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   FG Niedersachsen, 08.07.2003 - 1 K 341/00   

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https://dejure.org/2003,10554
FG Niedersachsen, 08.07.2003 - 1 K 341/00 (https://dejure.org/2003,10554)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.07.2003 - 1 K 341/00 (https://dejure.org/2003,10554)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Juli 2003 - 1 K 341/00 (https://dejure.org/2003,10554)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bewertungsrechtliche Zuordnung des Möhrenanbaus zur landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Nutzung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 36 Abs. 1 BewG ; § 37 Abs. 1 BewG; § 40 Abs. 2 BewG ; 48 a Satz 1 Nr. 2 BewG ; 59 Abs. 2 BewG
    Rechtsschutz gegen fehlerhafte Feststellung des Einheitswertes bei Land- und forstwirtschaftlichen Vermögen; Ermittlung des Ertragswertes bei land- und forstwirtschaftlichem Vermögen; Abgrenzung zwischen landwirtschaftlicher und gärtnerischer Nutzung im Falle des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG § 36
    Einheitswert; Gärtnerische Nutzung; Landwirtschaftliche Nutzung; Gemüseanbau; Tierfutter - Abgrenzung gärtnerische/landwirtschaftliche Nutzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgrenzung gärtnerische/landwirtschaftliche Nutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsschutz gegen fehlerhafte Feststellung des Einheitswertes bei Land- und forstwirtschaftlichen Vermögen; Ermittlung des Ertragswertes bei land- und forstwirtschaftlichem Vermögen; Abgrenzung zwischen landwirtschaftlicher und gärtnerischer Nutzung im Falle des ...

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1760
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Niedersachsen, 06.06.1989 - I 383/84

    Bewertung; Anbau von Kohl als gärtnerische Nutzung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2003 - 1 K 341/00
    Wie der erkennende Senat schon wiederholt entschieden hat, ist für die Abgrenzung der einzelnen Nutzungen das Produkt und die Pflanzenart, nicht hingegen die Intensität des Anbaus, der Anbaumethode oder der Verwendungszweck entscheidend (Urteile vom 22. November 1974 I 34/72, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1975, 238, und vom 6. Juni 1989 I 383/84, EFG 1989, 558).

    Ob dies mit dem Gesetz in Einklang steht - vgl. dagegen Senatsurteil in EFG 1989, 558 -, bedarf hier keiner Entscheidung.

  • FG Baden-Württemberg, 13.07.2006 - 8 K 36/02

    Anbau von Gemüse-(Zucker)mais als landwirtschaftliche Nutzung nach §§ 34 Abs. 2

    Danach ist für die Abgrenzung der einzelnen Nutzungen das Produkt und die Pflanzenart, nicht hingegen die Intensität des Anbaus, der Anbaumethode oder der Verwendungszweck entscheidend (Urteile des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 22. November 1974 I 34/72, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1975, 238, vom 6. Juni 1989 I 383/84, EFG 1989, 558; vom 8. Juli 2003 1 K 341/00 EFG 2003, 1760; Urteil des Finanzgerichts Brandenburg vom 31. Juli 1997, 5 K 1617/96 EFG 1998, 16).

    Wollte man demgegenüber den tatsächlich erwirtschafteten Ertrag zum Maßstab für die Qualifizierung der Nutzungsart machen, so hieße dies, das vom Gesetzgeber gewollte Verhältnis umzukehren (Urteile des Finanzgerichts des Landes Brandenburg vom 31. Juli 1997 aaO und des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 8. Juli 2003 1 K 341/00 aaO).

    Dementsprechend hat auch das Niedersächsische Finanzgericht für den Anbau von Möhren entschieden, dass diese auch dann der gärtnerischen Nutzung zuzurechnen sind, wenn sie ausschließlich als Tierfutter angebaut und verwertet werden (Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 8. Juli 2003 1 K 341/00 EFG 2003, 1760).

  • BFH, 16.06.2009 - II R 54/06

    Anbau von Zuckermais als gärtnerische Nutzung zu beurteilen

    Die jeweils tatsächlich erzielten Erträge spielen danach ebenso wenig eine Rolle wie die Anbaumethoden und die botanische Einordnung der angebauten Kulturpflanzen (ähnlich Urteile des Niedersächsischen FG vom 22. November 1974 I 34/72, EFG 1975, 238; vom 6. Juni 1989 I 383/84, EFG 1989, 558, und vom 8. Juli 2003 1 K 341/00, EFG 2003, 1760; Urteil des FG des Landes Brandenburg vom 31. Juli 1997 5 K 1617/96 Gr, EFG 1998, 16).

    Wenn --was hier keiner abschließenden Entscheidung bedarf-- diese Verwaltungsvorschrift mit den maßgebenden Vorschriften des BewG, insbesondere mit § 40 Abs. 2 BewG, vereinbar sein sollte (ablehnend Urteil des Niedersächsischen FG in EFG 1989, 558), kann sie allenfalls als Ausnahmeregelung angesehen werden, die die Rechtsprechung nicht auf andere Gemüsearten entsprechend anwenden kann (Urteil des Niedersächsischen FG in EFG 2003, 1760).

  • FG München, 27.04.2005 - 4 V 913/05

    Gärtnerische oder landwirtschaftliche Nutzung von Flächen

    In der zu dieser Abgrenzungsfrage ergangenen Rechtsprechung (vgl. zuletzt niedersächsisches FG-Urteil vom 08.07.2003, EFG 2003, 1760) wird dieses Rechtsproblem ebenfalls nicht angesprochen.
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