Rechtsprechung
VG Trier, 23.11.2009 - 1 K 447/09.TR |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Genehmigung eines privaten Bestattungsplatzes auf einem vom Kläger derzeit bewohnten Grundstück; Vereinbarkeit des Friedhofszwangs mit der allgemeinen Handlungsfreiheit
Kurzfassungen/Presse (7)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Keine Urnenbeisetzung im eigenen Garten
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Keine Urnenbeisetzung im eigenen Garten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Keine Urne im eigenen Garten
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine Urnenbestattung auf eigenem Grundstück
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Urnenbeisetzung im Garten nicht erlaubt
- juraforum.de (Pressemitteilung)
Keine Urnenbeisetzung im eigenen Garten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Urnenbeisetzung im eigenen Garten ist nicht zulässig - Ausnahmeregelung nur möglich, wenn örtliche Verhältnisses Festhalten am Friedhofszwang unzumutbar machen
Verfahrensgang
- VG Trier, 23.11.2009 - 1 K 447/09.TR
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.2010 - 7 A 11390/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 26.06.1974 - VII C 36.72
Friedhofszwang für Feuerbestattungen
Auszug aus VG Trier, 23.11.2009 - 1 K 447/09
Die Regelung rechtfertigt sich überdies insbesondere durch die ebenfalls die Grenzen einer verhältnismäßigen Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit nicht überschreitende und damit verfassungsrechtlich unbedenkliche Erwägung, dass die durch das allgemeine Empfinden und letztlich durch Artikel 1 Abs. 1 GG geforderte und geschützte Totenruhe am besten auf den dafür besonders ausgewiesenen und damit auch der Kontrolle und dem Schutz der Allgemeinheit unterstehenden Flächen gewährleistet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1974, VII C 36.72, BVerwGE 45, 224 [230]; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Januar 1979, I 2888/78).Eine enge Verbundenheit zu einem Grundstück stellt daher ebenso wie eine große Naturverbundenheit keine maßgebliche Besonderheit im hier in Rede stehenden Sinne dar (BVerwGE 45, 224;… VGH Baden-Württemberg a.a.O.;… Gaedke, a.a.O., m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 22.01.1979 - I 2888/78
Auszug aus VG Trier, 23.11.2009 - 1 K 447/09
Die Regelung rechtfertigt sich überdies insbesondere durch die ebenfalls die Grenzen einer verhältnismäßigen Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit nicht überschreitende und damit verfassungsrechtlich unbedenkliche Erwägung, dass die durch das allgemeine Empfinden und letztlich durch Artikel 1 Abs. 1 GG geforderte und geschützte Totenruhe am besten auf den dafür besonders ausgewiesenen und damit auch der Kontrolle und dem Schutz der Allgemeinheit unterstehenden Flächen gewährleistet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1974, VII C 36.72, BVerwGE 45, 224 [230]; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Januar 1979, I 2888/78).
- VG Trier, 11.10.2011 - 1 K 990/11
Kein Anspruch auf Verstreuen von Totenasche auf privatem Grundstück
Zu einer Umkehrung des im Gesetz angelegten Regel-/Ausnahmeverhältnisses darf es hierbei nicht kommen (VG Trier, Urteil vom 23. November 2009 - 1 K 447/09.TR -, BeckRS 2009, 42294). - VG Düsseldorf, 09.03.2010 - 23 L 254/10
Zulässigkeit der Verwahrung der Asche eines Verstorbenen in einem dauerhaft …
Anderenfalls könnte das Aufbewahren einer Urne zu Hause ohne weiteres zur Regel werden, was der Gesetzgeber indes ausdrücklich verhindern wollte, vgl. auch Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 23. November 2009, 1 K 447/09.TR, in juris.
Rechtsprechung
VG Koblenz, 09.02.2010 - 1 K 444/09.KO, 1 K 447/09.KO, 1 K 448/09.KO |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung von Windenergieanlagen; Vorliegen eines Verstoßes gegen nachbarschützende Vorschriften durch eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung
Kurzfassungen/Presse (2)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Keine Gefahr durch Eiswurf
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Windräder: Keine Gefahr durch Eiswurf (?)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2008 - 1 A 11330/07
Keine Verfahrensrechtsverletzung Dritter bei Genehmigung im vereinfachten …
Auszug aus VG Koblenz, 09.02.2010 - 1 K 444/09
Hierunter fallen auch Gefährdungen durch Eiswurf (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Oktober 2008, 1 A 11330/07.OVG, zitiert nach ESOVG).Hat der Beklagte somit ausreichende Maßnahmen zur Abwehr der Eiswurfgefahr für die benachbarten Grundstücke in der angegriffenen Genehmigung getroffen, ist allein deswegen schon die geltend gemachte Rechtsverletzung der Klägerin ausgeschlossen, so dass die Kammer nicht mehr dazu Stellung nehmen muss, ob die von der Klägerin bewirtschafteten Grundstücke überhaupt im Einwirkungsbereich der genehmigten Windkraftanlagen liegen (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Oktober 2008, 1 A 11330/07.OVG zitiert nach ESOVG).
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.10.2009 - 1 A 10872/07
Biogasanlage in Mayen-Hausen darf gebaut werden
Auszug aus VG Koblenz, 09.02.2010 - 1 K 444/09
Der Inhalt dieser Regelung, die durch die Änderungsgenehmigung vom 19. August 2008 unberührt geblieben ist, gibt hinreichend klar zu erkennen, wie der Anlagenbetreiber der Gefahr von Eiswurf zu begegnen hat (vgl. zum Bestimmtheitsgebot: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Oktober 2009, 1 A 10872/07.OVG, zitiert nach ESOVG). - FG Thüringen, 27.10.2009 - 1 K 446/09
Keine Klagebefugnis gegen Einkommensteuerbescheid des Verlustentstehungsjahres
Auszug aus VG Koblenz, 09.02.2010 - 1 K 444/09
Am 30. April 2009 hat die Klägerin gegen die Zulassung jeder der beiden Anlagen, die mittlerweile von der Beigeladenen zu 2) betrieben werden, jeweils Klage (Az. 1 K 444/09.KO und 1 K 446/09.KO) erhoben, die das Gericht durch Beschluss vom 9. Februar 2010 zur gemeinsamen Entscheidung miteinander verbunden hat.
Rechtsprechung
VG Leipzig, 18.05.2010 - 1 K 447/09 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Chef muss aufklären - Fahrtenbuch droht
Wird zitiert von ...
- VG Leipzig, 11.01.2013 - 1 K 1/12
Anordnung einer Fahrtenbuchauflage aufgrund der Unmöglichkeit der Feststellung …
Ungeachtet dessen, dass das Frontfoto keine derart schlechte Qualität aufweist, dass ein bekanntes Gesicht nicht wiederzuerkennen wäre, wäre es - selbst wenn das Foto zu identifizieren einer Person tatsächlich nicht ausreichend gewesen wäre, der Klägerin als ein Unternehmen in der Form einer GmbH möglich und zumutbar gewesen, durch sachgerechte Organisation und Dokumentation der innerbetrieblichen Abläufe, den Fahrer zu identifizieren, so dass eine schlechte Bildqualität für die unterbliebene Fahrerfeststellung nicht ursächlich war (vgl. VG Leipzig, Urt. v. 18.5.2010 - 1 K 447/09 -, m.Rspr.N., [...]).
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VG Koblenz, 09.02.2010 - 1 K 447/09 |
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Windräder: Keine Gefahr durch Eiswurf (?)