Rechtsprechung
FG Münster, 25.03.2019 - 1 K 447/16 E |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Einkommensteuer - Unter welchen Voraussetzungen stellt die Baustelle eines Auftraggebers des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte dar?
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Wiederholte befristete Zuordnung zu einer Baustelle begründet keine erste Tätigkeitsstätte
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Erste Tätigkeitsstätte - Dauerhafte Zuordnung zur Baustelle eines Auftraggebers des Arbeitgebers, ex-ante-Betrachtung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Auswärtstätigkeit
- Erste Tätigkeitsstätte
- Zuordnung durch den Arbeitgeber
- Privatrechtliche Regelung
- Doppelte Haushaltsführung
- Begründung einer doppelten Haushaltsführung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 24.09.2013 - VI R 51/12
Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei wiederholter befristeter Zuweisung des …
Auszug aus FG Münster, 25.03.2019 - 1 K 447/16
aa) Als dauerhafte Zuordnung in diesem Sinne ist im Regelfall die "dauerhaft angelegte berufliche Tätigkeit" zu verstehen (…vgl. BFH-Urteil vom 08.08.2013 VI R 59/12, BFH/NV 2014, 85; BFH-Urteil vom 24.09.2013 VI R 51/12, BStBl. II 2014, 342, m. w. N).Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer seiner Berufstätigkeit vorübergehend längerfristig an einer anderen betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers nachgeht, da eine vorübergehende Tätigkeit nicht durch bloßen Zeitablauf zur regelmäßigen Arbeitsstätte bzw. ersten Tätigkeitsstätte wird (BFH-Urteil vom 24.09.2013 VI R 51/12, BFH/NV 2014, 220, m. w. N.).
Für die Beurteilung, ob eine dauerhafte Zuordnung vorliegt, ist eine auf die Zukunft gerichtete Prognose (ex-ante-Betrachtung) maßgebend (BFH-Urteil vom 09.02.2012 VI R 22/10, BStBl. II 2012, 827; BFH-Urteil vom 24.09.2013 VI R 51/12 a. a. O;… so auch BMF-Schreiben vom 30.09.2013, BStBl. I 2013, 1279 Rz. 14).
So ist beispielsweise im Falle einer unbefristeter Versetzung an einen anderen Ort und einer absehbaren Verweildauer von vier Jahren von einer regelmäßigen Arbeitsstätte bzw. ersten Tätigkeitsstätte auszugehen (…BFH-Urteil vom 08.08.2013 VI R 59/13, BFH/NV 2014, 85), bei wiederholter befristeter Zuweisung des Arbeitnehmers an einen anderen Betriebsteil des Arbeitgebers dagegen nicht (BFH-Urteil vom 24.09.2013 VI R 51/12 a. a. O.).
- BFH, 08.08.2013 - VI R 59/12
Regelmäßige Arbeitsstätte nach unbefristeter Versetzung
Auszug aus FG Münster, 25.03.2019 - 1 K 447/16
aa) Als dauerhafte Zuordnung in diesem Sinne ist im Regelfall die "dauerhaft angelegte berufliche Tätigkeit" zu verstehen (vgl. BFH-Urteil vom 08.08.2013 VI R 59/12, BFH/NV 2014, 85; BFH-Urteil vom 24.09.2013 VI R 51/12, BStBl. II 2014, 342, m. w. N).So ist beispielsweise im Falle einer unbefristeter Versetzung an einen anderen Ort und einer absehbaren Verweildauer von vier Jahren von einer regelmäßigen Arbeitsstätte bzw. ersten Tätigkeitsstätte auszugehen (BFH-Urteil vom 08.08.2013 VI R 59/13, BFH/NV 2014, 85), bei wiederholter befristeter Zuweisung des Arbeitnehmers an einen anderen Betriebsteil des Arbeitgebers dagegen nicht (…BFH-Urteil vom 24.09.2013 VI R 51/12 a. a. O.).
- BFH, 09.02.2012 - VI R 22/10
Regelmäßige Arbeitsstätte bei Outsourcing; Sonderfall bei …
Auszug aus FG Münster, 25.03.2019 - 1 K 447/16
Für die Beurteilung, ob eine dauerhafte Zuordnung vorliegt, ist eine auf die Zukunft gerichtete Prognose (ex-ante-Betrachtung) maßgebend (BFH-Urteil vom 09.02.2012 VI R 22/10, BStBl. II 2012, 827;… BFH-Urteil vom 24.09.2013 VI R 51/12 a. a. O;… so auch BMF-Schreiben vom 30.09.2013, BStBl. I 2013, 1279 Rz. 14). - BFH, 26.06.2014 - VI R 59/13
Wohnen am Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung
Auszug aus FG Münster, 25.03.2019 - 1 K 447/16
So ist beispielsweise im Falle einer unbefristeter Versetzung an einen anderen Ort und einer absehbaren Verweildauer von vier Jahren von einer regelmäßigen Arbeitsstätte bzw. ersten Tätigkeitsstätte auszugehen (BFH-Urteil vom 08.08.2013 VI R 59/13, BFH/NV 2014, 85), bei wiederholter befristeter Zuweisung des Arbeitnehmers an einen anderen Betriebsteil des Arbeitgebers dagegen nicht (…BFH-Urteil vom 24.09.2013 VI R 51/12 a. a. O.).
- FG München, 21.03.2023 - 6 K 1233/20
Erste Tätigkeitsstätte bei Leiharbeitnehmern
Für die Beurteilung, ob eine dauerhafte Zuordnung vorliegt, ist eine auf die Zukunft gerichtete Prognose (ex-ante-Betrachtung) maßgebend (BFH-Urteil vom 09.02.2012 VI R 22/10, BStBl. II 2012, 827;… BFH-Urteil vom 24.09.2013 VI R 51/12 a. a. O;… so auch BMF-Schreiben vom 30.09.2013, BStBl. I 2013, 1279 Rz. 14; Urteil des FG Münster vom 25.03.2019 1 K 447/16 E, DStRE 2019, 1255).