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   VG Stuttgart, 23.06.2016 - 1 K 3376/13   

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https://dejure.org/2016,17063
VG Stuttgart, 23.06.2016 - 1 K 3376/13 (https://dejure.org/2016,17063)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 23.06.2016 - 1 K 3376/13 (https://dejure.org/2016,17063)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Juni 2016 - 1 K 3376/13 (https://dejure.org/2016,17063)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • JurPC

    Zur journalistischen Zielsetzung eines Internetportals

  • online-und-recht.de

    Kein presserechtlicher Auskunftsanspruch für bloßen Auftragsinformations-Dienst

  • adresshandel-und-recht.de

    Kein presserechtlicher Auskunftsanspruch für bloßen Auftragsinformations-Dienst

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Zum presserechtlichen Auskunftsanspruch - hier verneint für Unternehmen, dessen Geschäftszweck in der Sammlung und Aufbereitung von Auftragsinformationen besteht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Presse; Medienrecht - medienrechtlicher Auskunftsanspruch; unterschwellige Vergabeverfahren; Presseunternehmen; Auskunftsverlangen; außerpublizistische Geschäftszwecke; Telemedien; journalistisch-redaktionelle Gestaltung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufbereitung von Auftragsinformationen ist keine Pressearbeit!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vergabeblog.de (Kurzinformation)

    Kein Auskunftsanspruch für Informationsdienste auf Ausschreibungsinformationen über abgeschlossene Vergabeverfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.06.2016 - 1 K 3376/13
    Der Bundesgerichtshof habe mit Urteil vom 23.06.2009 (Az.: VI ZR 196/08) entschieden, dass die bloße automatische Auflistung von (redaktionellen) Beiträgen noch keine eigene journalistisch-redaktionelle Gestaltung darstelle.

    Auch auf enge Zielgruppen zugeschnittene Angebote können journalistisch sein, wenn sie eine erkennbare publizistische Zielsetzung haben, d.h. von der Intention her auf Teilhabe am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung - jedenfalls innerhalb der Zielgruppe - angelegt sind (vgl. Lent, a.a.O. S. 915 f.; ähnlich BGH, Urteil vom 23.06.2009 - VI ZR 196/08 -, BGHZ 181, 328 zum datenschutzrechtlichen Medienprivileg in § 41 Abs. 1 BDSG, wonach journalistisch-redaktionelle Gestaltung nur dann vorliegt, wenn die meinungsbildende Wirkung für die Allgemeinheit prägender Bestandteil des Angebots und nicht nur schmückendes Beiwerk ist).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2014 - 5 B 1430/13

    Unzulässigkeit eines Auskunftsersuchens nach Ablauf der Bindefrist und Beendigung

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.06.2016 - 1 K 3376/13
    Vor allem aber sind für eine derartige Unterrichtung die im Fokus des Begehrens der Klägerin stehenden Namen und Anschriften derjenigen, die einen öffentlichen Auftrag erhalten haben, nicht entscheidend (vgl. zum Ganzen: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.07.2014 - 5 B 1430/13 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.08.2014 - 11 S 15.14

    Einstweilige Anordnung; Vorwegnahme der Hauptsache; Telemedienanbieter;

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.06.2016 - 1 K 3376/13
    Denn mit der sich angesichts des konkreten Falles aufdrängenden Problematik der Abgrenzung zwischen Angeboten öffentlicher und kommerzieller Kommunikation und den sich daraus gegebenenfalls ergebenden Konsequenzen für den besonderen, über die Information aus allgemein zugänglichen Quellen (Art. 5 Abs. 1 Halbsatz 2 GG) hinausgehenden medienrechtlichen Auskunftsanspruch aus § 55 Abs. 3 i. V. m. § 9a RStV befasst sich das Gutachten nicht (vgl. zum Ganzen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.08.2014 - OVG 11 S 15.14, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.1995 - 10 S 1821/95

    Einstweilige Anordnung zwecks Durchsetzung des presserechtlichen

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.06.2016 - 1 K 3376/13
    Da es sich bei § 4 Abs. 1 LPresseG um einen spezifisch der Presse zustehenden Auskunftsanspruch handelt, muss nach der Rechtsprechung hinzukommen, dass derjenige, der sich dieses Auskunftsanspruchs berühmt, einem Presseunternehmen zugeordnet werden kann, das die Gewähr für die publizistische Verbreitung der begehrten Auskünfte zur Kenntniserlangung einer breiten Öffentlichkeit bietet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.10.1995 - 10 S 1821/95 -, juris; Schröer/Schallenberg, Informationsansprüche der Presse gegenüber Behörden, 1. Aufl. 1987, S. 48 ff. m.w.N.).
  • VG Köln, 25.02.2015 - 6 K 5245/13

    Presserechtlicher Anspruch eines Betreibers von Internetseiten auf Auskunft über

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.06.2016 - 1 K 3376/13
    Die allgemeine Information der Nutzer der Datenbanken, die zur Meinungsbildung in öffentlichen Vergabeverfahren beitragen könnte, ist dabei ein reiner Nebeneffekt von allenfalls untergeordneter Bedeutung (vgl. dazu auch VG Köln, Urteil vom 25.02.2015 - 6 K 5245/13 -, juris).
  • VG Stuttgart, 02.01.2014 - 1 K 3377/13

    Internetportale für Wirtschaftszweige sind keine Presse

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.06.2016 - 1 K 3376/13
    Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat den Antrag der Klägerin auf einstweilige Anordnung mit Beschluss vom 02.01.2014 (Az.: 1 K 3377/13) abgelehnt.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.2014 - 1 S 169/14

    Journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedienangebote

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.06.2016 - 1 K 3376/13
    Die dagegen eingelegte Beschwerde wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 25.03.2014 zurückgewiesen (Az.: 1 S 169/14).
  • BVerwG, 25.03.2015 - 6 C 12.14

    Verfassungsunmittelbarer Presseauskunftsanspruch; Gesetzgebungskompetenz;

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.06.2016 - 1 K 3376/13
    Entscheidend ist, dass die Auskunftsregelungen insgesamt hinreichend effektiv sind, d.h. der Presse im praktischen Gesamtergebnis eine funktionsgemäße Betätigung sichern (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 27.11.2013 - 6 A 5.13 -, NJW 2014, 1126; Urteil vom 25.03.2015 - 6 C 12.14 -, juris).
  • BVerwG, 27.11.2013 - 6 A 5.13

    Archivgut; Aktennutzungsanspruch; Schutzfrist; Bundesnachrichtendienst;

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.06.2016 - 1 K 3376/13
    Entscheidend ist, dass die Auskunftsregelungen insgesamt hinreichend effektiv sind, d.h. der Presse im praktischen Gesamtergebnis eine funktionsgemäße Betätigung sichern (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 27.11.2013 - 6 A 5.13 -, NJW 2014, 1126; Urteil vom 25.03.2015 - 6 C 12.14 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2017 - 1 S 1530/16

    Zum Anspruch eines Presseorgans auf Auskünfte zu Vergabeverfahren

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23. Juni 2016 - 1 K 3376/13 - wird zurückgewiesen.

    Die Klägerin erhob hierauf am 19.09.2013 Klage zum Verwaltungsgericht Stuttgart (1 K 3376/13) und beantragte zugleich, im Wege der einstweiligen Anordnung festzustellen, dass der Beklagte verpflichtet sei, ihr jeweils auf Antrag und ein entsprechendes Auskunftsersuchen nach Ablauf der Bindefrist und damit nach Beendigung des Vergabeverfahrens die im entsprechenden Umfang verlangte Auskunft (Auftragnehmer, Zahl der Bieter, Auftragssumme) zu erteilen (1 K 3377/13).

    Nach dem Abschluss des Eilrechtsverfahrens erweiterte die Klägerin ihren Internetauftritt u.a. um die Internetseiten Nr. 1 und 3. Im Hauptsacheverfahren 1 K 3376/13 legte sie zudem ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten des Professors für Journalistik Dr. ... der Universität ... vom 14.07.2014 vor.

    Wegen der Einzelheiten des Gutachtens wird auf die Gerichtsakte (Bl. 325 ff. d. VG-Akte 1 K 3376/13) verwiesen.

    Mit Urteil vom 23.06.2016 - 1 K 3376/13 - hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23.06.2016 - 1 K 3376/13 - zu ändern und den Beklagten zu verurteilen, ihr Auskunft über den beauftragten Auftragnehmer, die Auftragssumme, die Zahl der Bieter und das Datum der Auftragsvergabe zu erteilen hinsichtlich folgender Vergabeentscheidungen:.

    Im Verfahren 1 K 3376/13 hat die Klägerin erläutert, die Ausschreibungen würden den - ihres Erachtens - redaktionellen Mitarbeitern "nach deren Sachgebieten zum redigieren zugewiesen, welche jede Ausschreibung manuell nach einem vorgegebenem von [ihr] entwickelten Schema zu bearbeiten haben, wobei neben der Schaffung von Hyperlinks z.B. zum Download von Leistungsverzeichnissen und von der Zuordnung der Ausschreibung zu Objektkategorien der Schwerpunkt auf der Zuweisung der einzelnen Ausschreibung und deren Leistungsinhalt zu einer sehr umfangreichen Nomenklatur von deutlich mehr als 5.000 Positionen in bis zu 8 Ebenen gegliedert liegt.

  • OVG Sachsen, 10.05.2017 - 3 A 726/16

    Auskunftsanspruch; öffentliche Auftragsvergabe; journalistisch-redaktionelle

    Das Zulassungsvorbringen setzt sich nicht, wie gemäß § 124 Abs. 4 Satz 4 VwGO erforderlich, inhaltlich mit der entscheidungstragenden Begründung des Verwaltungsgerichts auseinander, dass für den presserechtlichen Informationsanspruch aus § 4 Abs. 1 SächsPresseG wie auch für einen Anspruch aus § 55 Abs. 3 i. V. m. § 9a RStV im Hinblick auf die öffentliche Aufgabe der Presse, die maßgeblich durch die Mitwirkung an der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung geprägt ist, eine journalistisch-redaktionelle Gestaltung der Medien erforderlich ist und deshalb Anbieter, die nicht an den Kriterien der gesellschaftlichen Relevanz, sondern an Geschäftsinteressen gewerblicher Nutzer ausgerichtet sind, aus dem Kreis der Anspruchsberechtigten ausscheiden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14. Oktober 2015 - OVG 11 S 64.15 -, juris Rn. 16; VG Stuttgart, Urt. v. 23. Juni 2016 - 1 K 3376/13 -, juris Rn. 51).
  • VG Mainz, 14.09.2016 - 3 K 1021/15

    Überlassung von Kopien im Rahmen des medienrechtlichen Auskunftsanspruch

    Hier ist allerdings zweifelhaft, ob der Kläger ein Vertreter der Medien im Sinne des Landesmediengesetzes ist, da er keinen Nachweis dafür vorgelegt hat, dass er - wenigstens im konkreten Einzelfall - einem Presseunternehmen zugeordnet werden kann, das die Gewähr für die publizistische Verbreitung der von ihm beabsichtigten Abhandlung zur Kenntniserlangung einer breiten Öffentlichkeit bietet (vgl. dazu VGH BW, Beschluss vom 6.10.1995 - 10 S 1821/95 -, NJW 1996, 538 und juris; VGH BW, Urteil vom 11.9.2013 - 1 S 509/13 -, DVBl 2014, 101 und juris Rn. 24; VG Stuttgart, Urteil vom 23.6.2016 - 1 K 3376/13 -, juris Rn. 39).
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