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   VG Kassel, 30.04.2018 - 1 K 319/18.KS   

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VG Kassel, 30.04.2018 - 1 K 319/18.KS (https://dejure.org/2018,15696)
VG Kassel, Entscheidung vom 30.04.2018 - 1 K 319/18.KS (https://dejure.org/2018,15696)
VG Kassel, Entscheidung vom 30. April 2018 - 1 K 319/18.KS (https://dejure.org/2018,15696)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 113 Abs. 5 VwGO, § 7 Abs. 1 BeamtStG, § 61 HHG, § 38 HVwVfG
    Anspruch einer Professorin auf Verbeamtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Professorin auf Verbeamtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • VG Magdeburg, 13.12.2011 - 5 A 235/10

    Verbeamtung einer angestellten Gymnasiallehrerin

    Auszug aus VG Kassel, 30.04.2018 - 1 K 319/18
    Ebenso gilt er damit auch für solche Bewerber, die sich bereits im öffentlichen Dienst in einem Angestelltenverhältnis befinden und nun in ein Beamtenverhältnis wechseln möchten, wie dies bei der Klägerin der Fall ist (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 5 A 235/10 -, juris).

    Wie bereits erwähnt, steht insoweit dem Beklagten aufgrund der Regelung des § 61 Abs. 4 HHG ein Gestaltungsspielraum zu, der auch dahingehend genutzt werden könnte, zukünftig keine Verbeamtungen mehr vorzunehmen (vgl. hierzu VG Magdeburg, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 5 A 235/10 -, juris, zu der insoweit vergleichbaren Frage der Verbeamtung von Lehrkräften).

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Auszug aus VG Kassel, 30.04.2018 - 1 K 319/18
    Gemäß eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts (19. September 2007, BVerfGE 119, 247, 267) müssten Lehrkräfte an Schulen nicht zwingend in einem Beamtenverhältnis stehen, da sie nicht zu dem Personenkreis der in Art. 33 Abs. 4 GG gehören, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen müssten.

    Die Wahlmöglichkeit entspricht insbesondere auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das zu den Rechtsverhältnissen der Lehrer in seiner Entscheidung vom 19. September 2007 (Beschluss vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 -, BVerfGE 119, 247-292) die Auffassung vertreten hat, der Dienstherr könne bei der Anstellung von Lehrkräften zwischen der Begründung eines Beamtenverhältnisses und einer Beschäftigung in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis wählen.

  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Auszug aus VG Kassel, 30.04.2018 - 1 K 319/18
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ebenso wie des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass die tatsächliche Verwaltungspraxis sowohl aufgrund des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) als auch des im Rechtsstaatsprinzip verankerten Gebots des Vertrauensschutzes (Art. 20 Abs. 3 GG) zu einer Selbstbindung der Verwaltung führen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2006 - 1 BvR 1160/03 - BVerfGE 116, 135 ; BVerwG, Urteile vom 21. August 2003 - BVerwG 3 C 49.02 - BVerwGE 118, 379 und vom 8. April 1997 - BVerwG 3 C 6.95 - BVerwGE 104, 220 ).

    Es ist jedoch gleichfalls gesichert, dass die Behörde ihre Praxis aus willkürfreien, d.h. sachlichen Gründen ändern kann (Urteil vom 8. April 1997 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 25.11.2016 - 3 ZB 15.1921

    Kein Anspruch auf Umwandlung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    Auszug aus VG Kassel, 30.04.2018 - 1 K 319/18
    Daraus folgt keine Pflicht des Dienstherrn, dem Beamten einen günstigeren Rechtsstand zu verschaffen bzw. den Betroffenen in ein Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Lebenszeit zu berufen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 25. November 2016 - 3 ZB 15.1921-, juris Rn. 8; VG A-Stadt Urteil vom 21. November 2017- 5 K 17.2401, BeckRS 2017, 137444).
  • VG München, 21.11.2017 - M 5 K 17.2401

    Anspruch auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    Auszug aus VG Kassel, 30.04.2018 - 1 K 319/18
    Daraus folgt keine Pflicht des Dienstherrn, dem Beamten einen günstigeren Rechtsstand zu verschaffen bzw. den Betroffenen in ein Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Lebenszeit zu berufen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 25. November 2016 - 3 ZB 15.1921-, juris Rn. 8; VG A-Stadt Urteil vom 21. November 2017- 5 K 17.2401, BeckRS 2017, 137444).
  • VG Trier, 15.09.2015 - 1 K 188/15

    Verzögerte Begründung eines Beamtenverhältnisses -hier verneint

    Auszug aus VG Kassel, 30.04.2018 - 1 K 319/18
    Der Grundsatz der Fürsorgepflicht verpflichtet den Dienstherrn insbesondere ihn entsprechend seiner Eignung und Leistung zu fördern und bei seinen Entscheidungen die wohlverstandenen Interessen des Beamten in gebührender Weise zu berücksichtigen (vgl. VG Trier Urteil v. 15. September 2015 - 1 K 188/15, BeckRS 2016, 44942, beck-online).
  • VerfGH Bayern, 28.09.2016 - 20-VII-15

    Erfolglose Popularklage gegen die Befristung der Beamtenverhältnisse bestimmter

    Auszug aus VG Kassel, 30.04.2018 - 1 K 319/18
    Diese Grundsätze gelten entsprechend bei der Beschäftigung von Professorinnen und Professoren (ebenso Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 28. September 2016 - Vf. 20-VII-15 -, juris).
  • BVerwG, 25.09.2013 - 6 C 17.12

    Genehmigung von Entgelten für die Gewährung des Zugangs zu

    Auszug aus VG Kassel, 30.04.2018 - 1 K 319/18
    Ob derartige Gründe für eine Abweichung von der bisherigen Entscheidungspraxis vorliegen, hat die Behörde bei der Ausfüllung ihres Entscheidungsspielraums jeweils neu zu prüfen (vgl. BVerwG Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 17.12 - jurion).
  • VG Bayreuth, 20.01.2015 - B 5 K 13.570

    Anspruch einer im Angestelltenverhältnis beschäftigten Professorin auf Berufung

    Auszug aus VG Kassel, 30.04.2018 - 1 K 319/18
    Die für eine solches Vorgehen adäquate Handlungsform wäre eine Zusicherung gewesen (vgl. VG Bayreuth, Urteil vom 20. Januar 2015 - 5 K 13.570 -, BeckRS 2015, 43571), die vorliegend jedoch nicht gegeben ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.1995 - 1 A 3558/92

    Zur Beihilfefähigkeit der Kosten der Unterbringung eines Beihilfeberechtigten in

    Auszug aus VG Kassel, 30.04.2018 - 1 K 319/18
    Zwar ist grundsätzlich im Beamtenrecht die Zusicherung einer Einstellung zulässig (vgl. OVG NRW, Urteil vom 14. August 1995 - 1 A 3558/92 -, NWVBl 1996, 108), eine den Formvorschriften des § 38 HVwVfG entsprechende schriftliche Zusicherung einer Verbeamtung liegt jedoch nicht vor.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2008 - 6 A 2253/06

    Anspruch eines Bewerbers auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2009 - 6 A 345/07
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.1990 - 10 S 3081/89

    Selbstbindung der Verwaltung bei Subventionsvergabe über längeren Zeitraum -

  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 49.02

    Gleichheitsgebot; Einbeziehung des Ehegatteneinkommens in die eine

  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

  • BVerfG, 15.12.1976 - 2 BvR 841/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Dienstherrn

  • VG Bayreuth, 11.04.2019 - B 9 K 18.30091

    Keine systematische Verfolgung von Zeugen Jehovas in der Russischen Föderation

    Zum anderen fehlt es hinsichtlich einer Gruppenverfolgung auch an der erforderlichen Verfolgungsdichte (so auch VG Trier, U.v. 13.11.2018 - 1 K 319/18.TR - juris; a.A. VG Hamburg, U.v. 27.6.2018 - 17 A 2777/18 - juris).
  • VG Aachen, 24.10.2019 - 1 K 805/18

    Zusicherung; Anspruch auf Verbeamtung; Anspruch auf Übernahme in das

    vgl. VG Kassel, Urteil vom 30. April 2018 - 1 K 319/18.KS -, juris, Rn. 44.
  • VG Bayreuth, 11.04.2019 - B 9 K 18.30086

    Keine asylerhebliche Verfolgung von Zeugen Jehovas in Russland

    Zum anderen fehlt es hinsichtlich einer Gruppenverfolgung auch an der erforderlichen Verfolgungsdichte (so auch VG Trier, U.v. 13.11.2018 - 1 K 319/18.TR - juris; a.A. VG Hamburg, U.v. 27.6.2018 - 17 A 2777/18 - juris).
  • VG Kassel, 19.07.2018 - 1 N 1891/18

    Erfüllungsfrist bei Bescheidungsurteilen; grundlose Säumnis bei Androhung von

    Der Vollstreckungsschuldnerin ist im Urteil vom 30.04.2018 (1 K 319/18.KS, dort Bl. 167 ff.) gem. § 113 Abs. 5 S. 2 VwGO die Verpflichtung auferlegt worden, über den Antrag der Vollstreckungsgläubigerin auf Übernahme ins Beamtenverhältnis unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.
  • VG Gera, 19.06.2020 - 1 K 2213/19

    (Un-)Möglichkeit der dauerhaften Übernahme eines Mitglieds des Thüringer Landtags

    In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass die tatsächliche Verwaltungspraxis sowohl aufgrund des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) als auch des im Rechtsstaatsprinzip verankerten Gebots des Vertrauensschutzes (Art. 20 Abs. 3 GG) zu einer Selbstbindung der Verwaltung führen kann (VG Kassel, Urteil vom 30. April 2018 - 1 K 319/18.KS -, juris Rn. 50 m. w. N.).
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