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   VG Darmstadt, 13.05.2015 - 1 K 491/13.DA   

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https://dejure.org/2015,10556
VG Darmstadt, 13.05.2015 - 1 K 491/13.DA (https://dejure.org/2015,10556)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 13.05.2015 - 1 K 491/13.DA (https://dejure.org/2015,10556)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 13. Mai 2015 - 1 K 491/13.DA (https://dejure.org/2015,10556)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Die Klägerin, eine 1975 geborene, bei dem Finanzamt A-Stadt tätige Beamtin, begehrt im Rahmen der Beihilfe die anteilige Erstattung der Aufwendungen einer prophylaktischen Brustoperation mit Implantatrekonstruktion aufgrund einer BRCA-2-Genmutation.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kosten einer vorbeugenden Brustoperation können erstattungsfähig sein

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Kosten einer vorbeugenden Brustoperation können erstattungsfähig sein

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Brustkrebsrisiko aufgrund genetischer Veranlagung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kosten einer vorbeugenden Brustoperation können erstattungsfähig sein - Kosten für prophylaktische Brustoperation einer Trägerin des BRCA-2-Gens sind als beihilfefähig anzuerkennen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.01.2013 - 5 B 44.12

    Beihilfefähigkeit implantologischer Leistungen; Ausschluss von Aufwendungen

    Auszug aus VG Darmstadt, 13.05.2015 - 1 K 491/13
    Jedoch gebietet die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht keine lückenlose Erstattung aller Kosten, die durch die Leistungen einer beihilfekonformen Krankenversicherung nicht gedeckt sind (BVerwG, Urteil vom 28.05.2008 - 2 C 24/07 - Beschluss vom 18.01.2013 - 5 B 44/12 -, jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen, abgedruckt bei juris).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus VG Darmstadt, 13.05.2015 - 1 K 491/13
    In dem verfassungsrechtlich durch Art. 33 Abs. 5 GG geschützten Kernbereich der Fürsorgepflicht hat der Dienstherr dafür Sorge zu tragen, dass der Beamte im Krankheitsfall nicht mit unzumutbaren Kosten oder Risiken belastet bleibt (so BVerfG, Beschluss vom 13.11.1990 - 2 BvF 3/88 -, abgedruckt bei juris).
  • BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 39.99

    Fürsorgepflicht, Beihilfen im Krankheitsfalle; keine Zuschüsse zur privaten

    Auszug aus VG Darmstadt, 13.05.2015 - 1 K 491/13
    Wie insbesondere die Regelung des § 80 Abs. 3 HBG zeigt (" Beihilfen werden in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen, für Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge, zur Früherkennung von Krankheiten, bei Schutzimpfungen, nicht rechtswidrigen Sterilisationen und nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbrüchen gewährt"), handelt es sich bei den Bestimmungen der Hessischen Beihilfenverordnung um eine insoweit grundsätzlich abschließende Konkretisierung der Fürsorgepflicht mit der Folge, dass ein Rückgriff auf die Generalklausel des § 45 BeamtStG mit dem Ziel der Erweiterung der durch die Spezialvorschriften der Hessischen Beihilfenverordnung begrenzten Ansprüche regelmäßig nicht in Betracht kommt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 21.12.2000 - 2 C 39/99 -, abgedruckt bei juris).
  • BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 1.01

    Beihilfe für eine Perücke; unterschiedliche Voraussetzungen für die

    Auszug aus VG Darmstadt, 13.05.2015 - 1 K 491/13
    Nicht ausgeschlossen werden darf eine Leistung aber dann, wenn der absehbare Erfolg einer Maßnahme von existenzieller Bedeutung ist (BVerwG, Urteil vom 31.01.2002 - 2 C 1/01 -, abgedruckt bei juris).
  • BVerwG, 02.07.1970 - II C 101.67

    Anspruch eines Beamten auf Gewährung von Beihilfe - Voraussetzungen der

    Auszug aus VG Darmstadt, 13.05.2015 - 1 K 491/13
    Fürsorgepflichtwidrig kann das Unterlassen einer entsprechenden Regelung namentlich dann sein, wenn die Versagung der Beihilfefähigkeit bestimmter Aufwendungen dem Gebot gleichmäßiger Fürsorgegewährung zuwiderläuft (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 02.07.1970 - II C 101.67 -, abgedruckt in ZBR 1971, S. 23).
  • BSG, 22.01.1981 - 8a RK 17/79

    Vorsorgeuntersuchungen - Befugnis der Krankenkassen - Mehrleistungen und

    Auszug aus VG Darmstadt, 13.05.2015 - 1 K 491/13
    Diese Richtlinie führt die prophylaktische Brustoperation nicht als Früherkennungsmaßnahme auf, denn eine solche Operation ist nicht rein diagnostischer Natur (zu diesem Kriterium der Maßnahmen der Früherkennung siehe BSG, Urteil vom 22.01.1981 - 8/8a RK 17/79 -, abgedruckt bei juris).
  • VGH Hessen, 10.03.2016 - 1 A 1261/15

    Beihilfefähigkeit der Kosten für eine vorbeugenden Brustdrüsenentfernung aufgrund

    Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt - 1 K 491/13.DA - vom 13. Mai 2015 wird zurückgewiesen.
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