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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 17.07.2007 - 1 K 490/04   

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https://dejure.org/2007,10629
FG Baden-Württemberg, 17.07.2007 - 1 K 490/04 (https://dejure.org/2007,10629)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.07.2007 - 1 K 490/04 (https://dejure.org/2007,10629)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Juli 2007 - 1 K 490/04 (https://dejure.org/2007,10629)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Umsatzsteuerbefreiung der Flußreflexzonenmassage: Indiz für beruflichen Befähigungsnachweis durch Aufnahme in Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse; Auswirkungen der Streichung einer Behandlungsmethode aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen bzw. ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzbesteuerung der Fußreflexzonenmassage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzbesteuerung der Fußreflexzonenmassage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1910
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • FG Baden-Württemberg, 20.06.2000 - 1 K 13/96

    Fußreflexzonenmassage keine freiberufliche Tätigkeit; außergerichtliches

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.07.2007 - 1 K 490/04
    Die Klage wurde nach erfolglosem Vorverfahren im ersten Rechtsgang mit Urteil vom 20. Juni 2000 abgewiesen (1 K 13/96 und 1 K 184/97, EFG 2000, 948).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten nebst Anlagenheft (1 K 13/96 und 1 K 184/97) sowie die dem Senat vorliegenden Behördenakten verwiesen (7 Bände Rechtsbehelfsakten, 4 Bände Umsatzsteuerakten, 2 Bände Feststellungsakten, 1 Band Gewerbesteuerakten, 1 Band Betriebsprüfungsakten).

    Ein weiteres Indiz für die berufliche Befähigung des Klägers sind die von ihm bereits im ersten Rechtsgang vorgelegten zahlreichen, die Streitjahre betreffenden kassen- und privatärztliche Rezepte sowie Arztschreiben, aus denen sich ergibt, dass er regelmäßig von Ärzten mit der Durchführung der Fußreflexzonenmassage betraut worden ist (Anlagenheft des Klägers im Verfahren 1 K 184/97 und 1 K 13/96).

    Die Qualifizierung des Klägers als ärztliche Hilfsperson ergibt sich für die Folgezeit zudem aus dem Bescheid des Landratsamts vom 1. Juni 1999, in dem es unter Zugrundelegung einer Stellungnahme des Sozialministeriums vom 25. März 1999 (Bl. 84 d.A. 1 K 184/97) feststellte, dass der Kläger die Fußreflexzonenmassage aufgrund einer ärztlichen Verordnung (Rezept) und ärztlicher Überwachung ausüben dürfe, weil er durch drei ärztliche Stellungnahmen nachgewiesen habe, dass seine Tätigkeit ärztlich überwacht und verantwortet werde und deshalb innerhalb eines Bereichs liege, welcher der ärztlichen Berufsausübung zuzuordnen sei (Bl. 57 d.A.).

  • EuGH, 27.04.2006 - C-443/04

    Solleveld - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil A Absatz 1

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.07.2007 - 1 K 490/04
    Begehrt ein Steuerpflichtiger, seine Heiltätigkeiten im Bereich der Humanmedizin als Teil der Ausübung arztähnlicher Berufe anzuerkennen, damit er in den Genuss der Mehrwertsteuerbefreiung nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c der Sechsten MwSt-RL gelangt, haben die nationalen Gerichte unter Berücksichtigung des mit dieser Bestimmung verfolgten Zieles und des dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem innewohnenden Grundsatzes der steuerlichen Neutralität zu prüfen, ob die Grenzen des mit dieser Bestimmung eingeräumten Ermessens beachtet wurden (EuGH-Urteil vom 27. April 2006 - C-443/04 und C-444/04, Solleveld und von den Hout-van Eijnsbergen, Slg. 2006 I-3617, HFR 2006, 735).

    Für die Qualität der vom Kläger geleisteten Behandlung spricht weiterhin, dass er seit 1987 als Fußreflexzonenmasseur tätig war, über eine spezifische Zusatzausbildung für diese Behandlungen verfügte und dass seine Patienten auch im Streitjahr 1995 für diese Behandlungen überwiegend von Ärzten an ihn überwiesen wurden (zur Relevanz dieser Gesichtspunkte vgl. EuGH-Urteil vom 27. April 2006 - C-443/04 und C-444/04, Solleveld und von den Hout-van Eijnsbergen, Slg. 2006 I-3617, HFR 2006, 735).

  • EuGH, 06.11.2003 - C-45/01

    Dornier

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.07.2007 - 1 K 490/04
    Ungeachtet seines Wortlauts setzt § 4 Nr. 14 UStG bei richtlinienkonformer Auslegung daher nur voraus, dass der Unternehmer eine Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin durch ärztliche oder arztähnliche Leistungen erbringt und dass er dafür die erforderliche berufliche Qualifikation besitzt (vgl. EuGH-Urteile vom 6. November 2003 Rs. C-45/01, Christoph-Dornier-Stiftung, Slg. 2003, I-12911, HFR 2004, 70; vom 10. September 2002 Rs. C-141/00, Ambulanter Pflegedienst Kügler, Slg. 2002, I-6833, HFR 2002, 1146; BFH-Urteile vom 7. Juli 2005 V R 23/04, BFHE 211, 69, BStBl II 2005, 904; vom 18. August 2005 V R 71/03, BFHE 211, 543, BStBl II 2006, 143).

    Die Norm definiert den Begriff der "arztähnlichen Berufe" nicht selbst, sondern verweist hierfür auf die Definitionen in den innerstaatlichen Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten und räumt den Mitgliedstaaten damit das Ermessen ein, die arztähnlichen Berufe zu bestimmen (EuGH-Urteil vom 6. November 2003 Rs. C-45/01, Christoph-Dornier-Stiftung, Slg. 2003, I-12911, BFH/NV Beilage 2004, 40).

  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.07.2007 - 1 K 490/04
    Auf die weitergehenden Voraussetzungen des Krankenversicherungsrecht an das Entstehen eines hierauf gerichteten Naturalleistungs- oder Kostenerstattungsanspruch kommt es nicht an (vgl. BSG-Urteil vom 16. Dezember 1993 - 4 RK 5/92, BSGE 73, 271 zum Konkretisierungskonzept des SGB V).
  • FG Nürnberg, 26.10.2004 - II 221/03

    Befreiung von Leistungen aus medizinischer Fußpflege von der Umsatzsteuer;

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.07.2007 - 1 K 490/04
    Seine berufliche Qualifikation wird von dem krankenversicherungsrechtlichen Ausschluss nicht berührt (vgl. FG Nürnberg, Urteil vom 26. Oktober 2004 II 221/2003, EFG 2005, 1898 zum medizinischen Fußpfleger).
  • BFH, 13.04.2000 - V R 78/99

    Umsatzsteuerbefreiung für Heileurythmisten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.07.2007 - 1 K 490/04
    Ansonsten wären Leistungen an Personen ausgeschlossen, die nicht der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen (BFH-Urteil vom 13. April 2000 V R 78/99, BFHE 191, 441, HFR 2000, 834).
  • BFH, 01.04.2004 - V R 54/98

    Psychotherapeutische Behandlung von Patienten in einer Ambulanz durch eine

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.07.2007 - 1 K 490/04
    Der BFH hat daher in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass vom Vorliegen der beruflichen Befähigung auch auszugehen ist, wenn der jeweiligen Unternehmer oder seine Berufsgruppe gemäß § 124 Abs. 2 SGB V durch die zuständigen Stellen der gesetzlichen Sozialversicherung zugelassen ist (vgl. BFH-Urteil vom 1. April 2004 V R 54/98, BFHE 205, 505, BStBl II 2004, 681 und vom 22. April 2004 V R 1/98, BFHE 205, 514, BStBl II 2004, 849, m.w.N.; vgl. BMF-Schreiben vom 28. Februar 2000 IV D 2 -S 7170- 12/00, BStBl I 2000, 433, Umsatzsteuer-Richtlinien 2005, 90).
  • BFH, 18.08.2005 - V R 71/03

    Umsätze einer vom Jugendamt beauftragten Legasthenie-Therapeutin von Umsatzsteuer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.07.2007 - 1 K 490/04
    Ungeachtet seines Wortlauts setzt § 4 Nr. 14 UStG bei richtlinienkonformer Auslegung daher nur voraus, dass der Unternehmer eine Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin durch ärztliche oder arztähnliche Leistungen erbringt und dass er dafür die erforderliche berufliche Qualifikation besitzt (vgl. EuGH-Urteile vom 6. November 2003 Rs. C-45/01, Christoph-Dornier-Stiftung, Slg. 2003, I-12911, HFR 2004, 70; vom 10. September 2002 Rs. C-141/00, Ambulanter Pflegedienst Kügler, Slg. 2002, I-6833, HFR 2002, 1146; BFH-Urteile vom 7. Juli 2005 V R 23/04, BFHE 211, 69, BStBl II 2005, 904; vom 18. August 2005 V R 71/03, BFHE 211, 543, BStBl II 2006, 143).
  • BFH, 22.04.2004 - V R 1/98

    Steuerbefreiung der Umsätze einer GmbH aus Behandlungspflege, Grundpflege und

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.07.2007 - 1 K 490/04
    Der BFH hat daher in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass vom Vorliegen der beruflichen Befähigung auch auszugehen ist, wenn der jeweiligen Unternehmer oder seine Berufsgruppe gemäß § 124 Abs. 2 SGB V durch die zuständigen Stellen der gesetzlichen Sozialversicherung zugelassen ist (vgl. BFH-Urteil vom 1. April 2004 V R 54/98, BFHE 205, 505, BStBl II 2004, 681 und vom 22. April 2004 V R 1/98, BFHE 205, 514, BStBl II 2004, 849, m.w.N.; vgl. BMF-Schreiben vom 28. Februar 2000 IV D 2 -S 7170- 12/00, BStBl I 2000, 433, Umsatzsteuer-Richtlinien 2005, 90).
  • BFH, 07.07.2005 - V R 23/04

    Ernährungsberatung umsatzsteuerfrei?

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.07.2007 - 1 K 490/04
    Ungeachtet seines Wortlauts setzt § 4 Nr. 14 UStG bei richtlinienkonformer Auslegung daher nur voraus, dass der Unternehmer eine Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin durch ärztliche oder arztähnliche Leistungen erbringt und dass er dafür die erforderliche berufliche Qualifikation besitzt (vgl. EuGH-Urteile vom 6. November 2003 Rs. C-45/01, Christoph-Dornier-Stiftung, Slg. 2003, I-12911, HFR 2004, 70; vom 10. September 2002 Rs. C-141/00, Ambulanter Pflegedienst Kügler, Slg. 2002, I-6833, HFR 2002, 1146; BFH-Urteile vom 7. Juli 2005 V R 23/04, BFHE 211, 69, BStBl II 2005, 904; vom 18. August 2005 V R 71/03, BFHE 211, 543, BStBl II 2006, 143).
  • BVerfG, 29.10.1999 - 2 BvR 1264/90

    Heileurythmisten

  • EuGH, 10.09.2002 - C-141/00

    Kügler

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

  • BFH, 12.08.2004 - V R 18/02

    Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG für Fußreflexzonenmasseur - Ablehnung der

  • BFH, 08.03.2012 - V R 30/09

    Steuerfreiheit heileurythmischer Leistungen - Nachweis der erforderlichen

    Ebenso wie das FG Baden-Württemberg im Urteil vom 17. Juli 2007  1 K 490/04 (EFG 2007, 1910) aus der zeitweisen Aufnahme der Fußreflexzonenmassage in die Heilmittel-Richtlinien ein Fortwirken der beruflichen Qualifikation angenommen habe, sei im Streitfall spiegelbildlich von einer Rückwirkung der beruflichen Qualifikation auf die Streitjahre vor Inkrafttreten der Integrierten Versorgungsverträge auszugehen.

    (3) Auch die Berufung des Klägers auf die Ausführungen des FG Baden-Württemberg im Urteil vom 17. Juli 2007  1 K 490/04 (EFG 2007, 1910) führt nicht zur Annahme eines rückwirkenden Befähigungsnachweises.

  • FG Hessen, 19.10.2009 - 6 K 3138/06

    Abgrenzung zwischen selbständiger und unselbständiger Tätigkeit bei einer

    Es kann im vorliegenden Fall dahinstehen, ob die streitgegenständliche Tätigkeit der Klägerin unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH vom 30.01.2008 - XI R 53/06, BStBl. II 2008, 647 - Hippotherapie; BFH vom 28.08.2003 - IV R 69/00, BStBl. II 2004, 954 - Audio-Physio-Phonologe; BFH vom 07.07.2005 - V R 23/04, BStBl. II 2005, 904 - Ernährungsberatung; BFH vom 11.11.2004 - V R 34/02, BStBl. II 2005, 613 - Heileurhythmist; BFH vom 25.11.2004 - V R 44/02, BStBl. II 2005, 190 - Sporttherapeut; BFH vom 12.08.2004 - V R 18/02, BStBl. II 2005, 227 - Fußreflexzonenmassage) und verschiedener Finanzgerichte (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht vom 20.04.2009 - 16 K 113/08, Juris - nicht zugelassener Psychotherapeut; FG München vom 10.12.2008 - 14 K 3387/05, Juris - Musiktherapeut; FG Baden-Württemberg vom 17.07.2007 - 1 K 490/04, EFG 2007, 1910 - Fußreflexzonenmassage) unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 14 UStG i.d.F. der Streitjahre fällt.
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Rechtsprechung
   FG Sachsen, 17.07.2008 - 1 K 490/04   

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https://dejure.org/2008,65568
FG Sachsen, 17.07.2008 - 1 K 490/04 (https://dejure.org/2008,65568)
FG Sachsen, Entscheidung vom 17.07.2008 - 1 K 490/04 (https://dejure.org/2008,65568)
FG Sachsen, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - 1 K 490/04 (https://dejure.org/2008,65568)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   FG Sachsen-Anhalt, 14.07.2008 - 1 K 490/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,23377
FG Sachsen-Anhalt, 14.07.2008 - 1 K 490/04 (https://dejure.org/2008,23377)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.07.2008 - 1 K 490/04 (https://dejure.org/2008,23377)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. Juli 2008 - 1 K 490/04 (https://dejure.org/2008,23377)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versteuerung eines Gewinns für die Veräußerung bzw. die Aufgabe eines Betriebs; Voraussetzungen einer Betriebsveräußerung bzw. einer Betriebsaufgabe; Faktische Übernahme und Fortführung eines Unternehmens durch den Ehegatten als Betriebsaufgabe; Voraussetzung für die ...

  • Judicialis

    EStG § 16 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 16 Abs. 3 S. 1

  • rechtsportal.de

    Keine Rückgängigmachung einer Betriebsveräußerung nach deren Vollzug

  • datenbank.nwb.de

    Keine Rückgängigmachung einer Betriebsveräußerung nach deren Vollzug

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.07.2008 - 1 K 490/04
    Der Kläger weist mit Nachdruck darauf hin, dass der Steuerberater die Betriebsaufgabeerklärung eigenständig abgegeben habe und dass die Rückabwicklung des Vertrages nach seiner Ansicht unter Berücksichtigung des Beschlusses des Großen Senats des BFH vom 19. Juli 1993 - GrS 2/92 - steuerliche Rückwirkung entfalte.

    Soweit der Kläger mit Hinweis auf den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19.07.1993 GrS 2/92, BStBl. II 1993, 897, davon ausgeht, dass der Vertrag rückabgewickelt wurde und dies steuerliche Rückwirkung entfalte, folgt der Senat dem nicht.

  • BFH, 15.11.2006 - XI R 6/06

    Verhältnis Betriebsvermögen/Privatvermögen bei Tod eines Selbstständigen;

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.07.2008 - 1 K 490/04
    Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn auf Grund eines Entschlusses des Steuerpflichtigen, den Betrieb aufzugeben, die bisher in diesem Betrieb entfaltete betriebliche Tätigkeit endgültig eingestellt wird, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang, d.h. innerhalb kurzer Zeit entweder insgesamt klar und eindeutig äußerlich erkennbar in das Privatvermögen überführt bzw. anderen betriebsfremden Zwecken zugeführt oder insgesamt einzeln an verschiedene Erwerber veräußert oder teilweise veräußert und teilweise in das Privatvermögen überführt werden und dadurch der Betrieb aufhört, als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu bestehen (BFH-Urteil vom 15.11.2006 - XI R 6/06, BFH/NV 2007, 436 m.w.N.).
  • BFH, 02.08.1983 - VIII R 15/80

    Betriebsgrundstück - Schenkung - Entnahme

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.07.2008 - 1 K 490/04
    Der BFH hat in dem Urteil vom 02.08.1983 - VIII R 15/80, BStBl. II 1983, 736, ausgeführt, dass eine Besteuerung an tatsächliche wirtschaftliche Vorgänge anknüpfe, die, wenn sie sich einmal ereignet haben, grundsätzlich ebenso wenig ungeschehen gemacht werden können, wie umgekehrt Vorgänge für die Besteuerung fingiert werden dürfen.
  • BFH, 28.09.1995 - IV R 39/94

    Gesamttreuhandvermögen - Entnahmegewinn - Betriebsaufgabe - Betriebsunterbrechung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.07.2008 - 1 K 490/04
    Auch muss grundsätzlich nicht der Steuerpflichtige persönlich den ruhenden Betrieb wieder aufnehmen (vgl. z.B. BFH-Urteil in, BStBl II 1996, 276 ).
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