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   FG Münster, 08.12.2009 - 1 K 3656/06 F   

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https://dejure.org/2009,12964
FG Münster, 08.12.2009 - 1 K 3656/06 F (https://dejure.org/2009,12964)
FG Münster, Entscheidung vom 08.12.2009 - 1 K 3656/06 F (https://dejure.org/2009,12964)
FG Münster, Entscheidung vom 08. Dezember 2009 - 1 K 3656/06 F (https://dejure.org/2009,12964)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der auf die gesamte Laufzeit von Lebensversicherungsverträgen entfallenden Zinserträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen i.R.d. Einkommensteuerfestsetzung; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Annahme des Dienens von Ansprüchen aus einer Versicherung zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungsverträgen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kapitaleinkünfte: - Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungsverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Ansprüche aus Lebensversicherungen können auch ohne zivilrechtlich wirksame Abtretung der Tilgung eines Darlehens dienen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Schleswig-Holstein, 11.12.2002 - 3 K 133/00

    Schädliche Verwendung einer Lebensversicherung

    Auszug aus FG Münster, 08.12.2009 - 1 K 3656/06
    Nach einem Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein (Urteil vom 13.11.2002, Az. 3 K 133/00, EFG 2003, S. 298) sei das Tatbestandsmerkmal des Dienens im Sinne von § 10 Abs. 2 S. 2 EStG nur dann erfüllt, wenn eine rechtlich verbindliche Verpflichtung des Darlehensnehmers vorliege.

    Hingegen soll es steuerunschädlich sein, wenn erst nach Fälligkeit der Versicherung im Erlebensfalle die Versicherungsleistungen zur Darlehenstilgung verwendet werden, ohne dass vorher eine Tilgung/Sicherungsabrede bestanden hat (so auch FG Schleswig-Holstein Urteil vom 13.11.2002 - 3 K 133/00, EFG 2003, 298 rkr).

  • FG Schleswig-Holstein, 13.11.2002 - 3 K 133/00

    Ansprüche aus einer Versicherung "die der Tilgung eines Darlehens dienen"

    Auszug aus FG Münster, 08.12.2009 - 1 K 3656/06
    Nach einem Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein (Urteil vom 13.11.2002, Az. 3 K 133/00, EFG 2003, S. 298) sei das Tatbestandsmerkmal des Dienens im Sinne von § 10 Abs. 2 S. 2 EStG nur dann erfüllt, wenn eine rechtlich verbindliche Verpflichtung des Darlehensnehmers vorliege.

    Hingegen soll es steuerunschädlich sein, wenn erst nach Fälligkeit der Versicherung im Erlebensfalle die Versicherungsleistungen zur Darlehenstilgung verwendet werden, ohne dass vorher eine Tilgung/Sicherungsabrede bestanden hat (so auch FG Schleswig-Holstein Urteil vom 13.11.2002 - 3 K 133/00, EFG 2003, 298 rkr).

  • BFH, 04.07.2007 - VIII R 46/06

    Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen - Steuerschädliche

    Auszug aus FG Münster, 08.12.2009 - 1 K 3656/06
    Der Bundesfinanzhof hat jedoch in zahlreichen Entscheidungen vor dem Hintergrund der Entstehungsgeschichte der Regelungen in § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 4 i. V. m. § 10 Abs. 2 S. 2 EStG sowie des Normzwecks zu Fragen eines steuerschädlichen Einsatzes von Ansprüchen aus Kapitallebensversicherungen Stellung genommen (vgl. BFH-Urteile vom 13.07.2004 VIII R 48/02, BFH/E 207, 136, BStBl. II 2004, 1060; zuletzt vom 04.07.2007 VIII R 46/06, Der Betrieb - DB - 2007, 2403, jeweils mit weiteren Nachweisen) und hat im Wesentlichen den Rechtsgrundsätzen im BMF - Schreiben vom 15.06.2000 IV C 4 - S 2221 - 86/00, BStBl. I 2000, 2118 Tz. 4 zugestimmt.
  • BFH, 13.07.2004 - VIII R 48/02

    Teilweise steuerschädliche Verwendung

    Auszug aus FG Münster, 08.12.2009 - 1 K 3656/06
    Der Bundesfinanzhof hat jedoch in zahlreichen Entscheidungen vor dem Hintergrund der Entstehungsgeschichte der Regelungen in § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 4 i. V. m. § 10 Abs. 2 S. 2 EStG sowie des Normzwecks zu Fragen eines steuerschädlichen Einsatzes von Ansprüchen aus Kapitallebensversicherungen Stellung genommen (vgl. BFH-Urteile vom 13.07.2004 VIII R 48/02, BFH/E 207, 136, BStBl. II 2004, 1060; zuletzt vom 04.07.2007 VIII R 46/06, Der Betrieb - DB - 2007, 2403, jeweils mit weiteren Nachweisen) und hat im Wesentlichen den Rechtsgrundsätzen im BMF - Schreiben vom 15.06.2000 IV C 4 - S 2221 - 86/00, BStBl. I 2000, 2118 Tz. 4 zugestimmt.
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