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   FG Baden-Württemberg, 17.03.2010 - 1 K 3609/09   

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FG Baden-Württemberg, 17.03.2010 - 1 K 3609/09 (https://dejure.org/2010,18531)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.03.2010 - 1 K 3609/09 (https://dejure.org/2010,18531)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. März 2010 - 1 K 3609/09 (https://dejure.org/2010,18531)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Die (Folge-)Änderung eines Steuerbescheides ist auch dann zulässig, wenn sie auf einen Grundlagenbescheid gestützt wird, der in einem erst nach Bestandskraft des Steuerbescheids gesetzlich eingeführten Feststellungsverfahren ergangen ist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung eines Eigenheimzulagebescheides aufgrund erstmals erlassenem Grundlagenbescheid

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Änderung eines Eigenheimzulagebescheides aufgrund erstmals erlassenem Grundlagenbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Steuerbescheid und der später erlassene Grundlagenbescheid

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der (Folge-)Änderung eines auf einen erst nach Bestandskraft des Steuerbescheids in einem gesetzlich eingeführten Feststellungsverfahren ergangenen Grundlagenbescheid gestützten Steuerbescheides

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1280
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Niedersachsen, 11.06.1997 - II 334/96

    Einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen; Gemeinsame

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.03.2010 - 1 K 3609/09
    Daneben gehen offenkundig auch die bereits vorliegende Rechtsprechung wie auch das weitere Schrifttum davon aus, dass die nachträgliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 1 Abs. 1 V zu § 180 Abs. 2 AO und ihre anschließende Umsetzung durch Änderung bereits bestandskräftiger Steuerbescheide verfahrensrechtlich zulässig ist (vgl. Urteile des BFH vom 1. Dezember 1987 IX R 104/83, BFH/NV 1989, 99, unter 2., und des Niedersächsischen FG vom 11. Juni 1997 II 334/96, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1997, 1354; Ratschow in Klein, Abgabenordnung, 10. Aufl., § 180 Rz. 39; Koenig in Pahlke/Koenig, a. a. O., § 180 Rz. 64).
  • BFH, 01.12.1987 - IX R 104/83

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen, die im Rahmen von im Ausland erzielten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.03.2010 - 1 K 3609/09
    Daneben gehen offenkundig auch die bereits vorliegende Rechtsprechung wie auch das weitere Schrifttum davon aus, dass die nachträgliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 1 Abs. 1 V zu § 180 Abs. 2 AO und ihre anschließende Umsetzung durch Änderung bereits bestandskräftiger Steuerbescheide verfahrensrechtlich zulässig ist (vgl. Urteile des BFH vom 1. Dezember 1987 IX R 104/83, BFH/NV 1989, 99, unter 2., und des Niedersächsischen FG vom 11. Juni 1997 II 334/96, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1997, 1354; Ratschow in Klein, Abgabenordnung, 10. Aufl., § 180 Rz. 39; Koenig in Pahlke/Koenig, a. a. O., § 180 Rz. 64).
  • BFH, 01.12.1987 - IX R 90/86

    Die VO zu § 180 Abs. 2 AO ist auch für Feststellungszeiträume vor ihrem

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.03.2010 - 1 K 3609/09
    Sie beruht - in verfassungskonformer Weise (vgl. BFH-Urteil vom 1. Dezember 1987 IX R 90/86, BFHE 152, 17, BStBl II 1988, 319; Koenig in Pahlke/Koenig, a. a. O., § 180 Rz. 46, m. w. N.) - auf § 180 Abs. 2 AO, der dem Bundesministerium der Finanzen die Kompetenz zuweist, zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung bei gleichen Sachverhalten die Durchführung von Verfahren zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen anzuordnen.
  • BFH, 16.07.2003 - X R 37/99

    Offenbare Unrichtigkeit bei nicht beachtetem Grundlagenbescheid

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.03.2010 - 1 K 3609/09
    Vielmehr bezweckt sie die Ermittlung und Festsetzung der zutreffenden Steuer, wobei sie der materiellen Richtigkeit des Folgebescheids den Vorrang vor der Bestandskraft eines bereits ergangenen Folgebescheids einräumt (BFH-Urteil vom 16. Juli 2003 X R 37/99, BFHE 203, 14, BStBl II 2003, 867).
  • BFH, 28.11.2001 - X R 23/97

    Zweistufiges Gewinnfeststellungsverfahren; treuhänderische Beteiligung an einer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.03.2010 - 1 K 3609/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) bewirkt die Bindungswirkung eines solchen Grundlagenbescheids, dass das für den Erlass eines Folgebescheids zuständige FA verpflichtet ist, die Folgerungen aus dem Grundlagenbescheid zu ziehen (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 28. November 2001 X R 23/97, BFH/NV 2002, 614).
  • BFH, 28.11.2007 - X R 11/07

    Verteilung der Beweislast bei weder beim Steuerpflichtigen noch beim FA

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.03.2010 - 1 K 3609/09
    Damit begründet § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO eine "absolute Anpassungsverpflichtung" (BFH-Urteil vom 28. November 2007 X R 11/07, BFHE 220, 3, BStBl II 2008, 335; Koenig in Pahlke/Koenig, Abgabenordnung, § 175 Rz. 22).
  • BFH, 29.02.2012 - IX R 21/10

    Pflicht zur Anpassung eines Folgebescheids an den Grundlagenbescheid - Zeitpunkt

    Die hiergegen gerichtete Klage wies das FG als unbegründet ab (Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1280).
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