Weitere Entscheidung unten: VG Meiningen, 25.01.2010

Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 1 K 333/07   

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https://dejure.org/2010,8764
FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 1 K 333/07 (https://dejure.org/2010,8764)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.03.2010 - 1 K 333/07 (https://dejure.org/2010,8764)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. März 2010 - 1 K 333/07 (https://dejure.org/2010,8764)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Private Nutzung von Vorführwagen durch den Angestellten eines Autohauses

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG; § ... 8 Abs. 2 S. 1 EStG; § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG; Einkommensteuer 2002 - 2005; Die private Nutzung von Vorführwagen durch den Angestellten eines Autohauses ist als geldwerter Vorteil einnahmenerhöhend zu erfassen.
    Einnahmeerhöhende Erfassung der privaten Nutzung von Vorführwagen durch den Angestellten eines Autohauses als geldwerter Vorteil; Beweis des ersten Anscheins für eine auch private Nutzung des Dienstwagens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geldwerter Vorteil: private Nutzung von Vorführwagen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Geldwerter Vorteil - private Nutzung von Vorführwagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Private Nutzung von Vorführwagen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 07.11.2006 - VI R 19/05

    Zur Anwendung des 1 v.H.-Regelung bei Überlassung eines Firmenfahrzeugs

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 1 K 333/07
    Der Bundesfinanzhof führe in seinem Urteil vom 7. November 2006 (VI R 19/05, BStBl II 2007, 116) nur aus, dass ein solches Verbot den Anscheinsbeweis erschüttern könne.

    Es genügt vielmehr, dass ein Sachverhalt dargelegt wird, der die ernstliche Möglichkeit eines anderen als des der allgemeinen Erfahrung entsprechenden Geschehensablaufs ergibt (BFH-Beschlüsse vom 4. Juni 2004 VI B 256/01, BFH/NV 2004, 1416, m. w. N.; vom 27. Oktober 2005 VI B 43/05, BFH/NV 2006, 292; vom 14. Mai 1999 VI B 258/98, BFH/NV 1999, 1330; in BFH/NV 2005, 1300; vom 11. Juli 2005 X B 11/05, BFH/NV 2005, 1801, zu § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG; zum Ganzen BFH-Urteil vom 7. November 2006 VI R 19/05, BStBl II 2007, 116).

    Jedoch bedürfen die Tatsachen, aus denen die Möglichkeit eines atypischen Geschehensablaufs abgeleitet werden soll, des vollen Beweises (BFH-Urteil in BFHE 215, 256, BStBl II 2007, 116; BFH-Beschlüsse vom 20. August 2008 VI B 45/08, BFH/NV 2008, 2021; vom 14. März 2008 VI B 122/07, juris).

    Ein solches Verbot kann ausreichen, sofern es nicht nur zum Schein ausgesprochen worden ist (BFH in BStBl II 2007, 116).

  • BFH, 13.04.2005 - VI B 59/04

    Privatnutzung Pkw - 1%-Regelung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 1 K 333/07
    Die Bestimmungen kommen nicht zur Anwendung, wenn eine Privatnutzung ausscheidet (BFH-Beschluss vom 13. April 2005 VI B 59/04, BFH/NV 2005, 1300).

    Es genügt vielmehr, dass ein Sachverhalt dargelegt wird, der die ernstliche Möglichkeit eines anderen als des der allgemeinen Erfahrung entsprechenden Geschehensablaufs ergibt (BFH-Beschlüsse vom 4. Juni 2004 VI B 256/01, BFH/NV 2004, 1416, m. w. N.; vom 27. Oktober 2005 VI B 43/05, BFH/NV 2006, 292; vom 14. Mai 1999 VI B 258/98, BFH/NV 1999, 1330; in BFH/NV 2005, 1300; vom 11. Juli 2005 X B 11/05, BFH/NV 2005, 1801, zu § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG; zum Ganzen BFH-Urteil vom 7. November 2006 VI R 19/05, BStBl II 2007, 116).

    Der Anscheinsbeweis wird nicht ohne Weiteres durch den Vortrag entkräftet, dass für Privatfahrten Privatfahrzeuge zur Verfügung gestanden hätten (BFH in BFH/NV 2005, 1300).

  • BFH, 19.05.2009 - VIII R 60/06

    Privatnutzung von Dienstfahrzeugen - Erschütterung des Anscheinsbeweises

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 1 K 333/07
    Das Finanzgericht muss sich grundsätzlich die volle Überzeugung davon bilden, dass eine private Nutzung tatsächlich stattgefunden hat (BFH in BFH/NV 2009, 1974).

    Dieser allgemeine Erfahrungssatz, gilt grundsätzlich auch dann, wenn ein Privatfahrzeug zwar zur Verfügung steht, dem Dienstfahrzeug aber weder in Status noch Gebrauchswert vergleichbar ist; allerdings ist unter diesen Umständen der für die Privatnutzung sprechende Anscheinsbeweis umso leichter zu erschüttern, je geringer die Unterschiede zwischen den Fahrzeugen ausfallen (BFH in BFH/NV 2009, 1974).

  • FG Niedersachsen, 25.11.2003 - 1 K 354/01

    Ansetzbarkeit eines geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 1 K 333/07
    Die Gefahr der Entdeckung und arbeitsrechtlicher Konsequenzen wird Arbeitnehmer in der Regel davon abhalten, gegen das Privatnutzungsverbot zu verstoßen (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 25. November 2003 1 K 354/01, EFG 2004, 1675).
  • BFH, 22.06.2006 - VI R 21/05

    Gestellung einheitlicher bürgerlicher Kleidung nicht zwangsläufig Arbeitslohn

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 1 K 333/07
    Je höher aus der Sicht des Arbeitnehmers die Bereicherung anzusetzen ist, desto geringer zählt das aus der Sicht des Arbeitgebers vorhandene eigenbetriebliche Interesse (BFH-Urteil vom 22. Juni 2006 VI R 21/05, BStBl II 2006, 915).
  • BFH, 14.03.2008 - VI B 122/07

    Verfahrensfehler - Tatsachenwürdigung und Beweiswürdigung - 1%-Regelung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 1 K 333/07
    Jedoch bedürfen die Tatsachen, aus denen die Möglichkeit eines atypischen Geschehensablaufs abgeleitet werden soll, des vollen Beweises (BFH-Urteil in BFHE 215, 256, BStBl II 2007, 116; BFH-Beschlüsse vom 20. August 2008 VI B 45/08, BFH/NV 2008, 2021; vom 14. März 2008 VI B 122/07, juris).
  • BFH, 04.06.2004 - VI B 256/01

    Private Nutzung betrieblicher Kfz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 1 K 333/07
    Es genügt vielmehr, dass ein Sachverhalt dargelegt wird, der die ernstliche Möglichkeit eines anderen als des der allgemeinen Erfahrung entsprechenden Geschehensablaufs ergibt (BFH-Beschlüsse vom 4. Juni 2004 VI B 256/01, BFH/NV 2004, 1416, m. w. N.; vom 27. Oktober 2005 VI B 43/05, BFH/NV 2006, 292; vom 14. Mai 1999 VI B 258/98, BFH/NV 1999, 1330; in BFH/NV 2005, 1300; vom 11. Juli 2005 X B 11/05, BFH/NV 2005, 1801, zu § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG; zum Ganzen BFH-Urteil vom 7. November 2006 VI R 19/05, BStBl II 2007, 116).
  • BFH, 13.02.2003 - X R 23/01

    1%-Regelung gilt auch für Geländewagen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 1 K 333/07
    Es handelt sich um eine grundsätzlich zwingende, stark typisierende und pauschalierende Bewertungsregelung (BFH-Urteil vom 13. Februar 2003 X R 23/01, BFHE 201, 499, BStBl II 2003, 472).
  • BFH, 27.10.2005 - VI B 43/05

    Annahme einer Privatnutzung des Betriebs-Pkw bei Nutzungsverbot

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 1 K 333/07
    Es genügt vielmehr, dass ein Sachverhalt dargelegt wird, der die ernstliche Möglichkeit eines anderen als des der allgemeinen Erfahrung entsprechenden Geschehensablaufs ergibt (BFH-Beschlüsse vom 4. Juni 2004 VI B 256/01, BFH/NV 2004, 1416, m. w. N.; vom 27. Oktober 2005 VI B 43/05, BFH/NV 2006, 292; vom 14. Mai 1999 VI B 258/98, BFH/NV 1999, 1330; in BFH/NV 2005, 1300; vom 11. Juli 2005 X B 11/05, BFH/NV 2005, 1801, zu § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG; zum Ganzen BFH-Urteil vom 7. November 2006 VI R 19/05, BStBl II 2007, 116).
  • BFH, 26.06.2003 - VI R 112/98

    Arbeitslohn bei Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 1 K 333/07
    Das ist der Fall, wenn der Vorteil nur deshalb gewährt wird, weil der Zurechnungsempfänger Arbeitnehmer dieses Arbeitgebers ist, der Vorteil also mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis eingegangen wird und wenn sich die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinn als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 26. Juni 2003 VI R 112/98, BFHE 203, 53, BStBl II 2003, 886).
  • BFH, 14.05.1999 - VI B 258/98

    Private Nutzung betrieblicher Kfz; Anscheinsbeweis

  • BFH, 11.07.2005 - X B 11/05

    1%-Regelung; private Pkw-Nutzung bei Geländewagen; Anscheinsbeweis

  • BFH, 20.08.2008 - VI B 45/08

    Private Nutzung eines Dienstwagens - Anscheinsbeweis - Sachverhaltswürdigung und

  • BFH, 06.11.2001 - VI R 62/96

    Nach § 8 EStG zu bewertende Nutzungsüberlassung eines vom Arbeitnehmer geleasten

  • BFH, 14.09.2005 - VI R 37/03

    Keine Abgeltungswirkung der 1 v.H.-Regelung für Straßenbenutzungsgebühren und

  • BFH, 06.10.2011 - VI R 58/10

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06. 10. 2011 VI R 56/10 - Keine Anwendung der 1

    das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) vom 11. März 2010  1 K 333/07, die Einspruchsentscheidung vom 13. September 2007 sowie die geänderten Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2003 bis 2005 jeweils vom 10. Oktober 2006 aufzuheben.
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Rechtsprechung
   VG Meiningen, 25.01.2010 - 1 K 333/07 Me   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,25937
VG Meiningen, 25.01.2010 - 1 K 333/07 Me (https://dejure.org/2010,25937)
VG Meiningen, Entscheidung vom 25.01.2010 - 1 K 333/07 Me (https://dejure.org/2010,25937)
VG Meiningen, Entscheidung vom 25. Januar 2010 - 1 K 333/07 Me (https://dejure.org/2010,25937)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürBG § 73 Abs 4; ThürAzVO § 1 Abs 1 Satz 2; ThürAzVO § 1 Abs 1 Satz 5; ThürVwVfG § 48 Abs 1
    Recht der Landesbeamten; Konkurrierende Anträge von Beamten zur Absenkung ihrer wöchentlichen Arbeitszeit wegen Betreuung von Kindern unter 18 Jahren; absenken; Arbeit; Arbeitszeit; betreuen; Betreuung; Betreuungsumfang; Kind; Klage; reduzieren; Reduzierung; regelmäßige; ...

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Beamtenrecht (Arbeitszeit)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absenkung einer regelmäßigen Arbeitszeit auf 40 Stunden im Polizeidienst durch Nachweis wegen Betreuung eines Kindes; Betragen einer regelmäßigen Arbeitszeit eines Landesbeamten von 42 Stunden

  • Justiz Thüringen

    Zur Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit von Beamten wegen Betreuung von Kindern unter 18 Jahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 05.07.1985 - 8 C 22.83

    Wohnungsrecht - Wohnberechtigungsschein - Ausnahme - Nichteheliche

    Auszug aus VG Meiningen, 25.01.2010 - 1 K 333/07
    Zwar setzt die Rechtmäßigkeit der Rücknahme eines Verwaltungsaktes grundsätzlich eine entsprechende Ermessensausübung voraus, Besonderheiten gelten jedoch dann, wenn der zu treffenden Entscheidung durch das einschlägige Fachrecht eine bestimmte Richtung vorgegeben ist, d. h. kraft dieses Fachrechts das Ermessen im Regelfall fehlerfrei nur durch eine bestimmte Entscheidung - hier: durch eine Entscheidung für die Rücknahme des Verwaltungsakts - ausgeübt werden kann (sogenanntes intendiertes Ermessen) und ein vom Regelfall abweichender Sachverhalt nicht vorliegt (st. Rspr., vgl. u. a. BVerwG, U. v. 05.07.1985 - 8 C 22/83).

    Trifft das nämlich zu, bedarf es, wenn in dem durch das Gesetz vorgegebenen Sinne entschieden wird, keiner Abwägung des "Für und Wider" womit auch zugleich eine entsprechende "Begründungspflicht der Behörde entfällt" (vgl. hierzu grundsätzlich BVerwG, U. v. 05.07.1985 - 8 C 22/83 - BVerwGE 72, 1 ff.).

  • VG Gera, 27.10.2006 - 1 K 1332/05
    Auszug aus VG Meiningen, 25.01.2010 - 1 K 333/07
    Aus dem systematischen Zusammenhang sowie Sinn und Zweck der Verordnung folgt indes ohne weiteres, dass die Rückausnahmeklausel auch dann eingreift, wenn es um die - konkurrierende - Betreuung mehrerer Kinder geht (vgl. hierzu auch VG Gera, U. v. 27.10.2006 - 1 K 1332/05 Ge - U. v. 26.01.2007 - 1 K 1132/06 Ge -).

    VG Gera, U. v. 27.10.2006 - 1 K 1332/05 Ge -).

  • BVerwG, 18.01.1996 - 2 C 41.94

    Beamtenrecht: Berücksichtigung von Zeiten der Kinderbetreuung vor der Berufung in

    Auszug aus VG Meiningen, 25.01.2010 - 1 K 333/07
    Bei der Auslegung des ebenfalls in § 73 Abs. 4 ThürBG verwendeten Rechtsbegriffs ist anerkannt, dass es für die Annahme einer "tatsächlichen Pflege" eines Angehörigen zwar unschädlich ist, wenn sich die pflegende Person der (nur) unterstützenden Hilfe Dritter bedient, dass es sich aber dann nicht mehr um eine tatsächliche Pflege durch den Beamten handelt, wenn die pflegende Tätigkeit (überwiegend) von anderen Personen, übernommen wird (vgl. BVerwG, U. v. 18.1.1996 - 2 C 41/94 -, ZBR 1996, 261 ff. [262 f.]).
  • VG Gelsenkirchen, 23.08.2006 - 1 K 2718/05

    Beurlaubung, Familie, Kinder, Nebentätigkeit, Rücknahme, Widerruf, Umdeutung

    Auszug aus VG Meiningen, 25.01.2010 - 1 K 333/07
    Auch aus der Wortwahl der "tatsächlichen" Betreuung ist zu entnehmen, dass für eine Reduzierung der Arbeitszeit entscheidend sein muss, dass der um eine Reduzierung nachsuchende Beamte im Wesentlichen die Betreuung eines Kindes sicherstellt (zur Frage einer Beurlaubung aus familienpolitischen Gründen wegen "tatsächlicher Betreuung" eines Kindes, vgl. VG Gelsenkirchen, U. v. 23.08.2006 - 1 K 2718/05 -, Juris).
  • VerfGH Bayern, 20.09.2005 - 13-VII-04

    Arbeitszeitverlängerung für Beamte

    Auszug aus VG Meiningen, 25.01.2010 - 1 K 333/07
    Weiterhin dient sie dazu, die Effektivität des öffentlichen Dienstes zu steigern (vgl. zur entsprechenden bayerischen Regelung mit Ausführungen zur Verfassungsgemäßheit: BayVerfGH, E. v. 20.09.2005 - Vf. 13-VII-04 und Vf. 17-VII-04 -, ZBR 2006, 416 ff.).
  • VG Meiningen, 03.07.2007 - 1 E 314/07

    Recht der Landesbeamten; vorläufiger Rechtsschutz bei drohender faktischer

    Auszug aus VG Meiningen, 25.01.2010 - 1 K 333/07
    Auf den Antrag des Klägers vom 11.06.2007 (Az.: 1 E 314/07 Me) hat die Kammer mit Beschluss vom 03.07.2007 festgestellt, dass der Klage aufschiebende Wirkung zukommt.
  • VG Gera, 26.01.2007 - 1 K 1132/06
    Auszug aus VG Meiningen, 25.01.2010 - 1 K 333/07
    Aus dem systematischen Zusammenhang sowie Sinn und Zweck der Verordnung folgt indes ohne weiteres, dass die Rückausnahmeklausel auch dann eingreift, wenn es um die - konkurrierende - Betreuung mehrerer Kinder geht (vgl. hierzu auch VG Gera, U. v. 27.10.2006 - 1 K 1332/05 Ge - U. v. 26.01.2007 - 1 K 1132/06 Ge -).
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