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   VG Potsdam, 18.08.2005 - 1 K 4516/00   

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VG Potsdam, 18.08.2005 - 1 K 4516/00 (https://dejure.org/2005,30498)
VG Potsdam, Entscheidung vom 18.08.2005 - 1 K 4516/00 (https://dejure.org/2005,30498)
VG Potsdam, Entscheidung vom 18. August 2005 - 1 K 4516/00 (https://dejure.org/2005,30498)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Siedlungsgesellschaft; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Bruchteilsrestitution; Ausschließungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 55 (Kurzinformation)

    Rückübertragung von Grundstücken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • VG Potsdam, 10.03.2005 - 1 K 4157/02
    Auszug aus VG Potsdam, 18.08.2005 - 1 K 4516/00
    Die gleiche Ungleichbehandlung gelte gegenüber Fallgestaltungen wie denen der Kammerurteile vom 17. Februar 2005 (1 K 1625/03, "Mühlmann"), 10. März 2005 (1 K 4157/02, 1 K 149/03, "Sommerfeld privat"), in denen ebenfalls die Ausschlussvorschrift nicht eingreife, da dort eine Einzelschädigung dem 'Zuschwimmen' in die geschädigte Gesellschaft vorangegangen sei, bzw. vom 17. Februar 2005 (1 K 4235/98, "DLB-Verkauf"), da dort eine Einzelschädigung der jüdischen Siedlungsgesellschaft vorliege.

    Am 10. März 2005 hat die Kammer in zwei Verfahren, die Kleinmachnower Grundstücke betrafen, die vormals zum Privatvermögen von Adolf Sommerfeld gehörten und die dieser im Zusammenhang mit den Straßburger Verträgen an die arisierte Siedlungsgesellschaft veräußerte, zugunsten der JCC entschieden und die Anfechtungsklagen der jeweiligen Verfügungsberechtigten abgewiesen (Aktenzeichen VG Potsdam: 1 K 4157/02, 1 K 149/03).

    Nachdem in der Sache 1 K 4157/02 mit Beschluss vom 8. September 2005 die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers zurückgewiesen wurde, ist das entsprechende Kammerurteil rechtskräftig, BVerwG, Beschluss vom 8. September 2005 - 8 B 88.05 -, zitiert nach juris.

  • VG Potsdam, 10.03.2005 - 1 K 149/03
    Auszug aus VG Potsdam, 18.08.2005 - 1 K 4516/00
    Die gleiche Ungleichbehandlung gelte gegenüber Fallgestaltungen wie denen der Kammerurteile vom 17. Februar 2005 (1 K 1625/03, "Mühlmann"), 10. März 2005 (1 K 4157/02, 1 K 149/03, "Sommerfeld privat"), in denen ebenfalls die Ausschlussvorschrift nicht eingreife, da dort eine Einzelschädigung dem 'Zuschwimmen' in die geschädigte Gesellschaft vorangegangen sei, bzw. vom 17. Februar 2005 (1 K 4235/98, "DLB-Verkauf"), da dort eine Einzelschädigung der jüdischen Siedlungsgesellschaft vorliege.

    Am 10. März 2005 hat die Kammer in zwei Verfahren, die Kleinmachnower Grundstücke betrafen, die vormals zum Privatvermögen von Adolf Sommerfeld gehörten und die dieser im Zusammenhang mit den Straßburger Verträgen an die arisierte Siedlungsgesellschaft veräußerte, zugunsten der JCC entschieden und die Anfechtungsklagen der jeweiligen Verfügungsberechtigten abgewiesen (Aktenzeichen VG Potsdam: 1 K 4157/02, 1 K 149/03).

    Das Urteil im Verfahren 1 K 149/03 ist nicht rechtskräftig, da über die vom Kläger eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde noch nicht entschieden ist.

  • BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 8.03

    Globalanmeldungen der JCC; Mindestanforderungen an eine fristwahrende Anmeldung;

    Auszug aus VG Potsdam, 18.08.2005 - 1 K 4516/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gelten dafür folgende Maßgaben, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2003 - 7 C 8.03 -, Urteil vom 23. Oktober 2003 - 7 C 62.02 -, VIZ 2004, 113 ff., und Urteil vom 24. November 2004 - 8 C 15.03 -, zit. nach juris.

    Nach einem Nichtzulassungsbeschluss vom Oktober 2004 war das dort zu prüfende Urteil des Verwaltungsgerichts in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 2003 - 7 C 8.03 - davon ausgegangen, dass die Globalanmeldung ANM-3 die Ausschlussfrist gewahrt habe, weil die in ihr in Bezug genommenen Akten der Oberfinanzdirektion Berlin auf bestimmte jüdische Eigentümer des beanspruchten Grundstücks hinführen und damit sowohl Vermögensgegenstand als auch die Verfolgteneigenschaft der Eigentümer hinreichend individualisiert waren, BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - 7 B 138.04 -, nicht veröffentlicht.

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus VG Potsdam, 18.08.2005 - 1 K 4516/00
    Das gilt auch und erst Recht hinsichtlich der Art der Wiedergutmachung, BVerfG, Entscheidung vom 27. Juni 1961 - 1 BvL 26/58 -, BVerfGE 13, 39, 43; Beschluss vom 13. Januar 1976 - 1 BvR 631/69 u.a. -, BVerfGE 41, 126, 150/153; Urteil vom 23. April 1991 - 1 BvR 1170/90 u.a. -, BVerfGE 84, 90, 126; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1995 - 7 C 19.94 - VIZ 1995, 608.

    Inwieweit eine verfassungsrechtliche Pflicht des Gesetzgebers besteht, eine Wiedergutmachung einzuführen, hat das Bundesverfassungsgericht bislang offengelassen, vgl. BVerfG, Urteil vom 23. April 1991 - 1 BvR 1170/90 -, BVerfGE 84, 90 ff.

  • BVerwG, 08.09.2005 - 8 B 88.05

    Globalanmeldung 3; Konkretisierung; Rückerstattungsakten der Oberfinanzdirektion

    Auszug aus VG Potsdam, 18.08.2005 - 1 K 4516/00
    Nachdem in der Sache 1 K 4157/02 mit Beschluss vom 8. September 2005 die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers zurückgewiesen wurde, ist das entsprechende Kammerurteil rechtskräftig, BVerwG, Beschluss vom 8. September 2005 - 8 B 88.05 -, zitiert nach juris.

    Zuletzt wurde - gleichfalls im Beschlusswege, nunmehr durch Leitsatz hervorgehoben - festgestellt, dass die Globalanmeldung ANM-3 den Anforderungen an eine ausreichende Konkretisierung des beanspruchten Vermögenswerts genüge, wenn sich aus der bei der Oberfinanzdirektion Berlin geführten Kartei früherer Wiedergutmachungsanträge und den dazugehörigen Sachakten ein Hinweis auf den beanspruchten Vermögenswert ergebe, BVerwG, Beschluss vom 8. September 2005 - 8 B 88.05 -, zitiert nach juris, dort Rz. 3 ff.

  • VG Potsdam, 17.02.2005 - 1 K 1625/03
    Auszug aus VG Potsdam, 18.08.2005 - 1 K 4516/00
    Die gleiche Ungleichbehandlung gelte gegenüber Fallgestaltungen wie denen der Kammerurteile vom 17. Februar 2005 (1 K 1625/03, "Mühlmann"), 10. März 2005 (1 K 4157/02, 1 K 149/03, "Sommerfeld privat"), in denen ebenfalls die Ausschlussvorschrift nicht eingreife, da dort eine Einzelschädigung dem 'Zuschwimmen' in die geschädigte Gesellschaft vorangegangen sei, bzw. vom 17. Februar 2005 (1 K 4235/98, "DLB-Verkauf"), da dort eine Einzelschädigung der jüdischen Siedlungsgesellschaft vorliege.

    Am 17. Februar 2005 wurde weiter in einem Verfahren wegen eines Kleinmachnower Grundstücks, das vormals zum Vermögen von Herrn U. M. gehörte und von diesem 1935/36 an die arisierte Siedlungsgesellschaft veräußert wurde, zugunsten der JCC entschieden und die Anfechtungsklage des Verfügungsberechtigten abgewiesen (1 K 1625/03).

  • VG Potsdam, 10.04.2003 - 1 K 4239/98

    Verhandlungstermin in Sachen "Sommerfeld-Siedlung"

    Auszug aus VG Potsdam, 18.08.2005 - 1 K 4516/00
    Beide Urteile wurden rechtskräftig, ohne dass es zu einer Revisionsentscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht gekommen wäre (Aktenzeichen VG Potsdam: 1 K 4239/98 und 1 K 4241/98).

    Im Verfahren 1 K 4239/98, in dem die Revision vom Bundesverwaltungsgericht zugelassen worden war, nahm der dortige Verfügungsberechtigte und Revisionskläger die Revision unmittelbar vor einer Entscheidung durch den Senat zurück (Aktenzeichen BVerwG: 8 C 23.03).

  • BVerfG, 13.01.1976 - 1 BvR 631/69

    Reparationsschäden

    Auszug aus VG Potsdam, 18.08.2005 - 1 K 4516/00
    Das gilt auch und erst Recht hinsichtlich der Art der Wiedergutmachung, BVerfG, Entscheidung vom 27. Juni 1961 - 1 BvL 26/58 -, BVerfGE 13, 39, 43; Beschluss vom 13. Januar 1976 - 1 BvR 631/69 u.a. -, BVerfGE 41, 126, 150/153; Urteil vom 23. April 1991 - 1 BvR 1170/90 u.a. -, BVerfGE 84, 90, 126; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1995 - 7 C 19.94 - VIZ 1995, 608.
  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvL 15/91

    NATO-Betriebsvertretungen

    Auszug aus VG Potsdam, 18.08.2005 - 1 K 4516/00
    Diese ist nicht gerechtfertigt und damit willkürlich, wenn zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (sog. neue Formel des Bundesverfassungsgerichts), Beschluss vom 7. Oktober 1980 - 1 BvL 50, 89/79 u.a. -, BVerfGE 55, 72, 88; Beschluss vom 8. Oktober 1996 - 1 BvL 15/91 -, BVerfGE 95, 39, 45; Beschluss vom 10. Oktober 2001 - 1 BvL 17/00 -, VIZ 2002, 85 ff., 86.
  • BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 19.94

    Restitutionsauschluß bei NS-Enteignung

    Auszug aus VG Potsdam, 18.08.2005 - 1 K 4516/00
    Das gilt auch und erst Recht hinsichtlich der Art der Wiedergutmachung, BVerfG, Entscheidung vom 27. Juni 1961 - 1 BvL 26/58 -, BVerfGE 13, 39, 43; Beschluss vom 13. Januar 1976 - 1 BvR 631/69 u.a. -, BVerfGE 41, 126, 150/153; Urteil vom 23. April 1991 - 1 BvR 1170/90 u.a. -, BVerfGE 84, 90, 126; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1995 - 7 C 19.94 - VIZ 1995, 608.
  • BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvL 17/00

    'Kalte Enteignung'

  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 53.96

    "Arisierung" eines Unternehmens - Entzug von Anteilen jüdischer Gesellschafter -

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerwG, 07.10.2004 - 7 B 138.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Betroffenheit eines Grundstücks

  • BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 62.02

    Globalanmeldungen der JCC; Mindestanforderungen an eine fristwahrende Anmeldung;

  • BVerwG, 10.06.1998 - 7 C 27.97

    Verwendung eines Grundstücks im komplexen Siedlungsbau; Bau von

  • LG Erfurt, 31.01.1995 - 9 O 2697/94
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85

    Verfassungsmäßigkeit ungleicher Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • BVerwG, 24.11.2004 - 8 C 15.03

    Globalanmeldung der JCC; Mindestanforderungen an eine fristwahrende Anmeldung;

  • VG Potsdam, 18.08.2005 - 1 K 4799/00
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 26/58

    Verfassungsmäßigkeit des § 37 Abs. 1 BEG

  • BVerwG, 27.12.2004 - 8 C 23.03

    Einstellung des Verfahrens wegen Rücknahme der Revision mit Einwilligung der

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