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   VG Sigmaringen, 24.02.2016 - 1 K 3751/14   

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VG Sigmaringen, 24.02.2016 - 1 K 3751/14 (https://dejure.org/2016,3231)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 24.02.2016 - 1 K 3751/14 (https://dejure.org/2016,3231)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 24. Februar 2016 - 1 K 3751/14 (https://dejure.org/2016,3231)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 14.11

    Anrechnung der Auslandsausbildung; Ausbildung; Ausbildungsabschluss;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 24.02.2016 - 1 K 3751/14
    Für die nach § 5 Abs. 4 Satz 2 BAföG von Amts wegen im Rahmen des Bewilligungsverfahrens vorzunehmende Prüfung, ob der Besuch einer ausländischen Ausbildungsstätte gegenüber dem der inländischen gleichwertig ist (§ 5 Abs. 4 Satz 1 BAföG), geht das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Gleichwertigkeit anzunehmen ist, wenn die Ausbildung an der ausländischen Ausbildungsstätte nach Zugangsvoraussetzungen, Art und Inhalt der Ausbildung sowie nach dem vermittelten Ausbildungsabschluss der Ausbildung gleichkommt, welche die für den Vergleich heranzuziehende Ausbildungsstätte im Geltungsbereich des Gesetzes vermittelt (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2012 - 5 C 14/11 -, BVerwGE 143, 314-325, Rn. 18).

    Auf die Gleichwertigkeit einzelner besuchter Lehrveranstaltungen mit dem Ausbildungsstand des Auszubildenden stellt das Gesetz in § 5 Abs. 4 Satz 1 BAföG nicht ab, vielmehr geht es bei der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstättenbesuchs im Sinne von § 5 Abs. 4 Satz 1 BAföG um die "institutionelle Gleichwertigkeit" im Sinne eines Vergleichs der Ausbildungsstätten (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2012 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2017 - 12 S 699/16

    (Keine) Ausbildungsförderung für ein an einer angegliederten Einrichtung einer

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 24. Februar 2016 - 1 K 3751/14 - geändert.

    Mit Urteil vom 24. Februar 2016 - 1 K 3751/14 - hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen den Bescheid des Beklagten vom 17. März 2014 in der Fassung dessen Widerspruchsbescheids vom 28. August 2014 aufgehoben und den Beklagten verpflichtet, die beantragte Ausbildungsförderung in gesetzlicher Höhe zu bewilligen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 24. Februar 2016 - 1 K 3751/14 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • VG Hamburg, 26.04.2022 - 2 K 3411/20
    Für die Gleichwertigkeit mit einer deutschen Hochschule fehlt es an der wesentlichen Voraussetzung, dass am LISAA Ausbildungsabschlüsse erworben werden, die mit einem deutschen Hochschulabschluss nicht vergleichbar sind (zu diesem Erfordernis vgl. Ziffer 5.4.1. Satz 1 BAföGVwV; anders für die bloße Absolvierung eines Auslandssemesters, vgl. VG Sigmaringen, Urt. v. 24.2.2016, 1 K 3751/14, juris Rn. 28; VG Stuttgart, Urt. v. 26.7.2012, 11 K 536/12, juris Rn. 30).
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