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   FG Hamburg, 27.09.2011 - 1 K 43/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2825
FG Hamburg, 27.09.2011 - 1 K 43/11 (https://dejure.org/2011,2825)
FG Hamburg, Entscheidung vom 27.09.2011 - 1 K 43/11 (https://dejure.org/2011,2825)
FG Hamburg, Entscheidung vom 27. September 2011 - 1 K 43/11 (https://dejure.org/2011,2825)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Einkommensteuer: Nachträglicher Abzug von Unterhaltsaufwendungen

  • Justiz Hamburg

    § 173 Abs 1 Nr 2 AO, § 33a Abs 1 EStG, § 33a Abs 4 EStG
    Einkommensteuer: Nachträglicher Abzug von Unterhaltsaufwendungen

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensteuer: Nachträglicher Abzug von Unterhaltsaufwendungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkommensteuer: Nachträglicher Abzug von Unterhaltsaufwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Keine überzogenen Anforderungen an den Steuerbürger

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Das Kleingedruckte in der Steuererklärung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    ElsterFormular: Keine überzogenen Anforderungen an den Steuerpflichtigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung von nachträglich erklärten Unterhaltsleistungen an die mit dem Steuerpflichtigen zusammenlebende Mutter seines Kindes als außergewöhnliche Belastung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Geltendmachung von Unterhaltszahlungen: Keine überzogenen Anforderungen an Steuerpflichtige

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein Verschulden bei Überlesen eines Hinweises im ElsterFormular

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Hinweise im "Kleingedruckten" der Steuerformulare schließen nachträgliche Geltendmachung von Unterhaltszahlungen nicht ohne Weiteres aus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unterhalt für Freundin: Außergewöhnliche Belastung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine überzogenen Anforderungen an den Steuerbürger - Hinweise im "Kleingedruckten" der Steuerformulare schließen nachträgliche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 488
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Sachsen-Anhalt, 30.06.2010 - 2 K 742/09

    Grobes Verschulden i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei Nichtausfüllen des

    Auszug aus FG Hamburg, 27.09.2011 - 1 K 43/11
    Deshalb handelt ein Steuerpflichtiger regelmäßig grob schuldhaft, wenn er eine im Steuererklärungsformular ausdrücklich gestellte, auf einen bestimmten Vorgang bezogene Frage nicht beachtet (st. Rspr., BFH-Entscheidungen vom 29.06.1984, VI R 181/80, BFHE 141, 232, BStBl II 1984, 196; 22.05.1992, VI R 17/91, BFHE 168, 221, BStBl II 1993, 80; 19.08.2008, III B 155/07, juris; 10.12.2009, X B 199/09, BFH/NV 2010, 598; FG München vom 18.10.2006, 1 K 1364/06, juris; FG Sachsen-Anhalt vom 30.06.2010, 2 K 742/09, EFG 2011, 1043).

    (Ob der hier zu entscheidende Sachverhalt mit dem vom FG Sachsen-Anhalt im Urteil vom 30.06.2010, 2 K 742/09, EFG 2011, 1043 entschiedenen Fall, in dem ein grobes Verschulden des Steuerpflichtigen bejaht worden ist, vergleichbar ist, ist für den Senat an Hand des in der genannten Entscheidung geschilderten Sachverhaltes nicht erkennbar.).

  • FG München, 18.10.2006 - 1 K 1364/06

    Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1

    Auszug aus FG Hamburg, 27.09.2011 - 1 K 43/11
    Deshalb handelt ein Steuerpflichtiger regelmäßig grob schuldhaft, wenn er eine im Steuererklärungsformular ausdrücklich gestellte, auf einen bestimmten Vorgang bezogene Frage nicht beachtet (st. Rspr., BFH-Entscheidungen vom 29.06.1984, VI R 181/80, BFHE 141, 232, BStBl II 1984, 196; 22.05.1992, VI R 17/91, BFHE 168, 221, BStBl II 1993, 80; 19.08.2008, III B 155/07, juris; 10.12.2009, X B 199/09, BFH/NV 2010, 598; FG München vom 18.10.2006, 1 K 1364/06, juris; FG Sachsen-Anhalt vom 30.06.2010, 2 K 742/09, EFG 2011, 1043).

    Während im der Entscheidung des FG München vom 18.10.2006, 1 K 1364/06, juris, zu Grunde liegenden Jahr 2003 bereits im Mantelbogen zur Einkommensteuererklärung der Unterhalt für bedürftige Personen detailliert abgefragt und dabei auch die Möglichkeit der gesetzlichen Unterhaltsberechtigung als Kindesmutter in Zeile 109 angesprochen worden ist, enthält der Hauptvordruck in ElsterFormular 2008/2009 zur Einkommensteuer für 2008 wie der Mantelbogen zur Einkommensteuererklärung für 2008 lediglich den Hinweis auf die Anlage Unterhalt bezüglich des Unterhalts für bedürftige Personen.

  • BFH, 22.05.1992 - VI R 17/91

    Unerlassene Geltendmachung von Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Hamburg, 27.09.2011 - 1 K 43/11
    Deshalb handelt ein Steuerpflichtiger regelmäßig grob schuldhaft, wenn er eine im Steuererklärungsformular ausdrücklich gestellte, auf einen bestimmten Vorgang bezogene Frage nicht beachtet (st. Rspr., BFH-Entscheidungen vom 29.06.1984, VI R 181/80, BFHE 141, 232, BStBl II 1984, 196; 22.05.1992, VI R 17/91, BFHE 168, 221, BStBl II 1993, 80; 19.08.2008, III B 155/07, juris; 10.12.2009, X B 199/09, BFH/NV 2010, 598; FG München vom 18.10.2006, 1 K 1364/06, juris; FG Sachsen-Anhalt vom 30.06.2010, 2 K 742/09, EFG 2011, 1043).
  • BFH, 20.03.2013 - VI R 9/12

    Grobes Verschulden i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO - Sachaufklärung -

    Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage war aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 488 veröffentlichten Gründen erfolgreich.

    Es beantragt, das Urteil des FG Hamburg vom 27. September 2011  1 K 43/11 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

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