Rechtsprechung
FG Mecklenburg-Vorpommern, 10.11.2010 - 1 K 466/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Steuerrechtliche Behandlung von Transferentschädigungen in der Bundesliga
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 5 Abs 2 EStG 1997, § 6 Abs 1 Nr 1 EStG 1997, § 7 Abs 1 S 2 EStG 1997, § 10d Abs 1 EStG 1997, § 248 Abs 2 HGB, § 255 Abs 1 HGB, § 266 Abs 2 HGB
Steuerrechtliche Behandlung von Transferentschädigungen in der Bundesliga - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aktivierung oder sofortige Abzugsfähigkeit von Zahlungen eines Bundesligafußballvereins für Transferentschädigungen; Provisionen an Spielervermittler und Ausbildungs- und Förderungsentschädigungen für Amateurspieler und Vertragsamateure
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Aktivierung oder sofortige Abzugsfähigkeit von Zahlungen eines Bundesligafußballvereins für Transferentschädigungen - Provisionen an Spielervermittler und Ausbildungs- und Förderungsentschädigungen für Amateurspieler und Vertragsamateure
- Jurion(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlungen für Transferentschädigungen, Provisionen an Spielervermittler sowie Ausbildungsentschädigungen und Förderungsentschädigungen für Amateurspieler und Vertragsamateure beim aufnehmenden Verein als sofort abziehbare Betriebsausgaben; Qualifizierung einer "Spielerlaubnis" als immateriellen Vermögensgegenstand; Voraussetzung für die Erteilung der Spielerlaubnis; Voraussetzung für die selbstständige Bewertbarkeit einer Spielerlaubnis; Transferentschädigungen als Anschaffungskosten nach dem Wegfall verbandsinterner Richtlinien für die Festsetzung von Transferentschädigungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Aktivierung oder Sofortabzug von Zahlungen eines Bundesligavereins
Verfahrensgang
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 10.11.2010 - 1 K 466/07
- BFH, 14.12.2011 - I R 108/10
Wird zitiert von ...
- BFH, 14.12.2011 - I R 108/10
Bilanzierung von Ablösezahlungen im Profi-Fußball - Aktivierungspflicht - Keine …
Das Finanzgericht (FG) Mecklenburg-Vorpommern hat ihr mit Urteil vom 10. November 2010 1 K 466/07 (wiedergegeben in Unternehmensteuern und Bilanzen --StuB-- 2011, 271) insoweit stattgegeben, als es die Aktivierung der Provisionszahlungen an Spielervermittler und der Ausbildungs- und Förderungsentschädigungen abgelehnt hat.