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   FG Münster, 25.03.2019 - 1 K 447/16 E   

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https://dejure.org/2019,10735
FG Münster, 25.03.2019 - 1 K 447/16 E (https://dejure.org/2019,10735)
FG Münster, Entscheidung vom 25.03.2019 - 1 K 447/16 E (https://dejure.org/2019,10735)
FG Münster, Entscheidung vom 25. März 2019 - 1 K 447/16 E (https://dejure.org/2019,10735)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wiederholte befristete Zuordnung zu einer Baustelle begründet keine erste Tätigkeitsstätte

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Erste Tätigkeitsstätte - Dauerhafte Zuordnung zur Baustelle eines Auftraggebers des Arbeitgebers, ex-ante-Betrachtung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 24.09.2013 - VI R 51/12

    Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei wiederholter befristeter Zuweisung des

    Auszug aus FG Münster, 25.03.2019 - 1 K 447/16
    aa) Als dauerhafte Zuordnung in diesem Sinne ist im Regelfall die "dauerhaft angelegte berufliche Tätigkeit" zu verstehen (vgl. BFH-Urteil vom 08.08.2013 VI R 59/12, BFH/NV 2014, 85; BFH-Urteil vom 24.09.2013 VI R 51/12, BStBl. II 2014, 342, m. w. N).

    Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer seiner Berufstätigkeit vorübergehend längerfristig an einer anderen betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers nachgeht, da eine vorübergehende Tätigkeit nicht durch bloßen Zeitablauf zur regelmäßigen Arbeitsstätte bzw. ersten Tätigkeitsstätte wird (BFH-Urteil vom 24.09.2013 VI R 51/12, BFH/NV 2014, 220, m. w. N.).

    Für die Beurteilung, ob eine dauerhafte Zuordnung vorliegt, ist eine auf die Zukunft gerichtete Prognose (ex-ante-Betrachtung) maßgebend (BFH-Urteil vom 09.02.2012 VI R 22/10, BStBl. II 2012, 827; BFH-Urteil vom 24.09.2013 VI R 51/12 a. a. O; so auch BMF-Schreiben vom 30.09.2013, BStBl. I 2013, 1279 Rz. 14).

    So ist beispielsweise im Falle einer unbefristeter Versetzung an einen anderen Ort und einer absehbaren Verweildauer von vier Jahren von einer regelmäßigen Arbeitsstätte bzw. ersten Tätigkeitsstätte auszugehen (BFH-Urteil vom 08.08.2013 VI R 59/13, BFH/NV 2014, 85), bei wiederholter befristeter Zuweisung des Arbeitnehmers an einen anderen Betriebsteil des Arbeitgebers dagegen nicht (BFH-Urteil vom 24.09.2013 VI R 51/12 a. a. O.).

  • BFH, 08.08.2013 - VI R 59/12

    Regelmäßige Arbeitsstätte nach unbefristeter Versetzung

    Auszug aus FG Münster, 25.03.2019 - 1 K 447/16
    aa) Als dauerhafte Zuordnung in diesem Sinne ist im Regelfall die "dauerhaft angelegte berufliche Tätigkeit" zu verstehen (vgl. BFH-Urteil vom 08.08.2013 VI R 59/12, BFH/NV 2014, 85; BFH-Urteil vom 24.09.2013 VI R 51/12, BStBl. II 2014, 342, m. w. N).

    So ist beispielsweise im Falle einer unbefristeter Versetzung an einen anderen Ort und einer absehbaren Verweildauer von vier Jahren von einer regelmäßigen Arbeitsstätte bzw. ersten Tätigkeitsstätte auszugehen (BFH-Urteil vom 08.08.2013 VI R 59/13, BFH/NV 2014, 85), bei wiederholter befristeter Zuweisung des Arbeitnehmers an einen anderen Betriebsteil des Arbeitgebers dagegen nicht (BFH-Urteil vom 24.09.2013 VI R 51/12 a. a. O.).

  • BFH, 09.02.2012 - VI R 22/10

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei Outsourcing; Sonderfall bei

    Auszug aus FG Münster, 25.03.2019 - 1 K 447/16
    Für die Beurteilung, ob eine dauerhafte Zuordnung vorliegt, ist eine auf die Zukunft gerichtete Prognose (ex-ante-Betrachtung) maßgebend (BFH-Urteil vom 09.02.2012 VI R 22/10, BStBl. II 2012, 827; BFH-Urteil vom 24.09.2013 VI R 51/12 a. a. O; so auch BMF-Schreiben vom 30.09.2013, BStBl. I 2013, 1279 Rz. 14).
  • BFH, 26.06.2014 - VI R 59/13

    Wohnen am Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus FG Münster, 25.03.2019 - 1 K 447/16
    So ist beispielsweise im Falle einer unbefristeter Versetzung an einen anderen Ort und einer absehbaren Verweildauer von vier Jahren von einer regelmäßigen Arbeitsstätte bzw. ersten Tätigkeitsstätte auszugehen (BFH-Urteil vom 08.08.2013 VI R 59/13, BFH/NV 2014, 85), bei wiederholter befristeter Zuweisung des Arbeitnehmers an einen anderen Betriebsteil des Arbeitgebers dagegen nicht (BFH-Urteil vom 24.09.2013 VI R 51/12 a. a. O.).
  • FG München, 21.03.2023 - 6 K 1233/20

    Erste Tätigkeitsstätte bei Leiharbeitnehmern

    Für die Beurteilung, ob eine dauerhafte Zuordnung vorliegt, ist eine auf die Zukunft gerichtete Prognose (ex-ante-Betrachtung) maßgebend (BFH-Urteil vom 09.02.2012 VI R 22/10, BStBl. II 2012, 827; BFH-Urteil vom 24.09.2013 VI R 51/12 a. a. O; so auch BMF-Schreiben vom 30.09.2013, BStBl. I 2013, 1279 Rz. 14; Urteil des FG Münster vom 25.03.2019 1 K 447/16 E, DStRE 2019, 1255).
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