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   VG Sigmaringen, 11.11.2015 - 1 K 3511/14   

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VG Sigmaringen, 11.11.2015 - 1 K 3511/14 (https://dejure.org/2015,35803)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 11.11.2015 - 1 K 3511/14 (https://dejure.org/2015,35803)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 11. November 2015 - 1 K 3511/14 (https://dejure.org/2015,35803)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Taxigenehmigung; Verlängerungsantrag; Verpachtung; Besitzstandsregelung; Widerspruchsbefugnis eines Konkurrenten

  • verkehrslexikon.de

    Erteilung einer Taxi-Konzession unter Umgehung der Warteliste

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3 Abs 2 S 1 PBefG, § 13 Abs 3 PBefG, § 13 Abs 5 S 1 PBefG, § 13 Abs 5 S 2 PBefG, § 42 Abs 2 VwGO
    Taxigenehmigung; Verlängerungsantrag; Verpachtung; Besitzstandsregelung; Widerspruchsbefugnis eines Konkurrenten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des

    Auszug aus VG Sigmaringen, 11.11.2015 - 1 K 3511/14
    Dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Anfechtungsklage eines Konkurrenten im Personenbeförderungsrecht anerkannt (vgl. Urteil vom 06.04.2000 - 3 C 6/99 - juris; siehe auch: Heinze/Fehling/Fiedler, Personenbeförderungsgesetz, 2. Auflage 2014, § 15 RdNr. 3).
  • BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 30.12

    Öffentlicher Personennahverkehr; Personenbeförderung; Linienverkehr mit

    Auszug aus VG Sigmaringen, 11.11.2015 - 1 K 3511/14
    Anders als im Linienverkehr, der keine Vergabe nach Warteliste wie die Genehmigungsvergabe im Taxenverkehr kennt, erhält bei der Erteilung der Genehmigung für eine Linie der Bewerber mit dem besseren Angebot den Zuschlag, wobei der durch § 13 Abs. 3 PBefG geschützte "Altunternehmer" im Einzelfall einen gewissen Rückstand seines Verkehrsangebots gegenüber einem konkurrierenden Anbieter aufgrund der Anwendung des § 13 Abs. 3 PBefG ausgleichen kann (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12.12.2013 - 3 C 30/12 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2016 - 12 S 2257/14

    Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen nach dem

    Soweit die zwischenzeitlich wohl mehrheitlich vertretene Auffassung zutreffen sollte, der Rang auf der Vormerkliste für die Vergabe von Taxikonzessionen gebe dem Bewerber eine den Schutz des § 42 Abs. 2 VwGO genießende Rechtsposition, die u.a. zum Widerspruch gegen die Zuteilung einer Konzession außerhalb der Vormerkliste oder ohne Berücksichtigung der Rangfolge berechtige (vgl. hierfür OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.06.1990 - 13 B 1283/90 - NVwZ-RR 1991, 147 7 C 45.88 - DVBl. 1990, 50>; VG Sigmaringen, Urteil vom 11.11.2015 - 1 K 3511/14 - juris Rn. 43; Bauer, Personenbeförderungsgesetz, 1. Aufl. 2010, § 13 Rn. 69; Jahn, in: Redeker/Uechtritz, Anwalts-Handbuch Verwaltungsverfahren, 2. Aufl., 2012, C. Personenbeförderungsrecht, Rn. 82; dagegen noch BVerwG, Urteil vom 28.06.1963 - VII C 23.63 - BVerwGE 16, 190 [194]), dürfte eine Unanfechtbarkeit der Genehmigung jedenfalls derzeit nicht gegeben sein.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2017 - 9 S 8/16

    Konkurrentenstreitigkeit hinsichtlich der Vergabe von Taxikonzessionen

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 11. November 2015 - 1 K 3511/14 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 11.11.2015 - 1 K 3511/14 - zu ändern und den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Tübingen vom 10.09.2014 aufzuheben.

    Wegen des übrigen Vorbringens der Beteiligten wird auf die gewechselten Schriftsätze, wegen der sonstigen Einzelheiten wird auf die Akten des Landratsamts Reutlingen (7 Hefte), des Regierungspräsidiums Tübingen (1 Heft) und die Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts Sigmaringen 1 K 3511/14 verwiesen.

  • VG Mainz, 05.04.2017 - 3 K 626/16

    Newsmailer

    Dies kann die Betrachtung rechtfertigen, dass § 13 Abs. 5 PBefG die Erteilung einer Taxigenehmigung bei Verlängerungsanträgen nur dann regelt, wenn die Vorschrift zum Schutz des Besitzstandes in § 13 Abs. 3 PBefG nicht eingreift (vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 11. November 2015 - 1 K 3511/14 -, juris Rn. 49, 50; Fielitz/Grätz, a.a.O. § 13 Rn. 54).

    Fallen aber Genehmigungsinhaber und Betriebsführer auseinander, betreibt ersterer den Verkehr nicht im Sinne von § 13 Abs. 3 PBefG mit der Folge, dass die Tatbestandvoraussetzungen dieser Vorschrift in der Person des Genehmigungsinhabers nicht vorliegen und sich dieser auch im Verhältnis zum Betriebsführer nicht (mehr) auf einen Besitzstandsschutz als "Altunternehmer" berufen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 2006 - 3 C 33/05 -, a.a.O. = juris, Rn. 46 ff; VG Sigmaringen, Urteil vom 11. November 2015 - 1 K 3511/14 -, juris, Rn. 53).

    Vorliegend hat die Beklagte die Änderung ihrer Verwaltungspraxis in Fällen der Wiedererteilung verpachteter Taxigenehmigungen in den Zusammenhang mit der von ihr angegangenen Prüfung der Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes gestellt und nicht zuletzt mit dem Urteil des VG Sigmaringen vom 11. November 2015 (a.a.O.) begründet.

  • VG Karlsruhe, 14.05.2018 - 3 K 471/18

    Prüfungsmaßstab für die Gründe einer Fristverlängerung nach PBefG § 15 Abs 1 S 3;

    Jedoch gibt der Rang auf der von der Antragsgegnerin in Anwendung von § 13 Abs. 5 S. 2 PBefG erstellten Vormerkliste für die Vergabe von Taxikonzessionen vorgehenden Bewerbern eine den Schutz des § 42 Abs. 2 VwGO genießende Rechtsposition, die u.a. zum Widerspruch gegen die Zuteilung einer Konzession außerhalb der Vormerkliste oder ohne Berücksichtigung der Rangfolge berechtigt(vgl. hierfür OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 11.06.1990 - 13 B 1283/90 -, juris; VG Sigmaringen, Urteil v. 11.11.2015 - 1 K 3511/14 -, juris).
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