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   FG Düsseldorf, 15.12.2006 - 1 K 3442/06 G   

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https://dejure.org/2006,13071
FG Düsseldorf, 15.12.2006 - 1 K 3442/06 G (https://dejure.org/2006,13071)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.12.2006 - 1 K 3442/06 G (https://dejure.org/2006,13071)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Dezember 2006 - 1 K 3442/06 G (https://dejure.org/2006,13071)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung der Tätigkeit einer Moderatorin für einen Verkaufssender als Freiberuflerin i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) oder als Gewerbetreibende; Erforderlichkeit der Darbietung einer eigenen schöpferischen Leistung von künstlerischem Rang bei ...

  • Judicialis

    EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1; ; GewStG § 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2; GewStG § 2 Abs. 1
    Freiberufliche Tätigkeit; Moderation für Verkaufssender; Künstlerische Gestaltungshöhe; Schauspielerische Leistungen - Einordnung der Tätigkeit einer Moderatorin für einen Verkaufssender als Freiberuflerin

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einordnung der Tätigkeit einer Moderatorin für einen Verkaufssender als Freiberuflerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1316
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 01.06.2006 - IV B 200/04

    Entscheidung über das Vorliegen einer künstlerischen Tätigkeit erfordert im

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.12.2006 - 1 K 3442/06
    Damit konnte die Entscheidung ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens ergehen (vgl. BFH-Urteil vom 26.02.1987 IV R 105/85, BStBl II 1987, 376; BFH-Beschluss vom 01.06.2006 IV B 200/04, Der Betrieb -DB- 2006, 1877, dort unter Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des erkennenden Senats vom 05.11.2004 1 K 3118/02 G, Steuereildienst -StE- 2006, 666 (red.
  • BFH, 26.02.1987 - IV R 105/85

    Künstlerische Tätigkeit - Büttenredner

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.12.2006 - 1 K 3442/06
    Damit konnte die Entscheidung ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens ergehen (vgl. BFH-Urteil vom 26.02.1987 IV R 105/85, BStBl II 1987, 376; BFH-Beschluss vom 01.06.2006 IV B 200/04, Der Betrieb -DB- 2006, 1877, dort unter Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des erkennenden Senats vom 05.11.2004 1 K 3118/02 G, Steuereildienst -StE- 2006, 666 (red.
  • BFH, 15.10.1998 - IV R 1/97

    GewSt-pflichtige Einnahmen eines Filmschauspielers; Herstellung von

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.12.2006 - 1 K 3442/06
    Bei künstlerischen Tätigkeiten, deren Ergebnisse einen praktischen Nützlichkeitszweck haben - so etwa den Zweck der Werbung -, verlangt der BFH dagegen eine eigenschöpferische Leistung, in der sich individuelle Anschauungsweise und besondere Geltungskraft widerspiegeln, so dass eine gewisse objektiv festzustellende künstlerische Gestaltungshöhe erreicht wird; lassen die Vorgaben des Auftraggebers keinen nennenswerten Spielraum für eigenschöpferische Leistungen oder überwiegen die handwerklichen Elemente, handelt es sich in der Regel um gewerbliche Einkünfte (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 15.10.1998 IV R 1/97, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1999, 465; Lambrecht in Kirchhof, EStG, 6. A., § 18 Rdn. 75; Steinhauff in Littmann/Bitz/Pust, EStG, § 18 Rdn. 91; Wacker in Schmidt, EStG, 25. A., § 18 Rdn. 66 ff.).
  • FG Düsseldorf, 25.02.2004 - 7 K 7162/01

    Gewerbesteuer; Büttenredner; Künstlerische Tätigkeit; Eigenschöpferische Leistung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.12.2006 - 1 K 3442/06
    Leitsatz); Urteil des FG Düsseldorf vom 25.02.2004 7 K 7162/01 G, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DStRE- 2004, 638; Littmann a.a.O.; Schmidt a.a.O. Rdn. 70).
  • FG Düsseldorf, 05.11.2004 - 1 K 3118/02

    Graphiker; Freiberufliche Tätigkeit; Künstlerische Tätigkeit; Werbezwecke;

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.12.2006 - 1 K 3442/06
    Damit konnte die Entscheidung ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens ergehen (vgl. BFH-Urteil vom 26.02.1987 IV R 105/85, BStBl II 1987, 376; BFH-Beschluss vom 01.06.2006 IV B 200/04, Der Betrieb -DB- 2006, 1877, dort unter Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des erkennenden Senats vom 05.11.2004 1 K 3118/02 G, Steuereildienst -StE- 2006, 666 (red.
  • BFH, 10.09.1998 - IV R 70/97

    Begriff des "Bildberichterstatters"

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.12.2006 - 1 K 3442/06
    Ist das Werk nicht um seiner selbst willen geschaffen, sondern wird lediglich die Wirklichkeit ohne eigene künstlerische Aussage kopiert, so fehlt es an der der Kunst eigentümlichen Gestaltungshöhe (Urteil des BFH vom 10.09.1998 IV R 70/97, BFH/NV 1999, 456).
  • BFH, 11.07.1991 - IV R 33/90

    Werbetätigkeit eines Künstlers nur bei eigenschöpferischer Leistung freiberuflich

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.12.2006 - 1 K 3442/06
    Der Einsatz von Schauspielern für Werbespots ist jedenfalls dann keine künstlerische Betätigung, solange dort nicht die schauspielerische Leistung des Betreffenden, sondern der sachliche Inhalt des Textes oder der Bekanntheitsgrad des eingesetzten Schauspielers im Vordergrund steht (BFH-Urteil vom 11.07.1991 IV R 33/90, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1992, 353).
  • BFH, 16.09.2014 - VIII R 5/12

    Gewerbliche Tätigkeit einer Moderatorin von Verkaufssendungen

    Die Auftritte können deshalb auch nicht im Hinblick auf schauspielerische Leistungen als künstlerische Tätigkeit eingeordnet werden (vgl. BFH-Urteil vom 15. Oktober 1998 IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465 zur Gewerblichkeit eines Schauspielerauftritts als Produktnutzer zu Werbezwecken; Urteil des FG Düsseldorf vom 15. Dezember 2006  1 K 3442/06, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1316; nachgehend BFH-Beschluss vom 22. November 2007 XI B 15/07, BFH/NV 2008, 370), weil auch insoweit angesichts der Vorgaben der Auftraggeber kein genügender Spielraum für eine eigenschöpferische Leistung bleibt (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juli 1991 IV R 102/90, BFHE 166, 36, BStBl II 1992, 413, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • FG München, 28.07.2011 - 5 K 2263/08

    Tätigkeit einer Moderatorin von Verkaufssendungen im Fernsehen für einen

    Die Auftritte können auch nicht im Hinblick auf schauspielerische Leistungen als künstlerische Tätigkeit eingeordnet werden (vgl. Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 15. Dezember 2006 1 K 3442/06, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2008, 1316; nachgehend Beschluss des BFH vom 22. November 2007 XI B 15/07, BFH/NV 2008, 370).
  • FG Düsseldorf, 21.03.2023 - 10 K 306/17

    Einkommensteuer: Abgrenzung von Einkünften aus künstlerischer Tätigkeit und

    Das Finanzgericht Düsseldorf habe in seinem Urteil vom 15.12.2006 (1 K 3442/06 G, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2008, 1316) den Begriff der künstlerischen Gestaltungshöhe dahingehend verstanden, dass es ausreiche, wenn den Werken nach der allgemeinen Verkehrsauffassung das Prädikat des Künstlerischen nicht abgesprochen werden könne.
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