 166/98, NZM 2000, 93; LG Köln Urteil vom 21.5.1992 1 S 9/92, BeckRS 1992, 05495). - OLG Celle, 09.06.1999 - 2 U 166/98
Ermächtigung zur Kündigung eines Pachtverhältnisses
Auszug aus FG Düsseldorf, 01.02.2013 - 1 K 3144/11
Für einen zivilrechtlichen Übergang der bestehenden Mietverträge spricht, dass nach §§ 566, 578 Abs. 2 BGB bestehende Mietverhältnisse im Zeitpunkt des Übergangs des Eigentums qua Gesetz auf den Erwerber übergehen, und dass von dieser Regelung nicht durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen Alteigentümer und Neueigentümer ohne Beteiligung der Mieter abgewichen werden kann (…vgl. Weidenkaff in: Palandt BGB, § 566 Rz. 5; OLG Celle Urteil vom 9.6.1999 2 U 166/98, NZM 2000, 93; LG Köln Urteil vom 21.5.1992 1 S 9/92, BeckRS 1992, 05495).
- BFH, 03.07.2014 - V R 12/13
Geschäftsveräußerung im Immobilienbereich
Nach dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 1525 veröffentlichten Urteil des FG war die Vermietungstätigkeit hinsichtlich eines vermieteten Grundstücks auch nach einer Veräußerung umsatzsteuerlich weiterhin dem Veräußerer zuzurechnen, da er seine Vermietungstätigkeit im Außenverhältnis gegenüber den Mietern auch nach dem Besitzübergang als Zwischenmieter fortgeführt habe. - FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 6 K 2485/13
GmbH & Co. KG keine Organgesellschaft - Auswirkungen eines Gesamtplans bei der …
Ergänzend verweist der Beklagte auf das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 01.02.2013 Az. 1 K 3144/11.