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   VG Sigmaringen, 08.04.2009 - 1 K 486/08   

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https://dejure.org/2009,14226
VG Sigmaringen, 08.04.2009 - 1 K 486/08 (https://dejure.org/2009,14226)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 08.04.2009 - 1 K 486/08 (https://dejure.org/2009,14226)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 08. April 2009 - 1 K 486/08 (https://dejure.org/2009,14226)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ortsbausatzung; Gemischtes Gebiet; Spielhallen; Einheit; Schwellenwert

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Baurechtliche Einheit von Spielhallen ohne eine räumliche Verbindung; Auslegung einer Ortsbausatzung anhand der Baunutzungsverordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2006 - 8 S 1891/05

    Unzulässigkeit einer kerngebietstypischen Spielhalle im Mischgebiet

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.04.2009 - 1 K 486/08
    Als Schwellenwert, bis zu dem noch eine Spielhalle mittlerer Größe angenommen wird, die noch nicht als zentraler Dienstleistungsbetrieb einen größeren Einzugsbereich besitzt und für ein größeres und allgemeines Publikum erreichbar ist oder jedenfalls sein soll, wird in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung eine Nutzfläche von 100 m² gehandelt (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 11.02.2009, 2 ZB 08.3309; VGH BW, Urteil vom 02.11.2006, 8 S 1891/05).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89

    Bauplanungsrecht: Begriff der betrieblichen Einheit bei bloßer Belegenheit zweier

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.04.2009 - 1 K 486/08
    Für die Annahme einer Einheit genügt es nicht, dass die Spielhallen im selben Gebäude errichtet werden sollen (BVerwG, Urteil vom 20.08.1992, 4 C 57/89).
  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 17.94

    Bauplanungsrecht: Unterbringung mehrerer Spielhallen in einer Vergnügungsstätte,

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.04.2009 - 1 K 486/08
    So hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18.04.1996 (4 C 17/94) ein einheitliches Vorhaben im Sinne des Baurechts daraus gefolgert, dass die Baugenehmigung trotz verschiedener Nutzflächen für eine Spielhalle beantragt bzw. für eine Spielothek erteilt worden war, eine Gesamtflächenberechnung erfolgt und ein einheitlicher Gebührenbescheid erlassen worden waren.
  • VGH Bayern, 11.02.2009 - 2 ZB 08.3309

    Spielhalle; nicht kerngebietstypisch; Schwellenwert von 100 m² Grundfläche;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.04.2009 - 1 K 486/08
    Als Schwellenwert, bis zu dem noch eine Spielhalle mittlerer Größe angenommen wird, die noch nicht als zentraler Dienstleistungsbetrieb einen größeren Einzugsbereich besitzt und für ein größeres und allgemeines Publikum erreichbar ist oder jedenfalls sein soll, wird in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung eine Nutzfläche von 100 m² gehandelt (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 11.02.2009, 2 ZB 08.3309; VGH BW, Urteil vom 02.11.2006, 8 S 1891/05).
  • VG Stuttgart, 15.04.2014 - 5 K 1953/13

    Mehrere Betriebe als einheitliches Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Sinn

    Auch aus der "Historie der Bauantragstellung" oder einer etwaigen Betreiberidentität können sich aber Indizien für die Annahme einer als Einheit beantragten Nutzung ergeben (VG München, a.a.O.; VG Sigmaringen, U. v. 08.04.2009 - 1 K 486/08 -, juris).

    So kann es etwa für das Vorliegen eines einheitlich zu beurteilenden Vorhabens sprechen, wenn es wirtschaftlich uninteressant wäre, nur eine von mehreren beantragten Spielflächen unabhängig von den anderen zu realisieren (vgl. VG Sigmaringen, U. v. 08.04.2009 - 1 K 486/08 -, juris).

  • VG Sigmaringen, 23.04.2009 - 6 K 2729/07

    Zulässigkeit einer Terminwohnung, in der Prostitution betrieben wird, in einem

    Aber auch dann, wenn man § 2 Abs. 1 OBS aufgrund der sich wandelnden Lebensverhältnisse und Nutzungsarten unter Berücksichtigung der Baugebietstypen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) auslegt (vgl. hierzu VG Sigmaringen, Urteil vom 08.04.2009 - 1 K 486/08 - Beschluss vom 08.05.2009 - 1 K 869/09 -), ergibt sich kein anderes Ergebnis.
  • VG Sigmaringen, 08.05.2009 - 1 K 869/09

    Vorläufiger Baustopp für Erweiterungsbau der IHK Reutlingen

    Auch dann, wenn man § 3 Abs. 1 OBS aufgrund der sich wandelnden Lebensverhältnisse und Nutzungsarten unter Berücksichtigung der Baugebietstypen der Baunutzungsverordnung auslegt (vgl. zur Heranziehung der Baunutzungsverordnung zur Auslegung von Festsetzungen einer Ortsbausatzung: Urteil der Kammer vom 08.04.2009 - 1 K 486/08 - ), wäre die Errichtung von Verwaltungsgebäuden nicht zulässig.
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