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   VG Neustadt, 12.08.2020 - 1 K 48/20.NW   

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https://dejure.org/2020,24113
VG Neustadt, 12.08.2020 - 1 K 48/20.NW (https://dejure.org/2020,24113)
VG Neustadt, Entscheidung vom 12.08.2020 - 1 K 48/20.NW (https://dejure.org/2020,24113)
VG Neustadt, Entscheidung vom 12. August 2020 - 1 K 48/20.NW (https://dejure.org/2020,24113)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Alkoholisiert auf dem Fahrrad unterwegs - Radfahrverbot rechtmäßig

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    MPU verweigert? Fahrradverbot!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fahrverbot für's Fahrrad

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Alkoholisiert auf dem Fahrrad unterwegs - Radfahrverbot rechtmäßig

  • datev.de (Kurzinformation)

    Alkoholisiert auf dem Fahrrad unterwegs - Radfahrverbot rechtmäßig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrradverbot wegen Alkohol

  • etl-rechtsanwaelte.de (Pressemitteilung)

    Radfahrverbot nach Radfahren und Alkoholeinfluss

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Alkoholisiert auf dem Fahrrad unterwegs - Radfahrverbot rechtmäßig - Behörde verlangte zurecht ein medizinisch-psychologisches Gutachten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.08.2012 - 10 A 10284/12

    Fahrradfahrer mit mehr als 1,6 . Alkohol, der sich nicht

    Auszug aus VG Neustadt, 12.08.2020 - 1 K 48/20
    Das OVG Rheinland-Pfalz habe seine frühere Rechtsprechung im Jahr 2012 mit Urteil vom 17. August 2012 (10 A 10284/12.OVG) ausdrücklich geändert.

    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass die Teilnahme mit einem Fahrrad am öffentlichen Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1, 6 ‰ die Fahreignung insgesamt, das heißt auch für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge, in Frage stellt, und die medizinisch-psychologische Untersuchung gemäß § 13 Satz 1 Nr. 2c FeV auch gegenüber Personen, die nicht über eine Fahrerlaubnis verfügen, ohne Rücksicht auf die Einzelfallumstände zulässig und insbesondere nicht unverhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 3 B 102/12 -, juris, m.w.N und Hinweis auf die inzwischen geänderte Rechtsprechung auch des OVG RP im Urteil vom 17. August 2012 - 10 A 10284/12.OVG -, ebenfalls juris).

    Anders als im vorgenannten Beschluss geht der Senat aber nunmehr davon aus, dass das von einem mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 ‰ oder mehr im Straßenverkehr auffällig gewordenen Radfahrer ausgehende Gefahrenpotential ausreicht, um die Gutachtenanforderung ohne weitere Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles zu rechtfertigen." (OVG RP, Urteil vom 17. August 2012 - 10 A 10284/12 - juris, Rdnr. 24, 25).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 3 B 102.12

    Fahrzeuge aller Art; Fahrerlaubnis; fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge; Fahrrad;

    Auszug aus VG Neustadt, 12.08.2020 - 1 K 48/20
    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass die Teilnahme mit einem Fahrrad am öffentlichen Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1, 6 ‰ die Fahreignung insgesamt, das heißt auch für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge, in Frage stellt, und die medizinisch-psychologische Untersuchung gemäß § 13 Satz 1 Nr. 2c FeV auch gegenüber Personen, die nicht über eine Fahrerlaubnis verfügen, ohne Rücksicht auf die Einzelfallumstände zulässig und insbesondere nicht unverhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 3 B 102/12 -, juris, m.w.N und Hinweis auf die inzwischen geänderte Rechtsprechung auch des OVG RP im Urteil vom 17. August 2012 - 10 A 10284/12.OVG -, ebenfalls juris).

    Auch der Umstand, dass der Kläger erstmals mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss auffällig wurde, macht die Gutachtensanordnung nicht unverhältnismäßig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013, a.a.O.).

    Auch unter Berücksichtigung der Grundrechte des Betroffenen, insbesondere der allgemeinen Handlungsfreiheit und einer Basismobilität durch die grundsätzlich voraussetzungslose Nutzung eines Fahrrads ist ein vollständiges Verbot dieses Fortbewegungsmittels rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. erneut BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013, a.a.O. und ausführlich OVG RP, Urteil vom 18. August 2012, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VG Neustadt, 12.08.2020 - 1 K 48/20
    hier im Untersagungsverfahren als formell und materiell rechtmäßig, insbesondere als anlassbezogen und verhältnismäßig erweisen muss (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 3 C 20/15 -, juris, m.w.N.).

    Soweit der Kläger sich auf den Zeitablauf seit dem Vorfall vom 27. Mai 2018 bezieht, ist zu sehen, dass es hier auf den Zeitpunkt der Gutachtensanordnung der Beklagten ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2016, a.a.O.; OVG RP, Beschluss vom 18. August 2010 - 10 B 10811/10.OVG -).

  • VG Mainz, 27.02.2020 - 3 L 60/20

    Ersetzung der Rechtsgrundlage bei Gutachtenanforderungen betreffend

    Auszug aus VG Neustadt, 12.08.2020 - 1 K 48/20
    Sie hat über diese ausdrücklich geregelten Formerfordernisse hinaus auch der weitergehenden Forderung in der Rechtsprechung genügt, die zutreffende Ermächtigungsgrundlage für ihre Untersuchungsanordnung gemäß § 13 Satz 1 Nr. 2c FeV zu benennen (vgl. VG Mainz, Beschluss vom 27. Februar 2020 - 3 L 60/20.MZ - VG Trier, Urteil vom 14. Februar 2017 - 1 K 7046/16.TR -, juris, m.w.N.).
  • VG Trier, 14.02.2017 - 1 K 7046/16

    Formelle Voraussetzungen für die Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VG Neustadt, 12.08.2020 - 1 K 48/20
    Sie hat über diese ausdrücklich geregelten Formerfordernisse hinaus auch der weitergehenden Forderung in der Rechtsprechung genügt, die zutreffende Ermächtigungsgrundlage für ihre Untersuchungsanordnung gemäß § 13 Satz 1 Nr. 2c FeV zu benennen (vgl. VG Mainz, Beschluss vom 27. Februar 2020 - 3 L 60/20.MZ - VG Trier, Urteil vom 14. Februar 2017 - 1 K 7046/16.TR -, juris, m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2011 - 10 A 10894/10

    Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen

    Auszug aus VG Neustadt, 12.08.2020 - 1 K 48/20
    Für den von der Belehrung in der Gutachtensanordnung erfassten Fall, dass der Betreffende das angeordnete Gutachten nicht vorlegt, ist aber auch dieses Auswahlermessen nach der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz regelmäßig auf Null reduziert, weil ohne ein Gutachten sachliche Anhaltspunkte dafür fehlen, ob die fehlende Eignung durch Auflagen und/oder Beschränkungen im Einzelfall überwunden werden kann (vgl. OVG RP, Urteil vom 15. April 2011 - 10 A 10894/10.OVG - Beschluss vom 3. Dezember 2014 - 10 B 1995/14.OVG - so auch BayVGH , Beschluss vom 28. Januar 2013 - 11 ZB 12.2534 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2016 - 10 B 10740/16

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Hinweis auf Rechtsfolgen der Nichtbeibringung eines

    Auszug aus VG Neustadt, 12.08.2020 - 1 K 48/20
    Das ergibt sich aus der hohen Bedeutung der formalen Voraussetzungen an die Gutachtensanordnung, die eine umfassende Entscheidungsfreiheit des Betroffenen gewährleisten sollen, ob er sich der angeordneten Untersuchung stellt oder nicht (vgl. OVG RP, Beschluss vom 28. Oktober 2016 - 10 B 10740/16.OVG -, ESOVGRP).
  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 7/78

    Verfassungsmäßigkeit der § 21 Abs. 1 Nr. 1 erste Alternative, Abs. 2 Nr. 1 und §

    Auszug aus VG Neustadt, 12.08.2020 - 1 K 48/20
    Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge beeinträchtigen zum anderen die Sicherheit des Straßenverkehrs und anderer Verkehrsteilnehmer schon wegen ihrer erheblich geringeren Geschwindigkeit typischerweise nicht im gleichen Ausmaß wie Kraftfahrzeuge (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 1979 - 2 BvL 7/78 -, juris).
  • VGH Bayern, 31.01.2020 - 11 ZB 19.2322

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge - Berufungszulassung

    Auszug aus VG Neustadt, 12.08.2020 - 1 K 48/20
    § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV ist dabei nicht als Ermessensnorm, sondern als Befugnisnorm zu verstehen, das heißt, der danach zulässige Schluss auf die fehlende Eignung des Betroffenen steht nicht im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde, sondern ist grundsätzlich zwingend (vgl. Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage 2019, § 11 FeV Rdnr. 51 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 31. Januar 2020 - 11 ZB 19.2322 -, juris).
  • VGH Bayern, 28.01.2013 - 11 ZB 12.2534

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge; Alkoholfahrt mit einem

    Auszug aus VG Neustadt, 12.08.2020 - 1 K 48/20
    Für den von der Belehrung in der Gutachtensanordnung erfassten Fall, dass der Betreffende das angeordnete Gutachten nicht vorlegt, ist aber auch dieses Auswahlermessen nach der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz regelmäßig auf Null reduziert, weil ohne ein Gutachten sachliche Anhaltspunkte dafür fehlen, ob die fehlende Eignung durch Auflagen und/oder Beschränkungen im Einzelfall überwunden werden kann (vgl. OVG RP, Urteil vom 15. April 2011 - 10 A 10894/10.OVG - Beschluss vom 3. Dezember 2014 - 10 B 1995/14.OVG - so auch BayVGH , Beschluss vom 28. Januar 2013 - 11 ZB 12.2534 -, juris).
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