Rechtsprechung
   FG Thüringen, 01.12.2016 - 1 K 533/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,60786
FG Thüringen, 01.12.2016 - 1 K 533/15 (https://dejure.org/2016,60786)
FG Thüringen, Entscheidung vom 01.12.2016 - 1 K 533/15 (https://dejure.org/2016,60786)
FG Thüringen, Entscheidung vom 01. Dezember 2016 - 1 K 533/15 (https://dejure.org/2016,60786)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,60786) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Aufbewahrungskosten für Mandantendaten im Rechenzentrum der DATEV sind für Steuerberater mangels einer Verpflichtung nicht passivierbar

  • Wolters Kluwer
  • Justiz Thüringen

    § 5 Abs 1 EStG 2009, § 249 Abs 1 S 1 HGB, § 66 Abs 1 StBerG, EStG VZ 2010
    Keine gewinnmindernde Rückstellung bei einer Steuerberatungsgesellschaft wegen der Aufbewahrung von Handakten und wegen der Aufbewahrung von Mandantendaten im DATEV-Rechenzentrum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Rückstellung einer Steuerberatungsgesellschaft für freiwillige zehnjährige Aufbewahrung von Mandantendaten im Rechenzentrum der DATEV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rückstellung für Aufbewahrung von Mandantendaten

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Rückstellungen für freiwillige Aufbewahrung von Mandantendaten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2018, 304
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 08.11.2000 - I R 6/96

    Keine Rückstellung für Abfallentsorgung

    Auszug aus FG Thüringen, 01.12.2016 - 1 K 533/15
    Zudem ist erforderlich, dass der Schuldner ernsthaft mit der Inanspruchnahme rechnen muss (vgl. BFH-Urteil vom 8. November 2000 I R 6/96, BStBl II 2001, 570).

    Weiter ist erforderlich, dass an die Verletzung der Verpflichtung Sanktionen geknüpft sind, so dass sich der Steuerpflichtige der Erfüllung der Verpflichtung nicht entziehen kann (vgl. BFH-Urteil vom 8. November 2000 I R 6/96, a.a.O.).

  • FG Köln, 03.03.2010 - 14 K 4943/07

    Rückstellung für die Kosten der Aufbewahrung von Handakten eines

    Auszug aus FG Thüringen, 01.12.2016 - 1 K 533/15
    Insbesondere verwies der Beklagte auf das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 3. März 2010 - 14 K 4943/07 (juris).

    Außerdem verweist der Beklagte insoweit auch zutreffend auf das Urteil des FG Köln vom 3. März 2010 - 14 K 4943/07 (a.a.O.), in dem dieses ohnehin auch die Bildung einer Rückstellung für Aufbewahrungskosten von Handakten abgelehnt hat.

  • BFH, 12.12.1990 - I R 18/89

    Rückstellung für zurückgewährende "Abschlußgebühren" bei Bausparkassen

    Auszug aus FG Thüringen, 01.12.2016 - 1 K 533/15
    Nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, setzt aber die Bildung einer Rückstellung gerade voraus, dass sich der Steuerpflichtige einer endgültig entstandenen rechtlichen Verpflichtung und der damit verbundenen Vermögensbelastung höchstwahrscheinlich nicht mehr entziehen kann, und selbst die theoretische Möglichkeit soll bereits schädlich sein (BFH-Urteile vom 12. Dezember 1990 I R 18/89, BStBl II 1991, 485 und vom 23. Juli 1980 I R 28/77, BStBl II 1981, 62).
  • BFH, 23.07.1980 - I R 28/77

    Rückstellungen für die gesetzliche Verpflichtung zur Prüfung des

    Auszug aus FG Thüringen, 01.12.2016 - 1 K 533/15
    Nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, setzt aber die Bildung einer Rückstellung gerade voraus, dass sich der Steuerpflichtige einer endgültig entstandenen rechtlichen Verpflichtung und der damit verbundenen Vermögensbelastung höchstwahrscheinlich nicht mehr entziehen kann, und selbst die theoretische Möglichkeit soll bereits schädlich sein (BFH-Urteile vom 12. Dezember 1990 I R 18/89, BStBl II 1991, 485 und vom 23. Juli 1980 I R 28/77, BStBl II 1981, 62).
  • BFH, 28.05.1997 - VIII R 59/95

    Anforderungen an die Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten

    Auszug aus FG Thüringen, 01.12.2016 - 1 K 533/15
    Dafür darf aber eine Rückstellung nicht gebildet werden, da dies lediglich die Erfüllung künftiger Gewinnchancen ermöglichen soll (BFH-Urteil vom 28. Mai 1997 VIII R 59/95, BFH/NV 1998, 22).
  • BFH, 13.02.2019 - XI R 42/17

    Keine Rückstellung für Aufbewahrungskosten von Mandantendaten im

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 1. Dezember 2016  1 K 533/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wurde vom Thüringer Finanzgericht (FG) mit Urteil vom 1. Dezember 2016  1 K 533/15 (veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2018, 28) abgewiesen.

    Vielmehr wäre auf dieser Grundlage von einem sog. schwebenden (Dauer-)Geschäft auszugehen, das angesichts des fortbestehenden Mandats und der daraus erwirtschafteten Vergütung eine (mittelbare) Alimentation der Aufbewahrung erwarten lässt und daher eine Rückstellung für die Aufbewahrungskosten nicht eröffnet (s. FG Köln, Urteil vom 3. März 2010  14 K 4943/07, juris; gl.A. Blümich/Krumm, § 5 EStG Rz 920 "Aufbewahrungspflicht"; wohl auch Greco, BB 2018, 304; HHR/Tiedchen, § 5 EStG Rz 704 "Aufbewahrung von Handakten ..."; Lambrecht, in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 5 Rz D 297).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht